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Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung überlassenen Beschäftigten des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb)
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33 Betreff: Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung überlassenen Beschäftigten des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb) ab dem 01.01.2023 Vermeidung der Umsatzsteuer durch Einstellung von personalgestellten Mitarbeitenden zu besonderen Konditionen bei der KFH bei gleichzeitiger einvernehmlicher Auflösung des einzelnen Arbeitsverhältnisses mit der Stadt Frankfurt am Main durch die Mitarbeitenden mittels Aufhebungsvertrags Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, § 6873 (M 165) Auf Antrag des Magistrats vom 04.03.2022 1. Die Konditionen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses von personalgestellten Beschäftigten des Eigenbetriebes mit der KFH bei gleichzeitiger einvernehmlicher Auflösung des einzelnen Arbeitsverhältnisses mit der Stadt Frankfurt am Main durch die Mitarbeitenden mittels Aufhebungsvertrag bis spätestens zum 31.12.2022 werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Zusicherung eines Rückkehrrechts in das Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main für den Fall einer Liquidation der KFH wird zugestimmt. 3. Der Bereitstellung der für die Zahlung einer Wechselprämie erforderlichen Mittel durch die Stadt Frankfurt am Main an die KFH in Höhe von einmalig bis zu EUR 5 Mio. als ergebniswirksamer Zuschuss bis zum 31.12.2022 und der Ausweisung dieses Betrags in Haushaltssatzung und Haushaltsplan wird zugestimmt. Der Zahlung einer Wechselprämie durch die Stadt Frankfurt am Main an die KFH in Höhe von einmalig bis zu EUR 5 Mio. als ergebniswirksamer Zuschuss bis zum 31.12.2022 wird zugestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die für diesen Zweck erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplanentwurf 2022 bereits in der Produktgruppe 19.06, Kontengruppe 71, eingeplant wurden. Begründung: A. Zielsetzung Vermeidung von jährlichen siebenstelligen Umsatzsteuerbelastungen ab 2023 für die Personalgestellung der Eigenbetriebsmitarbeiter:innen an die KFH durch Begründung eines Arbeitsverhältnisses von personalgestellten Beschäftigten des Eigenbetriebs mit den KFH bei gleichzeitiger einvernehmlicher Auflösung des einzelnen Arbeitsverhältnisses mit der Stadt Frankfurt am Main durch die Eigenbetriebsmitarbeiter:innen mittels Aufhebungsvertrag. B. Alternativen Fortführung der Personalgestellung als umsatzsteuerpflichtige Leistung unter Übernahme der Kostentragungspflicht gegenüber der KFH. C. Lösung Die beim Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt am Main sollen einzelvertraglich und einvernehmlich ihr Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main auflösen und ein neues Arbeitsverhältnis mit der KFH begründen. Die Arbeitsverträge mit der KFH werden Regelungen enthalten, die den zur KFH wechselnden städtischen Beschäftigten die bisherigen mit der Beschäftigung im Eigenbetrieb verknüpften Rechte (insbesondere Abbildung der im Zeitpunkt des Wechsels für den Eigenbetrieb geltenden Dienstvereinbarungen) erhalten. Zudem sichert die Stadt Frankfurt am Main den in die KFH wechselnden Mitarbeitenden ein Rückkehrrecht in das Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main für den Fall zu, dass die KFH liquidiert wird. Als Anreiz für den Wechsel soll durch die KFH den wechselnden Mitarbeiter:innen eine Wechselprämie ausgezahlt werden. Die Mittel für diese Prämie in Höhe von bis zu EUR 5 Mio. stellt die Stadt Frankfurt am Main der KFH auf entsprechenden Nachweis in Form einer Einmalzahlung als ergebniswirksamen Zuschuss bis zum 31.12.2022 zur Verfügung. 1. Ausgangslage Zum 01.01.2010 wurde der vormals im Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main angesiedelte Krankenhausbetrieb der Städtischen Kliniken an die SKFH Städtische Kliniken Frankfurt am Main Höchst GmbH (später: Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) übertragen. Die Übertragung des Krankenhausbetriebs hat für das Klinikpersonal zu einem Betriebsübergang gem. § 613a BGB von der Stadt Frankfurt am Main auf die KFH geführt. Eine Vielzahl des vom Betriebsübergang betroffenen Personals widersprach dem Übergang der Arbeitsverhältnisse. Die Übertragung des Krankenhausbetriebs erfolgte auf Grundlage eines Magistratsvortrags und anschließenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2009 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2009, § 6873 (M 165), in Form des Abschlusses eines Betriebsüberleitungsvertrages zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der KFH. Hinsichtlich des Personals wurde zusätzlich ein Personalüberleitungsvertrag sowie ein Personalgestellungsvertrag für dem Betriebsübergang widersprechende Mitarbeitende abgeschlossen. Diese Personalgestellung der Eigenbetriebsmitarbeiter:innen an die KFH stellt einen entgeltlichen Leistungsaustausch nach §§ 1, 3 UStG dar. Bislang galt hierfür eine umsatzsteuerliche Privilegierung für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Durch Änderung des UStG ist diese Privilegierung ab 01.01.2023 nicht mehr verfügbar, und die Personalgestellung an die KFH unterfällt vollumfänglich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer für die Gestellung der 471 Mitarbeitenden des Eigenbetriebs (Stand August.2021) beläuft sich auf rd. EUR 5 Mio. pro Jahr. Seitens der KFH und ihrer Anteilseigner (Klinikum Frankfurt Main-Taunus GmbH und Stadt Frankfurt am Main) sind mit Blick auf diese drohenden jährlichen Mehrbelastungen verschiedene Optionen zur Vermeidung der dargestellten Steuerlast diskutiert worden. Von der Schaffung eines Privilegierungstatbestands nach dem UStG (Personalgestellung als Ausübung hoheitlicher Gewalt) wurde vor dem Hintergrund abgesehen, dass die Finanzverwaltung die Voraussetzungen hierfür weiterhin nicht abschließend definiert hat und damit hohe rechtliche Risiken für die Umsetzung bestehen. Ferner wurde geprüft, ob für die personalgestellten Mitarbeitenden außerhalb des Klinikums adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten in der Stadtverwaltung angeboten werden könnten. Solche Einsatzmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung. 2. Einzelvertraglicher Wechsel der Eigenbetriebsmitarbeiter in die KFH, Wechselangebot Vor diesem Hintergrund sollen die beim Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt am Main einzelvertraglich und einvernehmlich ihr Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main auflösen und ein neues Arbeitsverhältnis mit der KFH begründen. Für den Wechsel der Beschäftigten in die KFH wurde von der KFH und der Stadt Frankfurt am Main einvernehmlich ein Wechselangebot entwickelt. Gegenstand dieses Angebots ist insbesondere die Zahlung einer Wechselprämie durch die KFH bei der Einstellung der zuvor beim Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeitenden. Des Weiteren werden den wechselnden Mitarbeitenden durch die KFH die mit der Beschäftigung im Eigenbetrieb verknüpften Rechte zugesichert. Darüber hinaus wird den Mitarbeitenden durch die Stadt Frankfurt am Main eine Rückkehroption in das Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main für den Fall einer Liquidation der KFH zugesagt. Eckpunkte des Wechselangebots sind: - Sicherstellung des arbeitsrechtlichen Status quo durch einzelvertragliche Bezugnahme der zum Zeitpunkt des Wechsels geltenden Dienstvereinbarungen, insb. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen der Beschäftigten des Eigenbetriebs nach Wechsel in die KFH analog der konkreten Regelung im Wortlaut der DV 233 und Zusage der Fortführung des Jobtickets und Fortführung der Zusatzversorgungskasse (ZVK), - Anerkennung von Dienst- und Beschäftigungszeiten, Zugang zu werksgeförderten Wohnungen, - Zahlung einer Wechselprämie an zur KFH wechselnde Eigenbetriebsmitarbeitende, - Zusicherung eines Rückkehrrechts in ein Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main für den Fall einer Liquidation der KFH, - Möglichkeiten der Bewerbung auf Vakanzen bei der Stadt Frankfurt am Main und hierbei Berücksichtigung als interne Bewerber:innen. Ausgleichsverpflichtungen seitens der Stadt Frankfurt am Main, die sich aus dem Konsortialvertrag ergeben, bleiben hiervon unberührt. 3. Wechselprämie Die Wechselprämie soll über ein ausschüttbares Volumen in Höhe von EUR 5 Mio. verfügen und nach folgendem Schema ausgezahlt werden: Es werden alle derzeit im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:innen berücksichtigt sowie die derzeit noch im Haus befindlichen und in 2009/2010 übergeleiteten Mitarbeiter:innen in der GmbH, die in den vergangenen 11 Jahren keine berufliche Weiterentwicklung erfahren haben. Status quo der Berechnung liefert die Mitarbeiterstatistik aus August 2021. Insgesamt befinden sich 471 Mitarbeiter:innen im Eigenbetrieb und 168 Mitarbeiter:innen, die sich haben in 2009/2010 überleiten lassen (ohne berufliche Weiterentwicklung) im Haus. Die 5 MIO EUR werden prozentual auf die beiden Gruppen aufgeteilt. Hierbei entfallen auf die 471 Mitarbeiter:innen des Eigenbetriebes 3.685.500 EUR und 1.314.500 EUR auf die GmbH-Mitarbeiter:innen, die sich in 2009/2010 haben überleiten lassen. Weiterhin wird die Systematik der verbleibenden Monate bis zur Rente angewandt. Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen/3.685.500 EUR)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiters:in sowie Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:innen): (Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen/1.314.500 EUR)* Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiters:in Die Wechselprämie wird als ergebniswirksamer Zuschuss mit einem Betrag von bis zu EUR 5 Mio. bis zum 31.12.2022 durch die Stadt Frankfurt am Main an die KFH zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung und Auszahlung an die Mitarbeiter:innen des Eigenbetriebs erfolgt durch die Geschäftsführung der KFH. D. Kosten Durch den Wechsel der Mitarbeitenden zur KFH entstehen einmalige Kosten von bis zu EUR 5 Mio. für die Finanzierung der Wechselprämien. Des Weiteren entstehen neben entsprechenden Verwaltungskosten, z. B. zur Information der Mitarbeiter:innen, keine weiteren Kosten. Der Personalrat des Eigenbetriebes, die Frauenbeauftragte des Eigenbetriebes und die Schwerbehindertenvertretung sowie der Betriebsrat und die Frauenbeauftragte der KFH werden beteiligt. Anlage _Infoschreiben_Mitarbeitende (ca. 137 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 15.03.2022, OA 159 Antrag vom 15.03.2022, OF 423/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.08.2009, M 165 Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 201 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 09.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 72 Beschluss: Anregung OA 159 2022 1. Der Vorlage M 33 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 159 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 423/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.03.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 33 = Enthaltung) ÖkoLinX-ELF (M 33 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 33 = Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 28.03.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/ Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/ Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)* Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 33 = Ablehnung, OA 159 = Annahme) Gartenpartei (M 33 = Enthaltung, OA 159 = Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1516, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 54
Umsatzsteuerpflicht der Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStG Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2022, OA 159 entstanden aus Vorlage: OF 423/6 vom 15.03.2022 Betreff: Umsatzsteuerpflicht der Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStG Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33 Aus dem dem Ortsbeirat 6 vorgelegten Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33, geht hervor, dass die bisherige Personalgestellung des städtischen Personals künftig der Umsatzbesteuerung unterliegt. Demzufolge strebt der Magistrat an, die bisher im Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeiter zum freiwilligen Wechsel (bei Beibehaltung der in der Vorlage M 33 genannten Eckpunkte) in die Varisano GmbH zu bewegen. Um möglichst viele der verbliebenen Mitarbeiter zum Transfer in die Varisano GmbH zu bewegen, soll den Ausführungen der Vorlage M 33 zufolge eine Wechselprämie in Höhe von 5.000.000 Euro seitens der Stadt Frankfurt am Main als Anreiz bereitgestellt werden. Durch den angestrebten freiwilligen Wechsel (Entlastung) soll künftig auf Ebene der Varisano GmbH vermieden werden, mit der entsprechenden Umsatzsteuer aus der oben genannten Personalgestellung belastet zu werden. Demzufolge profitieren durch die dargestellte Entlastung alle Gesellschafter der Varisano GmbH, namentlich die Stadt Frankfurt am Main sowie der Main-Taunus-Kreis. Unter dem Aspekt des "Verbundgedankens" und der Tatsache, dass diese Entlastung auch den Main-Taunus-Kreis begünstigt, wäre eine quotale Aufteilung der einmaligen Wechselprämie im Rahmen der Beteiligungsquote anzustreben. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Vorlage M 33 aufgeführte Wechselprämie in Höhe von 5.000.000 Euro nur anteilig in Höhe der städtischen Beteiligungsquote an der Varisano GmbH geleistet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.03.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 33 = Enthaltung) ÖkoLinX-ELF (M 33 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 33 = Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 28.03.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/ Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/ Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)* Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 33 = Ablehnung, OA 159 = Annahme) Gartenpartei (M 33 = Enthaltung, OA 159 = Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1516, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 54
Umsatzsteuerpflicht der Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStG
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 423/6 Betreff: Umsatzsteuerpflicht der Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStG Aus der dem Ortsbeirat 6 vorgelegten M33 vom 04.03.2022 geht hervor, dass die bisherige Personalgestellung des städtischen Personals künftig der Umsatzbesteuerung unterliegt. Demzufolge strebt der Magistrat an, die bisher im Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeiter zum freiwilligen Wechsel (bei Beibehaltung der in M 33 genannten Eckpunkte) in die varisano GmbH zu bewegen. Um möglichst viele der verbliebenen Mitarbeiter zum Transfer in die varisano GmbH zu bewegen, soll den Ausführungen der M 33 zufolge eine Wechselprämie als Anreiz in Höhe von 5.000.000 € seitens der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellt werden. Durch den angestrebten freiwilligen Wechsel (Entlastung) soll künftig auf Ebene der varsiano GmbH vermieden werden, mit entsprechender Umsatzsteuer aus der oben genannten Personalgestellung belastet zu werden. Dem zu Folge profitieren durch die dargestellte Entlastung alle Gesellschafter der varisano GmbH, namentlich die Stadt Frankfurt am Main sowie der Main-Taunus-Kreis. Unter dem Aspekt des "Verbundgedankens" und der Tatsache, dass diese Entlastung auch dem Main-Taunus-Kreis begünstigt, wäre ein quotale Aufteilung der einmaligen Wechselprämie quotal im Rahmen der Beteiligungsquote anzustreben. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen, der Magistrat wird beauftragt: Dafür Sorge zu tragen, dass die in M 33 aufgeführte Wechselprämie in Höhe von 5.000.000,00 € nur in Höhe der städtischen Beteiligungsquote an der varisano GmbH anteilig geleistet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 72 Beschluss: Anregung OA 159 2022 1. Der Vorlage M 33 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 159 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 423/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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