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Reflexion

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Stromversorgung für Frankfurt absichern

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 196 Betreff: Stromversorgung für Frankfurt absichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2022, § 1051 - NR 160/21 CDU - Zuständig für das Stromnetz in den Frankfurter Stadtteilen Höchst, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim ist die Syna GmbH, einer Tochtergesellschaft der Süwag Energie AG. Für das weitere Stadtgebiet Frankfurt am Main sind die Netzdienste Rhein-Main (NRM), eine Tochtergesellschaft der Mainova AG, zuständig. Der Magistrat steht mit Vertretern beider Gesellschaften im Austausch - insbesondere um gemeinsame Ansätze für den steigenden Strombedarf zu entwickeln, der für die Stadt Frankfurt am Main in den nächsten Jahren erwartet wird. Dieser ist auf verschiedene Entwicklungen zurückzuführen, etwa den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur und die zunehmende Digitalisierung. Stromversorgung durch die NRM: Die Versorgungszuverlässigkeit wird deutschlandweit nach dem Verfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) ermittelt und gemessen. Die NRM Netzdienste Rhein-Main hat derzeit eine statistische Ausfallzeit, bzw. Nichtverfügbarkeit (System Average Interruption Duration Index, SAIDI-Wert) von 7 Minuten in 2020 (Vergleich deutschlandweit 10,7 Min.). Das Stromnetz der Mainova-Tochter NRM ist damit als überdurchschnittlich zuverlässig zu beurteilen. Die Netzkapazitäten der NRM entsprechen den Vorgaben der BNetzA. Das heißt, die vorhandene Infrastruktur reicht für den derzeitigen Bedarf aus und die vorgegebene Menge an Reservekapazität steht zur Verfügung. Die Sicherheit des Netzes wird durch regelmäßige Wartungen und Erneuerungsmaßnahmen seitens der NRM sichergestellt. Mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen investiert die Mainova AG bis zum Jahr 2027 mit Partnern 750 Millionen Euro für die Erhöhung der Netzkapazitäten Frankfurts um 50 Prozent. Das entspricht dem Leistungsbedarf einer Stadt wie Hannover mit 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Parallel finden eine umfangreiche Erneuerung und ein Ausbau des Frankfurter Stromverteilnetzes statt. Dadurch wird auch zukünftig die nötige Netzstabilität für den wachsenden Bedarf gewährleistet. Für die schnelle Reaktion auf einen Stromausfall steht rund um die Uhr, an allen Tagen, Fachpersonal sowie Material für die Entstörung zur Verfügung. Im Falle einer Störung ist das Fachpersonal der Erstentstörung in der Regel innerhalb kurzer Zeit vor Ort, um die Entstörung einzuleiten. Für lokal begrenzte Stromausfälle (z.B. wenige Straßenzüge) hält Mainova zusätzlich mobile Lösungen bereit. Es existieren umfangreiche Notfallpläne für Stromausfälle und sonstige Ereignisse, die stetig aktualisiert werden. Die Mainova AG betreibt zurzeit eine mittlere vierstellige Zahl an Trafostationen. Dieser Bestand ist derzeit ausreichend, jedoch erfordert die Erschließung neuer Baugebiete oder die Nachverdichtung bzw. Nutzungsänderungen einen Zubau von Trafostationen. Alle Umspannwerke der Mainova AG werden nach dem aktuellen Stand der Technik betrieben. Die Betriebsmittel in den Umspannwerken unterliegen einem branchenüblichen Wartungs- und Instandhaltungsplan. Stromversorgung durch die Syna: Die Nichtverfügbarkeit der Syna liegt in den letzten Jahren in einer Größenordnung von 17 min/a. Das Stromnetz der Syna ist nach Stand der Technik für die derzeitigen Anforderungen ausgelegt, wird kontinuierlich instandgehalten und die Substanz des Netzes wird durch Investitionen kontinuierlich verbessert. Die Stromnetze sind redundant ausgelegt und je nach Spannungsebene unmittelbar oder nach Umschaltung auch bei Ausfällen von Betriebsmitteln wieder verfügbar ((n-1)-Kriterium). Eine Wiederversorgung im Störungsfall wird in enger Abstimmung zwischen Netzbetrieb und Netzführung zu jederzeit sichergestellt und gehört zu den Kernaufgaben eines Netzbetreibers. Für Extremereignisse mit großflächigen Konsequenzen verfügt die Syna über ein professionelles Krisenmanagement. Die Syna plant in den nächsten Jahren weiterhin signifikante Investitionen. Darüber hinaus ist für die Netze der Mittel- und Niederspannung derzeit ein mittel- und langfristiges Zielkonzept in Arbeit und teilweise bereits in der Umsetzung. Dieses enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und zur Erhöhung der Redundanz im Netz der westlichen Stadtteile. Maßnahmen, die abgeleitet und nun umgesetzt werden, beinhalten eine schrittweise weitere Umstellung von 10 kV auf 20 kV in der Mittelspannung sowie den Einsatz intelligenter Ortsnetzstationen. Die Umspannanlage in Höchst wird einer Komplettrevision unterzogen, teilweise erneuert wund um eine georedundante Auslegung ergänzt. Derzeit wird durch eine mobile Schaltanlage, die kurzfristig am Standort Höchst zum Einsatz gebracht wurde, eine zusätzliche Absicherung hergestellt. In den Hochspannungsnetzen der Syna erfolgt eine detaillierte Zielnetz- und Ausbauplanung, um ausreichende Netzinfrastrukturen für den stark steigenden Leistungsbedarf im Frankfurter Raum in der Hochspannungsebene zur Verfügung zu stellen. Diese Netzentwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit den Netzanschlusskunden der Hochspannungsebene und dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber Amprion. Aktuell sind hinreichend Trafostationen vorhanden. Die Einführung intelligenter Ortsnetzstationen im Netzgebiet wird darüber hinaus vorangetrieben. Die Anlagen werden viermal im Jahr inspiziert. Die notwendige Wartung erfolgt zustands- und betriebsmittelabhängig mit unterschiedlichen Intervallen, die in technischen Regelwerken festgelegt sind. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 05.07.2022, OA 218 Antrag vom 20.06.2022, OF 347/10 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.11.2021, NR 160 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 13 am 31.05.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 218 2022 1. a) Die Vorlage B 196 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 218 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 347/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 06.09.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 196 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 218 = Annahme) BFF-BIG (B 196 = Kenntnis, OA 218 = vereinfachtes Verfahren) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 196 = Kenntnis, OA 218 = Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 69 Beschluss: 1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2249, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 91 50

Notfallplan Stromversorgung im Ortsbezirk 10

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2022, OF 347/10 Betreff: Notfallplan Stromversorgung im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: a) Der Magistrat-Bericht B 196 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Der Magistrat wird gebeten zu berichten: 1) Wie Erneuerbare Energien in den Notfallplan eingeplant werden? 2) Welcher Zeitplan es für den Umstieg auf Erneuerbare Energien zur Stromversorgung gibt? 3) Ob ggf. Erzeugungs- und Speichereinheiten im Ortsbezirk 10 entstehen? 4) Ob und wie die im Umland erzeugten Erneuerbaren Energien (Wetteraukreis für Frankfurt-Nord?) berücksichtigt werden, auch unter dem Aspekt eines erhöhten Strombedarfs durch Wärmepumpen, das Laden von Elektroautos und die Errichtung von Rechenzentren? Begründung: Eine ununterbrochene Energieversorgung und Netzsicherheit sind aktuell von den fossilen Rohstoffen Kohle, Gas und Öl abhängig. Durch Lieferausfälle, aber auch Lieferkettenabbrüche wie für wichtige Ersatzteile, sowie extrem steigenden Rohstoffkosten kann es zu vermehrten und ungeplanten Stromausfällen kommen. Daher ist es zwingend erforderlich, den Umbau zu erneuerbaren Energiequellen in die Ausfallabwehr zu integrieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 196 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 218 2022 1. a) Die Vorlage B 196 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 218 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 347/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Notfallplan Stromversorgung im Ortsbezirk 10 Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 196

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2022, OA 218 entstanden aus Vorlage: OF 347/10 vom 20.06.2022 Betreff: Notfallplan Stromversorgung im Ortsbezirk 10 Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 196 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistratsbericht vom 29.04.2022, B 196, wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen zu berichten: a) Wie werden erneuerbare Energien in den Notfallplan eingeplant? b) Welchen Zeitplan gibt es für den Umstieg auf erneuerbare Energien zur Stromversorgung? c) Entstehen ggf. Erzeugungs- und Speichereinheiten im Ortsbezirk 10? d) Werden die im Umland erzeugten erneuerbaren Energien (Wetteraukreis für Frankfurt-Nord?) auch unter dem Aspekt eines erhöhten Strombedarfs durch Wärmepumpen, das Laden von Elektroautos und die Errichtung von Rechenzentren berücksichtigt, und wenn ja, wie? Begründung: Eine ununterbrochene Energieversorgung und Netzsicherheit sind aktuell von den fossilen Rohstoffen Kohle, Gas und Öl abhängig. Durch Lieferausfälle, aber auch Lieferkettenabbrüche für wichtige Ersatzteile, sowie extrem steigende Rohstoffkosten kann es zu vermehrten und ungeplanten Stromausfällen kommen. Daher ist es zwingend erforderlich, den Umbau zu erneuerbaren Energiequellen in die Ausfallabwehr zu integrieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 196 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 465 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 13.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 06.09.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 196 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 218 = Annahme) BFF-BIG (B 196 = Kenntnis, OA 218 = vereinfachtes Verfahren) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 196 = Kenntnis, OA 218 = Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 69 Beschluss: 1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2249, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 90-1

Beratung im Ortsbeirat: 4