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Reflexion

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Bebauungsplan .Rund um den Henninger-Turm.: Wohnungsbau ermöglichen und Arbeitsplätze schaffen

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2011, NR 2148 Betreff: Bebauungsplan "Rund um den Henninger-Turm": Wohnungsbau ermöglichen und Arbeitsplätze schaffen Vorgang: Auf Antrag von CDU, GRÜNE und FDP vom 18.01.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 211 vom 26.10.2009 wird an den Magistrat zurückverwiesen mit dem Auftrag, den Bebauungsplanentwurf folgendermaßen zu überarbeiten: - Auf den nördlichen und östlichen an das Betriebsgelände der Firma Radeberger grenzenden Flächen werden Gewerbegebiete in größerer Tiefe als bisher für Betriebe mit eingeschränktem Störgrad festgesetzt. - Ein kleiner Teil der Wohnbauflächen östlich des Hainer Wegs wird nicht als Allgemeines Wohngebiet, sondern als Mischgebiet festgesetzt. Dabei möge der Magistrat prüfen, ob die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Kerngebiete einer Einschränkung der zulässigen Einzelhandelsnutzung bedürfen. Ziel sollte sein, Einzelhandelsinvestitionen auf den unmittelbaren Rand des geplanten Quartiersplatzes östlich des Hainer Wegs zu konzentrieren, um diesen zum Mittelpunkt eines kleinen Versorgungszentrums werden zu lassen. Der überarbeitete Bebauungsplan ist ohne weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung öffentlich auszulegen, und anschließend - soweit dies die Abwägung der eingegangenen Anregungen erlaubt - ist der Satzungsbeschluss zu beantragen. Begründung: Das am 17.01.2011 vom Planungsdezernenten im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau der Stadtverordnetenversammlung vorgestellte Konzept (siehe Anlage) löst den Konflikt zwischen einem Brauereistandort mit langer Tradition und einer großen Zahl gewerblicher Arbeitsplätze und den Ansprüchen, auf dem Areal der früheren Fa. Henninger dringend benötigte Flächen für attraktiven Wohnungsbau zu gewinnen. Dies gelingt beispielsweise durch die Herstellung von zusätzlichem Lärmschutz auf dem Brauereigelände und der Festsetzung eines kleinen Teils der Wohnbauflächen östlich des Hainer Wegs nicht als Allgemeines Wohngebiet, sondern als Mischgebiet. Auch wenn der bisher erarbeitete Bebauungsplanentwurf in seinen Grundzügen einer kritischen Überprüfung seitens der Radeberger Gruppe und der Fa. Actris standgehalten hat, so erfordert eine einvernehmliche und damit möglichst rechtssichere Lösung dennoch eine Weiterentwicklung des Planentwurfs im Sinne des nun gefundenen Ergebnisses. Dazu ist der Bebauungsplan zügig zu überarbeiten. Anlage zum gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Die Grünen im Römer und FDP-Fraktion "Bebauungsplan Rund um den Henninger-Turm: Wohnungsbau ermöglichen und Arbeitsplätze schaffen" gemäß § 17, Abs. 1, Satz 3 GOS. Folgende Stadtverordnete unterstützen den Antrag: Name Unterschrift 1 Burkert, Hildegard 2 Cunitz, Olaf 3 Daum, Martin 4 Diehl, Georg 5 Dörhöfer, Helga 6 Hanisch, Angela 7 Heuser, Helmut 8 (auf der Heide, Ursula) 9 Lange, Robert 10 zu Löwenstein, Michael 11 Loizides, Christiane 12 Majer, Stefan 13 Mertens, Bernhard 14 Paulsen, Uwe 15 Quirin, Günther 16 Rätzke, Thomas 17 Rinn, Annette 18 Schneider, Jan 19 Seubert, Dr. Walter 20 Stapf, Lothar 21 Teufel, Dr. Nina 22 Trinklein, Gert 23 Wagner, Peter 24 Weyland, Dr. Bernadette 25 Stock, Manuel Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2011, NR 2155 Anregung vom 26.01.2011, OA 1276 Anregung vom 26.01.2011, OA 1277 Antrag vom 26.01.2011, OF 1233/5 Antrag vom 26.01.2011, OF 1234/5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 19.01.2011 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 2148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2155 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 1277 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2155) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 2155, OA 1276 und OA 1277) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 2148 und NR 2155 = Annahme) NPD (NR 2148 und NR 2155 = Enthaltung) 50. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: Anregung OA 1276 2011 Anregung OA 1277 2011 1. Die Vorlage NR 2148 dient unter Hinweis auf OA 1276 und OA 1277 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 2155 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OF 1233/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1234/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FAG, LINKE. und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Annahme bei Enthaltung CDU 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 2148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2155 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. a) Die Vorlage OA 1277 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Dr. von Beckh, Sautner, Majer, Volpp, zu Löwenstein und Dr. Dr. Rahn sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. 5. Die Vorlage M 211 wird im Rahmen der Vorlage NR 2148 an den Magistrat zurückverwiesen. 6. Die Vorlage NR 1638 wird für erledigt erklärt. 7. Die Vorlage NR 1689 wird für erledigt erklärt. 8. a) Die Vorlage OA 1052 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Dr. von Beckh, Sautner, Majer, Volpp, zu Löwenstein und Dr. Dr. Rahn sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2155) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 2155, OA 1276 und OA 1277); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung im Rahmen NR 2148 und NR 2155); NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9304, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 61 00

Chancen zur Optimierung im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs für das Henninger Areal nutzen Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP vom 18.01.2011, NR 2148

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2011, OA 1276 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 26.01.2011 Betreff: Chancen zur Optimierung im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs für das Henninger Areal nutzen Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP vom 18.01.2011, NR 2148 Der Ortsbeirat 5 begrüßt außerordentlich, dass nun für die Entwicklung von Wohnungen und den Erhalt und möglichen Ausbau von Arbeitsplätzen der Weg auf dem Henninger Areal frei wurde und bedankt sich für die erfolgreichen Vermittlungen des Magistrats. Auch der Ortsbeirat 5 wünscht sich eine zügige Umsetzung und Entwicklung, freut sich auf die neuen Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser und eine gelungene Verbindung von Wohnen und Arbeiten. Die Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs sollte jedoch auch genutzt werden, um weitere Optimierungen des bisherigen Bebauungsplanes mit in den Blick zu nehmen, damit diese schon bei der Planung Berücksichtigung finden können und keine Zeit verloren geht. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung die NR 2148 mit folgenden Ergänzungen beschließen: 1. Im Bebauungsplan werden zwei zusätzliche Flächen zur öffentlichen Nutzung ausgewiesen, dies sind: a) Eine Grünfläche mit Kinderspielmöglichkeiten in der Nähe des Quartierszentrums; b) eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche mit mindestens einem Bolzplatz im erweiterten Gewerbegürtel. Erforderlichenfalls sind Ausgleichsflächen durch Aufstockung der Geschosshöhe von einzelnen Gebäuden zuzulassen. 2. Das Verkehrserschließungskonzept ist insbesondere hinsichtlich des zusätzlich abzuwickelnden gewerblichen Verkehrs zu überprüfen und die Leistungsfähigkeit der Kreuzung Geleitsstraße/Darmstädter Landstraße ebenso darzustellen, wie mögliche bauliche Veränderungen für eine Linksabbiegerspur vom Wendelsplatz in den Hainer Weg. Begründung: Wohnbebauung mit zusätzlichen bewohner- und familienaffinen Gebäudezuschnitten verlangt nach einer entsprechenden Infrastruktur. Eine Kita wurde adäquat eingeplant, leider aber keine Spielfläche. Wie auch in den Erläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 847 ausgeführt, stehen in erreichbarer Nähe und Umgebung des neuen Quartiers keine Kinderfreiflächen und Spielflächen zur Verfügung. Spielmöglichkeiten mit anderen Kindern im unmittelbaren Wohnumfeld sind jedoch nicht nur für die Kinder wichtig, sondern für die gesamte Familie. Sie erleichtern die Vereinbarung von Beruf und Familie, und durch kurze Wege wird darüber hinaus motorisierter Individualverkehr vermieden. Für Jugendliche gibt es ohnehin in Sachsenhausen in Quartiersnähe sehr wenig Aufenthaltsfläche. In einem Stadtteil mit etwa 5.000 Jugendlichen gibt es insgesamt nur drei Bolzplätze (Oppenheimer Platz, Seehofpark, Tiroler Park). An den Ortsbeirat 5 wenden sich immer wieder Eltern, die nach Betätigungsflächen im Freien für ihre heranwachsenden Kinder fragen. Im ursprünglichen Bebauungsplan ist die Wohnbebauung so verdichtet, dass ein Platz für Jugendliche genauso wenig konfliktarm anzusiedeln war, wie eine Brauerei. Im zusätzlichen Gewerbegürtel wäre diese für die Jugendlichen so wichtige Entfaltungsmöglichkeit jedoch zu realisieren. Zwar sind im Bebauungsplanentwurf erfreulich viele Baumpflanzungen und ökologisch wertvolle Grünschneisen vorgesehen, eine kleine Grünfläche zum Aufenthalt für alle Bewohner fehlt jedoch. Die im Gelände befindlichen Parks befinden sich im Privatbesitz. Die Erschließung des MIV (motorisierten Individualverkehrs) über die Geleitsstraße im Zweirichtungsverkehr bei dem geringen Straßendurchmesser und der Verkehrsfrequenz auf der Darmstädter Landstraße, war dem Ortsbeirat 5 bisher so auch nicht vorstellbar. Zusätzliche Gewerbeansiedlungen verlangen erfahrungsgemäß nach An- und Abfahrtswegen, die nicht nur von Pkw befahren werden können. Radeberger verfügt über eigene, direkte Zu- und Abwege, die neuen Gewerbetreibenden nicht. Die Abwicklung von Zweirichtungs-Schwerverkehr über die Geleitsstraße erscheint dem Ortsbeirat 5 nicht angemessen. Der Ortsbeirat 5 befürchtet insgesamt zusätzliche Rückstaus mit der Folge noch stärkerer Feinstaub- und Lärmbelästigung der zahlreichen Bewohner der Darmstädter Landstraße und die Zunahme von weiterem illegalem Pendlerverkehr über die anliegenden Wohnstraßen. Bei der Vorstellung des Verkehrserschließungskonzeptes im Ortsbeirat 5 wurde auch ein möglicher Linksabbieger am Wendelsplatz von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg ins Spiel gebracht. Hier bittet der Ortsbeirat 5 um konkrete Vorstellungen und die Darstellung der notwendigen baulichen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2011, NR 2148 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 233 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.02.2011 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 2148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2155 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 1277 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2155) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 2155, OA 1276 und OA 1277) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 2148 und NR 2155 = Annahme) NPD (NR 2148 und NR 2155 = Enthaltung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 2148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2155 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. a) Die Vorlage OA 1277 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Dr. von Beckh, Sautner, Majer, Volpp, zu Löwenstein und Dr. Dr. Rahn sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. 5. Die Vorlage M 211 wird im Rahmen der Vorlage NR 2148 an den Magistrat zurückverwiesen. 6. Die Vorlage NR 1638 wird für erledigt erklärt. 7. Die Vorlage NR 1689 wird für erledigt erklärt. 8. a) Die Vorlage OA 1052 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Dr. von Beckh, Sautner, Majer, Volpp, zu Löwenstein und Dr. Dr. Rahn sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2155) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 2155, OA 1276 und OA 1277); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung im Rahmen NR 2148 und NR 2155); NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9304, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 61 00

Chancen zur Optimierung im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs für das Henninger Areal nutzen

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Bebauungsplan Henninger Turm

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 233 Betreff: Bebauungsplan Henninger Turm Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9304 - OA 1276/11 und OA 1277/11 OBR 5 - Zur OA 1276: Zu 1. Der Magistrat hat in Zusammenarbeit mit der Eigentümerin zwei Standorte für Kinderspielplätze im Gebiet des ehemaligen Henninger Areals herausgearbeitet: - Eine Spielfläche für Kleinkinder von ca. 12 x 20 m soll direkt auf dem Quartiersplatz - Mittelpunkt des neuen Wohngebietes -, der östlich des Hainer Weges liegt, eingeplant werden. Die genaue Verortung und Ausformung des Spielplatzes wird im Rahmen der Ausbauplanung für den Quartiersplatz festgelegt. - Eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche wird in den eingeschränkten Gewerbegürtel, der die Radeberger Brauerei umschließt, integriert. Der genaue Standort und die Art der Spielmöglichkeit (Bolzplatz, Skate-Park, Basketball usw.) liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest, so dass eine genaue Verortung im Bebauungsplan nicht sinnvoll ist. Im Rahmen des Wettbewerbes zur Umnutzung des Henninger Turmes sollen die Wettbewerbsteilnehmer auch Vorschläge für einen geeigneten Standort liefern. Die Art der Spielmöglichkeit soll in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und Interessensvertretern der Jugendlichen festgelegt werden. Zu 2. Durch die geplanten Veränderungen der Nutzungsart im Bebauungsplanentwurf Nr. 847 für einen untergeordneten und überwiegend bereits bebauten Bereich in der Nachbarschaft der Radeberger Brauerei wird es aus Sicht des Magistrats keine signifikanten Verkehrsmengenveränderungen geben, die Einfluss auf die bislang geplante Erschließung des Neubaugebietes Rund um den Henninger Turm hätten. Zur Erschließung des Neubaugebietes soll der Hainer Weg ausgebaut werden, die Geleitstraße wird für den Zweirichtungsverkehr geöffnet und es wird geprüft, ob eine Linksabbiegemöglichkeit am Wendelsplatz (aus Richtung Osten in der Offenbacher Landstraße) eingerichtet werden kann. Zur OA 1277: Zu 1. Soziale Anforderungen: Diese Forderungen werden in die Begründung zum Bebauungsplan - Kapitel 5 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung - aufgenommen. Eine differenzierte Preisstruktur, neue Wohnformen und Finanzierungsmodelle, die die soziale Mischung des Gebietes und den demografischen Wandel gewährleisten, können nicht im Rahmen eines Bebauungsplanes festgesetzt und gesichert werden. Hierzu eröffnet der Bundesgesetzgeber den Gemeinden als Satzungsgebern über das Baugesetzbuch keine Ermächtigungsgrundlage. Zu 2. Lärmschutz: Der Siedlungsbeschränkungsbereich, der bislang im gültigen Regionalplan und auch im künftigen Regionalen Flächennutzungsplan dargestellt wurde und wird, ist bereits im Kapitel der Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 847 Kapitel 3.1 (Raumordnung und Landesplanung) erläutert. Die Lärmemissionen der Binding Brauerei werden in der Begründung zum Bebauungsplan - Kapitel 11.2.5 Mensch/Lärm - ausführlich behandelt. Zu 3. Henninger Turm: Die statischen und konstruktiven Vorgaben des Henninger Turms und die Vereinbarkeit mit den künftigen Nutzungen werden im Rahmen des noch durchzuführenden Wettbewerbes berücksichtigt. Ob das Drehrestaurant wiederbelebt werden kann, muss im Wettbewerb geklärt werden. Auf die Einhaltung der interessensgerechten Nutzung wird der Magistrat im Rahmen des sich anschließenden Baugenehmigungsverfahrens achten. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 27.05.2011, OA 19 Antrag vom 23.05.2011, OF 51/5 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.01.2011, OA 1276 Anregung vom 26.01.2011, OA 1277 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 11.05.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 27.05.2011, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung OA 19 2011 1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 51/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP 48 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 19 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (B 233 = Kenntnis, OA 19 = Prüfung und Berichterstattung) 2. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.08.2011, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 19 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte (= Prüfung und Berichterstattung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 19 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen Bunte (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte und REP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 558, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4