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Reflexion

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Lenkungskreis zur Förderung der Frankfurter Innenstadt: Initiative Innenstadt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Betreff: Lenkungskreis zur Förderung der Frankfurter Innenstadt: Initiative Innenstadt I. Es dient zur Kenntnis, dass die Frankfurter Innenstadt in ihrer Struktur nicht erst seit der Coronakrise unter enormen Druck steht; zunehmende Leerstände, hohe Mieten und die Konkurrenz durch Onlinehändler machen deutlich, dass eine zukunftsfähige Innenstadt vielfältiger in Funktion, Bewohner:innen und Nutzern:innen werden muss, um als Kern einer Großstadt zu funktionieren. II. Der Magistrat wird beauftragt, mit der "Initiative Innenstadt" den innerstädtischen Raum zu fördern und die Transformation der Innenstadt zu einem zukunftsfähigen Stadtzentrum mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und höherer Aufenthaltsqualität zu begleiten. III. Der Magistrat wird beauftragt, einen regelmäßig tagenden Lenkungskreis einzurichten, an dem alle maßgeblichen städtischen Ämter beteiligt sind. Die Einberufung und Organisation des Lenkungskreises obliegt dem City - und Stadtteilmarketing. Die Aufgabe des Lenkungskreises besteht darin, aufeinander abgestimmte Konzepte zu entwickeln und die Umsetzung der Maßnahmen zu koordinieren. Der Lenkungskreis beschließt eine Geschäftsordnung. Der Lenkungskreis besteht grundsätzlich aus Vertreter:innen der Dezernate, die für die in der Ziffer VIII genannten Investitionsprogramme zuständig sind, sowie dem Dezernat X. Um den Austausch mit Stakeholdern zu fördern, sollen regelmäßig Vertreter:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft an den Sitzungen teilnehmen. Der Lenkungskreis soll zudem in engem Austausch mit den Bürger:innengremien (gem. Ziffer IV) stehen und dessen Vorschläge in die eigenen Konzepte einbeziehen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, Bürger:innengremien einzurichten, an denen Bürger:innen, möglichst diverser Hintergründe, beteiligt sind. Die Einberufung und Organisation der Gremien obliegt der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung. Ziel soll sein, Ideen, Wünsche und Kritik der Bevölkerung zu sammeln und in regelmäßigen Abständen dem Lenkungskreis zu präsentieren. So soll gewährleistet werden, dass die Gestaltung der Post-Corona-Innenstadt im direkten Interesse der Menschen stattfindet und langfristig angenommen wird. V. Um eine integrierte Bearbeitung der "Initiative Innenstadt" zu fördern und für Bürger:innen eine niedrigschwellige Anlaufstelle bereitzustellen, soll in einem Ladenlokal bzw. einem öffentlich zugänglichen Ort in der Innenstadt die "Agentur für städtischen Wandel" eingerichtet werden. In der "Agentur für städtischen Wandel" sollen Informationen zu laufenden Vorhaben und Projekten bereitgestellt und Dialog- und Austauschformate entwickelt und angeboten werden. Die "Agentur für städtischen Wandel" soll insbesondere die Bürger:innengremien in ihrer Arbeit unterstützen. VI. Das Zielgebiet entspricht grundsätzlich dem Bereich innerhalb des Anlagenrings. Über räumliche Abweichungen entscheiden die zuständigen städtischen Gremien im Rahmen der einzelnen Maßnahmen. VII. Für investive Maßnahmen zur Reaktivierung des innerstädtischen Raums, Beseitigung von Leerständen sowie zur Förderung der Gastronomie und der kulturellen Nutzung werden aus den (mit Fortschreibung des Haushaltes 2021 veranschlagten) Ansätzen im Produktbereich 98 "Zentrale Finanzwirtschaft", Projekt 5.010684 und 5.010685 insgesamt 30,0 Mio. € bereitgestellt. VIII. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Mittel gemäß Ziffer VII. nach Beschlussfassung von Einzelvorlagen für die folgenden Produktbereiche wie folgt zur Verfügung gestellt werden: PB 16 "Nahverkehr und ÖPNV" 12,5 Mio. €, PB 13 "Stadtplanung" 9,3 Mio. €, PB 36 "Wirtschaftsförderung" 4,0 Mio. €, PB 35 "Zentrale Dienste" 3,0 Mio. €, PB 30 "Büro OB/Betreuung der Gremien" 1,2 Mio. €, b) aus den für den PB 13 "Stadtplanung" vorgesehenen Mitteln (9,3 Mio. €) wurden zur Herrichtung von innerstädtischen Plätzen bereits 1,0 Mio. € gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 24.02.2022, § 1342 (M 9/2022) freigegeben. c) die Mittel auch zur Kofinanzierung der Mittel des Post-Corona-Innenstadtprogramms und des Programms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" des Bundes dienen. d) es den jeweiligen Dezernaten obliegt, die konkreten Einzelmaßnahmen zu entwickeln und die operative Durchführung vorzunehmen. Über den Arbeitsstand ist dem Lenkungskreis regelmäßig zu berichten. IX. Die Investitionsmaßnahmen aus Mitteln nach Ziffer VIII a.) sind innerhalb der genannten Produktbereiche gegenseitig deckungsfähig. X. Die Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen des Lenkungskreises, des Bürger:innengremiums sowie der "Agentur des städtischen Wandels" (z.B. Personalkosten, Miete) erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel der jeweils verantwortlichen Dezernate. XI. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Beschlusses für die jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen eine baureife Planung zu erstellen und den Stadtverordneten die Beschlussvorlage zur Bau und Finanzierung vorzulegen. Für Investitionskostenzuschüsse an Dritte sind den Stadtverordneten entsprechende Finanzierungsvorlagen vorzulegen. XII. Die erforderlichen Mittel für die weiterführenden Planungen von konkreten Maßnahmen entsprechend Ziffer VIII. sowie zur Umsetzung temporärer Maßnahmen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel der jeweils verantwortlichen Dezernate. XIII. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Kostenermittlung der konsumtiven Aufwendungen des Lenkungskreises, des Bürger:innengremiums sowie der "Agentur des städtischen Wandels" zu erstellen und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: A. Zielsetzung Die Innenstädte Deutschlands stehen nicht erst seit der Corona-Krise unter enormen Druck. Durch die aktuelle gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung wird aufgezeigt, dass die Innenstädte nicht mehr mit dem Einzelhandel als großen Schwerpunkt funktionieren. Die aktuelle Krise verschärft die Entwicklung noch zusätzlich. Zunehmende Leerstände, hohe Mieten und die immer stärkere Online-Konkurrenz machen deutlich, dass eine moderne Innenstadt vielfältiger in Funktion, Bewohner:innen und Nutzer:innen werden muss, um als Kern einer modernen vielfältigen Großstadt zu funktionieren. Hinzu kommt der bereits länger bestehende dringende Nachholbedarf der Stadt Frankfurt in Sachen Digitalisierung und Smart City. Während andere deutsche und europäische Großstädte bereits intelligente Technologien zur Förderung der Lebensqualität ihrer Bürger:innen anbieten, ist Frankfurt als fünftgrößte Stadt Deutschlands nicht wahrnehmbar bei dieser Thematik. Die Post-Corona-Innenstadt soll daher auch Smart-City-Pilotprojekt werden, an dem die Bürger:innen im Sinne demokratischer Partizipation aktiv mitwirken. Damit sollen gleichermaßen Beteiligungsperspektiven geschaffen wie auch die digitale Bildung und Inklusion verbessert werden. Das Innenstadtkonzept (§6130 vom 16.07.2015 zu M153) bietet in diesem Zusammenhang bereits eine weitreichende Handlungsperspektive, dass mit der Initiative des Bundes zum Thema "Post-Corona-Stadt: Ideen und Konzepte für eine resiliente Stadtentwicklung" einen erweiterten Impuls in die richtige Richtung erhält. Die Initiative Innenstadt, insbesondere die zu veranschlagenden investiven Mittel, sollen genutzt werden um diese Impulse aufzunehmen und weiterzuführen. Frankfurt muss die Reaktivierung der Innenstadt von Beginn an aktiv gestalten. B. Alternative Lediglich im Rahmen von laufenden Maßnahmen oder Förderprogrammen aus Drittmitteln könnten Impulse unter Beachtung der jeweiligen Richtlinien gesetzt werden. C. Lösung Um das Vorgehen der Stadtverwaltung zu koordinieren und zu steuern soll ein Lenkungskreis eingerichtet werden, an dem alle betroffenen Dezernent:innen teilnehmen. Zur Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über den Stand der Umsetzung von Programmen soll der Lenkungskreis regelmäßig den Arbeitsstand aus allen zuständigen Bereichen der Stadtverwaltung zusammenfassen. Der einzurichtende Lenkungskreis der Stadt Frankfurt übernimmt die Koordinierung der beteiligten Dezernate. Es soll auch Aufgabe sein die Interessen der Bürgerschaft und der Nutzer der Innenstadt aufzunehmen und in die Stadtverwaltung zu kommunizieren. Hierzu steht der Lenkungskreis in engem Austausch mit den ebenfalls einzurichtenden Bürger:innengremien. Dieses setzt sich aus Frankfurter:innen möglichst diverser Hintergründe zusammen und unterrichtet den Lenkungskreis regelmäßig über Wünsche und Kritik aus der Bevölkerung zur Berücksichtigung in den zu entwickelnden Konzepten. Auf Vorschlag des Lenkungskreises hin werden Konzepte entwickelt und den zuständigen Gremien der Stadt Frankfurt zur Entscheidung vorgelegt. Die Umsetzung obliegt den zuständigen Ämtern. Über den Sachstand ist regelmäßig an den Lenkungskreis zu berichten. Handlungsraum ist grundsätzlich der Stadtraum innerhalb des Anlagenrings, analog dem Fördergebiet des Bundesförderprogramms Post-Corona-Innenstadt. Also der alten Stadt Frankfurt vor der Gründerzeiterweiterung. Hier liegen Teile der Stadt, die mit großen Strukturbrüchen zu kämpfen haben (Einzelhandel rund um die Zeil). Über Ausnahmen hiervon sollen die zuständigen städtischen Gremien entscheiden. Sicherung und Entwicklung der Qualitäten, vor allem im Sinne der Anpassung an den Klimawandel, ist vorrangiges Thema. Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Qualität öffentlicher Räume, deren Aufenthaltsqualität unzureichend ist. Zusammengefasst wird das Gebiet unter den Themen Strukturwandel des Einzelhandels, Wohnumfeldverbesserung, Aufenthaltsqualität, Reduzierung des Innenstadtverkehrs und Klimawandelanpassung gewählt. Ziel muss sein, die Maßnahmen von Beginn an innerhalb der Stadtverwaltung, unter Federführung des Lenkungskreises, zu koordinieren und alle involvierten Bereiche der Stadtverwaltung regelmäßig einzubinden. Für die umzusetzenden Projekte können Bereiche identifiziert werden, in denen die zuständigen Ämter das konkrete Verfahren prüfen und in Abstimmung mit dem Lenkungskreis Projekte aufnehmen sollen. Die folgende Aufzählung soll beispielhaft und nicht abschließend einen Überblick geben über Möglichkeiten für aufzunehmende Projekte oder bereits angestoßene Initiativen, die durch die Initiative Innenstadt unterstützt und ergänzt werden können. - Innenstadtlabor und Standortgemeinschaften, Stärkung von Quartieren Die Einrichtung von Standortgemeinschaften dient dazu, die Kooperation und Spezialisierung von Nutzungen der Innenstadt zu fördern. Hierzu können entsprechende Teilräume definiert werden, in denen unterschiedliche Kooperationsmodelle gefördert werden. Das Ziel soll sein, die Attraktivität eines Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentrums für Kunden, Besucher und Bewohner zu erhöhen und die Rahmenbedingungen für die in diesem Bereich niedergelassenen Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zu verbessern, um die jeweiligen Standorte bzw. Quartiere zu stärken. Die Ziele und Maßnahmen der jeweiligen zu definierenden Bereiche sollen in einem Maßnahmen und Finanzierungskonzept festgelegt werden. - Gestaltung zentraler Innenstadtplätze zur Steigerung der Aufenthaltsqualität Durch die zusätzlichen städtischen Investitionsmittel könnten den Richtlinien entsprechende Impulsprojekte gefördert werden, die die bereits aufgenommene Initiative Post-Corona-Innenstadt ergänzen und fortführen. Zu diesem Zweck können gezielt multifunktionale Räume geschaffen werden. Anpassungsfähige Orte, für diverse Nutzungsmöglichkeiten - ob als Freiräume für gemeinsames Engagement in kleinen Strukturen, Plattformen für Kultur und Kreativwirtschaft. Aber auch Rückzugsorte und grüne Oasen, urbane Punkte die zum Verweilen einladen, sollen geschaffen werden. Die Frankfurter Innenstadt soll zum "Emotionsraum" werden, zum Aushängeschild für eine moderne Arbeits-, Lebens,- Kultur- und Erlebnisraum. Grün- und Freiflächen spielen in der dicht bebauten und stark frequentierten Innenstadt eine zentrale Rolle: sie tragen mit einer attraktiven Gestaltung und mit einer positiven klimatischen Wirkung wesentlich zur Lebens- und Aufenthaltsqualität der Bürger:innen sowie Besucherinnen und Besucher bei. Gerade die Innenstadt mit der Nähe zu den wichtigen Frankfurter Sehenswürdigkeiten und dem Herz der Frankfurter Wirtschaftsaktivitäten bedarf einer ständigen Neubelebung und Aufwertung. Neben den öffentlichen Parkanlagen wie das Nizza und der Bethmannpark, den Wallanlagen und das Mainufer rücken auch die öffentlichen Plätze und die Fußgängerzonen im Hinblick auf ein durch die Pandemie verändertes Nutzungs- und Konsumverhalten und wegen der extrem trockenen und heißen Sommer der letzten Jahre zunehmend in den Fokus städtischen Handelns. Die Innenstadtoffensive legt daher auch einen Schwerpunkt auf die Qualifizierung und Verbindung bestehender Grün- und Freiräume. Durch die Schaffung neuer Rad- und Wegeverbindungen, die Aufwertung und Vernetzung von Grünanlagen, Grünzügen und öffentlichen Plätzen und Wegen entstehen grüne Achsen und Korridore. Sie laden zum Verweilen, aber auch zum Entdecken der Erlebniscity Frankfurt ein. Fassaden- und Dachbegrünung, "grüne Zimmer", Verschattungselemente, begrünte Hinterhöfe, mehr Grün im öffentlichen Raum, kleine Wasserspiele und Trinkwasserbrunnen zur Erfrischung tragen zur Verbesserung des Stadtklimas und damit zu einer Steigerung des Erholungswertes bei. - Hauptwache Die Hauptwache soll auch in Zusammenarbeit mit den Anliegern zu einem "multikodierten" Platz weiterentwickelt werden. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität sollen auch Angebote beitragen, die die Sport- und Bewegungskultur in Frankfurt fördern. Darüber hinaus sollen kulturelle Angebote insb. auch durch das Dialogmuseum, die Kirchen und das MOMEM dazu beitragen, dass die Hauptwache als der zentrale Platz der Stadt ein Ort der Begegnung wird. - Öffentliches WLAN und Smart City Die Bereitstellung von kostenfreiem WLAN ist ein wichtiger, nach heutigen Maßstäben selbstverständlicher Baustein beim Ausbau der digitalen Infrastruktur einer Kommune. Auf dem Weg zur "digitalen Stadt" respektive zur "Smart City" wäre diese Maßnahme ein unerlässlicher Schritt, von dem die Bürger:innen, aber auch der lokale Handel, die Gastronomie sowie der Tourismus unmittelbar profitieren. Als Pilotprojekt für die Stadt Frankfurt eignet sich hier die Innenstadt, insbesondere die Einkaufsmeile Zeil. Das Angebot an kostenfreiem WLAN in der Innenstadt steigert die Aufenthaltsqualität für die Besucher:innen und ermöglicht Handel und die Gastronomie neue Formen der Kundengewinnung. Damit stellt die WLAN-Infrastruktur auch eine Stärkung und Unterstützung der lokalen innerstädtischen Wirtschaftsbetriebe dar. Dazu wird es die Attraktivität des touristischen Stadtorts Frankfurts herausheben und der digitalen Erwartungen privat sowie geschäftlich Reisender gerecht. Auch in diesem Rahmen sind Smart-City-Projekte denkbar, die zu einer besseren Besucherlenkung führen, indem neue, digitale Lösungen mittels Leitsystemen entwickelt werden. Hierunter fallen z.B. ein digitaler City Guide über die verschiedenen Kontaktpunkte oder ein digitales Crowd-Management zur gezielten Besucherlenkung, insbesondere bei Großveranstaltungen. - Frankfurter Gründerfond Der Frankfurter Gründerfonds unterstützt junge Unternehmen bis zu 5 Jahren nach der Gründung, die einen Bankkredit aufnehmen wollen, mit kostenloser Vorbereitung, Bürgschaften über 80% der gewünschten Kreditsumme und ebenfalls kostenlosen Nachcoachings über die gesamte Kreditlaufzeit. Derzeit steht der Frankfurter Gründerfonds vor der Herausforderung, dass die Mittel weitgehend aufgebraucht sind. Um das Startup- und Gründungs-Ökosystem in Frankfurt am Main weiterhin nachhaltig stärken und aufbauen zu können, bedarf es dringend einer Aufstockung der Mittel. Eine Mittelaufstockung wird angestrebt. Dadurch sollen insbesondere mehr Startups angesprochen werden. - Innenstadt Illumination Mit dekorativen und künstlerischen Lichtelementen sollen große Räume, Plätze und Straßen in der Frankfurter Innenstadt inszeniert und emotionalisiert werden. Die Lichtelemente sollen ganzjährig und anlassbezogen zum Einsatz kommen können. Der Nutzen liegt sowohl bei den Bürger:innen, Touristinnen und Touristen, als auch bei den ansässigen Gewerbetreibenden. Intelligente Beleuchtungs- und Illuminationskonzepte werden neben der Attraktivierung der Innenstadt, Emotion, Zeitgeist und entscheidend auch einen Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit leisten. - Temporäre Intervention und Terrorpoller Bei der Reaktivierung der Innenstadt wird ein Schwerpunkt die Qualität und Attraktivität des öffentlichen Raumes sein. Im Zuge der Verkehrswende gibt es erhebliches Potential insbesondere den Straßenraum neu zu denken und in seiner Wahrnehmung neu zu definieren. Um möglichst viele für Veränderungen im öffentlichen Raum zu gewinnen, können beispielsweise auch temporäre Interventionen von unterschiedlichen Akteuren zu vielseitigen Angeboten beitragen. Hier setzt das Projekt Post-Corona-Stadt mit einem Veranstaltungsprogramm an, welches beispielsweise zu einer Bespielung des Mainkais während der Schließzeiten beiträgt. Anti-Terror-Poller sind Pflichtbegrenzungen, die zur Sicherheit und Terrorabwehr in Stadtzentren errichtet werden. Aus den Mitteln können bestehende Sperren durch ansehnlichere Alternativen ersetzt oder so umgestaltet werden, dass sie sich stilistisch besser in das Straßenbild einfügen, ggf. sogar weitere Funktionen erfüllen. Insbesondere können bereits laufende Initiativen des Magistrats unterstützt und ergänzt werden. D. Kosten/Finanzierung Die Kosten der aufgenommenen Projekte werden jeweils im regulären Verfahren durch die zuständigen Dezernate kalkuliert und dem zuständigen Gremium der Stadt Frankfurt zur Entscheidung vorgelegt. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.05.2022, NR 404 Anregung vom 24.05.2022, OA 197 Antrag vom 22.05.2022, OF 469/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.06.2022, OF 529/1 Vortrag des Magistrats vom 09.12.2022, M 223 Antrag vom 04.03.2023, OF 496/3 Etatanregung vom 04.05.2023, EA 113 Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 210 Antrag vom 19.02.2024, NR 883 Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 149 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 197 2022 1. Der Vorlage M 55 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 197 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 469/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme mit folgender Maßgabe: "Bei der Besetzung des Lenkungskreises, der Bürger:innengremien und der ‚Agentur für städtischen Wandel' ist die verpflichtende Vorgabe des SDG 5 (Nachhaltigkeitsziel 5) aus dem völkerrechtlich verbindlichen UN-Nachhaltigkeitsvertrag ‚Agenda 2030' einzuhalten, der zufolge alle mit politischen Maßnahmen befassten Gremien zu mindestens 50 % aus Frauen bestehen müssen. Dies wurde nicht nur aus Geschlechtergerechtigkeitsgründen vereinbart, sondern auch, weil die mindestens hälftige Besetzung von Gremien mit Frauen die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass unterschiedliche Lebenssituationen, insbesondere mit Sorgearbeit, berücksichtigt und abgebildet werden können.") sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 129 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 404 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Ortsbeirat 1 regelmäßig zum Austausch mit dem Lenkungskreis eingeladen und im Zuge dessen angehört wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 79 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 404 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Ortsbeirat 1 regelmäßig zum Austausch mit dem Lenkungskreis eingeladen und im Zuge dessen angehört wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 404) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 = Annahme) Gartenpartei (M 55 = Ablehnung, OA 197 = Annahme ohne Zusatz) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 404 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 55 und OA 404 = Ablehnung) FRAKTION (M 55 und OA 404 = Annahme) Gartenpartei (M 55 und OA 404 = Ablehnung, OA 197 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 404 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Ortsbeirat 1 regelmäßig zum Austausch mit dem Lenkungskreis eingeladen und im Zuge dessen angehört wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 404) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt. ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1858, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022

Ortsbeiräte am Lenkungskreis zur Förderung der Frankfurter Innenstadt beteiligen!

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2022, OF 469/1 Betreff: Ortsbeiräte am Lenkungskreis zur Förderung der Frankfurter Innenstadt beteiligen! Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Ergänzung im Magistratsvortrag M55 vom 29.04.2022 unter III. Satz 1 vorzunehmen: "Der Magistrat wird beauftragt, einen regelmäßig tagenden Lenkungskreis einzurichten, an dem alle maßgeblichen städtischen Ämter und Vertreter*innen des Ortsbeirates 1 beteiligt sind. ..." Begründung: Die Innenstadt liegt im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirats 1. Bereits in den vergangenen Jahren hat der Ortsbeirat 1 zahlreiche Anträge zur Entwicklung der Innenstadt gestellt und sich für die Verbesserung der Bedingungen für Einzelhändler*innen, Gastronom*innen, Bewohner*innen und Pendler*innen stark gemacht. Viele Menschen besuchen die Ortsbeiratssitzungen oder schreiben den Ortsbeirät*innen. Die gewählten Vertreter*innen im Parlament des Ortsbezirks 1 vertreten deren Interessen und kennen zudem ihren Ortsbezirk am besten. Sollten Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung den zuständigen Ortsbeirat 1 nicht im Rahmen des Lenkungskreises zur Förderung der Frankfurter Innenstadt beteiligen, käme das einer Missachtung des Gremiums gleich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 197 2022 1. Der Vorlage M 55 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 197 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 469/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Ortsbeiräte am Lenkungskreis zur Förderung der Frankfurter Innenstadt beteiligen! Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.05.2022, OA 197 entstanden aus Vorlage: OF 469/1 vom 22.05.2022 Betreff: Ortsbeiräte am Lenkungskreis zur Förderung der Frankfurter Innenstadt beteiligen! Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Ergänzung im Magistratsvortrag vom 29.04.2022, M 55, unter III. Satz 1 vorzunehmen: "Der Magistrat wird beauftragt, einen regelmäßig tagenden Lenkungskreis einzurichten, an dem alle maßgeblichen städtischen Ämter und Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirates 1 beteiligt sind." Begründung: Die Innenstadt liegt im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 1. Bereits in den vergangenen Jahren hat der Ortsbeirat 1 zahlreiche Anträge zur Entwicklung der Innenstadt gestellt und sich für die Verbesserung der Bedingungen für Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, Gastronominnen und Gastronomen, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pendlerinnen und Pendler stark gemacht. Viele Menschen besuchen die Ortsbeiratssitzungen oder schreiben den Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Parlament des Ortsbezirks 1 vertreten deren Interessen und kennen zudem ihren Ortsbezirk am besten. Sollten Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung den zuständigen Ortsbeirat 1 nicht im Rahmen des Lenkungskreises zur Förderung der Frankfurter Innenstadt beteiligen, käme das einer Missachtung des Gremiums gleich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.06.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 129 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 404 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Ortsbeirat 1 regelmäßig zum Austausch mit dem Lenkungskreis eingeladen und im Zuge dessen angehört wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 79 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 404 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Ortsbeirat 1 regelmäßig zum Austausch mit dem Lenkungskreis eingeladen und im Zuge dessen angehört wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 404) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 = Annahme) Gartenpartei (M 55 = Ablehnung, OA 197 = Annahme ohne Zusatz) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 404 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage OA 197 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Ortsbeirat 1 regelmäßig zum Austausch mit dem Lenkungskreis eingeladen und im Zuge dessen angehört wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 404) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt. ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1858, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022

Beratung im Ortsbeirat: 4