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Reflexion

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Räume für Kinderturnen - Ressourcen besser ausschöpfen

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2017, OF 426/1 Betreff: Räume für Kinderturnen - Ressourcen besser ausschöpfen Dass Kinder sich oft zu wenig bewegen ist und man möglichst früh beginnen soll, die kindliche Freude an Bewegung zu bestärken, ist bekannt. Das Problem sind jedoch meist fehlende Räumlichkeiten, insbesondere im Winter, wenn es früh dunkel wird. Das Problem der fehlenden Räumlichkeiten für Angebote von Sportvereinen hat auch die Stadt Frankfurt erkannt und versucht, vorhandene Räume zeitlich länger zu nutzen oder Schulsporthallen für Vereine nutzbar zu machen. Bevölkerungszahlen, Mitgliederzahlen in Sportvereinen steigen, für eine ausreichende Zahl an neuen Sportstätten fehlen Flächen und finanzielle Mittel. Durch den Zuzug vieler Familien ins sog. Europaviertel und durch den Bau großer familiengerechter Wohnungen im sog. alten Gallus (Kleyerstraße, Lahn'sche Höfe, ehemaliges Opelgelände usw.) ist ein hoher Bedarf an Sport- bzw. Bewegungsangeboten für Kinder im Krabbel- und Kindergartenalter entstanden. Für diese Gruppen werden Räume benötigt, die für Bewegungsaktivitäten vorgesehen sind, die jedoch von Größe und Ausstattung her keine Schulturnhallen o.ä. sein müssen. Viele Kindertagesstätten verfügen über einen Raum für Kinderturnen während der regulären Betreuungszeit. Nach 17 Uhr sind diese Räume i.d.R. ungenutzt. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert zu beschließen, den Magistrat aufzufordern: zu klären, wie viele Kindergärten im Gallus über einen Turn- oder Bewegungsraum verfügen; künftig die Nutzung von Bewegungsräumen in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen für Vereine und Gruppen, die Turnen für Kinder im Kindergartenalter anbieten wollen, zu ermöglichen; mit Kinderbetreuungseinrichtungen, die sich in sonstiger Trägerschaft (Kirchen, Vereine wie z.B. Monikahaus) befinden, Vereinbarungen zu treffen, dass auch deren Bewegungsräume genutzt werden können; Begründung: Eltern aus dem Gallus/Europaviertel mit Kindern im Kindergartenalter berichten, dass es kaum Angebote für Kinderturnen gibt. Z.B. ist das Kinderturnen für die bis zu 6jährigen in der Hellerhofschule schon bis zum nächsten Jahr ausgebucht. Selbst auf die Warteliste werden keine Kinder mehr aufgenommen, weil die Nachfrage das Angebot bei weitem übersteigt Kleinkinderturnen findet in Kleingruppen statt und eine größere Auswahl an Geräten ist nicht notwendig. Auch eine Schulsporthalle ist von der Größe her nicht notwendig. Um bestehende Räumlichkeiten besser zu nutzen und mehr Sport anbieten zu können, sollten hier Räume, die am Spätnachmittag und Abend ohnehin leer stehen, genutzt werden. Möglicherweise können auch Gruppen, die jetzt noch eine Schulturnhalle belegen in die Turnräume einer KiTa umziehen und so Platz machen für Sportangebote für ältere Kinder und Erwachsene. Wenn immer wieder darüber geklagt wird, dass sich Kinder zu wenig bewegen, die Rate der übergewichtigen Kinder sehr hoch ist, dann sollte man die Lust kleiner Kinder an Bewegung nutzen und sie an Sport in Gruppen bzw. Vereinen heranführen. Kinder, die schon im Vorschulalter in Sportvereinen sind, bleiben häufig auch im Erwachsenenalter dabei. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 07.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 201 2017 Die Vorlage OF 426/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Räume für Kinderturnen - vorhandene Ressourcen besser ausschöpfen, Ressourcen des Magistrats sinnvoll einsetzen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2997 entstanden aus Vorlage: OF 574/1 vom 24.03.2018 Betreff: Räume für Kinderturnen - vorhandene Ressourcen besser ausschöpfen, Ressourcen des Magistrats sinnvoll einsetzen Vorgang: OA 201/17 OBR 1; B 86/18 Der Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 86, zur Vorlage OA 201 wird mit Verweis auf diese Anregung als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Mit der Vorlage OA 201 hat der Ortsbeirat 1 den Magistrat aufgefordert, zu klären, wie viele Bewegungsräume in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Weiterhin wurde der Magistrat aufgefordert, zu ermöglichen, dass diese Räume außerhalb des Betriebs der jeweiligen Einrichtung von Vereinen u. Ä. für Sportangebote für Kinder im Vorschulalter genutzt werden können. Vor allem im dicht besiedelten Gallus und im Europaviertel, mit einer steigenden Zahl von Kindern, werden Bewegungsangebote benötigt; Eltern berichten, dass selbst für Wartelisten für Kinderturnen inzwischen Aufnahmestopp besteht. Weiterhin sind Flächen in der Stadt bekanntlich knapp, Neubauten teuer, sodass die Stadt gefordert ist, die bestehenden Räumlichkeiten besser zu nutzen. In der Vorlage B 86 erläutert der Magistrat ausführlich die Schwierigkeiten, die Bewegungsräume der Einrichtungen besser zu nutzen. In Punkt 1. erläutert er, dass ihm keine validen Daten über vorhandene Mehrzweckräume vorliegen. Unter Punkt 3. gibt der Magistrat dann an, was zu tun ist, um diese Räume zu nutzen, und warum dies (wie schon vom Ortsbeirat festgestellt) wünschenswert ist: "Nutzungsüberlagerungen von öffentlichen Einrichtungen mit weiteren Institutionen aus dem Umfeld sind im Kontext einer sich verdichtenden Stadt anzustreben. Sie bedürfen einer klaren Rahmenplanung, der Moderation von Nutzerinteressen, der Organisation von Raumbuchungen und der Koordination. Eine Raumnutzung durch Dritte setzt eine individuelle tragfähige Regelung der anfallenden Koordinierungsaufgaben voraus." Offensichtlich soll hier irgendwer, eine nicht bezeichnete Stelle, eine für die Stadtgesellschaft wichtige und vom Magistrat gewünschte Aufgabe übernehmen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. sich die Daten über die in städtischen Kindertageseinrichtungen vorhandenen Mehrzweckräume zu beschaffen (Ergänzung zu Punkt 1., B 86); 2. zu erläutern, wer die vorgenannten Aufgaben der Rahmenplanung, Moderation von Nutzerinteressen, Organisation von Raumbuchungen usw. (siehe Punkt 3., B 86) bez. dieser Räume in städtischen Einrichtungen übernehmen soll; 3. mitzuteilen, warum es sich bei den in der Vorlage B 86 aufgeführten Aufgaben nicht um solche handelt, die originär als städtische Dienstleistungen zu verstehen sind; 4. zu erläutern, was der Magistrat tun wird, um das von ihm selbst in diesem Zusammenhang und im Kontext einer sich verdichtenden Stadt angestrebte Ziel zu erreichen, Nutzungsüberlagerungen von öffentlichen Einrichtungen mit weiteren Institutionen aus dem Umfeld zu ermöglichen; 5. mitzuteilen, was der Magistrat plant, um für die Kinder, die in den zahlreichen familiengerechten Wohnungen im Europaviertel, den Lahn'schen Höfen und weiteren zahlreichen großen Wohnbauprojekten (Nachverdichtungen) im Gallus leben, ausreichend Angebote für sportliche Betätigungen bereitzu stellen; innerhalb dieser Wohnbauprojekte sind keinerlei Bauten mit Sport- oder Multifunktionsräumen realisiert. Begründung: Wohnprojekte und vor allem das Neubaugebiet Europaviertel, sind mit familiengerechten Wohnungen geplant; an der für Familien/Kinder notwendigen Infrastruktur fehlt es "an allen Ecken und Enden". Der Bericht des Magistrats B 86, in dem der Magistrat lediglich Hindernisse auflistet und dann feststellt, dass die bessere Auslastung der Räumlichkeiten sinnvoll und wünschenswert wäre, ist dann mindestens ein Ärgernis. In der Vorlage B 86 wird darauf verwiesen, was nötig wäre, ohne zu sagen, wer die Aufgabe übernehmen soll. An anderer Stelle wird angeregt, dass Sportvereine und Kindertageseinrichtungen jeweils direkt Verträge aushandeln können; hier zieht sich der Magistrat aus einer Aufgabe zurück und möchte sie ehrenamtlich Tätigen aus Sportvereinen und ohnehin überlasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen übergeben. Dies ist nicht nur unrealistisch, sondern auch fahrlässig, da vermutlich alle Beteiligten nicht über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, um rechtssichere Verträge auszuhandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.11.2017, OA 201 Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 86 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 356 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40

Beratung im Ortsbeirat: 4