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Reflexion

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Bestattungsformen an Wünschen der Bürger ausrichten

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.07.2022, B 291 Betreff: Bestattungsformen an Wünschen der Bürger ausrichten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2022, § 1540 - NR 338/22 CDU - 1. Der Magistrat hat bereits vor einigen Jahren auf die sich wandelnde Bestattungskultur und die geänderten Wünsche der Bürger:innen reagiert. 2013 wurde eine Organisationsuntersuchung der städtischen Friedhöfe Frankfurt am Main unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit beauftragt. Dabei wurde auch das Spektrum an Bestattungsformen untersucht. Mit der überarbeiteten Friedhofsordnung von 2018 wurden neue Bestattungsangebote eingeführt. Die Bürger:innen können aktuell zwischen 15 verschiedenen Grabarten wählen. 2018 wurde der Trauerwald auf dem Waldfriedhof Oberrad eingeweiht. Aufgrund der starken Nachfrage gab es bereits zwei Erweiterungen. Das erste Rasengrabfeld mit einer individuellen Ablagemöglichkeit direkt am Grab wurde 2018 auf dem Friedhof Harheim eingerichtet. Auch diese Grabart wird sehr gut angenommen. Nachdem auf dem Hauptfriedhof 2021 ein solches Feld angelegt wurde, steht hier mittlerweile die dritte Erweiterung an. Auf weiteren Friedhöfen, z.B. Westhausen, wird diese Grabform zukünftig ebenfalls angeboten. Das Fachamt ist bestrebt, auf allen 36 Friedhöfen ein breites Spektrum an Bestattungsmöglichkeiten vorzuhalten. Allerdings ist es aufgrund örtlicher Gegebenheiten unmöglich, sämtliche Grabarten überall anzubieten. 2. Urnenwände: In dem oben erwähnten Gutachten wurde von zusätzlichen Urnenwänden/-stelen abgeraten. Im Einzelfall werden dennoch neue Urnenkammern zur Verfügung gestellt. Zuletzt wurde 2019 eine Urnenwand in Nied errichtet. Anonyme Grabfelder: Seit 2018 sind ausgewiesene anonyme Grabfelder in der Friedhofsordnung nicht mehr vorgesehen. Allerdings kann jede Grabstätte anonym gestaltet werden, indem auf einen Grabstein oder eine Grabplatte verzichtet wird. Insbesondere bei Rasengräbern und im Trauerwald bzw. den Trauerhainen bietet sich diese Form der anonymen Bestattung an, da es kein Grabbeet gibt, das von Nutzungsberechtigten gepflegt werden muss. Urnenfelder unter Bäumen: Baumbestattungen sind im Trauerwald Oberrad oder in den Trauerhainen auf den Friedhöfen Heiligenstock und Westhausen sowie Nieder-Erlenbach-neu (hier: Streuobstwiese) möglich. Friedfelder: Friedfelder sind gärtnerbetreute Grabfelder, die in der Regel auf Initiative der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eingerichtet werden. Zurzeit sind solche Felder auf acht Friedhöfen ausgewiesen. Für drei weitere findet derzeit die Abstimmung mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner statt. Das Fachamt steht diesem Modell aufgeschlossen gegenüber. Wenn ein Ortsbeirat für einen bestimmten Friedhof ein gärtnerbetreutes Grabfeld vorschlägt, nimmt das Grünflächenamt Kontakt mit der Genossenschaft auf und klärt, ob dortigerseits Interesse besteht und schafft ggf. die Voraussetzungen für die Ausweisung eines solchen Feldes. 3. Der Magistrat ist der Auffassung, dass die Stadt Frankfurt über ein vielfältiges und zeitgemäßes Angebot an Bestattungsformen verfügt. So gibt es beispielsweise auch Grabfelder verschiedener weltanschaulicher und religiöser Gemeinschaften. Dass sich dennoch tendenziell weniger Frankfurter:innen hier bestatten lassen, hat nach Einschätzung des Fachamtes verschiedene Gründe (z.B. die hohe Einwohnerfluktuation und die niedrige Altersstruktur), ist aber sicher nicht auf ein zu geringes Angebot an Bestattungsformen zurückzuführen. Auch im Vergleich mit anderen Kommunen ist Frankfurt hier sehr gut aufgestellt. Mit der Projektgruppe Friedhof 2030 wird der Anpassungsprozess an sich ändernde Bedürfnisse und Erwartungen der Friedhofsnutzer:innen fortlaufend begleitet. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2022, OF 434/10 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.03.2022, NR 338 Antrag vom 24.10.2022, OF 434/10 Anregung vom 08.11.2022, OA 272 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.07.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 85 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Zurückweisung) 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage B 291 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 13 am 13.09.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 291 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 291 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 272 2022 1. Die Vorlage B 291 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 272 zur Kenntnis genommen. 2. Die Vorlage OF 434/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2278, 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 06.10.2022 Aktenzeichen: 67 41

Friedhof Eckenheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 434/10 Betreff: Friedhof Eckenheim Vorgang: B 291/22 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 10 nimmt den Bericht des Magistrats vom 18.07.2022 (B 291) als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf den Bericht möge der Magistrat prüfen und berichten, wie dieser damit in Einklang zu bringen ist, dass auf dem Eckenheimer Friedhof a) bislang keine alternative Bestattungsform möglich ist, b) die Errichtung einer Urnenwand seitens des Magistrats mehrfach abgelehnt wurde (vgl. hierzu falls nötig die in dem Bericht genannten Ausführungen zu einer Ausnahmeregelung). Begründung: Eckenheimer Bürgerinnen und Bürger sorgen sich zunehmend um den Erhalt des Eckenheimer Friedhofs. Der Ortsbeirat 10 teilt diese Sorgen und bittet daher um die entsprechenden Informationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.07.2022, B 291 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.07.2022, B 291 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 272 2022 1. Die Vorlage B 291 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 272 zur Kenntnis genommen. 2. Die Vorlage OF 434/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4