Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 4

Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Betreff: Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2002, § 2921 I Der Generalverkehrsplan 1976/82 Netzauswahl Straße-Schiene wird durch den vorgelegten Gesamtverkehrsplan Frankfurt am Main 2004 - Ergebnisbericht fortgeschrieben. II Der Gesamtverkehrsplan Frankfurt am Main 2004 - Ergebnisbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. III Der Magistrat wird beauftragt: III 1. auf der Grundlage des Entwicklungsszenarios II und der Ergebnisse zum Radverkehrsszenario, Radverkehrsanteil 15 % sowie unter Berücksichtigung der Grundsätze der verkehrspolitischen Konzeption, verkehrspolitische Leitlinien für Frankfurt am Main zu erarbeiten; III 2. für den Fußgängerverkehr die als Grobkonzept erarbeiteten Standards im Rahmen einer Pilotstudie für einen Stadtteil zu vertiefen und zu einem Anforderungskatalog für die Stadtteilverkehrsplanung aufzubereiten. IV Der Magistrat wird beauftragt: zum Fahrradverkehr 1. die Radverkehrsnetzkonzeption zu aktualisieren und auf der Grundlage eines Investitionsprogramms schrittweise umzusetzen 2. die Stellplatzsatzung zum Radverkehr zu vertiefen 3. in einer Pilotstudie auf Quartiersebene die Maßnahmen, insbesondere ebenerdige Abstellplätze, zu vertiefen. V Der Magistrat wird beauftragt: zum Öffentlichen Personennahverkehr für folgende Maßnahmen vertiefende Untersuchungen und / oder Detailplanungen und Kostenschätzungen zu erstellen: 1. Straßenbahnringlinie 2. Haltestelle Konstablerwache, Trasse Allerheiligenstraße 3. Verlängerung der Straßenbahn in die Gutleutstraße 4. Verlängerung der Straßenbahn in Höchst in die Bolongarostraße 5. neue Straßenbahn-Haltestelle in der Bürostadt Niederrad 6. Verlängerung der Stadtbahn bis Seckbach-Atzelberg 7. Zentraler Busbahnhof am Hauptbahnhof 8. Verlängerung der Stadtbahn vom Ostbahnhof bis Fechenheim und gemeinsam mit den regionalen Aufgabenträgern vertiefende Untersuchungen und / oder Detailplanungen und Kostenschätzungen zu erstellen: 9. Kombinierte Regional-/Citytangente West (RCTW) und unterstützende Maßnahmen 10. Nordmainische S-Bahn 11. Verlegung der S-Bahnstation Nied und neue Haltepunkte "Nied-Ost" und "Galluspark" Für die Maßnahme Nr. 1 sind alternative Trassenführungen unter Berücksichtigung des Alleenrings zu untersuchen. VI Der Magistrat wird beauftragt: zum Motorisierten Individualverkehr 1. gemeinsam mit dem Land Hessen die Funktionstrennung A 5 vorrangig weiterzuverfolgen aber gleichzeitig den Stadtring West (inkl. Mainbrücke) als Alter-native im Flächennutzungsplan zu sichern; weiterhin für folgende Maßnahmen vertiefende Untersuchungen und / oder Detailplanungen und Kostenschätzungen zu erstellen: 2. Alleenspange (Netzschluss zwischen nördlichem Alleenring und A 661) 3. Westumgehung Unterliederbach 4. Ortsumfahrung Praunheim 5. Westumgehung Bergen 6. nördliche Entlastungsstraße im Zusammenhang mit der Hanauer Landstraße Dabei sind kleinräumige Trassenvarianten und ggf. Varianten der Höhenlage zu untersuchen. Im Zusammenhang mit der Untersuchung dieser Maßnahmen ist jeweils zu prüfen, welche Vorteile für die Verkehrsberuhigung benachbarter Quartiere erreicht werden können und wie diese baulich gesichert werden können. VII Der Magistrat wird beauftragt: beim Planungsverband Ballungsraum Frankfurt Rhein/Main zu beantragen, die Verkehrstrassen des Gesamtverkehrsplans in den Regionalen Flächennutzungsplan aufzunehmen. Im Sinne einer Sicherung langfristiger Optionen sollen dabei über den Gesamtverkehrsplan hinaus folgende Trassen ebenfalls aufgenommen werden. 1. Verlängerung der Stadtbahn von Seckbach bis Bergen 2. Verlängerung der Stadtbahn über Leuchte bis zur Riedschule (Enkheim) 3. Verlängerung der Stadtbahn bis zur Sachsenhäuser Warte (A-Strecke) 4. Zusätzliche Mainunterquerung der Stadtbahn vom Hauptbahnhof in Richtung Niederrad (D-Strecke) 5. Verlängerung der Stadtbahn in der Mainzer Landstraße (B-Strecke) 6. Verlängerung der Stadtbahn vom Europaviertel nach Westen bis zur Regionalbahn (mit Verknüpfung) 7. neue Stadtbahntrasse vom Industriehof über Rödelheim nach Sossenheim 8. Verlängerung der Straßenbahn in Höchst zum Bahnhof. VIII Es dient zur Kenntnis, dass die städtebauliche Entwicklung des Bereichs Gateway Gardens eine Ergänzung der Verkehrserschließung erfordert. Dazu wird der Magistrat gesondert berichten bzw. Beschlüsse beantragen. IX Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat sich weiterhin vertieft mit dem Thema Zweisystem beschäftigen wird. Untersuchungsergebnisse werden zu gegebener Zeit gesondert vorgetragen. X Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat gemeinsam mit den benachbarten Gebietskörperschaften für die Umgehung Steinbach-Weißkirchen vertiefende Unter-suchungen durchführen lässt. XI Die Vorgänge: - § 1308, Antrag der CDU-Fraktion NR 175 vom 15.08.2001 OA 283 vom 18.09.2001 - § 2268, OA 513 vom 15.01.2002 - § 3520, OA 834 vom 04.06.2002 - § 6942, OA 1491 vom 13.01.2004 werden mit diesem Vortrag erledigt. Begründung: A - Zielsetzung Im Jahr 1983 wurde der Generalverkehrsplan 1976/82 Netzauswahl Straße-Schiene durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Aufgrund veränderter verkehrspolitischer Randbedingungen und der Anforderungen aus der dynamischen Stadtentwicklung in Frankfurt am Main wurde Anfang der 90er Jahre eine schrittweise Fortschreibung des Generalverkehrsplans 1976/82 Netzauswahl Straße-Schiene eingeleitet. Zunächst wurden Untersuchungen zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) - Teil Schiene durchgeführt. Dazu liegt ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6908 vom 10.10.1996 vor. Darauf aufbauend begannen ab 1997 die Untersuchungen zur Fortschreibung des Generalverkehrsplans 1976/82 Netzauswahl Straße-Schiene für den Teil Individualverkehr. Am 23.05.2002 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung (§ 2921) den Magistrat, die Untersuchungen zur Fortschreibung des Generalverkehrsplans 1976/82 zum Teil Gesamtnetz Schiene 2000 in Frankfurt am Main von 1996 zu aktualisieren und einen Gesamtverkehrsplan als integrierten Gesamtplan mit den Teilen Individualverkehr und ÖPNV vorzulegen. Außerdem liegt ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6196 vom 16.10.2003 vor, der beinhaltet, dass im Rahmen des Gesamtverkehrsplans ein Radverkehrsszenario, Radverkehrsanteil 15 %, erarbeitet werden soll. Der Gesamtverkehrsplan Frankfurt am Main wurde im Auftrag des Magistrats - Stadtplanungsamtes - von der Arbeitsgemeinschaft der beiden Planungsbüros R+T Topp, Skoupil, Küchler und Partner sowie VKT Verkehrsplanung Köhler und Taubmann GmbH erarbeitet. Die Erarbeitung wurde kontinuierlich von weiteren von der Verkehrsplanung berührten Fachinstitutionen der Stadt und der Region begleitet. Außerdem wurde die interessierte Öffentlichkeit durch einen großen Arbeitskreis, dem neben den planenden Institutionen vor allem Vertreterinnen und Vertreter von Parteien und an Verkehrsfragen interessierten Gruppen und Verbänden angehören, unter der Leitung der Gutachter an der Mitgestaltung des Gesamtverkehrsplans beteiligt. Aufgabe des Gesamtverkehrsplans Im Gesamtverkehrsplan werden Ziele und Strategien der kommunalen Verkehrsplanung auf der Maßnahmenebene konkretisiert. Dabei werden schwerpunktmäßig der Verkehr im Nahbereich der Stadt und ihres Umlandes sowie die Schnittstellen des Nahverkehrs zum Fernverkehr betrachtet. Der Gesamtverkehrsplan ist als Teil der Gesamtentwicklungsplanung eng mit siedlungsstrukturellen und städtebaulichen Planungen verzahnt. Er dient als verkehrlicher Rahmenplan zur vorbereitenden Bauleitplanung in erster Linie der langfristigen Trassensicherung für Verkehrsinfrastrukturvorhaben und damit der Sicherung von Handlungsoptionen für die Zukunft. Darüber hinaus werden mit dem Gesamtverkehrsplan aber auch Prioritäten für die Entwicklung des Gesamtverkehrssystems der Stadt Frankfurt am Main gesetzt. Der Gesamtverkehrsplan entfaltet dabei keine unmittelbare rechtliche Wirkung nach außen. Über den Stadtverordnetenbeschluss ergibt sich jedoch eine Innenbindung der Stadt Frankfurt am Main. Der Gesamtverkehrsplan ist damit auch zentrale Argumentations-grundlage für die Beantragung von Fördermitteln. Er behandelt wesentliche Teile, die im Hessischen ÖPNV-Gesetz für den Nahverkehrsplan beschrieben werden. Der Gesamtverkehrsplan zeigt eingebettet in verschiedene Szenarien mit unterschied-licher Zielsetzung in Bezug auf den Fußgängerverkehr, Radverkehr, öffentlichen Personennahverkehr und motorisierten Individualverkehr verkehrliche Wirkungen auf, soweit sie durch das kommunale Handlungsspektrum beeinflussbar sind. Extreme Veränderungen übergeordneter, nicht durch die Stadt beeinflussbarer Rahmenbedingungen, die tief greifende Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen haben könnten, sind im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans nicht betrachtet worden. Über die Szenarienbetrachtung wird die Integration bereits vorliegender Teilkonzepte wie des Nahverkehrsplans (NVP) und von Konzepten zur Stadtteilverkehrsplanung in ein abgestimmtes verkehrspolitisches Handlungskonzept gewährleistet. Der infrastrukturorientierte Gesamtverkehrsplan kann nicht für alle verkehrlichen oder verkehrlich bedingten Probleme in Frankfurt am Main fertige Lösungen liefern. Die Bereitstellung einer bestimmten Verkehrsinfrastruktur muss durch eine zielgerichtete Einflussnahme auf das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung und eine zielgerichtete Steuerung des Verkehrsablaufs flankiert werden. So ist der Gesamtverkehrsplan beispielsweise nicht das geeignete Instrument, um das Gesamtspektrum von Maßnahmen, die zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach den europäischen Luftqualitäts-Rahmenrichtlinien ergriffen werden müssen, festzulegen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung erfordern die Benennung konkreter Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Senkung der Luftschadstoffimmissionen, deren wirkungsvollste Komponenten nicht zum Regelungsbereich eines Gesamtverkehrsplans gehören. Der Beschluss zu einer Gesamtverkehrsplan-Maßnahme ist zunächst ein Grundsatzbeschluss auf der Netzplanungsebene. An diesen Grundsatzbeschluss schließen sich Detailuntersuchungen, z. B. zum konkreten Trassenverlauf, und Vorplanungen zur Ausgestaltung einer Verkehrsanlage an. Dabei sind auch nicht-verkehrliche Belange (etwa des Natur- und Landschaftsschutzes) in die Abwägung einzustellen. Erst nach Vorliegen dieser Planungen kann endgültig über die Realisierung einer Maßnahme entschieden werden. Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung zum gegebenen Zeitpunkt die entsprechenden Beschlussvorlagen unterbreiten. Kontinuierlicher Planungsprozess Die Gesamtverkehrsplanung ist ein in die städtische Gesamtentwicklungsplanung eingebetteter, kontinuierlicher Planungsprozess. Der Gesamtverkehrsplan dokumentiert den Erkenntnisstand dieses Planungsprozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Randbedingungen. Sofern erkennbar wird, dass sich Planungsziele oder andere verkehrlich relevante Randbedingungen, wie z. B. Eckdaten zur Entwicklung der Einwohner- und Beschäftigtenzahlen oder zum Mobilitätsverhalten grundlegend verändern, wird der Gesamtverkehrsplan fortgeschrieben. Die Untersuchungsmethodik ist so aufgebaut, dass jederzeit neue Maßnahmenvorschläge auf ihre Wirkung im Gesamtzusammenhang hin untersucht werden können. Gegebenenfalls sind im Gesamtverkehrsplan untersuchte Maßnahmen aufgrund weitergehender Erkenntnisse zu modifizieren. Verkehrspolitische Zielsetzung Eine wichtige verkehrspolitische Zielsetzung besteht darin, eine zukunftsfähige und stadtverträgliche Mobilität für die in Frankfurt am Main wohnenden, aber auch einpendelnden Menschen und die ansässigen Wirtschaftsunternehmen zu schaffen. Dabei sind gleichwertige Mobilitätschancen für Frauen und Männer zu schaffen und der Handlungsansatz des Gender-Mainstreaming zu berücksichtigen. Außerdem sind u. a. Belange der Wohn- und Wohnumfeldqualität und des Umweltschutzes zu beachten. Ein vorrangiges Ziel der Frankfurter Stadtentwicklung besteht darin, die Stadt als Wohnstandort zu erhalten und zu stärken - unter anderem, um die hohen Einpendlerzahlen nicht weiter zu erhöhen, sondern nach Möglichkeit zu reduzieren. Befragungen von Haushalten, die aus der Stadt in eine Umlandgemeinde wegziehen, zeigen, dass Mängel der Wohnumfeldqualität ein wichtiges Motiv des Wegzugs darstellen. Der Gesamtverkehrsplan stellt auch unter dieser Zielrichtung bzw. in Bezug auf dieses Problem ein Planwerk von erheblicher Bedeutung dar. Um die genannten Ziele zu erreichen, ist ein möglichst hoher Anteil des Verkehrs durch die umweltfreundlichen Verkehrsmittel Fußgängerverkehr, Radverkehr und öffentlichen Personennahverkehr, den so genannten Umweltverbund abzuwickeln. Die grundsätzliche Zielsetzung des Gesamtverkehrsplans besteht in einer sinnvollen Aufgabenteilung und Vernetzung der Teilverkehrssysteme unter Berücksichtigung der jeweiligen systemspezifischen Vorteile, um ein stadtverträgliches Gesamtverkehrssystem zu erreichen. Heutiges Verkehrsgeschehen und Handlungsfelder Die weit über Deutschland hinausgehende Bedeutung Frankfurts als Kern der Metropol-region Frankfurt RheinMain prägt in hohem Maße das Verkehrsgeschehen in der Stadt. Zu den rd. 650.000 in Frankfurt wohnenden Menschen kommen täglich noch rd. 300.000 Einpendelnde und zahlreiche weitere private und geschäftliche Besucherinnen und Besucher dazu. Frankfurt am Main hat eine sehr hohe Arbeitsplatzdichte, statistisch entfallen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner mehr als 900 Erwerbstätige. Der Verflechtungsraum der Stadt erstreckt sich über ein sehr großes Gebiet, was auch an den zum Teil weit entfernten Herkunftsorten der Einpendelnden nach Frankfurt am Main deutlich wird. Insbesondere durch die starke Verflechtung mit dem Umland dominiert der Kraftfahrzeugverkehr, dessen Verkehrsanteile sowohl hinsichtlich der Fahrtenanzahl als auch der Fahrleistung deutlich über denen der anderen Verkehrsmittel liegen. Im Stadt-Umland-Verkehr, der im Wesentlichen vom Kfz-Verkehr und vom öffentlichen Personennahverkehr bewältigt wird, sind insbesondere beim Pendlerverkehr noch die größten Verlagerungspotenziale zum ÖPNV vorhanden. Im Binnenverkehr der Stadt Frankfurt am Main hat der ÖPNV deutlich höhere Anteile als im Stadt-Umland-Verkehr. Das bestehende schienengebundene Netz ist durch radial auf die Innenstadt ausgerichtete Linien geprägt, in dem zur Innenstadt tangentiale Fahrten zwischen den Stadtteilen nur über die Innenstadt oder mit den weniger leistungsfähigen Stadtbussen durchgeführt werden können. Verlagerungspotenziale zum ÖPNV bestehen daher vorrangig bei den tangentialen Verkehrsbeziehungen. Außerdem spielen im Binnenverkehr das Fahrrad und der Fußgängerverkehr eine wichtige Rolle. Der Anteil des Fußgängerverkehrs soll auf dem derzeitig hohen Niveau stabilisiert werden. Für die Steigerung des Radverkehrsanteils bestehen noch Potenziale. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtverkehrs ist der Wirtschaftsverkehr. Das städtische Straßennetz muss in der Lage sein, den Wirtschaftsverkehr, insbesondere den Güterverkehr, der kaum auf das öffentliche Verkehrssystem verlagert werden kann, ab-wickeln zu können. B - Alternativen Im Gesamtverkehrsplan wurden drei Entwicklungsszenarien definiert. Im Rahmen dieser Szenarien wurden Maßnahmen, einschließlich alternativer Lösungsvorschläge, in zahl-reichen Untersuchungs- und Planfällen systematisch geprüft und entsprechend der erzielten Ergebnisse in den Netzvorschlag aufgenommen oder verworfen. C - Lösung Der Magistrat richtet sich an den Vorschlägen der Gutachter aus. Die von den Gutachtern erzielten Ergebnisse bestätigen die Ergebnisse der Untersuchungen zur Fortschreibung des Generalverkehrsplans 1976/82 zum Teil Gesamtnetz Schiene 2000 in Frankfurt am Main von 1996. Der dazu vorliegende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6908 vom 10.10.1996 bleibt daher unberührt. Bei folgenden Maßnahmen verfolgt der Magistrat von der Gutachterempfehlung ab-weichende Lösungsansätze: Zum Öffentlichen Personennahverkehr: Stadtbahn in der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat sieht die Einrichtung von Hochbahnsteigen in der Eckenheimer Landstraße zwischen Konstablerwache und Hauptfriedhof als verfolgenswert an, da erste Entwurfsstudien die städtebauliche Einbindung als realisierbar erscheinen lassen. Verlängerung der Straßenbahn in Höchst Beide Varianten zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 11 sind für den Stadtteil Höchst von Bedeutung. Der verkehrliche Nutzen der Variante zum Höchster Bahnhof ergibt sich hauptsächlich durch die Verknüpfung der Straßenbahn mit der S-Bahn / Regionalbahn. Die Verlängerung in die Bolongarostraße hätte vor allem stadtstrukturelle Vorteile. Aus Sicht des Magistrats ist es sinnvoll, die Verlängerung der Linie 11 in die Bolongarostraße in das Gesamtverkehrsplan Vorschlagsnetz 2015 aufzunehmen. Die Verlängerung zum Bahnhof Höchst wird darüber hinaus als langfristige Flächensicherung berücksichtigt. Kombinierte Regional-/Citytangente West (RCTW) Aufgrund noch ungeklärter Trassenführungs- und Finanzierungsprobleme der Regionaltangente West (RTW) verfolgt der Magistrat die kombinierte Regional-/Citytangente West, die sich aus einer "Citytangente" und der "Regionaltangente West" (RTW), deren ursprüngliche Konzeption modifiziert wurde, zusammensetzt. Da eine Führung der RCTW durch die Leunastraße in Höchst städtebauliche Probleme aufwirft, sind Alternativen zum Streckenverlauf in diesem Bereich vertieft zu untersuchen. Erschließung Hanauer Landstraße Aufgrund der Entwicklungsperspektiven in der Hanauer Landstraße sieht der Magistrat die Notwendigkeit, zügig eine zukunftsfähige und auf Dauer hinreichend leistungsfähige Lösung zur Abwicklung des Verkehrs in der Hanauer Landstraße vertieft zu untersuchen. Für die Maßnahme Verlängerung der Stadtbahn bis zum Bahnhof Bad Homburg liegt die Zuständigkeit nicht bei der Stadt Frankfurt am Main, sondern beim RMV bzw. bei den lokalen Aufgabenträgern Bad Homburg bzw. Hochtaunuskreis. Zum Motorisierten Individualverkehr: Funktionstrennung A 5 und Stadtring West Im Zusammenhang mit der Funktionstrennung A 5 kann der Stadtring West gegebenenfalls überflüssig werden. Für den Fall, dass die Funktionstrennung A 5 nicht realisiert würde, ist der Stadtring West mit zusätzlicher Mainbrücke aus Sicht des Magistrats unverzichtbar und damit langfristig zu sichern. D - Kosten Der vorgelegte M-Vortrag führt noch nicht direkt zu Kosten, diese werden erst im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlagen der vorgeschlagenen Maßnahmen relevant und durch Beschluss wirksam. Anlage 1 (ca. 25 MB) Anlage Fahrradverkehr (ca. 4,4 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.08.2005, NR 1994 Antrag vom 09.05.2005, OF 126/14 Antrag vom 10.04.2005, OF 354/12 Antrag vom 29.06.2005, OF 422/15 Antrag vom 24.08.2005, OF 426/15 Antrag vom 30.08.2005, OF 439/2 Antrag vom 17.04.2005, OF 574/16 Antrag vom 18.05.2005, OF 615/8 Antrag vom 09.05.2005, OF 671/7 Antrag vom 07.05.2005, OF 672/7 Antrag vom 09.05.2005, OF 673/7 Antrag vom 14.06.2005, OF 693/4 Antrag vom 14.06.2005, OF 694/4 Antrag vom 05.04.2005, OF 737/10 Antrag vom 19.05.2005, OF 809/5 Antrag vom 17.06.2005, OF 822/5 Antrag vom 23.09.2005, OF 841/3 Antrag vom 30.05.2005, OF 911/1 Antrag vom 13.04.2005, OF 1156/9 Antrag vom 13.04.2005, OF 1157/9 Antrag vom 30.05.2005, OF 1163/9 Antrag vom 13.09.2005, OF 1233/9 Antrag vom 13.09.2005, OF 1234/9 Antrag vom 12.05.2005, OF 1277/6 Antrag vom 06.06.2005, OF 1317/6 Antrag vom 12.05.2005, OF 1341/6 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.08.2001, NR 175 Anregung vom 18.09.2001, OA 283 Anregung vom 15.01.2002, OA 513 Antrag vom 13.03.2002, NR 555 Anregung vom 04.06.2002, OA 834 Anregung vom 13.01.2004, OA 1491 Bericht des Magistrats vom 14.01.2005, B 58 Anregung vom 19.04.2005, OA 1925 Anregung vom 29.04.2005, OA 1957 Antrag vom 02.05.2005, NR 1851 Anregung vom 23.05.2005, OA 1969 Anregung vom 23.05.2005, OA 1970 Anregung vom 24.05.2005, OA 1967 Anregung vom 02.06.2005, OA 1992 Anregung vom 28.06.2005, OA 2020 Anregung vom 28.06.2005, OA 2023 Anregung vom 28.06.2005, OA 2024 Anregung vom 28.06.2005, OA 2029 Anregung vom 28.06.2005, OA 2037 Anregung vom 30.06.2005, OA 2042 Anregung vom 01.07.2005, OA 2046 Anregung vom 05.09.2005, OA 2051 Anregung vom 05.09.2005, OA 2052 Anregung vom 05.09.2005, OA 2053 Anregung vom 09.09.2005, OA 2081 Anregung vom 04.10.2005, OA 2102 Anregung vom 04.10.2005, OA 2114 Antrag vom 24.10.2005, NR 2069 Antrag vom 01.11.2005, NR 2071 Antrag vom 02.11.2005, NR 2086 Antrag vom 02.11.2005, NR 2092 Antrag vom 02.11.2005, NR 2093 Antrag vom 02.11.2005, NR 2094 Antrag vom 03.11.2005, NR 2090 Anregung vom 04.11.2005, OA 2145 Antrag vom 30.11.2005, NR 2131 Antrag vom 05.12.2005, NR 2149 Anregung vom 08.12.2005, OA 2193 Anregung vom 08.12.2005, OA 2194 Vortrag des Magistrats vom 09.02.2007, M 32 Vortrag des Magistrats vom 29.06.2007, M 122 Vortrag des Magistrats vom 07.03.2008, M 46 Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 52 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2010, M 88 Vortrag des Magistrats vom 09.11.2012, M 255 Vortrag des Magistrats vom 06.09.2013, M 162 Vortrag des Magistrats vom 09.05.2014, M 94 Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 33 Antrag vom 08.03.2019, OF 1208/5 Auskunftsersuchen vom 22.03.2019, V 1209 Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 114 Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 56 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 23.02.2005 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 08.03.2005, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 10.03.2005, TO II, TOP 2 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der GRÜNEN und der CDU-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 10.03.2005, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs auf Wunsch von CDU und SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2005, TO II, TOP 2 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 18.04.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 32 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 19.04.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 1925 2005 1. Die Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf OA 1925 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 737/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Zustimmung) zu 2. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 7 am 19.04.2005, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 4 am 19.04.2005, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur Sitzung am 28.06.2005 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 19.04.2005, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 19.04.2005, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 13 am 19.04.2005, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 32 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 19.04.2005, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 32 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 574/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und fwf gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. 5 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen fwf (= Annahme) bei 1 Enthaltung CDU 40. Sitzung des OBR 8 am 21.04.2005, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 22.04.2005, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs und bis zum Vorliegen der angekündigten Unterlagen auf Wiederaufruf zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 25.04.2005, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.04.2005, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der Fraktion der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1156/9 wird auf Wunsch der Fraktion der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 1157/9 wird auf Wunsch der Fraktion der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 28.04.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2005, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 1957 2005 1. Die Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf OA 1957 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 354/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 29.04.2005, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2005, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 02.05.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1851 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.05.2005, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.09.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1851 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.09.2005 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2005, TO II, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 20.09.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1851 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 20.09.2005 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 20.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 36. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2005, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 1969 2005 Anregung OA 1970 2005 1. Die Vorlage M 32 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 126/14 wird mit der Maßgabe in geteilter Form beschlossen, dass nach den Worten "Ergänzt bzw. geändert werden muss:" der erste Absatz Inhalt einer Anregung und der zweite, um die Worte "oder die bestehende Haltestelle ‚Bonames-Mitte' verlegt." ergänzte Absatz sowie der dritte Absatz Inhalt einer weiteren Anregung werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2005, TO I, TOP 5 Die FARBECHTEN - Fraktion beantragt eine punktuelle Abstimmung. Beschluss: Anregung OA 1967 2005 1. Der Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf die OA 1967 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 671/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 672/7 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 673/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, RÖDELHEIMER und fraktionslos gegen GRÜNE, FARBECHTE und REP (=Zurückweisung) zu 2. zu 1 und 2) SPD, CDU, FDP, RÖDELHEIMER, REP und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (=Ablehnung) zu 3 und 4) SPD, CDU, RÖDELHEIMER, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen GRÜNE (=Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 3. SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und REP (= Annahme) bei Enthaltung RÖDELHEIMER und FARBECHTE zu 4. SPD, CDU und fraktionslos gegen GRÜNE, FARBECHTE und REP (= Annahme) bei Enthaltung FDP und RÖDELHEIMER 42. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2005, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 31.05.2005, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 911/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1277/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2005, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 1992 2005 1. Die Vorlage M 32 wird abgelehnt. 2. a) Ziffer 1 der Vorlage OF 615/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Ortsumfahrung Praunheim in der bisherigen Form aus dem Gesamtverkehrsplan Frankfurt am Main 2004 - Ergebnisbericht zu streichen." b) Ziffer 2 der Vorlage OF 615/8 wird abgelehnt. c) Ziffer 3 der Vorlage OF 615/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu c) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2005, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 809/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 06.06.2005, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1851 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1957 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1967 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 1969 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 1970 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP 41. Sitzung des OBR 3 am 09.06.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2005, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3587 2005 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1156/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 1157/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 1163/9 wird mit der Maßgabe als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4, Absatz 10, Satz 4 GOOBR beschlossen, dass der Punkt 1. gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 28.06.2005, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 2020 2005 Anregung an den Magistrat OM 3607 2005 1. Der Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OM 3607 und OA 2020 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 693/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors folgende Fassung erhält: "Dem Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32, wird unter der Maßgabe der folgenden Punkte zugestimmt:" 3. Die Vorlage OF 694/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und PDS gegen CDU und REP (= Zustimmung) zu 2. SPD, GRÜNE und PDS gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 3. SPD, GRÜNE und PDS gegen CDU und REP (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2005, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 2029 2005 1. Der Vorlage M 32 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 911/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2005, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU wird über den Buchstaben a) der Vorlage OF 1341/6 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 2023 2005 Anregung OA 2024 2005 1. Der Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf OA 2023 und OA 2024 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1277/6 wird durch die Beschlussfassung zur Vorlage OF 1341/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 1317/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1341/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Buchstabe a): SPD, GRÜNE, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) Buchstaben b) bis d): Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 01.07.2005, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 422/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2005, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 2046 2005 1. Die Vorlage M 32 wird abgelehnt. 2. Die Vorlagen OF 809/5 und OF 822/5 werden in zusammengefasster Form beschlossen. 3. Die Vorlagen OF 822/5 und 809/5 werden in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2005, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1156/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 1157/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2005, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 05.09.2005, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage M 32 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 439/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, 1 SPD und FDP gegen 4 SPD, GRÜNE und PDS (= Ablehnung) zu 2. CDU, 1 SPD und FDP gegen 4 SPD, GRÜNE und PDS (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2005, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 2081 2005 1. Die Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf OA 2081 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 422/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 426/15 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 426/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Punkt acht im vierten Satz nach dem Wort "Verkehrs" die Worte "und des Ortskerns Bonames" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 12.09.2005, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage M 32 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.09.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 08.11.2005 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 43. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2005, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1156/9 wird wegen der Vorlage OF 1233/9 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 1211/9 wird wegen der Vorlage OF 1233/9 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 1157/9 wird wegen der Vorlage OF 1234/9 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 1212/9 wird wegen der Vorlage OF 1234/9 für erledigt erklärt. 6. Die Vorlage OF 1233/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 1234/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2005, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 15.11.2005 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 43. Sitzung des OBR 9 am 06.10.2005, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Ziffern getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3829 2005 1. Die Vorlage M 32 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1233/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1234/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE (= unter Hinweis auf OF 1234/9) und FDP zu 2. Ziffer 1.: 3 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 841/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme) 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 45. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2005, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 32 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 2069 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 46. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2005, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern I. bis IV. der Vorlage M 32 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1851, NR 2069, NR 2071, NR 2090, NR 2092, NR 2094, NR 2131, OA 1730, OA, 1758, OA 1967,OA 2008, OA 2024 und OA 2042 zugestimmt. b) Den Ziffern V.1. bis V.3., V.5. bis V.7., V.10., V.11., VI.1. erster Halbsatz, VI.3., VI.6., VI. letzter Absatz, VII. und IX. bis XI. der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Der Ziffer VIII. der Vorlage M 32 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2069 zugestimmt. d) Der Ziffer VI.4. wird im Rahmen der Vorlage NR 2090 zugestimmt. e) Die Ziffern V.4., V.8., V.9., VI.1. zweiter Halbsatz, VI.2. und VI.5. der Vorlage M 32 werden abgelehnt. Abstimmung: a) Ziffern I. und III: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG und REP (= Ablehnung) Ziffer II.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG und REP (= Ablehnung) Ziffern IV.1. und IV.2: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) Ziffer IV.3.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG und REP (= Ablehnung) b) Ziffer V.1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2092) sowie FAG und REP (= Ablehnung) Ziffern V.2., IX. und XI.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) Ziffern V.3., V.5. bis V.7. und VII.2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) Ziffern V.10., VI.1. erster Halbsatz, VI.6., VI. letzter Satz, VII. erster Satz, VII.1. und VII.3.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG und REP (= Ablehnung) Ziffer V.11.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme bei Streichung des Wortes "Nied-Ost") und REP (= Ablehnung) Ziffern VI.3., VII.4., VII.5., VII.7. und X.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG und REP (= Ablehnung) Ziffer VII.6.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2071) und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1610) sowie REP (= Ablehnung) Ziffer VII.8.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1615) und REP (= Ablehnung) c) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme) sowie FAG und REP (= Ablehnung) d) CDU und SPD gegen GRÜNE, FAG und REP (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme) e) Ziffer V.4.: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2092) sowie FDP und FAG (= Annahme) Ziffern V.8., V.9., VI.1. zweiter Halbsatz und VI.5.: SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU und FDP (= Annahme) Ziffer VI.2.: SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2069) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die Linke. (= Ziffern V.2. bis V.5., V.7., VII.8. und IX. Annahme; Rest Ablehnung) E.L. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) BFF (= Enthaltung) 46. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2005, TO I, TOP 7 1. Die Fraktionen von GRÜNEN, SPD und ÖkoLinX-ARL formulieren folgenden Antrag: "Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Alleenspange wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen." 2. Die Fraktionen von CDU und SPD formulieren folgenden weiteren Antrag: "Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die U 5 bleibt als Stadtbahnlinie wie bisher erhalten und wird nicht in eine Niederflurstraßenbahn umgewandelt." Beschluss: Anregung OA 2193 2005 Anregung OA 2194 2005 1. a) Der gemeinsame Antrag von GRÜNEN, SPD und ÖkoLinX-ARL betreffend "Alleenspange" wird unverändert beschlossen. b) Der gemeinsame Antrag von CDU und SPD betreffend "Stadtbahnlinie U 5" wird unverändert beschlossen. c) Der Vorlage M 32 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2069 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2071 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 2086 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2092 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. zu a): GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) zu b): CDU und SPD gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu c): GRÜNE, CDU und SPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) zu 5. GRÜNE und SPD gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern I. bis IV. der Vorlage M 32 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1851, NR 2069, NR 2071, NR 2090, NR 2092, NR 2094, NR 2131, OA 1730, OA, 1758, OA 1967,OA 2008, OA 2024 und OA 2042 zugestimmt. b) Den Ziffern V.1. bis V.3., V.5. bis V.7., V.10., V.11., VI.1. erster Halbsatz, VI.3., VI.6., VI. letzter Absatz, VII. und IX. bis XI. der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Der Ziffer VIII. der Vorlage M 32 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2069 zugestimmt. d) Der Ziffer VI.4. wird im Rahmen der Vorlage NR 2090 zugestimmt. e) Die Ziffern V.4., V.8., V.9., VI.1. zweiter Halbsatz, VI.2. und VI.5. der Vorlage M 32 werden abgelehnt. Abstimmung: a) Ziffern I. und III: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG und REP (= Ablehnung) Ziffer II.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG und REP (= Ablehnung) Ziffern IV.1. und IV.2: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) Ziffer IV.3.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG und REP (= Ablehnung) b) Ziffer V.1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2092) sowie FAG und REP (= Ablehnung) Ziffern V.2., IX. und XI.: CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE und REP (= Ablehnung) Ziffern V.3., V.5. bis V.7. und VII.2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) Ziffern V.10., VI.1. erster Halbsatz, VI.6., VI. letzter Satz, VII. erster Satz, VII.1. und VII.3.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG und REP (= Ablehnung) Ziffer V.11.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme bei Streichung des Wortes "Nied-Ost") und REP (= Ablehnung) Ziffern VI.3., VII.4., VII.5., VII.7. und X.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG und REP (= Ablehnung) Ziffer VII.6.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2071) und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1610) sowie REP (= Ablehnung) Ziffer VII.8.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1615) und REP (= Ablehnung) c) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme) sowie FAG und REP (= Ablehnung) d) CDU und SPD gegen GRÜNE, FAG und REP (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme) e) Ziffer V.4.: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2092) sowie FDP und FAG (= Annahme) Ziffern V.8., V.9., VI.1. zweiter Halbsatz und VI.5.: SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU und FDP (= Annahme) Ziffer VI.2.: SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2069) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO II, TOP 21 Beschluss: a) Den Ziffern I. bis IV. der Vorlage M 32 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1851, NR 2069, NR 2071, NR 2090, NR 2092, NR 2094, NR 2131, OA 1730, OA 1758, OA 1967,OA 2008, OA 2024 und OA 2042 zugestimmt. b) Den Ziffern V.1. bis V.3., V.5. bis V.7., V.10., V.11., VI.1. erster Halbsatz, VI.3., VI.6., VI. letzter Absatz, VII. und IX. bis XI. der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Der Ziffer VIII. der Vorlage M 32 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2069 zugestimmt. d) Der Ziffer VI.4. wird im Rahmen der Vorlage NR 2090 zugestimmt. e) Die Ziffern V.4., V.8., V.9., VI.1. zweiter Halbsatz, VI.2. und VI.5. der Vorlage M 32 werden abgelehnt. Abstimmung: a) Ziffern I. und III: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer II.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffern IV.1. und IV.2: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer IV.3.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) b) Ziffer V.1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2092) sowie FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffern V.2 und IX.: CDU, SPD, FDP, FAG und Die Linke. gegen GRÜNE, REP, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer XI.: CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffern V.3. bis V.5. und V.7.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Die Linke. gegen REP, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer V.6. und VII.2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffern V.10., VI.1. erster Halbsatz, VI.6., VI. letzter Satz, VII. erster Satz, VII.1. und VII.3.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer V.11.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme bei Streichung des Wortes "Nied-Ost") und REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffern VI.3., VII.4., VII.5., VII.7. und X.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer VII.6.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2071) und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1610) sowie REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer VII.8.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Die Linke. gegen FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1615) sowie REP, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) c) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme) sowie FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) d) CDU und SPD gegen GRÜNE, FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) e) Ziffer V.4.: CDU, GRÜNE, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2092) sowie FDP und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern V.8., V.9., VI.1. zweiter Halbsatz und VI.5.: SPD, GRÜNE, FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffer VI.2.: SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2069); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 10477, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005 Aktenzeichen: 61 10

Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.04.2005, OA 1925 entstanden aus Vorlage: OF 737/10 vom 05.04.2005 Betreff: Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 32 vom 18.02.2005, Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvortrag M 32 wird abgelehnt, da wesentliche Zahlen und Prognosen bei der Anhörung der Ortsbeiräte nicht ausreichend erklärt werden konnten. Der Magistrat wird gebeten, die Magistratsvorlage den aktuellen Daten anzupassen und folgende Fragen zu beantworten: 1. Wieso werden Luftreinhaltepläne, Lärmminderungspläne, regionale Flächennutzungspläne und der Frankfurter Nahverkehrsplan nicht mit dem GVP-Plan koordiniert? Jede der einzelnen Planungen hat Schnittmengen mit den anderen Plänen. 2. Warum wurde die EU-Richtlinie zu Staub- und Partikelbelastungen im GVP nicht entsprechend berücksichtigt, obwohl dies seit drei Jahren schon gesetzlich bindend ist? Die aktuellen Messungen der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen im Frankfurter Norden haben sich in diesem Zeitraum stark erhöht. 3. Warum sind Erhebungsdaten erst nach der Vorstellung des GVPs veröffentlicht worden? 4. Es wurden 48 Projekte geprüft. Welche sind dies konkret? Warum wurden die nicht erwähnten Projekte abgelehnt? Wie viele Anregungen kamen direkt aus der Bürgerschaft beziehungsweise von den Ortsbeiräten? 5. Warum wurde nicht berücksichtigt, dass der Frankfurter Norden mit den Neubaugebieten eine komplett neue Stadt an Wohnungen und Einwohner dazubekommen hat, deren Mobilität doch auch langfristig geplant und berücksichtigt werden muss? Wo bleibt die überfällige Nordkonferenz mit dem Schwerpunkt Verkehr? 6. Die zwei weiteren Fahrspuren der A 661, die Friedberger Landstraße und die Autobahn-Tunnelspange, die direkt an der Signalanlage Eckenheimer Landstraße/Nibelungenallee einfließt, verdoppeln das Fahrzeugaufkommen. Zusätzlich wird mit der Ostumgehung Bergen weiterer Kfz-Druck auf die Friedberger Landstraße verlagert. Das bedeutet direkte Schadstoffe an den Auf- und Abfahrten sowie in den Ortsteilen. Die Entlastung durch die Spange im Bereich Friedberger Landstraße/Rat-Beil-Straße/Gießener Straße ist mit minus 18.200 Kfz pro Tag aufgeführt, aber 59.200 kommen durch die Spange dazu. Das macht dann insgesamt 82.400 Kfz pro Tag im Bereich Friedberger Landstraße/A 661, also mehr als das Offenbacher Kreuz derzeitig täglich hat. Fatale Folge ist, dass die Autobahn-Hintergrundbelastung der Schadstoffe erheblich steigen wird und der Lärm auf Grund von physikalischen Gesetzen sogar noch mehrfach potenziert wird. Diese Belastung ist im GVP-Plan nicht ausgewiesen. Warum nicht? 7. Wer zahlt die MIV (motorisierter Individualverkehr)-Ausbauten? Ist eine gesicherte Finanzierung auch Teil des GVPs? 8. Im GVP steht der Grundsatz, den MIV zu Gunsten des ÖPNV zu reduzieren, damit die Umwelt entlastet wird. Wie ist dann zu verstehen, dass durch den Tunnel der Riederwaldautobahn der Verkehr der A 3 zwischen Offenbacher Kreuz und Hanauer Kreuz nach Norden verlagert werden soll, was für LKWs in Ost-West-Richtung deshalb sehr lukrativ sein wird, da 20 km Umweg über die A 3 entsprechend weniger Maut-Gebühren kosten? 9. Der soziale Aspekt wird im GVP zwar erwähnt, aber wie sozial ist es denn, dass durch die neuen EU-Schadstoffrichtwerte die demnächst gebauten Schulen und Kitas an den Autobahnen unter Umständen durch Klagen der betroffenen Bürger gleich wieder schließen müssen? Ist dieser Standortnachteil berücksichtigt? 10. Die wichtige Bedeutung von Tempo 30 wurde zwar grundsätzlich angesprochen, aber warum wird nicht die Empfehlung ausgesprochen, dass generell Tempo 30 in der Stadt festgelegt wird und nur die Hauptstraßen eine Sonderbeschilderung bekommen? 11. Der MIV aus dem Umland soll mit P & R gar nicht erst in die Stadt rollen. Wie konkret, wo und welche Kapazitäten sind in welchem Zeitraum zu welchen Kosten empfehlenswert? Gibt es hier ein Konzept? Was konkret heißt Wohnortnähe? Innenstadt, Gründerviertel? Außenbereiche? Nachbarstädte? Dieser Punkt auf Seite 61 des Ausdrucks ist nicht genügend ausformuliert. 12. Im GVP steht, dass Zersiedlung zu vermeiden ist. Aber die Großmärkte auf der grünen Wiese erzeugen mehr MIV und die Existenznot kleinerer Geschäfte und Händler in den Ortsteilen wird immer größer. Der GVP muss diese Aspekte berücksichtigen und entsprechende Empfehlungen einplanen. Warum wird dieser gravierende Aspekt des MIV nicht angemessen berücksichtigt? 13. Die Autobahnzubringer am Nordwestkreuz in Richtung Eschborn ziehen neuen Verkehr auf die A 5 und A 66 an. Wird die A 5 durch die geplanten zwei neuen Spuren diesen zusätzlichen Verkehr verkraften können? 14. Lärm und schlechte Luft erzeugen Stadtflucht. Die Vorstädter müssen aber i. d. R. auch täglich als Pendler wieder zurück in die Stadt. Wo sind die Ansätze einer lebenswerten Stadt mit bezahlbarem Wohnraum? 15. Der Modalsplit besagt, dass für Kraftfahrzeuge ein Reduzierungsziel von <30 % angestrebt wird. In den Prognosezahlen ist aber ein deutliches Plus vom Kfz-Verkehr im Nordosten ausgewiesen. Ist dieses Ziel mit den aufgeführten Maßnahmen wirklich zu erreichen? Ist die Zielvorgabe ernsthaft mit den großen Projekten für den MIV erzielbar? 16. Der GVP fordert konsequente Überwachung des ruhenden Verkehrs. Wird mehr Personal dafür bereitgestellt? Was ist mit dem fließenden, zu schnell fahrenden Verkehr? Gibt es Verkehrsbeeinflussungs-Signalanlagen, die dann auf Rot schalten, wenn ein Fahrzeug zu schnell unterwegs ist? 17. Ist bekannt, dass die stationären Geschwindigkeitskontrollen einen sehr hohen Beitrag zur Schadstoffreduzierung und Lärmminderung leisten, da alle nachfolgenden Fahrzeuge auch langsamer fahren müssen? 18. Parkhäuser Innenstadt: Diese ziehen Verkehr an. Sind die kostenlosen Parkuhren - Stichwort Brötchentaste - noch zu rechtfertigen? Sind die freien Plätze nicht abzuschaffen, und sollten die wenigen Parkplätze nicht dem tatsächlichen Wert der "Ware Parkplatz" in der Innenstadt angepasst werden? 19. Warum wird das uralte Konzept der autogerechten Stadt noch fortgeschrieben? Sind nicht grundsätzliche Neuplanungen nötig, wie z. B. ÖPNV mit Zweistromfahrzeugen in Kassel oder Karlsruhe. Dort hat die Neuplanung neue Perspektiven aufgezeigt. Warum blockt der Magistrat hier? 20. Woher will die Stadt das Geld für U-Bahntunnel nehmen, wenn schon die Finanzierung der U-Bahnwagen offensichtlich nicht klappt? 21. Ist folgender Vorschlag realisierbar? Die U 5-Bahnsteige der Haltestelle Musterschule werden rechts und links an den Rand gelegt und höher gebaut - auf dem Bürgersteig. Die Mitte bleibt dem MIV, allerdings mit einer Einbahnstraßenregelung, Radverkehr frei. Die restlichen Haltestellen bleiben, da dort jede zweite Straßenbahn als Niederflurwagen eingesetzt wird, die als Straßenbahn über Glauburgstraße und Friedberger Landstraße zur Konstablerwache fährt. Warum sollen teure Umbauten erfolgen, wie z. B. die U-Bahnstationen an der Eschersheimer Landstraße? 22. Bisher gab es keinen durchgehenden Ringverkehr einer Straßenbahn. Warum wird dies aber nur als eine Verkettung von Tangentenstrecken bezeichnet? Die Westtangente ist ein guter Ansatz von einer Abkehr der schienenfreien Stadt, dem Leitbild der 60er und 70er Jahre, und muss nicht noch mehr ÖPNV geplant werden, damit die Zielvorgabe von <30 % Kfz-Aufkommen in erreichbare Nähe kommt? 23. Warum gibt es wieder keine ÖPNV-Direktverbindung Bonames/Preungesheim Richtung Bornheim/Seckbach/Riederwald mit dem ÖPNV im Norden? Der Weg mit viermaligem Umsteigen oder aber über die City zu fahren, ist mehr als nervig für die Bürgerinnen und Bürger. 24. Nur den ÖPNV fördern ist zu wenig; regionale Verbindungen sind zwar aufgeführt, müssten aber, um einen spürbaren Effekt zu erzielen, wesentlich mehr ausgebaut werden. So darf z. B. der ICE-Zuschlag aus dem Semesterticket für Studenten nicht ersatzlos herausgenommen werden und mehr Firmen und Unternehmen müssten sich am Job-Ticket beteiligen. Welche Maßnahmen hätten hier einen positiven Effekt auf den Modalsplit? 25. Sind Zwei-Strom-Schienenfahrzeuge wie in Karlsruhe und Kassel geplant? Der Magistrat sagt in einer M-Vorlage nur, dass dies nicht vergessen und weiter verfolgt wird. Wie ist hier jetzt konkret der Planungsstand? 26. Kann bei den ÖPNV - Maßnahmen der Zwei-Strom-Schienenverkehr in der Priorität so aufgewertet werden, dass im nächsten GVP bereits diese effektive Verknüpfung Bahn-Stadtbahn-Straßenbahn zu finden ist, möglichst ohne Umsteigezwang in der Innenstadt? 27. Die Straßenbahnlinie 16 soll eingestellt werden. Dafür soll eine U-Bahn unterirdisch Ginnheim durchfahren. Die ca. acht Jahre andauernde Bauzeit wird viele Geschäfte in Ginnheim finanziell ruinieren. Die U-Bahn allein kostet mindestens 150 Millionen Euro und beruht auf Planungsdaten von vor 40 Jahren, da die Frankfurter Studenten damals noch größtenteils in Bockenheim studierten. Diese Fehlplanungen gehen zu Lasten der Steuerzahler und der Anbindung der U-Bahnen im Frankfurter Norden. Die Haltestellenabstände liegen viel zu weit auseinander, der Bau und die Unterhaltung des Tunnels sind vor dem Steuerzahler nicht zu rechtfertigen. Kann die Linie 16 nicht weiterfahren, um hierbei noch einige 100 Millionen Euro einzusparen? 28. Im GVP steht: Der weitere Ausbau der Straßenbahn stößt auf Schwierigkeiten, und vorgeschlagen wird ein unterirdischer Ausbau. Die gleiche Straßenfläche reichte vor 30 Jahren aber für die Straßenbahnen. Warum ist hier der Eingriff in den Straßenraum so abwegig? Warum wird noch nicht einmal in Erwägung gezogen, überdimensionierte Flächen für den MIV umzuwidmen, zumal wegen der Schadstoffproblematik der MIV sowieso drastisch reduziert werden muss. Hat der Eingriff in den Straßenraum keinen Effekt auf die Umsteiger MIV=>ÖPNV? Der MIV kann ja die Straßen weiter benutzen, nur eben nicht mehr in Alleinnutzung. 29. Was passiert bei der Riedberganbindung der Linie 4/8 mit der heutigen U 2? Wird jede zweite Bahn über Riedwiese und Sandelmühle wie bisher weiterfahren oder stillgelegt? 30. Ist die Ringlinie im Bereich Marbachweg dann weiterhin auf einem Teilstück eingleisig? 31. Warum gibt es keine Zugverbindung von Rödelheim zum Flughafen? Bei einer Tunnelstörung sind auch die Fahrgäste der S 6 betroffen. Zwischen Galluswarte und Niederrad liegen die Schienen seit 40 Jahren und sind überholungsbedürftig. 32. Das Fahrrad als Verkehrsmittel soll mit Ziel + 15 % gefördert werden. Ein Zusammenhang zum Zeitpunkt dieses Erreichens des Ziels fehlt. Glauben denn die Planer selbst an das Ziel? Die Szenarien sind doch auch sonst sehr genau mit Zeit und Umfang der Zielsetzung beschrieben. 33. Radfahrer, ÖPNV und Fußgänger werden kaum befragt, was sie eigentlich wollen. Der Ortsbeirat soll sich wohl auf "Polleranträge" beschränken? Warum werden die Bürger und Politiker vor Ort beim GVP nicht angemessen einbezogen? 34. Mobilität im ÖPNV: In der S-Bahnstation Frankfurt-Berkersheim haben schon Fahrgäste ohne Behinderungen beim Einsteigen Schwierigkeiten. Fahrgäste mit Fahrrad und Gehbehinderte haben kaum eine Chance an der S-Bahnbeförderung teilzuhaben. Wie sieht die Umsetzung der Planungen für die U 5-Strecke ab Hauptfriedhof bis zum Frankfurter Nordosten aus? Sind z. B. die Haltestellen Versorgungsamt oder Sozialzentrum Marbachweg - die bekanntermaßen von behinderten Menschen stark frequentiert werden - hierbei hinreichend berücksichtigt? 35. Warum gibt es keinen richtigen Umweltverbund, wie z. B. eine vernünftige Umsteigeplanung? Beispiele: Ostbahnhof oder Westbahnhof zur Straßenbahn? 36. Für die Fußgänger soll mehr Platz und Raum geschaffen werden, und der MIV soll verlangsamen. Mögliche Maßnahmen sind: Stationäre Radarmessung. Heißt das, dass hier auch ein Umdenken in der Stadtverwaltung eingesetzt hat? 37. Wann werden die Fußgängerampelschaltungen z. B. vor Schulen an den Hauptverkehrsstraßen, wie an der Albert-Schweitzer-Schule am Frankfurter Berg oder an der U-Bahnstation Fritz-Tarnow-Straße mit vier Schulen, endlich fußgängergerecht geschaltet? Der Berkersheimer Weg und die Eschersheimer Landstraße führen durch Wohngebiete, Handlungsbedarf ist also vorhanden. 38. Radfahren gegen die Einbahnstraße soll laut GVP generell erlaubt werden. Werden dann bei sehr kleinen und engen Straßen Verbote eingeführt, also umgekehrt der jetzigen Praxis und wann wird dies erfolgen? 39. Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen sind zu begrüßen, besonders am Hauptbahnhof oder an den S-Bahnstationen fehlen aber ausreichende Kapazitäten. Wie und wann werden diese fertig gestellt? 40. Wenn auf unbezahlbare Großprojekte wie den Tunnel der Riederwaldautobahn und Spange verzichtet wird, bleibt genug Geld übrig, die Ursachen des hohen Verkehrsaufkommens zu bekämpfen, und Nachteile für den Norden werden vermieden. Der MIV trifft jetzt auf EU-Schadstoffgrenzen, die eine grundsätzliche Abkehr der bisherigen autogerechten Stadtplanung erfordert, z. B. Wohnquartiere ohne Autos. Andere Städte haben sehr lange Wartelisten für solche Quartiere, nachdem sie diese Projekte gewagt haben. Solche Planungsansätze gehören genauso wie die Siedlungspolitik (Arbeit und Wohnen im gleichen Quartier) in einen GVP. Wird der nächste GVP mit diesem Hauptaspekt für verstärkten motorisierten Individualverkehr geplant? 41. Wird im Rahmenplan auch die Möglichkeit eingearbeitet, dass neben einer Satzung über die Stellplatzabgabe auch Haltestellen im Plan festgelegt werden müssen, z. B. bei überregionalen Bahnverbindungen? 42. Die Hanauer Landstraße soll eine zusätzliche MIV-Strecke bekommen. Warum nur für den MIV? Die attraktive Hanauer Landstraße wird immer mehr von Angestellten und vom Freizeitverkehr genutzt. Wo sind die Konzepte für ÖPNV in diesem Gebiet? Wird hier der MIV nur aus EZB-Sicht betrachtet? 43. Die Fachbegriffe push - und pull sind nicht erklärt. Was sind hierfür die Grundlagen, welches Szenario und welche Basisannahmen sind hier konkret zu Grunde gelegt worden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2006, ST 296 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2006, ST 815 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.04.2005 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 02.05.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1851 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.05.2005, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.09.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1851 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.09.2005 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2005, TO II, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 20.09.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1851 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 20.09.2005 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 20.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 42. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 06.06.2005, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1851 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1957 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1967 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 1969 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 1970 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP 44. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 12.09.2005, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 1925 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.09.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 08.11.2005 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2005, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 15.11.2005 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 46. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2005, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 1925 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP (= Ablehnung) SPD und GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) FAG und REP (= Annahme) Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 1925 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) BFF (= Ablehnung) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 1925 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP (= Ablehnung) SPD und GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) FAG und REP (= Annahme) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 1925 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Ablehnung) sowie FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) Aktenzeichen: 61 1

Gesamtverkehrsplan (GVP) der Stadt Frankfurt am Main

Keine Beschreibung verfügbar

Beratung im Ortsbeirat: 4