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Fahrradstadt Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main Vorbemerkung: Die Stadt Frankfurt sieht sich in der Pflicht, im Sinne einer zeitgemäßen und zukunftsweisenden Radverkehrspolitik ihre Aktivitäten zur Radverkehrsförderung massiv auszuweiten, sowohl in Bezug auf bauliche Maßnahmen als auch in Bezug auf regulatorische und Werbemaßnahmen. Damit soll die Lebensqualität aller Frankfurter und Frankfurterinnen gesteigert und nicht zuletzt auch die Aufenthaltsqualität der Fußgänger und Fußgängerinnen im öffentlichen Raum verbessert werden. Die Initiatoren und Initiatorinnen des Radentscheids haben 2018 rund 40.000 Unterschriften für eine bessere Radinfrastruktur gesammelt. Mit dem Magistratsvortrag M 47 aus 2019 vertritt der Magistrat die rechtliche Auffassung, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Unabhängig von der etwaigen Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens erklärte der Magistrat aber grundsätzlich das Ziel, die Radverkehrssicherheit weiter zu erhöhen und den Radverkehr noch mehr als bislang zu fördern. Die Stadt Frankfurt hat deshalb mit den Vertrauenspersonen des Bürgerentscheids Gespräche aufgenommen, mit dem Ziel eine Einigung zwischen Radentscheid und Stadt Frankfurt im Sinne einer besseren Radverkehrsförderung zu erzielen. Angelehnt an den Forderungskatalog des Radentscheids wurde sich in konstruktiven Gesprächen mit Vertretern und Vertreterinnen der Stadt Frankfurt auf Ziele verständigt, die mit dem nachfolgenden Antragstext von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden sollen. In diesem Zusammenhang soll die Vorlage M47/2019 bis zu den Haushaltsberatungen 2020/21 zurückgestellt werden. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Sichere Radwege für alle, auch für unsere Kinder und Senioren und Seniorinnen Die Stadt Frankfurt am Main wird kontinuierlich an allen Straßen in ihrer Baulast ohne regelwerkskonforme Radverkehrsführung mit einer Regelgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h neue Radverkehrsanlagen schaffen und alte umbauen. Es wird angestrebt, bis 2023 mindestens 45 km an Radverkehrsanlagen neu zu bauen bzw. umzugestalten. Der Magistrat wird beauftragt, die nötigen Planungen und Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist hierbei, die Radverkehrsanlagen nach erforderlichem aktuellem Standard auszubauen. Radverkehrsanlagen sind baulich getrennt auszuführen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. An Stellen, an denen kein separater baulich getrennter Radweg möglich ist, sind Radfahrstreifen mit baulichen Elementen zu prüfen und ggf. umzusetzen, um den Radfahrstreifen abzusichern. Die Entscheidung liegt im Einzelfall bei der Straßenverkehrsbehörde. Vor der endgültigen baulichen Umsetzung ist die Stadtverordnetenversammlung zu beteiligen. Künftige Radverkehrsanlagen sollen im Idealfall: - deutlich breiter sein - bequemes und sicheres Überholen muss möglich sein - also Breite in der Regel mindestens 2,3 m in Ausnahmefällen mindestens 2 m - einheitlich, ohne Senken, mit leicht befahrbarem Belag, ohne Unterbrechungen - durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten - nicht zu Lasten des ÖPNV und der Fußgänger und Fußgängerinnen errichtet - Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr sollen hierbei grundsätzlich in Erwägung gezogen werden, dies gilt sowohl für den ruhenden Verkehr als auch für die Umwandlung von Fahrspuren, wenn dies im Sinne der Radverkehrsförderung alternativlos erscheint. - bei Neubaumaßnahmen sind die üblichen Maßnahmen zur Gliederung des Straßenraums zu hinterfragen und innovative Ansätze zu prüfen, die eine bedarfsorientierte Führung des Radverkehrs ermöglichen und Konflikte zwischen Fuß-, Rad-, Autoverkehr und anderen Verkehrsarten minimieren - "Quetschlösungen" im Straßenraum im Zusammenspiel zwischen Straßenbahnführungen, Radverkehrsanlagen und beispielsweise Senkrechtparkplätzen sind zu vermeiden - alte Radfahrstreifen und Schutzstreifen im Bestand ohne Sicherheitstrennstreifen erhalten eine neue Markierung, die den aktuellen Standards entspricht, eine bauliche Abtrennung wird geprüft - an potenziellen Gefahrenstellen wird die Radverkehrsführung rot eingefärbt. Im Zuge der Umgestaltung sind ebenfalls zu prüfen: - die Ampelschaltungen (ausreichende Länge der Grünphase, um Straßen in einer Ampelphase zu queren) - oder alternativ ausreichende Größe von Verkehrsinseln, auch für Lastenräder/Fahrräder mit Anhängern - grüne Welle für Radfahrer und Radfahrerinnen / Grünschaltung für Radfahrer und Radfahrerinnen vor dem motorisierten Individualverkehr (MIV), um Einfahrt in die Kreuzung zu ermöglichen. Erste konkrete Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen: Die im Folgenden genannten konkreten Maßnahmen werden zuerst durchgeführt. Dringend notwendige Verbesserungen an der Radinfrastruktur in allen anderen Frankfurter Stadtteilen werden in einem nächsten Schritt identifiziert und umgesetzt. 1. Bockenheimer Landstraße Die vorliegende Planung des Amtes für Straßenbau und Erschließung, die die Verbreiterung der baulichen Bestandsradwege in beiden Fahrtrichtungen, unter Berücksichtigung des Entfalls einer Fahrspur vorsieht, soll mit Priorität weiter verfolgt werden. Bei der Planung wird eine Kapazitätsprüfung für die Abwicklung des Autoverkehrs an den einzelnen Knotenpunkten zur Bewertung der Auswirkungen des Wegfalls von separaten Abbiegespuren vorgenommen. Der Magistrat wird gebeten, noch 2019 eine Vorplanungsvorlage vorzulegen und im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 eine Einzelveranschlagung im Investitionsprogramm (IPG) vorzunehmen, so dass im Jahr 2021 mit dem Umbau begonnen werden kann. 2. Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße Die vorliegende Planung des Amtes für Straßenbau und Erschließung soll ebenfalls mit Priorität weiter verfolgt werden, so dass im Jahr 2021 mit dem Umbau begonnen werden kann. Der Magistrat wird gebeten, noch 2019 eine Vorplanungsvorlage vorzulegen und im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 eine Einzelveranschlagung im IPG vorzunehmen. 3. Schweizer Straße Aufgrund der komplexen Gegebenheiten und dem beengten Straßenquerschnitt soll für die Schweizer Straße ein städtebaulicher Wettbewerb im Jahre 2020 ausgelobt werden. Ziel ist es, eine städtebaulich attraktive Lösung zu finden, die die unterschiedlichsten Nutzungsanforderungen betrachtet und hierbei vor allem die Situation für den Radverkehr und die Aufenthaltsqualität für alle Menschen deutlich verbessert. Dabei wird auch eine Ausweisung als Fahrradstraße im Abschnitt zwischen Gartenstraße und Hedderichstraße untersucht. Provisorische bestandsnahe Markierungslösungen Einige Hauptverkehrsstraßen verfügen über gar keine Radverkehrsführung und sind zugleich durch den motorisierten Individualverkehr stark belastet. Bevor es an nachfolgenden Straßen zu dauerhaften baulichen Umgestaltungen mit etwaigen Querschnittsveränderungen kommt, soll zunächst im Rahmen provisorischer baulicher Trennungen und Markierungen die Flächenumverteilung zugunsten des Radverkehrs erprobt werden. Die Maßnahmen an den betroffenen Straßen werden evaluiert und durch wissenschaftliche Verkehrsuntersuchungen begleitet. Nach Einrichtung jeder einzelnen Radverkehrsanlage soll nach einem Jahr Bilanz gezogen werden, welche weiteren Schritte vollzogen werden. Dies schließt ausdrücklich je nach Ergebnis eine Beibehaltung der Markierungslösung, eine Weiterentwicklung hin zu einer baulichen Lösung oder eine Rückabwicklung ein. Sollte sich bereits während des Evaluationszeitraums zeigen, dass ein Abschnitt nicht "funktioniert", werden unverzüglich Gespräche aufgenommen, um die Konsequenzen zu besprechen. Die Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen soll im Jahr 2019 begonnen werden: 1. Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße Zwischen Battonstraße/Berliner Straße und Friedberger Tor wird in beide Fahrtrichtungen ein Radfahrstreifen eingerichtet. Es soll eine Absicherung durch provisorische bauliche Elemente erfolgen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. Bereits 2019 wird mit der Einrichtung der Radverkehrsanlage in Fahrrichtung Norden begonnen. Die Fahrtrichtung Süden soll 2020 eingerichtet werden. 2. Friedberger Landstraße Zwischen Friedberger Tor und Friedberger Platz wird in beide Fahrtrichtungen ein Radfahrstreifen eingerichtet. Es soll eine Absicherung durch provisorische bauliche Elemente erfolgen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. Zwischen Friedberger Platz und Egenolffstraße wird eine sichere Führung des Radverkehrs über die Rotlintstraße eingerichtet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2020 vorgesehen. Die Einrichtung auf der Friedberger Landstraße erfolgt phasenweise. 3. Mörfelder Landstraße/ Offenbacher Landstraße Die betroffenen Abschnitte zwischen Auf dem Mühlberg und Breslauer Straße ohne Radverkehrsanlagen erhalten, unter Entfall der dritten Fahrspur, ein Angebot für den Radverkehr in beide Richtungen. Abhängig vom Querschnitt ist zum Teil nur ein Schutzstreifen möglich. Es soll eine Absicherung durch provisorische bauliche Elemente erfolgen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. 4. Hanauer Landstraße Zwischen Ostbahnhof und Ratsweg-Kreisel werden die Bestandsradwege in beide Richtungen optimiert. Auf der Südseite soll auf die Stellplätze auf dem Bord verzichtet werden, dafür entsteht ein breiter Rad- und Fußweg. Auf der Nordseite soll der vorhandene Rad- und Fußweg durch bestandsnahe Lösungen (bauliche Absicherungen, Verzicht einzelner Stellplätze) verbessert werden. Zwischen Anlagenring und Ostbahnhof wird in beide Richtungen eine Markierungslösung mit baulicher Absicherung angestrebt. Der Radfahrstreifen soll durch den Verzicht der Stellplätze auf der rechten nicht mehr genutzten Fahrspur eingerichtet werden. Ferner soll die sichere Führung auf Parallelrouten ernsthaft als Alternative geprüft werden. 5. Mainzer Landstraße Die bestehenden Lücken entlang der Mainzer Landstraße im Bereich Galluswarte bis Mönchhofstraße solle in beiden Fahrtrichtungen durch eine Markierungslösung geschlossen werden; es soll eine Absicherung durch provisorische bauliche Elemente erfolgen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. Ferner soll die sichere Führung auf Parallelrouten ernsthaft als Alternative geprüft werden. 6. Hauptbahnhof Zwischen Baseler Platz und Platz der Republik wird in Fahrrichtung Norden eine provisorische Radverkehrsanlage geschaffen, die baulich abgesichert wird, außer dort wo zwingende Gründe dagegen sprechen. Die Einrichtung der Radverkehrsführung findet zu Lasten von Stellplätzen bzw. Fahrspuren statt. Ein Entfall von Fahrspuren setzt eine positive Kapazitätsprüfung voraus. In Fahrtrichtung Süden soll ebenfalls eine Radfahrstreifenlösung erarbeitet werden und - vorbehaltlich etwaiger Baustelleneinrichtungsflächen der DB-Maßnahme zur Umgestaltung der B-Ebene - als provisorische Lösung ermöglicht werden. 7. Schöne Aussicht Nach Öffnung des nördlichen Mainufers für den Rad- und Fußverkehr wird, mindestens bis zum Ende der Sperrung des nördlichen Mainufers für den Autoverkehr, in der Schönen Aussicht eine Radverkehrsanlage in beide Fahrrichtungen geschaffen. Dies wird durch den Entfall der zweiten Fahrspur in östliche Richtung ermöglicht. Mit dieser Maßnahme wird eine wichtige Radverkehrslücke im innerstädtischen Bereich in Ost/West Richtung geschlossen. II. Fahrradfreundliche Nebenstraßen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr Die Stadt Frankfurt am Main wird in den nächsten Jahren weitere Nebenstraßen für den Radverkehr attraktiv umgestalten. Dies geschieht bevorzugt vor Kitas und Schulen, in Wohngebieten und Bereichen mit hoher Verkehrsdichte. Der Magistrat wird beauftragt, ein Maßnahmenpaket für die Jahre 2020-2025 zu entwickeln, das auch die Einrichtung neuer Fahrradstraßen berücksichtigt. Die Vorschläge des Radentscheids werden hierbei geprüft und in die Planung mit einbezogen. Es wird angestrebt, pro Jahr mind. fünf Kilometer (wenn möglich bis zu zehn Kilometer) Nebenstraßen fahrradfreundlich umzugestalten. Fahrradfreundliche Nebenstraßen zeichnen sich unter anderem durch folgende Merkmale aus, die jeweils im Einzelfall auf Umsetzbarkeit zu prüfen sind: - Ausweisung von Fahrradstraßen ohne KFZ-Durchgangsverkehr - Aufpflasterung von Einmündungen aus Seitenstraßen bei Führung des Radwegs auf Gehwegniveau - Freihalten von Sichtachsen, insbesondere an Kreuzungen, z.B. durch Wegfall und ggf. bauliche Einfassung von Stellplätzen ("Gehwegnasen") - falls kein Schutzstreifen vorhanden ist oder markiert wird, Markierung von Sharrows auf der Straße - Schaffung von Sackgassen, Sperrung von Durchfahrten zur Eliminierung des Durchgangsverkehrs bei Offenhaltung für Fahrradfahrende und FußgängerInnen Primär sollen folgende Straßen durch die Verwaltung auf eine Umgestaltung nach den oben beschriebenen Merkmalen hin geprüft werden: 1. Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg 2. Oeder Weg 3. Frankenallee 4. Gutzkowstraße 5. Oberräder Fußweg 6. Nordendstraße 7. Grüneburgweg 8. Moselstraße, Westend 9. Daimlerstraße/Schielestraße (Umfahrung Hanauer Landstr., Anschluss an Trasse nach Hanau, siehe III.) 10. Brückenstraße 11. Zeuläckerstraße III. Durchgehende innerstädtische Fahrradtrassen Die Stadt Frankfurt am Main wird die Planung zur Schaffung innerstädtischer Fahrradtrassen vorantreiben. Bis 2025 soll ein Bündel an Maßnahmen umgesetzt werden, das sowohl die Einrichtung der Radschnellwegverbindungen in die Region (Frankfurt, Hanau, Taunus) als auch innerstädtische Trassen entlang des Anlagen- und Cityrings, wie auch die Verbesserung der Fahrradachse am Main als bedeutende Ost/West-Verbindung, mit einbezieht. Die Führung von Radschnellwegeverbindungen und Fahrradtrassen soll entsprechend der Förderstandards des Landes Hessen erfolgen. Es wird angestrebt, pro Jahr mindestens fünf Kilometer Fahrradtrassen einzurichten. Fahrradtrassen richten sich insbesondere an Pendler und Pendlerinnen und Langstrecken-Radfahrer und -Radfahrerinnen. Sie werden möglichst barrierefrei, d.h. kreuzungsfrei auf einem Niveau und in ausreichender Breite ausgeführt, um gefahrlos Gegenverkehr (wo relevant) und Überholen zu ermöglichen. Die Stadt Frankfurt wird insbesondere die bereits in Planung befindlichen Radschnellwege nach Darmstadt und Hanau auf Frankfurter Stadtgebiet fertigstellen. Darüber hinaus prüft die Stadt schwerpunktmäßig die Einrichtung von Fahrradtrassen auf den folgenden Strecken: 1. Cityring und Anlagen: Beachtung der diversen Liefer- und Anliegerverkehre für die Innenstadt. Verschiedene Varianten sind möglich: - baulich abgetrennter Radweg auf City- und Anlagenring, jeweils in aktueller Fahrtrichtung, nach Möglichkeit zur Grünanlage hin orientiert (also Cityring links, Anlagenring links) - Einrichtung eines sehr breiten baulich abgetrennten Zweirichtungsradwegs auf entweder City- oder Anlagenring. 2. Nördliches Mainufer: Hier sind insbesondere zu prüfen eine Nutzung des Hafenbahn-Gleisbetts (technische Lösung mit Gummilippen erforderlich). Im zentralen Abschnitt zwischen Untermainbrücke und Alter Brücke ist die Kombination mit dem für Kraftfahrzeuge gesperrten Mainkai zu beachten und in die Planung zu integrieren. Alternativ wird die Hafenbahntrasse ebenfalls für die ÖPNV Nutzung untersucht. IV. Kreuzungen werden für den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer Die Stadt Frankfurt am Main wird ein Programm zum Umbau von Kreuzungen erarbeiten. Im ersten Schritt werden bis 2022 mindestens 15 durch Licht-Signal-Anlagen geregelte Kreuzungen fußgänger-, fahrradfreundlich und barrierefrei umgebaut. Hierzu gehören sowohl bestandsnahe Umbaumaßnahmen als auch die Erprobung von Kreuzungsvarianten nach Kopenhagener und niederländischem Vorbild. Der Fokus muss dabei auf der Sicherheit von Fuß- und Radverkehr liegen, d.h. der Umbau sollte nach Möglichkeit so erfolgen, dass Sichtachsen freigehalten werden, Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen und Fußgänger und Fußgängerinnen vor dem MIV in die Kreuzung einfahren können und der MIV möglichst im rechten Winkel auf die anderen Verkehrsströme trifft (Modell der "Protected Intersection"). Möglichkeiten sind hier konkret: - Die Verbesserung der Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich durch die Schaffung von Fahrradabstellplätzen - die Einrichtung von "Gehwegnasen" für Fußwege - die Einrichtung von "Vorstreckungen" für Autofahrer und Autofahrerinnen (Abbiegen im rechten Winkel), etc. Auf Erfahrungen aus anderen Städten ist hierbei zurückzugreifen. Die Stadt Frankfurt am Main orientiert sich bei der Priorisierung der Kreuzungen an den aktuellen Unfallstatistiken und gestaltet zuerst die Kreuzungen um, die Unfallhäufungen aufweisen. Eine Kreuzung muss aber kein nachgewiesener Unfallschwerpunkt sein, um umgestaltet zu werden. Zunächst sind die folgenden Kreuzungen auf eine Umgestaltung der Verkehrsführung mit den oben beschriebenen Merkmalen zu prüfen: 1. Mainkai / Neue Mainzer Straße 2. Adickesallee / Eckenheimer Landstraße 3. Eschenheimer Tor (oben und unten) 4. Taunusanlage / Bockenheimer Landstraße 5. Obermainkai / Oskar-von-Miller-Straße 6. Grüneburgweg / Eschersheimer Landstraße 7. Hansaallee / Miquelallee 8. Junghofstraße / Taunusanlage 9. Fischerplätzchen 10. Bockenheimer Landstraße / Zeppelinallee 11. Schweizer Straße / Mörfelder Landstraße 12. Alfred-Brehm-Platz (Zoo) 13. Kaiserplatz 14. Jean-Monnet-Straße / Hügelstraße 15. Friedberger Tor V. Deutlich mehr Fahrradparkplätze Die Stadt Frankfurt am Main strebt an, 2.000 weitere Fahrradparkplätze pro Kalenderjahr zu errichten. Dies beinhaltet im wesentlichen Fahrradbügel, überdachte Abstellanlagen, Doppelstockparker, Fahrradboxen an ÖPNV-Haltepunkten und Fahrradgaragen in Wohnquartieren. Bei der Platzierung der Parkplätze ist darauf zu achten, dass sich die Abstellanlagen in den Straßenraum einfügen und den Fußverkehr nicht behindern. Die Umnutzung von KFZ-Stellplätzen ist zu prüfen. An Haltestellen des ÖPNV wird zudem die Zahl überdachter Abstellplätze massiv ausgeweitet. An größeren ÖPNV-Haltepunkten werden außerdem Luftpumpen/Reparaturstationen eingerichtet (Beispiel Konstabler Wache). VI. Kampagne für die Frankfurter Fahrrad-Metropole Die Stadt Frankfurt am Main investiert in die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Radverkehrs. Ziel der Kampagne ist es, den Radverkehrsanteil im Stadtgebiet und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen im Straßenverkehr zu erhöhen. Im Rahmen der Kampagne wird insbesondere auf die Gefahren von "Dooring-Unfällen", Abbiegeunfällen und zu geringen Überholabständen hingewiesen. VII. Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" Der Magistrat wird beauftragt, eine Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" zu bilden, und im Haushaltsentwurf 2020/21 den hierfür erforderlichen Personalkostenmehrbedarf abzubilden. Für die Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" werden 18 auf fünf Jahre befristete Stellen geschaffen. Im Rahmen einer Evaluierung der Arbeit der Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" nach drei Jahren wird eine Fortsetzung der Projektorganisation sowie die Überführung der Projektstellen in den regulären Stellenplan geprüft. Organisationseinheit Anzahl Stellen Stellenbezeichnung Stellenwert Finanzielle Auswirkungen Amt 36 3 Tech. Ang. E 12 285.000, 00 € Amt 36 1 Tech. Ang. E 10 78.000, 00 € Amt 66 3 Tech. Ang. E 12 285.000, 00 € Amt 66 1 Tech. Ang. E 14 103.000, 00 € Amt 36 10 Betriebs-Ang. E 6 620.000, 00 € Damit die Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" noch 2019 ihre Arbeit aufnehmen kann, können die vorgenannten Projektstellen im Rahmen des Dezernatsbudgets des Dezernates VI sofort ausgeschrieben und besetzt werden. VIII. Kampagne für die Durchsetzung bestehender Verkehrsregeln Damit die neue Radinfrastruktur auch genutzt werden kann, verstärkt die Stadt Frankfurt massiv ihre Maßnahmen gegen Falschparker und Falschparkerinnen zum Beispiel durch Abschleppen insb. auf Radwegen. Dazu gehört auch eine verstärkte Präsenz der städtischen Verkehrspolizei auf Fahrrädern. Um bei Baustellen für eine sichere Fuß- und Radverkehrsführung Sorge zu tragen, stellt der Magistrat sicher, dass Baustellen regelmäßig kontrolliert werden. Im Straßenverkehrsamt wird hierzu eine neue Stelle eingerichtet, an die sich die Bürger und Bürgerinnen auch mit Beschwerden wenden können. IX. Finanzierung einer fahrradfreundlichen Verkehrspolitik Der Magistrat wird beauftragt, folgende Finanzmittel bereitzustellen. Im Haushaltsjahr nicht abgerufene Mittel im Ergebnis- und Investitionshaushalt (Ausnahme: Personalkosten) sollen entsprechend der jeweiligen Budgetierungsmerkmale in folgende Haushalte übertragen werden, damit die Gelder trotzdem dem Radverkehr zu Gute kommen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushalts der Stadt Frankfurt. Ergebnishaushalt: Finanzmittel für Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" (siehe Tabelle) 8 Projektstellen technische Angestellte 751.000 € 10 Projektstellen Verkehrspolizei 620.000 € Ausbildungskosten Hipo - Lehrgang: 2.715 € Ausbildungskosten interne praktische Ausbildung: 4.420 € Gesamt bei 10 MA: 71.350 € (einmalig 2020) Dienstbekleidung Grundausstattung: 2.812 € pro Mitarbeiter Dienstbekleidung Radfahrstaffel: 400 € pro Mitarbeiter Gesamt bei 10 MA: 32.120 € (einmalig 2020) Finanzmittel für Öffentlichkeitsarbeit (Amt 36): 200.000 € Erhöhung der Unterhaltungsmittel Straßenbau 2.500.000 € (Provisorische Maßnahmen Radverkehr, Markierungsarbeiten, Roteinfärbungen, etc) Finanzbedarf im Ergebnishaushalt 2020 4.174.470 € 2021 4.071.000 € Investitionshaushalt: Aufstockung der Mittel in 2020 auf 5,5 Mio €. Zusätzlicher Finanzbedarf Aufstockung der Mittel in 2021 auf 13 Mio €. Zusätzlicher Finanzbedarf Fahrradabstellanlagen Aufstockung auf 250.000 TSD € und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend den Haushaltsansätzen des Jahres 2021. 2.500.000 € 2020) 10.000.000 € (2021) 100.000 € (2020/21) (bewegliches Vermögen zur Ausstattung der Fahrradstaffel) Anschaffung Dienstrad (einmalig 2020) 2.500 € pro Stück x 10 MA 25.000 € Mobida - Gerät (einmalig 2020) 2.600 € pro Stück x 10 MA 26.000 € Finanzbedarf im Investitionshaushalt 2.651.000 € (2020) 10.100.000 € (2021) In der Summe sollen somit für das Jahr 2020 6.825.470 € (2020) und für das Jahr 2021 und folgende Jahre 14.171.000 € (2021) zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die investiven Mittel sind sowohl für Planungen als auch für bauliche Maßnahmen heranzuziehen. Der Magistrat wird gebeten, zur Refinanzierung der Radverkehrsmaßnahmen entsprechende Förderanträge einzureichen. Die vorgenannten Maßnahmen gehen sehr weit über die bislang avisierten Radverkehrsmaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main hinaus und erfordern umfassende Planungen und eine Weiterentwicklung des Gesamtnetzes. Eine zügige Entwicklung der Planung und Umsetzung erfordert die Schaffung einer Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt", eine Ausweitung der Anzahl der Beschäftigten und die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, auch um andere Projekte im Verkehrsbereich nicht zu vernachlässigen (z.B. der barrierefreie Ausbau von Haltestellen, die Sanierung von Industriestraßen, Grunderneuerungen, die Umsetzung des Lückenschlussprogramms für den Radverkehr, Schöneres Frankfurt, ÖPNV-Beschleunigung). X. Radverkehrskonzeption und Statusberichte Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche vorgenannten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in die bisherige Gesamtkonzeption zu integrieren und diese in Form eines Radverkehrsentwicklungsplans zu verschriftlichen. Die Gesamtkonzeption samt Statusbericht ist der Stadtverordnetenversammlung erstmals im Jahre 2021 vorzulegen. Der Bericht an die Stadtverordnetenversammlung wird in der Folge alle zwei Jahre fortgeschrieben. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2019, OF 227/15 Antrag vom 03.08.2019, OF 1360/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.08.2019, OF 196/14 Anregung vom 16.08.2019, OA 439 Anregung vom 19.08.2019, OA 441 Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1401 Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Vortrag des Magistrats vom 16.12.2019, M 217 Antrag vom 15.04.2020, OF 1279/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6014 Antrag vom 03.02.2021, OF 1907/5 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7341 Antrag vom 04.08.2021, OF 88/3 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 724 Anregung vom 10.09.2021, OA 69 Antrag vom 03.10.2021, OF 187/6 Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 190 Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 36 Antrag vom 24.04.2022, OF 254/9 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2120 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 199 Antrag vom 04.09.2022, OF 315/9 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2714 Antrag vom 24.10.2022, OF 378/9 Antrag vom 27.10.2022, OF 369/9 Anregung vom 10.11.2022, OA 276 Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3147 Antrag vom 20.11.2022, OF 389/9 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3277 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4350 Bericht des Magistrats vom 10.11.2023, B 430 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 74 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.06.2019, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO II, TOP 2 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Emmerling, Mund, Stammwitz, Siefert, Rinn, Zieran, Tschierschke, Kliehm und zu Löwenstein sowie von Stadtrat Oesterling dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRANKFURTER 12:30 Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL und die AfD drei Minuten Redezeit an die BFF übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos 33. Sitzung des OBR 4 am 13.08.2019, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 13 am 13.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 895 wird unter Hinweis auf OA 415 abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung); 4 CDU (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 439 2019 1. Die Vorlage NR 895 dient unter Hinweis auf OA 439 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 227/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNEN und BFF in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 CDU, SPD und GRÜNE gegen 1 CDU, BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 895 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme) 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Zurückweisung) 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen 1 GRÜNE und Die PARTEI (= Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung 1 GRÜNE 31. Sitzung des OBR 16 am 20.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung) 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme) 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 67 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1401 2019 1. Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1360/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816, NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme, NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, Die PARTEI und U.B. gegen FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Enthaltung LINKE. 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 47 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 4213, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 § 4424, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Betreff: Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6613 (B 381) I. Der vorgelegten Planung einer neuen Straßenbahnstrecke von der Friedberger Landstraße bis zur Ginnheimer Landstraße durch die Straßen Homburger Landstraße, Marbachweg, Am Dornbusch, Ernst-Schwendler-Straße und Wilhelm-Epstein-Straße wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen; b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFöG) und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen und die notwendige Nutzen-Kosten-Untersuchung durchzuführen; c) eine Planungsvereinbarung mit der VGF zu schließen; d) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sowie Baurecht zu schaffen. III. Die Planungsmittel für den städtischen Kostenanteil in Höhe von brutto rund 3.561 T € werden bewilligt und freigegeben. Die Verteilung der Planungskosten auf die am Bau Beteiligten erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage einer noch abzuschließenden Planungsvereinbarung. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a) es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) handelt, b) sich die Gesamtkosten des Projektes auf rund 52,0 Mio. Euro belaufen und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 22,8 Mio. Euro beträgt, c) für den aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Anteil der Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 885 T€ in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.007589 "Ringstraßenbahn" zur Verfügung stehen, von denen bereits Mittel in Höhe von rd. 473 T€ (Stand 30.06.2022) verausgabt wurden, d) eine anteilige Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel aus den nachstehenden Projektdefinitionen erfolgt: PD 5.008107 Grunderneuerung der Kollwitzstraße (Planungsmittel) in Höhe von 540 T€; PD 5.010154 Friedberger Landstraße/Wasserpark (Planungsmittel) in Höhe von 313 T€; PD 5.002474 Erschließungsmaßnahme Peter-Behrens-Straße in Höhe von 264 T€ und PD 5.002449 Grunderneuerung Deutschherrnufer in Höhe von 230T€. V. Die darüber hinausgehenden Mittelbedarfe in Höhe von 1.329 T€ sind im Rahmen der Zielwerte mit dem Haushalt 2023 zu veranschlagen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477, zum Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main wurde die Einführung einer Ringstraßenbahn beschlossen. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015, § 6613, wurde festgelegt, dass bei der weiteren Planung der Ringstraßenbahn, die in der Machbarkeitsstudie (B 381/15) empfohlene und vom Gesamtverkehrsplan geringfügig abweichende Trassenführung weiterverfolgt wird. Diese ist im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (Beschluss § 7285 vom 04.03.2021 zum M 163/2020), welcher Teil der Gesamtstrategie zur langfristigen Weiterentwicklung des strategischen Masterplans Mobilität und Verkehrsinfrastruktur ist, ebenfalls enthalten. Zielsetzungen der angestrebten Verkehrswende sind u. a. durch ein vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln sowie im Rahmen der Einigung zum Radentscheid und dem daraus resultierenden Beschluss (§ 4424 v. 29.08.2019) zur Fahrradstadt Frankfurt am Main den Radverkehr in der Stadt konsequent zu fördern und auszubauen. Die geplante Straßenbahnstrecke wird das Angebot des ÖPNV in diesem Sinne maßgeblich verbessern. Das Gleiche gilt auch für die fahrradfreundliche Umgestaltung von Straßen durch die Umsetzung der Festlegungen zum Radentscheid. B. Alternativen Im Rahmen der o. g. Machbarkeitsstudie von 2015 wurden alternative Trassenkorridore geprüft. Die hier vorgelegte Trassenführung wurde schließlich zur Weiterverfolgung und Konkretisierung der Planungen für die Ringstraßenbahn empfohlen. C. Lösung Die geplante Straßenbahntrasse verläuft von der Friedberger Landstraße durch die Straßen Homburger Landstraße, Marbachweg, Am Dornbusch, Ernst-Schwendler-Straße und Wilhelm-Epstein-Straße bis zur Ginnheimer Landstraße. Die durchgängig 2-gleisige Neubaustrecke bildet den Lückenschluss zwischen den vorhandenen Gleisanlagen in der Friedberger Landstraße und der Ginnheimer Landstraße. Die Streckenlänge beträgt einschließlich des umzubauenden Haltestellenbereiches in der Ginnheimer Landstraße ca. 4.500 m. Die Trassenführung erfolgt überwiegend in Mittellage gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr. Ausnahmen sind der Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Gießener Straße gemeinsam mit der U 5 sowie die Bereiche der Haltestellen Gießener Straße und Ginnheimer Landstraße mit eigenem Gleiskörper. Die Maßnahme umfasst die folgenden 10 Straßenbahnhaltestellen (teilweise Arbeitstitel): Wetzlarer Straße (optional), Gießener Straße, Marbachweg/Sozialzentrum, Kaiser-Sigmund-Straße, Dornbusch, Platenstraße, Deutsche Bundesbank, Verknüpfungshaltestelle U-Bahn, Am Eisernen Schlag (optional) und Markus-Krankenhaus (Umbau). In Abhängigkeit vom Betriebskonzept der Ringstraßenbahn sind die Haltestellen Wetzlarer Straße und Am Eisernen Schlag optional eingeplant. Die vorhandene Straßenbahnhaltestelle Markus-Krankenhaus ist umzubauen. Die Haltestellen werden als Kombi-Haltestellen für Straßenbahn und Busverkehr ausgebildet und sind somit auch für Nachtbusse und einen eventuellen Schienenersatzverkehr barrierefrei anfahrbar. Ausnahme ist die Haltestelle Marbachweg/Sozialzentrum, da hier aufgrund der bestehenden Gleisanlage nicht genügende Straßenraumbreite zur Verfügung steht. In Abstimmung mit der Branddirektion wurden die erforderlichen Aufstellflächen der Löschfahrzeuge an den Liegenschaften im Zusammenhang mit dem zweiten Rettungsweg berücksichtigt. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind ebenfalls berücksichtigt und werden im Zuge der weiterführenden Planung im Detail ausgearbeitet und dargestellt. Homburger Landstraße (Blatt 1 - 3): Die Straßenbahn wird in der Homburger Landstraße in Mittellage gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Ein Umbau der Seitenräume sowie ein Eingriff in den Baumbestand erfolgt nicht. Am Knotenpunkt Friedberger Warte (Blatt 1) erhält die Straßenbahn eine Anbindung an das bestehende Gleis in Richtung Norden und Süden sowie einen eigenen Aufstellbereich in der Homburger Landstraße. Zur Verbesserung der Radverkehrsführung werden sämtliche Fahrbeziehungen berücksichtigt. Optional könnte auf Höhe der Wetzlarer Straße eine Straßenbahnhaltestelle eingerichtet werden. Im Blatt 2.1 ist der Straßenabschnitt ohne Haltestelle, im Blatt 2.2 ist der Straßenabschnitt mit Haltestelle dargestellt. Gießener Straße (Blatt 4): Zwischen Gießener Straße und Homburger Landstraße wird eine Straßenbahnhaltestelle in Mittellage eingerichtet. Die Trasse verläuft auf eigenem Gleiskörper und kann auch von Bussen angefahren werden (Kombi-Haltestelle). Der separate U-Turn entfällt. Wendende Fahrzeuge werden über den Knoten Homburger Landstraße geführt. Die Fuß- und Radverkehrsführung wird angepasst. Marbachweg zwischen Feuerwache und Sozialzentrum (Blatt 4a und 4b): Die beiden Lagepläne sind der Vollständigkeit halber beigefügt. In diesem Abschnitt nutzt die Straßenbahn die Stadtbahntrasse. Es sind keine Umbauten im Straßenraum geplant. Die Pläne zeigen den Bestand. Marbachweg/Sozialzentrum (Blatt 5): Die Haltestelle für die Straßenbahn wird unmittelbar östlich der U 5-Haltestelle Marbachweg/Sozialzentrum mit einer direkten Zugangsmöglichkeit eingerichtet. Die Bushaltestellen für den Nachtbus/Schienenersatzverkehr (SEV) werden in Seitenlage angeordnet. Die vorhandene Wendeanlage wird Richtung Osten verschoben. Knoten Eckenheimer Landstraße (Blatt 6 und 6A): Im Kreuzungsbereich ist eine Neutrassierung der Gleise erforderlich. Zur Verbesserung der Radverkehrsführung wird das Kreuzungsdesign nach niederländischem Vorbild umgestaltet. Hierzu werden die "Gehwegnasen" vergrößert. Im nördlichen Ast der Eckenheimer Landstraße sind Maßnahmen zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs geplant. Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße (Blatt 7 - 10): Die Straßenbahn wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Beidseitig werden separate anforderungsgerechte Radverkehrsanlagen eingerichtet. Die Parkstreifen werden neu geordnet und durch Bäume gegliedert. Die einmündenden untergeordneten Straßen werden als Gehwegüberfahrten ausgebildet. Östlich der Kaiser-Sigmund-Straße wird eine neue Straßenbahnhaltestelle mit beidseitigen lichtsignalgeregelten Fußgängerüberwegen eingerichtet (Blatt 8). Die Einmündung der Kaiser-Sigmund-Straße wird ebenfalls als Gehwegüberfahrt ausgebildet. Der Kfz-Verkehr kann im Schatten der Lichtsignalanlage in den Marbachweg einfahren. Knoten Eschersheimer Landstraße (Blatt 11): Die neuen Straßenbahnhaltestellen werden beidseitig der Eschersheimer Landstraße in den Zufahrten angeordnet. Im Knoten erfolgt eine Neutrassierung der Straßenbahngleise und der Betriebsgleise der U-Bahn. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung der Radverkehrsführung sowie die Einrichtung eines neuen Fußgängerüberwegs auf der Nordseite (Ausführung Südseite in 2022). Straße Am Dornbusch und Knoten Raimundstraße (Blatt 12): Die Straßenbahn wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Eine Anpassung der Radverkehrsanlagen erfolgt im Streckenverlauf und an den Knotenpunkten. Der Radverkehr in Richtung Westen wird auf einem eigenen Radweg geführt. Knoten Platenstraße (Blatt 13): Die neuen Straßenbahnhaltestellen werden beidseitig der Platenstraße in den Zufahrten angeordnet. Anpassungen der Radverkehrsführung erfolgen im Haltestellenbereich. Ernst-Schwendler-Straße - Wilhelm-Epstein-Straße (Blatt 14): Die Straßenbahn wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Der Knoten erhält eine Vollsignalisierung jedoch ohne Linksabbiegemöglichkeit aus Richtung Osten. Die Radverkehrsführung in/aus Richtung Norden wird ergänzt. Deutsche Bundesbank (Blatt 15): Vor dem Hauptzugang der Deutsche Bundesbank wird eine neue Haltestelle eingerichtet. Die Zufahrt zur Deutschen Bundesbank erhält eine Vollsignalisierung. Die Radverkehrsführung wird im Zuge des Projektes "Grünes Y" vervollständigt. Verknüpfung mit der D II-Strecke (Blatt 16): Das Blatt 16 ist ausgespart und dient derzeit noch als Platzhalter, da die genaue Lage und die konkrete Verknüpfung mit der D II-Strecke mit der Ringstraßenbahn noch nicht feststeht. Wilhelm-Epstein-Straße von Rosa-Luxemburg-Straße und Ginnheimer Landstraße (Blatt 17 - 19): Die Straßenbahn wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr wird beidseitig auf Radfahrstreifen geführt. Auf Höhe der Straße Am Eisernen Schlag wird optional eine neue Straßenbahnhaltestelle vorgesehen (Blatt 19.2). Knoten Ginnheimer Landstraße (Blatt 20): Die bestehende Straßenbahnhaltestelle "Markus-Krankenhaus" wird für eine gemeinsame Nutzung durch Busse und Straßenbahn als Kombi-Haltestelle umgebaut. Zur Optimierung des Fuß- und Radverkehrs werden in Knoten und Strecke Verbesserungen vorgesehen. Südlich der Kombi-Haltestelle wird eine neue signalisierte Fußgängerquerung eingerichtet. Es werden Wartepositionen für den Busverkehr beidseitig der Ginnheimer Landstraße angeordnet (Linien 39 und 69). Hierzu ist eine Verlegung der bestehenden Wendeanlage nach Süden erforderlich. D. Kosten Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt bei PD 5.007589 (Stand: 30.06.2022) 473 T€ geplant: 2022: 350 T€ 2023: 1.000 T€ 2024: 1.000 T€ 2025: 738 T€ Die Gesamtkosten aus Bau und Planungskosten werden auf ca. 52,0 Mio. € (brutto) geschätzt. Die Kosten werden nach einem in der weiterführenden Planung noch festzulegenden Kostenteilungsschlüssel zwischen dem Haushalt der Stadt Frankfurt am Main und dem der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) aufgeteilt. Der Anteil der VGF wird auf ca. 29,2 Mio. € und der Anteil der Stadt auf ca. 22,8 Mio € geschätzt. Pos. Leistungsbeschreibung 1 Baukosten 1.1 Gleisoberbau und bahntechnische Ausrüstung 12.858.500 € 1.2 Haltestellen inkl. Ausstattung 3.200.000 € 1.3 Verkehrsflächen 19.555.767 € 1.4 Bäume und Grünflächen 1.126.050 € 1.5 Lichtsignalanlagen 1.010.000 € 1.6 Beleuchtungsanlagen 2.944.000 € Baukosten netto 40.694.317 € Mehrwertsteuer 19 % 7.731.920 € Baukosten brutto 48.426.237 € VGF-Anteil an den Gesamtbaukosten (brutto) - 29.191.470 € Städtischer Anteil an den Gesamtbaukosten (brutto) 19.234.767 € Die Planungskosten (Baunebenkosten) setzen sich wie folgt zusammen: 2 Baunebenkosten Gesamthonorar brutto (gerundet) 2.080.500 € 2.1 Honorar nach HOAI Lph. 1-9, Koordinierung der Werke, Werksmitteilung, Trassenplanung, Erstellung Verkehrsphasenpläne, Umbauzuschlag 10% Gutachten, Kampfmittel, SiGeKo, Vermessung, Kleinleistungen etc. 1.480.000 € 2.2 Baunebenkosten, brutto 3.560.500 € Städtischer Anteil an den Gesamtbaukosten (brutto) 19.234.767 € Gesamtkosten städtischer Anteil (brutto) 22.795.267 € Gesamtkosten städtischer Anteil (brutto, gerundet) 22.800.000 € Anlage _Lageplan_Blatt_01_1 (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_02_1_1 (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_02_2 (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_03 (ca. 1,6 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_04a (ca. 695 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_04b (ca. 763 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_04_1 (ca. 2,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_05 (ca. 2 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_06 (ca. 2,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_06a (ca. 1,5 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_07 (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_08 (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_09 (ca. 1,3 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_10 (ca. 1,3 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_11 (ca. 2 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_12 (ca. 921 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_13D (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_14 (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_15 (ca. 1,2 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_16-Platzhalter (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_17 (ca. 919 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_18 (ca. 1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_19_1 (ca. 1,1 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_19_2 (ca. 974 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_20 (ca. 1,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 10.11.2022, OA 276 Anregung vom 06.12.2022, OA 288 Anregung vom 06.12.2022, OA 289 Antrag vom 24.10.2022, OF 378/9 Antrag vom 10.11.2022, OF 384/9 Antrag vom 22.11.2022, OF 470/10 Antrag vom 04.12.2022, OF 481/10 Antrag vom 22.05.2023, OF 531/9 Antrag vom 17.10.2023, OF 597/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 9, 10 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Die Vorlage M 167 wird zurückgestellt, bis die öffentliche Anhörung zu diesem Thema stattgefunden b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 276 2022 1. a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 378/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 288 2022 Anregung OA 289 2022 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 470/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 481/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD, LINKE. und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, LINKE., FDP und fD gegen GRÜNE (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 384/9 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage M 167 wird bis zur Vorstellung zur Thematik zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur Vorstellung der Thematik zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 9 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 167/22 und OF 531/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 167 und OF 531/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 6 GRÜNE (= Befassung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 13 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über die Vorlage M 167/22 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über die Vorlage OF 531 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 67 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 167 wird unter Hinweis auf OA 276/22 zugestimmt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Zurückstellung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. zu a) und b) CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur Sitzung am . . . . . zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 10
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 378/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vorgang: NR 895/19; M 167/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat möge die mit der M167/22 vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anpassen: 1. Die mit der NR895/19 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3m (mindestens aber 2m breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein. 2. Die mit der M895/19 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen. 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens 2,5m zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Bauscheiben zu integrieren. Grade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu 1) und 2) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von 1,5m, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR895/19) und zu der M-Vorlage (M167/22), der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Park-Verstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zur M167/22 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Blätter LP 7, 8, 9, 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu 3) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei 2,5m. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch 2 Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e.V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 276 2022 1. a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 378/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung)
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.11.2022, OA 276 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 24.10.2022 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023, 14.09.2023 und 25.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage vom 14.10.2022, M 167, vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anzupassen: 1. Die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3 Metern (mindestens aber zwei Meter breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein; 2. die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen; 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens zweieinhalb Metern zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Baumscheiben zu integrieren. Ge rade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu Ziffer 1.) und Ziffer 2.) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von eineinhalb Metern, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR 895) und dem Vortrag M 167, der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Parkverstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zum Vortrag M 167 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Seiten LP 7, 8, 9 und 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu Ziffer 3.) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei zweieinhalb Metern. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch zwei Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e. V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 98 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3397, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023 § 3926, 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 16.10.2023 § 4441, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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