Reflexion
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Entlastung der Wilhelmshöher Straße vom Durchgangsverkehr hier: Aufnahme einer Verbindungsstraße zwischen Seckbacher und Friedberger Landstraße in den städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung Bornheim/Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2012, OF 152/11 Betreff: Entlastung der Wilhelmshöher Straße vom Durchgangsverkehr hier: Aufnahme einer Verbindungsstraße zwischen Seckbacher und Friedberger Landstraße in den städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung Bornheim/Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Planungen zur Einhausung der Autobahn A 661, eine Verbindungsstraße zwischen Seckbacher und Friedberger Landstraße zu planen und in den städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung Bornheim/Seckbach auf zu nehmen. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße ist eine mittelalterliche Dorfstraße, die den Verkehr des 21ten Jahrhunderts aufnehmen muss. Aufgrund ihres Aufbaus und ihrer Breite ist sie für diese Belastung nicht ausgelegt und somit für diese Aufgabe völlig ungeeignet. Hauptsächlich in den Verkehrsspitzenzeiten ist die Wilhelmshöher Straße hoffnungslos überlastet. Die als komplettes Ensemble unter Denkmalschutz stehende Wohnbebauung im Ortskern Seckbachs - und mit ihm die Anwohnerinnen und Anwohner - wird durch den Verkehr seit Jahrzehnten in Mitleidenschaft gezogen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 308 2013 Die Vorlage OF 152/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD gegen CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung GRÜNE
Generalverkehrsplan für den Frankfurter Osten zwischen Hanauer Landstraße im Süden und A.661 im Westen und B.521/L.3209 im Norden und Osten
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2013, OF 161/16 Betreff: Generalverkehrsplan für den Frankfurter Osten zwischen Hanauer Landstraße im Süden und A 661 im Westen und B 521/L 3209 im Norden und Osten Vorgang: OA 308/13 OBR 16 Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der Planungen für die Anbindung der A 66 an die A 661 und den diskutierten bebaubaren "Deckel" über der A 661 zwischen Bornheim und Seckbach einen Generalverkehrsplan für den Frankfurter Osten, mindestens für den im Betreff genannten Bereich zu erstellen, und allen betroffenen Ortsbeiräten - hier dem Ortsbeirat 16 - vorzustellen, bevor endgültige Entscheidungen über die Verkehrsverteilung nach Fertigstellung des Lückenschlusses zwischen der A 66 und der A 661 getroffen worden sind. Begründung: Mit der OA 308 fordert der Ortsbeirat 11 unter Anhörung des Ortsbeirates 4?? Die Aufnahme einer Verbindungsstraße zwischen Wilhelmshöher Straße und Friedberger Landstraße in den städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung von Bornheim und Seckbach??, um den Durchgangsverkehr aus der Wilhelmshöher Straße auf die Friedberger Landstraße umzuleiten. Der Durchgangsverkehr auf der Wilhelmshöher Straße will von Nordwesten nach Südosten und umgekehrt, also von Bornheim nach Seckbach, Bergen-Enkheim, Fechenheim, Riederwald, Offenbach oder entgegengesetzt. Schon heute aber leitet der Magistrat einen großen Teil des ortsunkundigen Seckbacher Durchgangs- und Zielverkehrs von der Friedberger Landstraße/Abfahrt A 661 mit ca. 7 km Umweg über die B 521 durch den Ortsteil Bergen-Enkheim nach Seckbach ?? und Richtung Süden, weil der Ortsbeirat 11 seit Jahrzehnten eine beide Ortsteile entlastende Ostumfahrung Seckbach/Westumfahrung Bergen mit allen Mitteln verhindert und seine vorhandenen direkten Ortszufahrten per Einbahnstraßen "dicht gemacht" hat. Der Magistrat schickt deshalb seit Jahren den nicht ortskundigen Durchgangs- und Zielverkehr Seckbachs mittels Verkehrsschildern über die hoch verkehrsbelastete, steil ansteigende Vilbeler Landstraße durch Bergen-Enkheim. Dies soll jetzt auch noch weiter ausgebaut und festgeschrieben werden. Das kann nicht sein. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2013, OA 308 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 05.03.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 161/16 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Fraktionslos gegen 2 CDU, WBE und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei zwei Enthaltungen CDU
Entlastung der Wilhelmshöher Straße vom Durchgangsverkehr hier: Aufnahme einer Verbindungsstraße zwischen Seckbach und Friedberger Landstraße in den städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung Bornheim/Seckbach
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 249 Betreff: Entlastung der Wilhelmshöher Straße vom Durchgangsverkehr hier: Aufnahme einer Verbindungsstraße zwischen Seckbach und Friedberger Landstraße in den städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung Bornheim/Seckbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2013, § 2763 - OA 308/13 OBR 11 - Die vorbereitenden Untersuchungen über eine mögliche Entwicklungsmaßnahme "Verflechtungsbereich Bornheim/Seckbach" sind noch im Gange. Zu dem umfassenden Themenspektrum der Untersuchung gehören neben der städtebaulichen Rahmenplanung auch Aspekte der Verkehrsplanung. Die vom Ortsbeirat angeregte Straßenverbindung wurde in verschiedenen Varianten diskutiert, aber nach derzeitigem Planungsstand wegen störender Wirkungen auf die angedachte Siedlungsentwicklung und der Schaffung einer sogenannten "Grünen Mitte" im Plangebiet wieder verworfen. Darüber hinaus ist bei der angeregten Straßenverbindung davon auszugehen, dass sie in erster Linie die Verkehrsbeziehungen bedienen würde, die heute über die Dortelweiler Straße abgewickelt werden. Für die Ortsdurchfahrt Seckbach im Zuge der Wilhelmshöher Straße wäre von daher mit keiner Entlastung zu rechnen. Vielmehr müsste aufgrund der günstigen Anbindung an die Anschlussstelle Friedberger Landstraße eher mit einer leichten Verkehrszunahme gerechnet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2013, OA 308 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2013, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 249 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung); bei Enthaltung FREIE WÄHLER 22. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2013, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 249 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 249 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 249 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3447, 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.09.2013 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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