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Reflexion

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Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns sowie Auswirkungen der CoronaPandemie im Produktbereich 22

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 43 Betreff: Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns sowie Auswirkungen der Corona-Pandemie im Produktbereich 22 I. Die wachsende Stadt Frankfurt sowie die massiven Folgen des Klimawandels und die Erfordernisse der Klimaanpassung stellen immer mehr neue Anforderungen an die Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen, die sich auch budgetwirksam niederschlagen. Diese Situation hat sich seit dem Haushaltsjahr 2019 weiter verschärft, so dass die Mittel zur Unterhaltung und Pflege von Grün- und Freiflächen nicht zur Deckung der daraus resultierenden tatsächlichen Bedarfe ausreichen. Die wesentlichen Gründe dafür liegen in den zusätzlichen finanziellen Belastungen bedingt durch den Ausgleich von sich weiter verschärfenden Klimafolgen, gesteigerter Nutzungsintensität sowie Flächenzuwächse. Die Folgen des Klimawandels verschärfen zunehmend auch die Situation im Frankfurter Stadtwald. Hier sind die Auswirkungen nicht nur durch höhere Anforderungen bei der Unterhaltung des Waldes spürbar, gleichzeitig wirken sich diese auch negativ auf den Wirtschaftswald und die damit verbundenen, für die Bewirtschaftung des Waldes dringend benötigten, Erlöse aus. In der Folge führt dies zu deutlichen Umsatzeinbußen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der vollbudgetierbare Bereich des Dezernates X - Umwelt und Frauen - im Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich mit einem Defizit in Höhe von 4.169 T€ abschließen wird. Insbesondere in der Produktgruppe 22.09 wird das für die Grünflächenunterhaltung und den administrativen Teil veranschlagte fortgeschriebene Budget (20.718 T€) aus den vorab aufgeführten Gründen sowie der dort veranschlagten pauschalen Konsolidierung des Dezernates X - Umwelt und Frauen - in Höhe von 2.304 T€ um voraussichtlich 2.079 T€ überschritten (22.797 T€). Zusätzlich soll zum Jahresabschluss 2020 noch ein Budgetübertrag in der Produktgruppe 22.09 in Höhe von (anteilig) 750 T€ zur Erhaltung des Baumbestandes am Danziger Platz gebildet werden, so dass sich die Überschreitung insgesamt auf bis zu 2.829 T€ belaufen wird. In der Produktgruppe 22.07 des StadtForsts werden die vollbudgetierten Erträge und Aufwendungen im Haushalt 2020 (-935 T€) mit einem Ergebnis von voraussichtlich -420 T€ um 515 T€ überschritten. Zudem kommt es aufgrund der Covid-19 Pandemie und deren Auswirkungen in der Produktgruppe 22.11 Palmengarten zu einer Überschreitung des Budgets. Durch entgangene Erträge wird ein Defizit von voraussichtlich bis zu 825 T€ entstehen. Im Ansatz der Erträge ist ein Haushaltssoll in Höhe von 3.691 T€ veranschlagt. Dem stehen aktuell erzielte Erträge in Höhe von 2.865 T€ gegenüber. III. Es dient zur Kenntnis, dass der im Haushalt 2020 veranschlagte Ansatz des Dezernats X - Umwelt und Frauen - im Bereich der Personalaufwendungen nach Deckung um voraussichtlich 530 T€ überschritten wird. Das Defizit resultiert daraus, dass der für die Produktgruppe 22.07 des Stadtforsts veranschlagte Ansatz im Bereich der Personalaufwendungen um voraussichtlich 135 T€ überschritten wird. Dem Haushaltssoll 2020 von 2.812 T€ stehen Aufwendungen in Höhe von ca. 2.947 T€ gegenüber. In der PG 22.09 Grün- und Freiflächen wird der im Haushalt 2020 veranschlagte Ansatz im Bereich der Personalaufwendungen um voraussichtlich 395 T€ überschritten. Dem fortgeschriebenen Haushaltssoll 2020 von 25.777 T€ stehen Aufwendungen in Höhe von ca. 26.172 T€ gegenüber. IV. Der zu erwartenden Budgetüberschreitung in den vollbudgetierten Erträgen und Aufwendungen der Produktgruppen 22.07 StadtForst in Höhe von bis zu 515 T€, in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen in Höhe von bis zu 2.829 T€ sowie der Produktgruppe 22.11 Palmengarten in Höhe von 825 T€, insgesamt bis zu 4.169 T€ im Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt. V. Der zu erwartenden Budgetüberschreitung in den Personalaufwendungen der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen in Höhe von bis zu 395 T€ sowie der Produktgruppe 22.07 StadtForst in Höhe von bis zu 135 T€ (insgesamt 530 T€) wird zugestimmt. VI. Die Deckung der gemäß § 100 Abs. 1 HGO genehmigten Mehrkosten laut Ziffer IV und V erfolgt aus dem im Dezernat X - Umwelt und Frauen -, Produktgruppe 22.03, vereinnahmten finanzrelevanten Erlös aus der Neuvergabe der Gesellschaftsanteile an der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH. Begründung: Grünunterhaltung (Produktgruppe 22.9 - Grün- und Freiflächen): Die wachsende Stadt, das städtische Grün und der Klimawandel Die Bevölkerung der Stadt Frankfurt wächst. Seit 2010 ist die Einwohnerzahl um rund 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gestiegen, von 656.427 in 2010 auf 758.917 zum 30.06.2020. In den vergangenen Jahrzehnten entstanden zahlreiche neue Wohngebiete und täglich halten sich über eine Million Menschen in Frankfurt auf. Die wachsende Stadt erfordert neben der Entwicklung neuer Wohngebiete und dem Ausbau von Straßen, dem Bau von Schulen, Kitas etc. auch die adäquate Gestaltung einer nachhaltigen grünen Infrastruktur. Im Gegensatz zu Bauten entfaltet die grüne Infrastruktur durch ihr natürliches Wachstum ihre Wohlfahrtswirkung, dies im urbanen Raum jedoch nur bei entsprechender Pflege. Der Wert und Nutzen städtischen Grüns, insbesondere in wachsenden Großstädten wie Frankfurt, definiert sich über ökologische, ökonomische, kulturelle und insbesondere soziale Aspekte. Dabei muss den Funktionen wie Abkühlung, Verschattung und Luftreinhaltung durch die stets stärker spürbaren Klimafolgen ein immer höherer Stellenwert beigemessen werden. Grünflächen, Parks und Spielplätze bieten qualifizierte Aufenthaltsräume, die durch ihre Attraktivität, aber auch durch die wachsenden Einwohnerzahlen immer höhere Besucherfrequenzen aufweisen. Es sind stark genutzte Freizeiträume für Bürgerinnen und Bürger. Sie schaffen Lebensqualität im verdichteten Stadtraum und leisten durch ihre niedrigschwelligen Begegnungsangebote und wohnungsnahen Zugang im Rahmen der Nahmobilität insbesondere auch für Senioren einen unverzichtbaren Beitrag als Teil der Daseinsvorsorge. Im Jahr 2020 hat sich dies im Zusammenhang mit der Corona Pandemie ganz offensichtlich bewiesen und die Nutzung der Freiräume hat sich noch intensiviert. Die Grünanlagen haben sich in Zeiten von Corona als systemrelevant und unverzichtbar erwiesen. Durch die neuen Wohngebiete ist der Baumbestand insbesondere an Straßen in Grünanlagen, Parks und auf Spielplätzen deutlich gewachsen. Von 2012 bis heute ist die Zahl der durch das Grünflächenamt gepflegten Bäume von 153.170 Stück auf aktuell weit über 190.000 Bäume angestiegen. Hatten Baumneupflanzungen bis vor einigen Jahren nach einer 2-jährigen Anwachsphase noch Chancen sich zu einem stattlichen und klimarelevanten Baum zu entwickeln, ist dies im Jahr 2020 unter den sich ständig verschärfenden Klimabedingungen selbst mit einer 10-jährigen Wässerung kaum noch zu gewährleisten. Statistisch gesehen hatte ein Baum im Stadtgebiet bis vor einigen Jahren eine Lebenserwartung von durchschnittlich 60 Jahren. Aus den verschiedensten Gründen, nicht nur den Klimawandel, sondern auch den zunehmend sich verschlechternden Standbedingungen durch Bodenverdichtung etc. muss derzeit von einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 30 Jahren ausgegangen werden. Diese dramatische Entwicklung bedarf eines Umdenkens bei den Prozessen der Baulandentwicklung. Flächenzuwächse Die öffentlichen Grünflächen haben in den vergangenen Jahren erhebliche quantitative Zuwächse erfahren. Auch in den nächsten Jahren ist durch die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete eine weitere Flächenvergrößerung des städtischen Grüns zu erwarten. Diese Flächenzuwächse resultieren im Wesentlichen aus der "Erschließung" von Baugebieten zu den auch die grüne Infrastruktur gehört mit Grünanlagen, Spielplätzen, Straßenbäumen und Ausgleichsflächen. Exemplarisch können Teile des Riedbergs, das Silogebiet und Gateway Gardens sowie Flächen entlang des Mainufers und der Bürgerpark Süd genannt werden. Die Grünflächenstatistik erfasst die Flächenzuwächse in einzelnen Bereichen nach Art der Grünflächen. Seit dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2019 ist in fünf Jahren die zu pflegende Fläche um 64,5 ha von 1.376 ha auf 1.431 ha angewachsen. Dies entspricht einem Flächenzuwachs von 76 Fußballfeldern oder der fünfzehnfachen Größe des Hafenparks. Im Jahr 2020 werden zusammen weitere 13 ha erwartet, so dass die Gesamtfläche zum Jahresende bei rund 1.444 ha liegt. Nutzungsdruck Parallel zu den Flächenzuwächsen steigt auch der Nutzungsdruck durch wachsende Besucherzahlen in den Grünanlagen stetig. Die Folgen sind steigender Verschleiß, Bedarf an zusätzlichen Reinigungsleistungen wie intensiverer Müllentsorgung und zunehmender Instandhaltungsbedarf. Insbesondere in den Sommermonaten wurden die Folgen des gestiegenen Nutzungsdrucks deutlich sicht- und spürbar: Meldungen über zunehmende Vermüllung, "Wildes" Grillen oder Vandalismus haben in der Quantität zugenommen. Die Folgewirkungen der Corona Pandemie haben diese zu beobachtende Entwicklung noch einmal deutlich verstärkt. Die folgenden Aufnahmen verdeutlichen, welchen Belastungen die Frankfurter Grünanlagen standhalten müssen: Zunehmende Vermüllung Vandalismus: umgeworfene, historische Prunkvase im Grüneburgpark Abgesägter Baum Corona Folgen Gerade im Jahr 2020 hat sich durch die Coronapandemie ganz offensichtlich gezeigt, welche vielfältige Bedeutung Grünflächen für die Bevölkerung haben. Insbesondere Menschen, die privat wenig oder gar keinen Freiraum zur Verfügung haben, suchen die Freiflächen und Grünanlagen vermehrt auf, um sich zu erholen und ihre Freizeit dort zu verbringen - sowohl tagsüber als auch bis spät in den Abend und sogar nachts. Verstärkt wurde dies auch durch die geschlossenen Lokale, Gaststätten, Freizeiteinrichtungen etc. . Aktuelle Ergebnisse der Marktforschung (z.B. Forsa-Umfrage und Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung) belegen, dass Stadtgrün in unmittelbarer Wohnungsnähe für das Wohlbefinden der Stadtbewohner enorm wichtig ist. Seit der Corona-Krise hat die Bedeutung städtischer Grünanlagen für fast die Hälfte der Menschen (46 %) noch zugenommen. Mit der Bedeutungszunahme einher geht eine deutlich erhöhte Nutzung der Flächen und der Ausstattungselemente (Bänke, Spielgeräte etc.) in Grünanlagen. Flächen, Spielgeräte und Infrastruktur werden intensiver genutzt, teils beschädigt. Hieraus resultiert ein erhöhter, kostenträchtiger Instandhaltungs- und Reparaturbedarf. Parkbank nach nächtlichem Gelage Zerstörte Beregnungsanlage nach Partynacht Um das Erscheinungsbild der Grünflächen zu verbessern, wurden seit dem Jahr 2017 in einigen besonders stark frequentierten Parkanlagen, wie z.B. am Mainufer, im Hafenpark, im Ostpark, im Günthersburgpark oder auf dem Lohrberg die Reinigungstakte bedarfsorientiert deutlich erhöht. Wurden früher viele Parkanlagen in der Regel 3 x pro Woche gereinigt, so findet jetzt von Frühjahr bis Herbst eine Reinigung an 7 Tagen in der Woche statt. Am Mainufer wird sogar 9 x in der Woche gereinigt. Neben verstärkten Reinigungsleistungen wird zudem durch flankierende Maßnahmen, wie den Parkwächtern und Sauberkeitsbotschaftern sowie diversen Aktionen und Kampagnen im Rahmen von cleanffm darauf hingewirkt, durch eine Bewusstseinsmachung und Verhaltensänderung in der Bevölkerung das Müllaufkommen zu reduzieren. Biodiversität Dem innerstädtischen Grün kommt durch die Intensivlandwirtschaft im Außenbereich stetig wachsende Bedeutung bezüglich der Artenvielfalt sowie der Artenerhaltung zu. Die Umgestaltung der öffentlichen Grünflächen z.B. durch qualitative Aufwertung der Flächen ist hier ein wesentlicher Aspekt. Ziel ist es, die Folgen des Klimawandels und der bedrohten Biodiversität zu mindern. Ein besonders eindrückliches Beispiel dafür ist die Umwandlung von häufig geschnittenen, artenarmen Rasenflächen in artenreiche Wiesenflächen. Hier ergeben sich Kosten für die Umwandlung von Flächen, aber insbesondere die dauerhafte, fachgerechte Pflege einer Wiese verursacht höhere Kosten als ein Vielschnittrasen. Landläufig besteht die Erwartung, dass eine Wiese - da seltener gemäht als Rasen - auch weniger Kosten verursacht. Tatsächlich entstehen aber durch das Aufnehmen und entsorgen des Mähgutes höhere Kosten je m2 als bei einer Rasenfläche. Um eine artenreiche Wiese zu erhalten, sind diese Arbeitsschritte allerdings unerlässlich. Bei großen Flächen werden hier zwar Landwirt beauftragt, was die Kosten reduziert, aber im Stadtgebiet selbst können Landwirte mit ihren großen Maschinen nicht arbeiten. All dies sind Aufgaben, die budgetwirksam in die Unterhaltung und Pflege der Grünflächen und Parks mit einfließen. Klimawandel Der globale Klimawandel ist in Frankfurt angekommen. Seit einigen Jahren ist die Zunahme von extremer Hitze und Trockenperioden, von Starkregenereignissen sowie Hochwasser- und Sturmereignissen deutlich spür- und messbar. Zusätzliche Bewässerungen, die Beseitigung von Starkregen oder Sturmschäden sowie der Schädlingsbefall verursachen einen erheblichen Mehrbedarf bei der Bewirtschaftung des städtischen Grüns. Drei viel zu trockene und zu warme Sommer hintereinander haben den Baumbestand in der Stadt erheblich geschädigt. Dies wurde bereits mehrfach und in vielen Medien als Thema aufgegriffen und publiziert. Es kommt vermehrt zum Absterben von Kronenteilen und ganzen Bäumen, zu Grünastabbrüchen und Kronenausbrüchen. Mit den vermehrten Schäden in Baumkronen und zunehmenden Baumfällungen steigen auch die Ausgaben des Grünflächenamtes. Da es sich in der Regel um Verkehrssicherungsmaßnahmen handelt, können die Arbeiten nicht zurückgestellt werden, sondern müssen umgehend beauftragt werden. Der Klimawandel erweist sich inzwischen als nicht mehr kalkulierbarer Kostentreiber im Baumbereich. Bis ca. 2017 konnten Zuwächse an Baumbeständen (Straßenbäume und Grünanlagen) in ihrem Kostenbedarf kalkuliert werden. Betrachtet man die Entwicklungen der letzten Jahre seit ca. 2017, so sind die bis dato geltenden Kalkulationsgrundlagen durch die inzwischen zusätzlich im Rahmen der Verkehrssicherung zu erbringen Aufwendungen nicht mehr anwendbar. Da Bäume mit Verzögerung auf Klimastress reagieren und weitere Veränderungen des Klimas in den kommenden Jahren prognostiziert werden, ist mit weiter steigenden Aufwendungen zu rechnen. Eine seriöse Kalkulation von Klimakosten im Baumbereich ist derzeit nicht möglich. Die allgemein spürbaren Auswirkungen des Klimawandels wie Sturm- oder Starkregenereignisse sowie lange Hitze- und Trockenperioden haben unmittelbare Folgen für den Bereich der Grünunterhaltung und -pflege. Je nach Intensität des Ereignisses kann das massive finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Gewitterereignis August 2020 Carl-von-Weinbergpark Zwar werden die Kosten der Schäden, die sich auf Sturmereignisse zurückführen lassen, nicht in jedem Fall detailliert erfasst, dennoch bieten Einzelereignisse, wie zum Beispiel der bereits im Magistrats-Vortrag vom 21.12.2018, M240 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019, § 3617) benannte Sturm vom 15. August 2017, eine erste Anhaltsgröße. In allen vier Bezirken der Grünflächenunterhaltung sind Kosten in Höhe von ca. 130 T€ entstanden. Dies verdeutlicht den potentiellen Kostenfaktor der in diesen nichtvorhersehbaren und damit nicht kalkulierbaren Ereignissen steckt. Bestätigt wird diese Zahl durch das am 14. August 2020 stattgefundene Gewitterereignis mit Sturmböen, in dessen Folge Kosten in Höhe von rund 70 T€ allein in den nördlichen Stadtteilen entstanden sind. Neben den vorab aufgeführten Einzelereignissen haben auch die extreme Hitze- und Trockenperioden der letzten drei Jahre extrem negative Folgen für die Vegetation. Verbrannte Grasnarben, Kronen- und Astdürre, Grünastbruch, Braunfärbung der Blätter, früher Laub- und Fruchtfall sowie Schädlingsbefall an geschwächten Pflanzen sind Schäden, die bereits heute sichtbar sind. Langzeitschäden sind allerdings oft erst nach 3 bis 5 Jahren erkennbar. Entsprechend kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, welche weiteren Folgeschäden aufgrund besonders hervorstechender Ereignisse in den kommenden Jahren zu erwarten sind. Zwar wurden die sich abzeichnenden Mehrkosten bereits im Jahr 2019 in Ansatz gebracht, jedoch wurde dieser bereits 2020 überschritten und es zeichnet sich deutlich ab, dass die Kosten für die Klimafolgen weiterhin steigen werden und einen erhöhten Budgetansatz erforderlich machen. Bäume Die Stadtbäume leiden nicht nur unter der Trockenheit, sondern bedingt durch die Klimafolgen auch unter einer - zum Teil schubweisen - Zunahme von Baumkrankheiten, die wiederum erhöhte Baumpflegemaßnahmen als präventiv wirkende Pflichtaufgabe nach sich ziehen. Ohne diese Pflegemaßnahmen käme es zu vermehrten Unfällen, zusätzlichen Aufwendungen in der Verkehrssicherung sowie erhöhten Kontrollen. Exemplarisch kann hier der Befall der Platanen mit dem Pilz Massaria genannt werden. Dieser tritt erfahrungsgemäß in Frankfurt schubweise auf. Dabei kann es zu konzentrierten Einsätzen für Baumschnittarbeiten kommen (z.B. Hanauer Landstraße mit 84 T€). Baumarbeiten in der Hanauer Landstr. Hier hat ein Einsatz an einem Sonntag (Schnitt von Platanen gegen Massaria) mit Sperrung der Straße, Verkehrssicherung, Schienenersatzverkehr, mehreren Hubsteigern ca. 83.600,- Euro für einen Tag Arbeit gekostet (davon ca. 54.500,- Euro für die Baumarbeiten und ca. 29.100,- Euro für die Verkehrsleitung). Fällung der großen Hängebuche im Waldspielpark Louisa wegen Pilzbefall und damit einhergehenden fehlenden Verkehrssicherheit Deutlich werden die Klimafolgen auch an einer erhöhten Zahl an Bäumen die gefällt werden müssen. Waren dies im Durchschnitt der letzten Jahre ca. 2.000 Stück pro Jahr, so liegt die Zahl im Jahr 2019 bereits bei 4.300 Stück. Auch die Menge der erforderlichen Baumpflegemaßnahmen nimmt deutlich zu, was sich in steigenden Kosten niederschlägt. Diese Entwicklung hat sich im Jahr 2020 noch deutlich ausgeprägter fortsetzt (Siehe nachfolgende Tabelle). Ausgaben sind entstanden durch: - Erhöhter Pflegeaufwand für den Schnitt von Bäumen um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen - erhöhter Aufwand durch die steigende Zahl von Baumfällungen - erhöhter Aufwand durch die zunehmende Zahl an Baumnachpflanzungen vor allem im Straßenbereich - mehr und erhöhte Wassergaben im Zusammenhang mit dem Wässern von Jungbäumen Konsequenzen für die Grünunterhaltung Die aufgezeigte Aufgabenmehrung in Form jährlicher Flächenzuwächse, eines gesteigerten Nutzungsdrucks, einer wachsenden Zahl intensiv zu pflegender Bäume, die zunehmende Aufgabe der Städte beim Erhalt der Biodiversität, sowie die Minderung der Folgen des Klimawandels einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Klimaanpassung, führte in den letzten Jahren zu steigenden Kosten in der Grünflächenunterhaltung. Dies gilt zum einen in Hinblick auf die personelle Ausstattung, zum anderen aber insbesondere in Hinblick auf das Budget für die Grünflächenbewirtschaftung. Zwar wurde das Budget ab 2019 dauerhaft mit M240 aus 2018 um 3.000 T€ erhöht, jedoch konnten damals die konkreten Auswirkungen des Klimawandels noch nicht vollumfänglich prognostiziert werden. Die damals benannten Anforderungen und Aufgaben der Grünflächenunterhaltung bestehen vollumfänglich weiter. Hinzu kommen seit 2019 die zuvor benannten Aufgabenmehrungen. Vorrangig durch die aufgrund der Klimafolgen vermehrt notwendigen Baumarbeiten führen zu einer Budgetüberschreitung der Grünunterhaltung. Ein Teil dieser durchgeführten Aktivitäten des Grünflächenamtes können inhaltlich den im Investitionsprogramm veranschlagten Klimafonds zugeordnet und daher bisher investiv veranschlagte Mittel zum Ausgleich in den Ergebnishaushalt transferiert werden. Demgegenüber steht ein Konsolidierungserfordernis für das Haushaltsjahr 2020. Der Konsolidierungsanteil des Dezernates X - Umwelt und Frauen - beträgt dabei insgesamt rund 3,8 Mio.€. Davon wurden 1,5 Mio.€ in der Produktgruppe 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft erbracht. Die verbleibende Konsolidierung in Höhe von 2.304 T€ wurde als pauschale Konsolidierung in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen abgebildet. Das Grünflächenamt hat aus den vorgenannten Gründen keine Einsparpotentiale mehr zur Verfügung, die der Konsolidierung entgegengesetzt werden können. Insbesondere die Auswirkungen und Folgen der Klimaveränderung sowie der zunehmende Handlungsdruck und -bedarf im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung führen auch in den übrigen Bereichen des Dezernates zu einer Auslastung der Ressourcen und ermöglichen keine weiteren Einsparungen. Administrativer Teil des Grünflächenamtes Übergreifend für das Grünflächenamt betreut die Administration des Grünflächenamtes die Bereiche StadtForst, Grünunterhaltung sowie Friedhöfe und Bestattungen. Dazu gehören neben den klassischen Aufgaben Verwaltung, Personal, Finanzen, Einkauf und IT auch eine Werkstatt, die Reparaturen und die Wartung von Fahrzeugen und Maschinen wahrnimmt. Die in den Querschnittsbereichen entstehenden Aufgaben verursachen zunehmend Mehrkosten, die in den letzten Jahren durch verschiedene Einflussfaktoren gestiegen sind. Zu diesen Faktoren gehören neue Vertragsbedingungen, gesetzliche Vorgaben und allgemeine Preissteigerung. Die Mehrkosten sind derzeit nicht mehr vollumfänglich durch Einsparungen in anderen Bereichen zu decken. Ferner fehlt in vielen Bereichen die Möglichkeit, die entstehenden Kosten aktiv mitzugestalten. Gerade in Bereichen, in denen Verträge stadtweit verhandelt werden, so beispielsweise bei Versicherungen, kommen so Mehrkosten zustande, die für das Grünflächenamt nicht absehbar sind. Weiterhin werden im administrativen Bereich die personellen und sachlichen Ressourcen für die Aufgabenerledigungen in den Fachbereichen geplant und verwaltet. Für einen reibungslosen Ablauf, beispielsweise in der Baum- oder Grünflächenpflege, werden neben personellen Kapazitäten auch Arbeitsmittel, wie Kleinwerkzeuge, spezielle IT-Verfahren sowie Treibstoff, Wartung und Reparaturen für die in den Grünflächen und im StadtForst eingesetzten Fahrzeuge etatisiert. Auch die Ersatzbeschaffung defekter Ausstattung sowie die Anmietung von Dienstgebäuden, wie den Betriebshöfen, werden im administrativen Teil des Grünflächenamtes budgetwirksam. Durch geänderte gesetzliche Vorgaben an die Anforderungen von Dienstkleidung, allgemeine Preissteigerungen, neu eingesetzten IT-Verfahren und die durch den Klimawandel bedingten Mehraufgaben, entstehen hier zum Teil erhebliche Mehrkosten. Infolge des klimawandelbedingten Aufgabenzuwachses in den Fachabteilungen Grünflächenpflege und StadtForst steigen auch die Anforderungen an die personelle und sachliche Ausstattung der klassischen Verwaltungsbereiche, sowie dem Bereich für Planung und Bau von Grünanlagen. Dieser kann teilweise nur noch über dauerhafte oder kurzfristige personelle Verstärkung aufgefangen werden. Durch diese personelle Verstärkung steigen jedoch auch hier die Kosten für beispielsweise Verbrauchsmaterialien, Lizenzen und Energie. Durch eine Verzögerung beim Neubezug eines angemieteten Betriebshofes, sowie einer derzeit günstigen Entwicklung in der Gebäudeversicherung, können die Mehrkosten in 2020 teilweise gedeckt werden. Es ist jedoch zu erwähnen, dass dieser Betrag für die Mietzahlung des Betriebshofes spätestens im Haushaltsjahr 2022 zurückgestellt werden sollte. Weiterhin wurden im Jahr 2019 die Abwassergebühr für Niederschlagswasser eingeführt. Diese wurde erstmals im September 2020 für die Jahre 2019 und 2020 in Rechnung gestellt. Insgesamt betrifft dies rund 1,1 Mio. €. Erhalt von Bäumen im Bereich des Danziger Platzes Nach Aussage der NRM (Netzdienste Rhein-Main GmbH) weist das Hochspannungskabel im Bereich des nördlichen Danziger Platzes schon seit geraumer Zeit Störungen auf. Bei Aufgrabungen wurden zum Teil erhebliche Schäden festgestellt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf die Bäume zurückzuführen sind. Das Kabel wurde im Jahr 1959 verlegt und hat eine sogenannte Einbettung in Öl. Durch die Beschädigungen besteht die Gefahr, dass Öl in den Untergrund sickert und es zu umweltrelevanten Schäden kommt. Zur Beseitigung dieser Gefahr könnte das Kabel komplett zurückgebaut werden oder das Öl müsste aus den Kabeln beseitigt werden. Mit dem Ausbau des Kabels sind zwangsläufig Wurzelkappungen erforderlich, sodass eine Standfestigkeit der Bäume nicht mehr gegeben ist. Somit müssten aufgrund dieser Arbeiten acht vitale, platzprägende Bäume gefällt werden. Als Alternative bietet sich die Verlegung einer Umleitungstrasse an und das Öl der vorhandenen Leitung in einem Spezialverfahren umweltverträglich auszuspülen. Dieses Verfahren dient dem Erhalt der Bäume. Das Spezialverfahren wird voraussichtlich bis zu 1.500 T€ brutto kosten. Sowohl das Dezernat X - Umwelt und Frauen -, als auch das Dezernat VI - Verkehr - haben großes Interesse an dem Erhalt des alten Baumbestandes. Es besteht daher Einigkeit, dass die zusätzlichen Kosten zu je 50% von beiden Dezernaten getragen werden. Dementsprechend sind im Dezernat X - Umwelt und Frauen - zur Umsetzung der Maßnahme 750T€ zweckgebunden bereitzustellen. StadtForst (Produktgruppe 22.7): Der Frankfurter Stadtwald im Klimawandel Der Stadtwald Frankfurt umfasst insgesamt rund 6.000 ha Fläche. Davon liegen rund 5.000 ha auf Frankfurter Gemarkung und rund 1.000 ha im Taunus in den Bereichen Oberursel, Friedrichsdorf und Kelkheim. Der Stadtwald ist nach den beiden Labels PEFC und FSC zertifiziert und unterliegt damit strengen Vorgaben im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung unter Einhaltung höchster ökologischer Standards. Aufgrund seiner Lage im Ballungsraum ist der Frankfurter Stadtwald in seiner Flächensubstanz in Bezug auf seine Klimaschutz- und Erholungsfunktion besonders schützenswert und deswegen auf rund 3.800 ha als Bannwald ausgewiesen. Er genießt damit gem. Hessischem Waldgesetz höchsten Schutzstatus. Bauliche Eingriffe und Flächeninanspruchnahmen dürfen, mit Ausnahme von Vorhaben im öffentlichen Interesse und mit überregionaler Bedeutung (Bsp. Schienenausbau), nicht durchgeführt werden. Hinzu kommt seine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet auf gesamter Fläche, sowie bedeutende Aufgabe als Frischluftlieferant für die Stadt und die Erfüllung sämtlicher anderer Schutzfunktionen, wie Wasser-, Boden und Immissionsschutz. 19% der Waldfläche sind als FFH-Gebiet gem. der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der Europäischen Union ausgewiesen. Der Stadtwald besitzt eines der bedeutendsten Vorkommen von Buchenwäldern in der Region, sowie Hirschkäfer- und Heldbockvorkommen in Hessen. Insgesamt leben hier neben diversen Schalenwildarten und Kleinsäugern rund 100 Vogelarten, tausende Insektenarten und 15 Fledermausarten. Einige dieser Wildtiere sind besonders geschützt und deren Erhalt wird im Rahmen diverser Habitat- und Biotopmaßnahmen gesichert. Der Stadtwald dient der Frankfurter Bevölkerung als wichtiges Naherholungsgebiet. Jährlich nutzen rund 5 Mio. Waldbesucher und Waldbesucherinnen den Stadtwald für diverse Freizeitaktivitäten. Auswirkung auf den Erholungswald und Klimafolgen Laut Waldzustandserhebung 2019 weisen 96,9 % der Bäume Beeinträchtigungen durch die Trockenjahre 2018 und 2019 auf. 64,4 % davon sind mittel bis stark geschädigt. Auch im Jahr 2020 schritten aufgrund der anhaltenden Trockenheit, fehlenden Niederschläge und hohen Temperaturen die Trockenschäden weiter voran. Teils starben ganze Waldbestände in einer Größenordnung von 0,5 bis 5 ha ab, Tendenz steigend. Ein großes Problem sind nicht nur die Absterbeerscheinungen durch Austrocknung, sondern auch trockenheitsbedingte Folgeschäden in Form sogenannter Sekundärschädlinge. Die Bäume sind so geschwächt, dass sie anfällig gegenüber Pilz- und Insektenbefall werden. So sterben einige Kiefern aufgrund des Pilzbefalls Diplodia-Triebsterben ab. Der Befall durch den Borkenkäfer rafft im Taunus ganze Waldbestände dahin. Bislang hielten sich die Sturmschäden im Vergleich zu den Trockenschäden gering (rund 1.000 m3 im Taunus). Absterbende Buchenbestände im Forstrevier Niederrad Abgestorbene Eichen im Forstrevier Fechenheim Borkenkäferbefall im Forstrevier Fechenheim, Bereich Taunus bei Oberursel Borkenkäferfallen zur Einschätzung der Befallsdichten Aufgrund der Absterbeerscheinungen wird der wirtschaftliche Wert der Waldbestände gravierend gesenkt. Die Bäume erreichen nicht mehr ihr Zielalter und somit die optimal wirtschaftliche Ausbeute. Invasive und gleichzeitig wärmeliebende Baumarten wie die Spätblühende Traubenkirsche, eine aus Nordamerika stammenden und eingeschleppte Baumart, etablieren sich in den aufgelichteten Beständen zunehmend und verdrängen aufgrund ihrer enormen Konkurrenzstärke sämtliche heimische Baumarten. Die dadurch unabdingbar notwendige Bekämpfung dieser invasiven Arten und die Wiederaufforstung und Sicherung der Kulturen mit heimischen Baumarten erfordert über lange Jahre einen hohen personellen und finanziellen Aufwand. Für effektive Ergebnisse werden mehr als 150 T€ jährlich zusätzlich benötigt. Das Erscheinungsbild im Erholungswald ändert sich. Wo vorher geschlossene mittelalte bis alte Waldbestände standen, findet man heute Freiflächen und stark aufgelichtete Waldbestände. Wirtschaftliche Auswirkungen haben vor allem auch die Aufwendungen für die Verkehrssicherung aufgrund der trockenbedingten Schädigungen der Bäume. Der Aufwand ist um das 5-fache gestiegen. Die städtischen Forstwirte sind mittlerweile das ganze Jahr über fast ausschließlich in der Verkehrssicherung, im Taunus zusätzlich in der Käferholzaufarbeitung tätig. Aufgrund des hohen Schädigungsgrades von Randbäumen an öffentlichen Straßen und entlang der Bebauung reichten die Personalkapazitäten nicht und Maßnahmen mussten an Firmen gegen Bezahlung vergeben werden. 2019 wurden für insgesamt 200 T€ Verkehrssicherungsmaßnahmen an Fremdunternehmen vergeben. Teils musste Spezialtechnik aufgrund besonderer Sicherheitsvorkehrungen in Anspruch genommen werden. Da die Bäume insbesondere an den Waldrändern immer noch geschwächt sind und die Personalsituation unverändert ist, sind ebenso im Jahr 2020 Mehrkosten entstanden. Auch in den kommenden Jahren wird weiterhin mit Mehrkosten gerechnet. Verlust von Baumbestand, Erprobung anderer Baumarten Die Auswirkungen des Klimawandels sind derzeit noch schwer abzuschätzen. Für die Verteilung der Arbeitsbereiche, wird in den kommenden Jahren der Schwerpunkt sicherlich weiterhin auf der Verkehrssicherung und der Aufarbeitung der Trocken- und Käferschäden liegen. Der reguläre Holzeinschlag ist vorerst eingestellt. Pflanzmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung der invasiven Spätblühenden Traubenkirsche werden aufgrund der entstandenen Freiflächen deutlich zunehmen. Bedingt durch den Klimawandel ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es Änderungen in der Baumartenzusammensetzung geben wird und muss. Das waldbauliche Handeln war im Frankfurter Stadtwald bislang dominiert von der Durchforstung und Pflege mittelalter bis alter Waldbestände im Alter von 20 bis 140 Jahren. Wenn sich die Absterbeerscheinungen auf großer Fläche weiter ausdehnen, wird es eine Verschiebung der waldbaulichen Arbeitsschwerpunkte geben, nämlich hin zur Pflege und Sicherung der Kulturflächen und dem Management von Freiflächen, die erst einmal der natürlichen Sukzession überlassen werden. Die wiederaufgeforsteten Flächen liegen neben der Bewirtschaftung der älteren Waldbestände im Fokus. Die Altersklassenverteilung im Stadtwald wird sich mit einem erhöhten Anteil in den jungen Altersklassen entsprechend verändern. Zum jetzigen Stand sind dies lediglich Prognosen und Erfahrungswerte der vergangenen zwei Jahre. Grundsätzlich haben unsere heimischen Baumarten ein hohes Anpassungsvermögen an klimatische Schwankungen. Dies zeigte der Hitzesommer 2003. Extremwitterungen über mehrere Jahre ergeben andere Voraussetzungen zu denen zunächst Erfahrungen gesammelt werden müssen. Das Umweltdezernat sieht in der breiten Aufstellung und Erprobung verschiedenster Varianten die Chance, am besten auf klimatisch bedingte Veränderungen in der Vegetation reagieren zu können. Dazu gehört die Einbeziehung unserer heimischen Baumarten und der Erhalt eines strukturreichen und somit auch stabileren Mischwaldes. Aber auch die Anlage unterschiedlicher Versuchsfelder, um in Bezug auf die weitere Entwicklung handlungsfähig zu bleiben und neue Erkenntnisse zu gewinnen. Der Schutz des Frankfurter Stadtwaldes als wichtiger Frischluftlieferant für die Stadt muss wie irgend möglich erhalten bleiben. Gerade im Hinblick auf die Schwächung der älteren Waldbestände durch die Trockenheit ist die Ausweisung als Bannwald umso wichtiger, um nicht weiter in das ohnehin geschwächte System einzugreifen. Auch Zertifizierungsunternehmen wie FSC müssen über kurz oder lang ihre geforderten Standards an die klimatischen Bedingungen anpassen. Dies betrifft insbesondere die Zulassung einer flächigen temporären Bodenbefahrung und Bodenbearbeitung mit möglichst schonender Technik, um die großen Freiflächen Wiederbewalden zu können, als auch die Zulassung eines höheren Anteils fremdländischer Baumarten. Bislang dürfen je Waldbestand 20% fremdländische Bauarten eingemischt sein. Angenommen der Klimawandel bewirkt, dass die heimischen Baumarten auf Dauer nicht bestehen können, so müssen auch Zertifizierungsstandards angepasst werden. Wiederaufforstung Wiederaufforstungen wurden bereits durchgeführt. Um die entstandenen Kahlflächen wo sinnvoll und nicht nur über Naturverjüngung regelbar schnellst möglich wieder zu bewalden, sind für dieses und die kommenden Jahre diverse Pflanzmaßnahmen vorgesehen. Durch die Anlage verschiedener Versuchsflächen sollen unterschiedliche Wiederaufforstungsverfahren erprobt und hinsichtlich ihrer Resistenz gegenüber den klimatischen Veränderungen analysiert werden. Dabei handelt es sich um folgende Projekte: ð Eichensaat: Auf mehreren durch Trockenheit entstandenen Freiflächen mit einer Flächengröße von jeweils rund 0,5 bis 1 ha wurden Eichen gesät. Es handelt sich um autochthones Pflanzgut, dass sowohl von mäßig feuchten, als auch trockenen Standorten im Stadtwald gewonnen wurde. Das Saatgut wurde unterschiedlich thermisch behandelt und gelagert, bevor es in den Boden eingebracht wurde. Die Anwüchse verlaufen derzeit erfolgreich ohne maßgebliche Ausfälle. Eichensaat im Forstrevier Oberrad ð Aufforstung mit heimischen Baumarten: In Form von Jungpflanzen und Saat wurden Freiflächen mit heimischen Baumarten bepflanzt, die bislang eher eine untergeordnete Rolle im Stadtwald, sogenannte Nebenbaumarten, spielten. Dabei handelt es sich unter anderem um Winterlinde, Elsbeere, Weißtanne und Spitzahorn. Diese Baumarten werden derzeit von Fachkreisen aufgrund ihrer trockenresistenten Stadtortsamplitude empfohlen. Die Pflanzen werden zum Teil in kleinen Pflanzballen vorgezogen, bevor sie auf der Fläche ausgebracht werden. Dabei handelt es sich um kleine Pflanztöpfe mit einem torfähnlichen Substrat, das mehr Feuchtigkeit auf einen längeren Zeitraum hin speichern kann. ð Aufforstung mit nicht-heimischen Baumarten: Ebenfalls auf diesen Flächen und mit demselben Pflanzverfahren wurden zum Vergleich nicht-heimische Baumarten eingebracht, die aus entsprechend warmen Klimaten stammen wie z.B. Frankreich, Korsika, Italien, Afrika, Nordamerika, Griechenland. Es handelt sich um Baumarten wie die Küstentanne, Schwarzkiefer, Baumhasel, Atlas-Zeder und Esskastanie. Versuchsflächen mit heimischen und nicht-heimischen Baumarten ð Versuchsflächen Goethe Universität Frankfurt: In einem Kooperationsprojekt mit der Goethe Universität Frankfurt wurden Versuchsflächen mit verschiedenen mediterranen Eichenarten angelegt (Flaumeiche, Ungarische Eiche, Steineiche). Im Vergleich dazu auf selber Fläche die heimische Stieleiche. Auch hier sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich nicht heimische, wärmeangepasste Baumarten auf Stadtwaldflächen etablieren können. ð Reguläre Wiederaufforstungen: Grundsätzlich erfolgen über den gesamten Stadtwald auf ausgewählten Flächen reguläre Aufforstungsmaßnahmen in gewohnter Weise auf entstandenen Freiflächen und im Rahmen von Voranbauten unter dem Altbestand. I.d.R. werden heimische Eichen gepflanzt. Die Buche verjüngt sich im Stadtwald so gut, dass sie nicht gepflanzt werden muss. Durch diese regulären Pflanzmaßnahmen können auch die herkömmliche Praxis und die Entwicklung der heimischen Hauptbaumarten entsprechend beobachtet werden. Darüber hinaus betreibt der StadtForst bereits seit einigen Jahren in Zusammenarbeit mit einer Baumschule auf Stadtgebiet Frankfurt die Anzucht heimischer Bäume in Lohnanzucht. Autochthones Saatgut (Eichensaat) wird aus dem Stadtwald gesammelt, in der Pflanzschule angezogen und wieder im Stadtwald ausgepflanzt. Derzeit ist es schwer, Pflanzen zu beziehen, da sämtliche Forstbetriebe vor allem Eiche nachfragen und es immer wieder Lieferengpässe gibt. Die bestehende Kooperation zwischen dem StadtForst und der Baumschule garantiert die stetige Versorgung mit Pflanzmaterial. Aufgrund der erlangten Erfahrungen der vergangenen Jahre wird in naher Zukunft die Pflanzmenge in Lohnanzucht erhöht. Auswirkungen auf Holzqualität, -preis und Absatzmarkt Die Trockenheit der vergangenen zwei Jahre führte zu enormen Qualitätseinbußen des Holzes, einem Überangebot auf dem Holzmarkt und somit zu massivem Preisverfall und einer starken Reduktion der Holzgeldeinnahmen. Im StadtForst Frankfurt sinken diese im Jahr 2020 voraussichtlich auf 600 T€. Das bedeutet Einnahmeverluste von ca. 30% verglichen mit 2018 und 2019 (im Schnitt 800 T€ pro Jahr). Die Holzgeldeinnahmen sind hinsichtlich des Klimawandels schwer abzuschätzen, da eine planmäßige Forstwirtschaft derzeit nicht möglich ist. Vor allem im Taunus lösen sich wie bereits erwähnt aufgrund von Borkenkäferbefall große Waldflächen, insbesondere Fichtenbestände, allmählich auf. Dies führt zu enormen wirtschaftlichen Verlusten. Der Nadelholzpreis, mit dem die Stadt Frankfurt in der Vergangenheit die größten Einnahmen im Forstbereich erzielt hat, ist von ehemals 70 bis 80 € auf unter 10 € gesunken. Fichte-Käferholz hatte 2019 mit rd. 15.000 m3 den größten Anteil am Holzeinschlag des gesamten Stadtwaldes (37.780 m3), Tendenz steigend. Der Durchschnittserlös über alle Baumarten liegt derzeit bei rund 19,50 €/m3, Tendenz sinkend (Vergleich 2019 rd. 23,- €/m3, 2018 rd. 43,- €/m3, 2017 rd. 45,- €/m3). Aufgrund der derzeitigen Marktentwicklung wird zum jetzigen Stand auch in 2021 mit Mindereinnahmen im Holzeinschlag gerechnet. Auch im Jahr 2020 reichten die Niederschläge nicht aus, um die weitere Schädigung des Waldes einzudämmen. Es wird für die Folgejahre mit hohem Käferbefall, Absterbeerscheinungen durch Trockenheit und demnach stagnierenden Holzpreisen oder weiteren Senkungen gerechnet. Der Holzmarkt hat sich durch das hohe Holzangebot zu einem Käufermarkt entwickelt. Das heißt der Käufer, vormals der Verkäufer, bestimmt weitestgehend den Holzpreis. Es besteht kaum Verhandlungsspielraum für den Waldbesitzer. Alle Forstbetriebe sind abhängig von der Abnahme durch Holzhandel und Sägeindustrie, so auch der StadtForst Frankfurt. Corona Folgen Aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Raum durch Corona nahmen die Freizeitnutzungen im Frankfurter Stadtwald zu. Die Anzahl der Erholungssuchenden stieg stetig an, es hielten sich bis spät in die Abendstunden mehr Bürgerinnen und Bürger im Stadtwald auf als vor Corona. Dies führte zu einer stärkeren Vermüllung des Waldes. Die sogenannten Revierreinigungsfahrten dauern länger und binden mehr Personal. Ein zusätzlicher Effekt war die verstärkte Verlagerung privater Festivitäten in den Wald in Form illegaler Partys auf Wildwiesen. Einschneidend ist auch die Steigerung der Waldbrände, teils durch unachtsam weggeworfene Zigarettenkippen, teils auch durch mutmaßliche Brandstiftung. Hauptgrund dafür ist in erster Linie die Trockenheit und somit erhöhte Waldbrandgefahr, dennoch steigt die Wahrscheinlichkeit eines Waldbrandes mit der erhöhten Anzahl an Menschen, die sich im Stadtwald aufhalten. Zusätzlich ergab sich ein Einnahmeverlust wegen des coronabedingten Ausfalls von Stadtwaldhausführungen. Übrige Aufwendungen im Bereich StadtForst Neben den oben genannten Einflussfaktoren kommen weitere Mehraufwendungen aus allgemeinen Preissteigerungen, zentral verhandelten Verträgen und indirekt mit dem Klimawandel in Verbindung stehenden Kosten. Letzteres betrifft beispielsweise verstärkte Anmietung von Hubsteigern für die Verkehrssicherung, wie auch Reparaturen von Fahrzeugen und Maschinen. Diese Mehrkosten betreffen verschiedene Sachverhalte, die in Ihrer Gesamtsumme aufgrund des massiven Einbruchs der Erträge in Verbindung mit den erhöhten Aufwendungen der Verkehrssicherung nicht mehr innerhalb des Budgets gedeckt werden können. Palmengarten (Produktgruppe 22.11): Aufgrund der am 12.03.2020 von der WHO ausgerufenen Pandemie durch die Ausbreitung des Corona-Virus kam es ab dem 14.03.2020 nach entsprechendem Beschluss im Verwaltungsstab der Stadt Frankfurt am Main zur Schließung des Palmengartens für Besucherinnen und Besucher. Zunächst war die Schließung bis 10.04.2020 vorgesehen, wurde dann aber aufgrund der weiterandauernden Pandemielage durch Verfügungen von Bund und Land bis zum 10.05.2020 verlängert. Für diesen Zeitraum konnten keine Erträge aus Eintrittsgeldern erzielt werden. Insgesamt bedeutet dies einen Einnahmeverlust von rund 380 T€. Nachdem der Verlauf der Pandemie es zuließ, wurde ab dem 11.05.2020 der Garten wieder für Besuchende geöffnet. Hierzu wurden entsprechende Hygienekonzepte mit dem Stadtgesundheitsamt entwickelt und umgesetzt, sodass die Besucherinnen und Besucher ohne Gefährdung im Palmengarten flanieren konnten. Bis August wurde zunächst nur das Freiland freigegeben, da in den Gewächshäusern eine größere Infektionsgefahr gesehen wurde. Ab dem 17.08.2020 wurden das Tropicarium und das Subantarktishaus mit speziellen Auflagen und Hygienevorkehrungen wieder für den Besucherverkehr geöffnet. Der Palmen-Express und der Wasserspielplatz blieben in der gesamten Sommersaison geschlossen. Das Palmenhaus wurde erst wieder ab dem 01.10.2020 für den Publikumsverkehr geöffnet. Trotz weitreichender Hygienemaßnahmen hat sich nach Wiedereröffnung gezeigt, dass deutlich weniger Besucher und Besucherinnen den Palmengarten aufsuchten und weiterhin aufsuchen. Während im Mai und Juni die Abweichungen noch deutlicher ausfielen, haben sich die Besucherzahlen seit Juli auf rund 70% der Vorjahresniveaus eingependelt. Dies bedeutet, dass pro Monat rund 30% der Erträge aus Eintrittsgeldern fehlen. Da sich die Pandemie-Lage im Herbst zunehmend verschärft hat, wurde durch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder beschlossen ab 2. November 2020 u.a. Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Theater, Oper, Konzerthäuser, Freizeitparks und ähnliches zu schließen. In der Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse hat der Verwaltungsstab der Stadt Frankfurt am Main daher die erneute Schließung des Palmengartens im November angeordnet. In der Folge werden hier keine Eintrittsgelder eingenommen werden. Gleiches gilt für den Dezember 2020. In den vergangenen Jahren lag der durchschnittliche Umsatz im November bei 50 T€ und im Dezember bei rund 100 T€. Hinzu kommt, dass aufgrund der Vorgaben von Land und Bund die für Sommer geplanten Veranstaltungen und Ausstellungen abgesagt wurden. Hierzu zählen beispielsweise auch die Grüne Börse sowie das Rosen- und Lichterfest, welches in den Vorjahren zum Teil immense Erträge erwirtschaftet hat. Durch die Absage der Veranstaltungen sind neben den Eintrittsgeldern die Erträge für Standmieten entfallen. Für die Grüne Börse und das Rosen- und Lichterfest belaufen sich diese auf rund 4 T€. Kurzfristige Vermietungen, Verkauf von Sonderheften, Gebühren für Foto- und Filmaufnahmen wurden ebenfalls beeinträchtigt, lassen sich aber nicht genau beziffern. Das Musikprogramm wurde nur in sehr kleinem Format (zeitlich begrenzt) im August angeboten. Insgesamt werden zum Jahresende in der Produktgruppe 22.11 voraussichtlich Erträge in Höhe von 2.865 T€ erzielt. Dem gegenüber steht ein Haushaltsansatz von 3.691 T€. Somit schließt das Jahr 2020 mit Mindererträgen in Höhe von 825 T€ ab. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie besteht auch für kommunale Unternehmen, Eigenbetriebe und Regiebetriebe (z.B. Betriebe gewerblicher Art) die Möglichkeit außerordentliche Wirtschaftshilfen (November-/Dezemberhilfen) zu beziehen. Die W+ST Frankfurt GmbH Steuerberatungsgesellschaft wurde mit der Beantragung der "Novemberhilfen" beauftragt. Da umfangreiche Rahmenbedingungen abzuklären sind, gibt es seitens des Steuerberaters aktuell noch keine Rückmeldung, ob und in welcher Höhe der Palmengarten hier Finanzhilfen erhält. Ein Ausgleich der Mindererträge durch Reduzierung des Aufwandes konnte nicht erfolgen, da das Budget für die Bewirtschaftung des Gartens, insbesondere durch Fixkosten wie Energie, Pflanzenschutz, Versicherungen etc., seit Jahren nicht auskömmlich ist. Durch die Auswirkungen des Klimawandels (Trockenheit, Sturmereignisse, etc.) ist zudem ein Anstieg der Kosten, insbesondere beim Wasserverbrauch und mittelfristig auch bei der Baumpflege zu sehen. Im Jahr 2018 wurde beispielsweise ein gegenüber 2007 und dem Ansatz für 2019 mehr als doppelter Bewässerungsbedarf aufgrund von unregelmäßig verteilten Regenfällen verzeichnet. Die langanhaltende Trockenheit verursachte zudem massive Schäden an der Bepflanzung und Verluste von Gehölzen, die im Falle von Starkastbrüchen und umstürzenden Bäumen zu einer Gefährdung von Besucherinnen und Besuchern führt. Auch kam es in den vergangenen Jahren zu vermehrten Unwetterschäden an Gebäuden. In einigen Fällen war es sogar nötig, den Garten aus Sicherheitsgründen zu schließen, was zu verminderten Einnahmen führt. Nur durch die Mehrerträge, welche in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschaftet wurden, konnte hier zum Jahresabschluss bisher jeweils ein Ausgleich der Mehraufwendungen erfolgen. Zudem sind in vielen Bereichen seit Jahren dringend Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten notwendig. Ein Teil der durch weggefallene Ausstellungen/Veranstaltungen frei gewordene Mittel wurde daher für bislang aufgeschobene Sanierungsarbeiten an den Wegen und Plätzen im Freiland verwendet. Durch die Pandemie bedingte Schließung des Gartens konnten so zügig größere Flächen aufgearbeitet werden, ohne die sonst damit einhergehenden teilweise erheblichen Beeinträchtigungen der Besucherinnen und Besucher. Dies war auch im Hinblick auf das anstehende Jubiläum zum 150jährigen Bestehen des Palmengartens im Jahr 2021 geboten, welches nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt am Main ein besonderes und bedeutendes Ereignis darstellt. Die bisherigen Planungen sind darauf ausgerichtet, ein modernes und innovatives Programm aufzustellen, welches zu einer erheblichen Steigerung der Besuchenden des Palmengartens führt und gleichzeitig eine besondere Rolle im auf internationale Gäste ausgerichteten Marketing der Stadt Frankfurt einnimmt. Hierzu ist es notwendig, dass die Infrastruktur des Gartens entsprechend aufgearbeitet und die notwendige Verkehrssicherheit an den Gebäuden und im Garten hergestellt wurde. Personalkosten Das Personalkostenbudget des Grünflächenamtes wird in den Budgetbereichen 22.07 (StadtForst) und 22.09 (Grünflächenunterhaltung) im Haushaltsjahr 2020 nicht auskömmlich sein. Maßgebliche Ursache hierfür ist im Budgetbereich 22.09 die Situation, dass durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vorhaben, wie z. B. die Umsetzung des integrierten Schulentwicklungsplanes, der Neubau von Spielplätzen, die Entwicklung von Neubaugebieten, die Umsetzung des Kunstrasenprogramms, das Förderprogramm Klimaanpassung sowie die Realisierung der Projekte Schöneres Frankfurt und Zukunft Stadtgrün mit dem, durch den Stellenplan bereitgestellten Planstellen, nicht möglich ist. Um die Maßnahmen und Projekte umzusetzen war und ist es daher unumgänglich das dafür erforderliche Personal befristet und außerhalb des Stellenplanes zu beschäftigen, was das Personalkostenbudget mit rd. 600 T€ in 2020 belastet. Weiterhin hat das Grünflächenamt vier Mitarbeitende aus der Personalvermittlung des Personal- und Organisationsamtes aufgenommen, beschäftigt zwei Mitarbeitende, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Disposition nur noch sehr gering belastbar sind und beschäftigt fünf Mitarbeitende die nach der Ausbildung auf die Übernahme auf Planstellen warten. Dies erfolgt auf "Hilfsstellen" ohne dass dafür ein Budget vorhanden ist, so dass dieser Sachverhalt das Personalkostenbudget mit weiteren rd. 445 T€ belastet. Durch temporär unbesetzte Stellen aufgrund Personalwechsels sowie im Rahmen des Jahresabschlusses durchgeführte Sollveränderungen (bzw. Ausgleich der Einnahmeausfälle aus dem Job-Ticket, für das Kunstrasenprogramm, das Förderprogramm Klimaanpassung sowie Restmittel des Dezernates) reduziert sich das Defizit im Budgetbereich 22.09 im Jahr 2020 auf rund 395 T€ Im Budgetbereich 22.07 (StadtForst) wird das Personalkostenbudget nicht durch die Beschäftigung von Mitarbeitenden außerhalb des Stellenplans überschritten. In diesem Bereich werden nur Mitarbeitende eingesetzt, für die auch eine Planstelle vorhanden ist. Aufgrund der Personalkostenprognose muss hier von einem strukturellen Defizit ausgegangen werden, da das mit dem Haushaltsplan bereitgestellte Personalkostenbudget nicht ausreicht die Beschäftigungen auf den Planstellen zu finanzieren. In diesem Budgetbereich ist mit einem Defizit in Höhe von rd. 135 T€ zu rechnen. Insgesamt summiert sich aktuell die Unterdeckung in beiden Budgetbereichen auf rund 530 T€. A. Zielsetzung Das städtische Grün besitzt vielfältige ökologische, ökonomische, kulturelle und soziale Funktionen. Um diesen gerecht zu werden und auf diese Weise die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität zu garantieren, müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Bewirtschaftung der Grünflächen und des Stadtwaldes zur Verfügung gestellt werden. Die zunehmende Nutzungsintensität, der Klimawandel sowie die Steigerung der Biodiversität stellen neue Herausforderungen an das städtische Grün. Dies muss sowohl auf der Maßnahmen- wie auch auf der Finanzierungsebene Berücksichtigung finden. Ebenso ist es notwendig, dem stetigen Werteverzehr wirksam und dauerhaft zu begegnen. Im Einzelnen umfasst dies: · die Verkehrssicherheit als Pflichtaufgabe zu gewährleisten, insbesondere auf Spielplätzen, bei Bäumen und auf Wegeflächen; · die regelmäßige Reinigung und Müllentsorgung zur Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes und um Schädlingsbefall zu verhindern; · eine gärtnerische Mindestgrundpflege für alle Park-, Spiel- und Grünflächen dergestalt sicher zu stellen, dass Wert- und Substanzverluste auf den Flächen dauerhaft vermieden werden können; · die fachlich notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um den Folgen des Klimawandels entgegen wirken zu können. · die Erhaltung des Stadtwaldes mit seinen ökologischen und sozialen Funktionen In der Vergangenheit konnten durch den Holzverkauf in PG 22.07 regelmäßig Überschüsse erwirtschaftet werden, durch welche zusätzlich anfallende Aufgaben des StadtForstes finanziert werden konnten. Hierzu gehörten neben der teilweise durch Erträge finanzierten zusätzlichen waldbaulichen Bewirtschaftung des Stadtwaldes auch zusätzlich anfallende Verkehrssicherung sowie ein höherwertiger Unterhalt von Erholungseinrichtungen. Die Höhe der Überschüsse war dabei regelmäßig nicht vorhersehbar und durch die Abhängigkeit von den Kunden nicht beeinflussbar. Neben der Finanzierung von Mehraufwendungen im StadtForst konnten regelmäßig auch finanzielle Mehrbedarfe anderer Abteilungen im Grünflächenamt gemindert werden. Durch die Trockenheit der vergangenen Jahre und den damit einhergehenden Folgen für den Wald sind die Holzgeldeinnahmen eingebrochen. Die Aufgaben der Abteilung StadtForst, wie die (gesteigerte) Sicherstellung der Verkehrssicherung, Kampf gegen den Borkenkäfer und invasive Pflanzenarten, die Bereitstellung von Erholungsraum und schlicht den Erhalt des Waldes mit seiner Nutz-, Schutz-, Erholungs- und Klimaschutzfunktionen sind unverändert geblieben, werden aber angesichts des Klimawandels immer aufwendiger. B. Alternativen Eine Reduzierung der Kosten im Bereich der PG 22.09 wäre nur durch umfassende Leistungsbeschränkungen u.a. bei der Baumpflege und -nachpflanzung, bei der Pflege von Wegen und Grünflächen, bei der Abfallbeseitigung und der Instandhaltung der Kinderspielplätze und Freizeiteinrichtungen möglich. Erhebliche Qualitätsverluste wären ebenso ein Resultat wie eine äußerst beschränkte Handlungsfähigkeit im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels. Zudem ist die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. In der PG 22.07 besteht zu einer Mehrkostenvorlage derzeit keine Alternative. Der Finanzbedarf rührt bei der PG 22.07 aus höheren Aufwendungen durch erhöhte Verkehrssicherung in Verbindung mit dem Einbruch der Einnahmen. Einsparpotentiale sind daher nicht gegeben. Die durch die Corona-Pandemie bedingten Einnahmeverluste in der PG 22.11 Palmengarten waren nicht vorhersehbar und unvermeidbar. Es gibt keine Alternative zur Ausweisung des entstandenen Defizits. C. Lösungen Das voraussichtliche Defizit im Jahr 2020 im vollbudgetierbaren Bereich des Dezernates X in Höhe von bis zu 4.169 T€ sowie die Überschreitung im Bereich der Personalaufwendungen der Produktgruppen 22.07 und 22.09 in Höhe von bis zu 530 T€ werden aus dem finanzrelevanten außerordentlichen Erlös aus der Neuvergabe der Gesellschaftsanteile an der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH ausgeglichen. D. Kosten Der vollbudgetierbare Bereich des Dezernates X - Umwelt und Frauen - weist nach Deckung innerhalb des Dezernatsbudgets im Haushaltsjahr 2020 ein Defizit in Höhe von voraussichtlich bis zu 4.169 T€ und der personalbudgetierte Bereich ein Defizit in Höhe von 530 T€ aus. Hierin enthalten sind zweckgebundene Mehrkosten für die baumerhaltende Maßnahme "Danziger Platz" in Höhe von anteilig vom Grünflächenamt finanzierte 750 T€. Insgesamt beläuft sich der im Rahmen des Jahresabschluss 2020 zu beordnende Betrag im Budgetbereich 22 des Dezernates X - Umwelt und Frauen - auf bis zu 4.699 T€. Die nachfolgende Tabelle stellt insbesondere die im Grünunterhaltungsbudget der Produktgruppe 22.09 entstehenden Mehrkosten nochmal detaillierter dar: Mehrbedarf für 2020 Fortgeschriebenes Soll 2020 zzgl. Reste IST 2020 [in T€] Mehrbedarf [in T€] [in T€] I. Vollbudgetierbarer Bereich: a) PGr. 22.09 Grün- und Freiflächen sowie PGr. 22.10 nicht gebühenrelevanter Teil des Friedhofs 20.718 22.797 2.079 beinhaltet: Grünunterhaltungsbudget, inkl. Konsolidierungsanteil zzgl. Mittel aus Klimafonds 17.912 19.276 1.364 davon u.a. für · Baumkontrolle/Baumarbeiten 1.425 · Baumbewässerung 110 · Baumnachpflanzungen 115 (Verbleibender Mehrbedarf geringer durch teilweise Deckung aus übrigen Mitteln des Dezernates X) administrativer Teil des Grünflächenamtes sowie nicht gebühenrelevanter Teil des Friedhofs 2.806 3.521 715 davon u.a. für · Abwassergebühr für Niederschlagswasser 2019/2020 1.080 · Vertragliche oder gesetzliche Änderungen · Aufgabenzuwachs · Mindererträge aus Baustelleneinrichtungen 69 (Verbleibender Mehrbedarf geringer durch teilweise Deckung durch noch nicht zu leistende Mietzahlungen und günstigere Entwicklung Gebäudeversicherung) darin enthalten 300 T€ coronabedingte Mindererträge und Mehraufwendungen (Mindererträge aus Veranstaltungen und Mehraufwendungen aus Reinigungsleistungen und Reparaturen) Zzgl. zweckgebundene Mittel Maßnahme "Danziger Platz" 750 Mehrbedarf PGr. 22.09/ 22.10 insgesamt 2.829 Mehrbedarf für 2020 Fortgeschriebenes Soll 2020 zzgl. Reste IST 2020 [in T€] Mehrbedarf b) PGr. 22.07 StadtForst -935 -420 515 Mindererträge 260 · Erträge aus der Veräußerung von Holz Mehraufwendungen 255 davon u.a. für · Verkehrssicherung · Wiederaufforstung · Wegeinstandsetzung · Bekämpfung invasiver Baumarten · Sanierung der Grastränke · Allgemeine Preissteigerungen · Versicherungen c) PGr. 22.11 Palmengarten (Eintrittsgelder) -3.690 -2.865 825 Summe Mehrbedarf vollbudgetierbarer Bereich Dezernat X 4.169 II. Personalkostendefizit 530 davon PGr. 22.07 StadtForst 135 PGr. 22.09 Grün- und Freiflächen 395 III. Gesamtmehrbedarf 4.699 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 2 Antrag vom 18.05.2021, OF 11/7 Antrag vom 28.04.2021, OF 34/6 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.06.2021, OA 17 Antrag vom 29.08.2021, OF 176/6 Anregung vom 07.09.2021, OA 63 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.03.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 14 am 03.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 04.05.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 13 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung OA 2 2021 1. Der Vorlage M 43 wird unter Hinweis auf OA 2 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 34/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage M 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 06.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage M 43 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 2 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, IBF und Gartenpartei (M 43 und OA 2 = Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 2 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION, ÖkoLinX-ARL, IBF und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, BFF-BIG, ÖkoLinX-ARL, IBF und Gartenpartei (= Annahme) 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 17 2021 1. Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 11/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und FREIE WÄHLER zu 2. GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU, SPD, BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 59, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 Aktenzeichen: 79 1

Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns sowie Auswirkungen der Corona-Pandemie im Produktbereich 22

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2021, OF 34/6 Betreff: Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns sowie Auswirkungen der Corona-Pandemie im Produktbereich 22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die M 43 wird mit folgender Maßgabe beschlossen: Aus der Etat-Erhöhung für Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns werden entsprechende Mittel bereitgestellt, um die dringend erforderliche Instandsetzung der Spielplätze im Ortsbeirat 6 inklusive Anschaffung neuer Spielgeräte zu gewähr-leisten. Begründung: Grün ist ein wichtiges Gut der Stadt und sorgt für besseres Klima. Neben der Sicherung des Stadtwaldes und der Straßenbäume sind auch Grünanlagen in allen Stadtteilen zu erhalten und zu pflegen. Allerdings ist es genauso wichtig, unseren Kindern für ihre Entwicklung die erforderlichen Spielflächen und -plätze mit entsprechender Ausstattung zuzuge-stehen und zu erhalten. In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen darüber, Mittel für Spielplätze stattdessen für das öffentliche Grün zu verwenden. Jeder redet von Kinderrechten, in Frankfurt sollten sie nicht hinter das Recht auf öffentliches Grün zurücktreten müssen. Schon gar nicht in Bezirken von Frankfurt, wie z. B. dem Frankfurter Westen, wo Spielplätze aufgrund sozialer Strukturen und oft beengter Wohnverhältnisse besonders wichtig sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 43 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung OA 2 2021 1. Der Vorlage M 43 wird unter Hinweis auf OA 2 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 34/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns sowie Auswirkungen der Corona-Pandemie im Produktbereich 22 Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 43

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 2 entstanden aus Vorlage: OF 34/6 vom 28.04.2021 Betreff: Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns sowie Auswirkungen der Corona-Pandemie im Produktbereich 22 Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 43 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 43 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Aus der Etaterhöhung für Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns werden entsprechende Mittel bereitgestellt, um die dringend erforderliche Instandsetzung der Spielplätze im Ortsbeirat 6 inklusive Anschaffung neuer Spielgeräte zu gewährleisten. Begründung: Grün ist ein wichtiges Gut der Stadt und sorgt für ein besseres Klima. Neben der Sicherung des Stadtwaldes und der Straßenbäume sind auch Grünanlagen in allen Stadtteilen zu erhalten und zu pflegen. Allerdings ist es genauso wichtig, den Kindern für ihre Entwicklung die erforderlichen Spielflächen und Spielplätze mit entsprechender Ausstattung zuzugestehen und zu erhalten. In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen darüber, Mittel für Spielplätze stattdessen für das öffentliche Grün zu verwenden. Jeder redet von Kinderrechten, in Frankfurt sollten sie nicht hinter das Recht auf öffentliches Grün zurücktreten müssen, schon gar nicht in Bezirken von Frankfurt, wie z. B. dem Frankfurter Westen, wo Spielplätze aufgrund sozialer Strukturen und oft beengter Wohnverhältnisse besonders wichtig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 43 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 290 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 2 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, IBF und Gartenpartei (M 43 und OA 2 = Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 2 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION, ÖkoLinX-ARL, IBF und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, BFF-BIG, ÖkoLinX-ARL, IBF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 59, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 Aktenzeichen: 79 1

Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns sowie Auswirkungen der Coronapandemie im Produktbereich 22

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 290 Betreff: Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns sowie Auswirkungen der Coronapandemie im Produktbereich 22 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.05.2021, § 59 - OA 2/21 OBR 6 - Der M-Vortrag vom 26.02.2021, M 43 (Wachsende Stadt und Klimafolgen), stellt die Herausforderungen des Grünflächenamtes, verursacht durch den Klimawandel, den Zuzug von Menschen in die Stadt Frankfurt am Main und die Corona-Pandemie dar. Das Budget des Grünflächenamts ist gegenüber diesen neuen Herausforderungen nicht ausreichend bemessen. Deshalb wurden die Defizite für das Haushaltsjahr 2020 in Form einer Mehrkostenvorlage (M 43) dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung (Beschluss vom 20.05.2021, § 59) dargelegt. Es handelt sich somit nicht um eine dauerhafte Etaterhöhung, sondern um einen Defizitausgleich für das Jahr 2020. Zusätzliche Mittel zur Ausstattung von Spielplätzen stehen damit für das Haushaltsjahr 2021 nicht zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 11.08.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 718, 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.10.2021 Aktenzeichen: 79 1

Beratung im Ortsbeirat: 4