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Reflexion

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Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung)

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung) I. Der vorgelegte Entwurf einer Gestaltungssatzung Freiraum und Klima für die Stadt Frankfurt am Main (Freiraumsatzung) wird gemäß des § 91 der Hessischen Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen. II. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 5 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durchzuführen. Begründung: 1. Anlass und Zielsetzung Ziel der Satzung ist es, eine angemessene und ausreichende Begrünung und Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen und baulicher Anlagen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main sicher zu stellen. Damit sollen zum einen das Orts- und Stadtbild aufgewertet und vor Verödung geschützt werden sowie zum anderen gesunde Lebensverhältnisse gewährleistet und die natürlichen Lebensgrundlagen gewahrt werden. Eine Begrünung trägt nachweislich zur Sicherung und Verbesserung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei. Das gilt vor allem in klimatischer wie auch gestalterischer Hinsicht im Sinne der Erholungsfunktion. Hinzu kommen Aspekte eines verbesserten Schallschutzes, der Bindung von Luftschadstoffen u.ä. Die Satzung begegnet damit den Gefahren und Herausforderungen, die durch die notwendige und zunehmende Verdichtung im Frankfurter Siedlungsgebiet ausgelöst werden und wird den Zielsetzungen einer nachhaltigen Innenentwicklung gerecht. Der anhaltende Investitionsdruck in den bestehenden Baugebieten und die zukünftigen Flächenbedarfe insbesondere im Wohnungsbau sind im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ ausführlich beschrieben, dem die Stadtverordnetenversammlung mit ihrem Beschluss § 4793 vom 7. November 2019 zugestimmt hat und in dem sie sich zu einem nachhaltigen Stadtwachstum bekennt. Wesentliche Handlungsfelder des Konzeptes sind zum einen die behutsame Weiterentwicklung der bebauten Innenbereiche bei gleichzeitiger Steigerung der Freiraumqualitäten im öffentlichen wie im privaten Bereich (Ansatz der "doppelten Innenentwicklung"). Zum anderen wird die Notwendigkeit formuliert, das Stadtwachstum umwelt- und klimagerecht zu gestalten. Die "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" hat die Stadtverordnetenversammlung bereits am 20.11.2014 beschlossen (§ 5319). In diesem Zusammenhang steht auch der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5019 vom 12. Dezember 2019 mit Vereinbarungen zur Klimaallianz. Zu den vielfältigen Maßnahmen der Emissionsreduktion und der Klimaanpassung gehört "eine Freiflächenplanung und intensive Begrünung [...], die vielfältig nutzbar ist, CO2 bindet und vor Ort klimawirksam ist". Das Hessische Umweltministerium und das Hessische Wirtschaftsministerium haben die Mitgliedskommunen des Hessischen Städtetags mehrfach, zuletzt mit Schreiben vom April 2020 aufgefordert, von ihren Regelungskompetenzen zur Freiflächengestaltung Gebrauch zu machen und einer zunehmenden Versiegelung, insbesondere in Form sogenannter "Schottergärten", entgegen zu wirken. Ziel ist es dabei, durch Begrünung der Flächen die Biodiversität zu erhalten, die Folgen des Klimawandels abzumildern und das ästhetische Erscheinungsbild der Kommunen aufzuwerten. Die vorhandenen Regelungen zur Begrünung des privaten Freiraums im Stadtgebiet erweisen sich zudem als nicht ausreichend, um die beschriebenen Ziele zu erreichen: - Entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen bestehen nur für Teile des Stadtgebiets. Ältere Bebauungspläne ohne solche Festsetzungen und unbeplante Innenbereiche nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) überwiegen. - Die Vorgartensatzung macht Vorgaben für die Gestaltung der Freiflächen zwischen der Bebauung und der öffentlichen Verkehrsfläche, die übrigen Freiflächen bleiben unberührt. - Die Baumschutzsatzung verfolgt das Ziel, Grünbestände auf den privaten Grundstücken im Innenbereich zu schützen, Neupflanzungen sind nur als Ersatzpflanzung vorgeschrieben. - Die Hessische Bauordnung gibt in § 8 unter anderem zwar allgemein vor, Grundstücksfreiflächen zu begrünen oder zu bepflanzen. Umfang und Qualität der Bepflanzung sind darin jedoch nicht definiert. Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen fehlen ganz. Insgesamt betrachtet sind deshalb weitergehende bzw. ergänzende Vorgaben notwendig. 2. Lösung Der Hessische Landesgesetzgeber ermöglicht es den Gemeinden in § 91 HBO, Vorschriften durch Satzung zu erlassen u.a. über - die Begrünung von baulichen Anlagen sowie über die Nutzung, Gestaltung und Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen (§ 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 HBO), - die Gestaltung der Kinderspielplätze und der Standflächen für Abfallbehältnisse sowie die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen (§ 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 HBO), - die Gestaltung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge (§ 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 HBO). Der Gesetzgeber hat also bereits allgemein erkannt, dass solche Regelungen erforderlich sein können. Die Stadt Frankfurt am Main will konkret Vorschriften zu diesen Regelungsgegenständen erlassen, um die grün-blaue Infrastruktur, zu der neben den öffentlichen Grün- und Wasserflächen auch die privaten Grünflächen gehören, im Frankfurter Stadtgebiet zu erhalten und zu verbessern. Gut 30 % des Stadtgebietes von ca. 248 qkm werden derzeit von Gebäude- und Grundstücksfreiflächen eingenommen. Diese privaten Grundstücksfreiflächen haben gemeinsam mit den öffentlichen Flächen (Parks, Waldbestände, Äcker, Streuobstwiesen, Grünland, Kleingärten, Freizeitgärten, Friedhöfe, Straßenbegleitgrün, Wasserflächen) neben den vielfältigen ökologischen Funktionen eine hohe Bedeutung für die Naherholung und für das Stadtklima. Frankfurt am Main gehört klimatisch zu einer der heißesten Städte Deutschlands. Die Jahresniederschläge sind gering, es entstehen häufig windschwache und austauscharme Wetterlagen sowie ausgeprägte hochsommerliche Strahlungswetterlagen mit hohen Mittel- und Extremtemperaturen. Dies ergibt sich zum einen aus der geographischen Lage im nördlichen Oberrheingraben. Zum anderen ist besonders in den verdichteten Innenstadtbereichen die Versiegelung ausgeprägt, dort treffen hohe Baumassen auf anthropogene Wärmequellen. Der Klimawandel verschärft die Situation. Hierbei zeigen sich mittlerweile bereits spürbare Auswirkungen, die sich beispielsweise in den Temperaturrekorden Frankfurts der letzten drei Jahre ablesen lassen: - 2018: bundesweit höchste Jahresmitteltemperatur (12,9 °C) - 2019: hessenweit höchste Extremtemperatur (40,2 °C) - 2020: bundesweit zweithöchste Jahresmitteltemperatur (12,6 °C) und stark reduzierte Jahresniederschläge bei immer häufigeren und extremeren Unwetterereignissen. Die Klimaprojektionen für Hessen und Frankfurt zeigen dabei für die Zukunft eine weitere Verstärkung der Phänomene Hitze, Dürre und Starkregen, in Dauer und/oder Intensität (vgl. Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) 2018: Klimawandel in der Zukunft) Eine klimaangepasste Nachverdichtung im Siedlungsbestand (Innenbereich) setzt voraus, dass die vorhandenen Freiräume qualitativ hochwertig gestaltet werden. Sie besitzen eine enorme Bedeutung für die Lebensqualität (angenehmes Mikroklima, Aufenthaltsqualität, Naherholung). Die Satzung will diese Qualitäten sichern und verbessern. Vor diesem Hintergrund werden die Vorschriften im Einzelnen erläutert: § 1 Ziel der Satzung Das zentrale Ziel der Satzung wird im einleitenden Paragrafen gestrafft und transparent dargestellt. Es stellt eine wesentliche Beurteilungsgrundlage bei der Anwendung der Satzung dar. Zur Zielsetzung selbst wird auf die Ziff. 1 der Begründung verwiesen. § 2 Räumlicher und sachlicher Anwendungsbereich Die Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet für die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke einschließlich der unterbauten Freiflächen (Grundstücksfreiflächen) und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen. Eine stadtweite Regelung entspricht zunächst dem zurückliegenden und aktuellen Baugeschehen, insbesondere der Nachverdichtung, das alle Stadtteile erfasst. Angesichts des anhaltenden Investitionsdrucks für Frankfurt am Main ist auch zukünftig nicht mit einer Konzentration auf bestimmte Teile der Stadt zu rechnen. Gleichzeitig wird der Begrünung und Bepflanzung und ihrer Verbesserung in allen Stadtteilen die gleiche gestalterische Bedeutung beigemessen. Der beschriebene Beitrag des Freiraums für die Lebensqualität sollte auch nicht nach den unterschiedlichen Überbauungsgraden der Grundstücke in zentralen und peripheren Lagen unterschieden werden. Die Qualität der einzelnen Quartiere bzw. Stadttypologien ergibt sich gerade aus den jeweiligen Freiraumanteilen und -gestaltungen. Auch eine Abgrenzung nach rein klimatischen Aspekten ist nicht zielführend: Bei den vorliegen Daten z.B. aus dem aktuellen Klimaplanatlas handelt es sich einerseits um eine Momentaufnahme, andererseits ist der klimatische Beitrag eines qualitätsvollen Freiraums überall wichtig und soll auch in die Zukunft wirken. Darüber hinaus sorgt das gesamte Stadtgebiet als räumlicher Geltungsbereich für eine klare Anwendung der Satzung in der Praxis. Als bebaute Grundstücke kommen Grundstücke in Betracht, auf den Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nach § 30 BauGB (Bebauungspläne), § 34 BauGB (Innenbereich) und § 35 BauGB (Außenbereich) zulässig sind. Unter Grundstücksfreiflächen werden die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke einschließlich der unterbauten Freiflächen verstanden. Sie sind also nicht identisch mit der Grundstücksfläche, sondern ergeben sich als der Teil des Grundstücks, der nicht einer zulässigen baulichen Verwendung dient. Die zulässige Über- und Unterbauung regeln vor allem die planungsrechtlichen Vorschriften (z.B. zur Grundflächenzahl). Die Freiraumsatzung gilt aus Gründen des Bestandsschutzes nur für bestehende Grundstücke, die Veränderungen erfahren und für neue Vorhaben. Die Satzung ist für alle Errichtungen, Änderungen und Nutzungsänderungen im Sinne der Hessischen Bauordnung (§ 61 Absatz 1 Satz 1 HBO) anzuwenden, für die nach Inkrafttreten der Satzung ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist (§§ 65 und 66 HBO) oder die von der Genehmigung freigestellt sind (§ 64 HBO). Voraussetzung ist, dass die Errichtungen, Änderungen und Nutzungsänderungen die Grundstücksfreiflächen oder die äußere Gestaltung baulicher Anlagen betreffen. Mit dem Bezug auf das Verfahrensrecht der Bauordnung trägt die Satzung der Absicht des Landesgesetzgebers Rechnung, nur Vorhaben mit einer gewissen Relevanz für den Städtebau und die Gefahrenabwehr staatlich prüfen und überwachen zu lassen. Gleichzeitig kann dadurch der Vollzug der Satzung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten in der Stadtverwaltung grundsätzlich sichergestellt werden (s.a. Ziff. 4). Reine Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Grundstücksfreiflächen oder baulichen Anlagen gehören nicht in den Anwendungsbereich der Satzung. Die Satzung gilt jedoch für alle Errichtungen, Änderungen und Nutzungsänderungen, die nach der Hessischen Bauordnung genehmigungsfrei sind (§ 63 HBO). Voraussetzung dafür ist jedoch auch hier, dass die Vorhaben die Grundstücksfreiflächen oder die äußere Gestaltung baulicher Anlagen betreffen. Hierzu gehören insbesondere Nr. I 1.1, 1.2, 1.3, 1.8, 2.4, 2.5, 7.1, 7.2, 12.3 bis 12.6, 13.5 und Nr. II 3. der Anlage zu § 63 HBO: - Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht mehr als 30 m3 Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen (Nr. I 1.1) - Garagen einschließlich Abstellraum, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen und Hilfsfahrzeugen bis 50 m2 Grundfläche einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 m2 Grundfläche (Nr. I 1.2) - Gebäude bis zu 6 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen oder Tieren oder zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (Nr. I 1.3) - Fahrgast- und Fahrradunterstände, die dem öffentlichen Personenverkehr oder dem Schülertransport dienen (Nr. I 1.8) - Außenwandverkleidungen, Verblendungen, Dämmputz, Wärmedämmverbundsysteme, Verkleidungen und Verblendungen von Balkonbrüstungen (Nr. I 2.4) - Dächer von bestehenden Gebäuden einschließlich der Dachkonstruktion und der Dämmung (Nr. I 2.5) - Einfriedungen, Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune bis 2 m Höhe, offene Einfriedungen im Außenbereich (Nr. I 7.1) - Stützmauern (Nr. I 7.2) - Stellplätze für Kraftfahrzeuge bis 50 m2 Grundfläche, einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 m2 Grundfläche (Nr. I 12.3) - Abstellplätze für Fahrräder sowie überdachte Abstellplätze für Fahrräder (Nr. I 12.4) - Ausstellungsplätze bis 300 m2 Fläche in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten (Nr. I 12.5) - Kinderspielplätze (Nr. I 12.6) - private Wege auf und zu Baugrundstücken (Nr. I 13.5) - die Erneuerung und Auswechselung von Dächern und Dachteilen ohne Eingriff in die Konstruktion bei bestehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (Nr. II 3) Im Antragsverfahren einschließlich des Freistellungsverfahrens ist ein Freiflächenplan vorzulegen. Bei verfahrensfreien Vorhaben ist dies nur auf Anforderung erforderlich. Der Freiflächenplan gemäß dem Bauvorlagenerlass zur HBO stellt die geplante Nutzung der Freiflächen nach Lage, Art und Größe dar. Er muss in einer Weise zusätzlich qualifiziert sein, dass die Einhaltung der Vorschriften dieser Satzung einschließlich der Vorgaben zur Begrünung der baulichen Anlagen überprüft werden kann. § 3 Begriffe und Allgemeines Begrünung im Sinne der Satzung ist die dauerhafte Bepflanzung. Damit ist die entsprechend ober- und unterirdische Vorbereitung und Pflege der Pflanzbereiche verbunden, damit Pflanzen wie Gräser, Stauden, Sträucher, Bäume u. ä. gedeihen können. Künstliche "Pflanzen", Kunstrasen, Schotterschichten o.ä. stellen keine Begrünung gemäß der Satzung dar. Die Herstellung der Begrünung hat spätestens in der auf die abschließende Fertigstellung des Bauvorhabens (im Sinne des § 84 Absatz 1 HBO) folgenden Pflanzperiode zu erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass beispielsweise eine Nutzungsaufnahme eines Wohngebäudes schon erfolgen kann, wenn die notwendige Begrünung aufgrund einer ungünstigen Jahreszeit noch nicht erfolgen kann. Günstige Pflanzperioden sind regelmäßig Frühling und Herbst. Ähnliches gilt für den Ersatz abgängiger Pflanzen, auch hier kann die nächste günstige Pflanzperiode abgewartet werden. § 4 Gestaltung der Grundstücksfreiflächen Der Paragraf definiert vor allem die Quantitäten und Qualitäten der Begrünung. Die Grundstücksfreiflächen sind mindestens durch Aussaat von Rasen zu begrünen. Es handelt sich um eine Mindestanforderung im Sinne der Verhältnismäßigkeit sowie "Aufwand und Ertrag" der Begrünung. Höhere Qualitäten wie z.B. durch das Anlegen einer Blühwiese o.ä. sind möglich und erwünscht. Das Anlegen von Splitt-, Kies- und Schotterflächen sowie der Einbau von Folien sind hingegen nicht zulässig. Das geschieht aus klimatischen Gesichtspunkten, weil diese Flächen sich regelmäßig stark aufheizen und die Umgebungstemperatur erhöhen. Der Wert von Splitt-, Kies- und Schotterflächen für Pflanzen- und Tierwelt ist zudem sehr gering. Nach dem Einbau von Folien findet keine Versickerung und damit auch nur eine eingeschränkte Rückhaltung und Abflussverzögerung von Regenwasser auf dem Grundstück statt. Die Grundstücksfreiflächen sind insgesamt wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen. Zulässig befestigte Flächen sind so herzustellen, dass Niederschläge entweder versickern, verdunsten, gesammelt werden oder in angrenzende Pflanzflächen abfließen können. Ziel ist auch hier vor allem die Rückhaltung von Regenwasser auf den Grundstücken, was angesichts der zunehmenden Zahl von Starkregenereignissen mit erheblichen Gefährdungen der Bebauung durch Überflutungen wichtig ist. Zusätzlich kann durch den verzögerten Abfluss bzw. die Speicherung von Regenwasser das Aufheizen der Flächen minimiert werden. Für die Erlebbarkeit des Freiraums und seine Naherholungsfunktion ist seine dreidimensionale Gestaltung entscheidend, allein flächige Vorgaben reichen dazu nicht aus. Die Satzung schreibt deshalb das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern in gewissem Umfang vor: Je angefangene 200 qm der Grundstücksfreiflächen ist ein standortgerechter mittel- oder großkroniger Laubbaum bevorzugt mit Bodenanschluss zu pflanzen. Auf mindestens 10 % der Grundstücksfreiflächen sind standortgerechte Sträucher zu pflanzen. Wo und wie diese räumlich angeordnet werden, bleibt der Gestaltungsfreiheit überlassen. Als großkronige Laubbäume 1. Ordnung gelten Bäume mit einem Kronendurchmesser von mehr als 20 m. Mittelkronige Bäume 2. Ordnung erreichen einen Kronendurchmesser von mehr als 12 m. Vorhandene Bäume und Sträucher werden für den Nachweis der Mindestpflanzungen angerechnet. Für Neupflanzungen sind standortgerechte, resiliente Sorten auch mit Blick auf die veränderten klimatischen Rahmenbedingungen wie zunehmend wärmere und trockenere Sommer auszuwählen. Gesunde Bäume und Sträucher sind dabei prioritär zu erhalten. Durch das zusätzliche Grünvolumen der Bäume und Sträucher werden zudem die natürlichen Lebensräume unterstützt und durch die zusätzliche Verschattung ein Aufheizen der Flächen gemildert. Bäume und Sträucher wirken sich positiv auf die Luftqualität in ihrem unmittelbaren Umfeld aus. Um die Umgebungstemperatur zu senken und damit die Aufenthaltsqualität zu verbessern sind bei der Gestaltung der zulässig befestigten Flächen vorrangig helle Oberflächenmaterialien zu verwenden, die sich und ihre Umgebung bei Sonneneinstrahlung weniger aufheizen. Helle Materialien zeichnen sich durch einen möglichst hohen Reflektionsgrad aus. Sie sind vorrangig, also mindestens auf mehr als der Hälfte der Fläche einzusetzen. Damit bleibt ein ausreichender gestalterischer Spielraum gewahrt. Störende Blendwirkungen lassen sich zum Beispiel durch texturierte Ausführungen vermeiden. Die Grundstücksfreiflächen sind so zu gestalten, dass keine Nachteile für bestehende Bäume auf Nachbargrundstücken oder öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen entstehen. Die Regelung soll verhindern, dass bei der Herrichtung der Freiflächen z.B. durch Auskoffern oder Abgraben des Geländes benachbarte Bäume gefährdet werden. Das gilt insbesondere auch für bestehende Bäume auf öffentlichen Flächen. Die Anordnung von Grundstückszufahrten, zweiten Rettungswegen oder die Planungen von Arbeitsräumen für Tiefgaragen, Gebäuden oder Trassen soll so erfolgen, dass der Schutz des Kronen- und Wurzelraums vorhandener Bäume angemessen berücksichtigt wird. Auf Kinderspielplätzen ist in den Sommermonaten (Juni, Juli und August) für ausreichende Verschattung zu sorgen. Spielplätze sind wesentlicher Teil der Wohninfrastruktur, angesichts zunehmender Hitzesommer allerdings nur verschattet nutzbar. Die Verschattung kann insbesondere durch sommergrüne Laubbäume oder geeigneten technischen Sonnenschutz (Sonnensegel, Großschirme, Pergolen o.ä.) hergestellt werden, sodass individuelle, gestalterische Lösungen möglich sind. Baumpflanzung haben gegenüber technischen Lösungen ökologische Vorteile. Standflächen für Abfallbehältnisse sind nach der Satzung einzugrünen. Abfallbehältnisse werden regelmäßig straßennah auf den Freiflächen der Grundstücke angeordnet, sofern sie nicht im Gebäude untergebracht werden müssen oder können. Damit bestimmen sie das Orts- und Stadtbild mit. Eine räumlich wirksame Begrünung der Mülltonnenstandorte beeinflusst dieses Bild positiv. Hinzu kommen klimatische und ökologische Vorteile. Denkbar sind Hecken- oder Strauchpflanzungen zur Abschirmung oder Rank- und Kletterpflanzungen an Einhausungen oder Abdeckungen. Die Gestaltungsfreiheit und architektonische Anpassung an die Gebäude werden dabei gewahrt. Die Grundstückseinfriedungen dürfen grundsätzlich nur als offene, licht- und luftdurchlässige Einfriedung oder als Hecken realisiert werden. Der Funktion einer Einfriedung, ein Grundstück vollständig oder teilweise zu umschließen und nach außen abzuschirmen, um z.B. unbefugtes Betreten oder Verlassen zu verhindern, ist damit weiterhin gewährleistet. Die Vorgabe offener, licht- und luftdurchlässiger Konstruktionen unterstützt den für ein verbessertes Mikroklima unabdingbaren Luftaustausch. Die Einfriedungen bleiben damit auch für bodenlebende Tiere passierbar. Eine abschnittsweise Sockelmauer geringer Höhe steht dazu nicht zwingend im Widerspruch, wenn z.B. begrünte oder aufgeraute Oberflächen ein Überklettern ermöglichen. Sofern ein Sichtschutz erforderlich oder gewünscht ist, kann dies eine (auch kombinierbare) Heckenpflanzung leisten, die zudem einen Beitrag zur Luftqualität und zur Biodiversität leistet. Der Einbau von Sichtschutzzäunen, Kunststoffplanen, Kunststoffflechtwerk oder ähnlichem ist nicht zulässig, weil regelmäßig das Stadtbild dadurch beeinträchtigt wird. Zudem kommt es in der Folge auch zu unerwünschten Einträgen von Plastikteilen in die Umwelt. Geschlossene Einfriedungen, z.B. als Mauerscheiben sind weiterhin, aber nur partiell, z. B. als Sichtschutz für Terrassenbereiche zulässig. § 5 Gestaltung von Stellplätzen und Garagen Bei oberirdischen Stellplätzen ist für ausreichende Verschattung zu sorgen. Je angefangene 4 oberirdische Stellplätze für Personenkraftwagen ist dazu ein standortgerechter groß- oder mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Vorhandene Bäume im räumlichen Zusammenhang mit den Stellplätzen werden angerechnet. Die Regelung zielt darauf ab, das Kleinklima positiv zu beeinflussen und ein Aufheizen der Oberflächen von Stellplätzen und Fahrzeugen zu verhindern. Das Stadtbild wird gerade bei ausgedehnten Stellplatzanlagen durch Baumpflanzungen verbessert. Das gilt sowohl aus der Fußgängerperspektive wie für die Blickbeziehungen aus einer mehrgeschossigen Umgebungsbebauung. Die Vorschrift korrespondiert mit den Vorgaben aus der geltenden Stellplatzsatzung. Dächer von Carports, Garagen und Nebenbauten sind mit mindestens 8 cm hoher Vegetationstragschicht zuzüglich Filter- und Drainageschicht zu begrünen. Gerade für in der Regel eingeschossige Nebenanlagen wie Carports spielt die Gestaltung der Dachfläche als "fünfte Fassade" eine zentrale Rolle, weil sie aus den umgebenden, meist mehrgeschossigen Hauptanlagen gut einsehbar sind. Die Begrünung ist ein geeignetes Gestaltungsmittel, um das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität gerade bei einer Wohnbebauung positiv zu beeinflussen. Nebenanlagen sind regelmäßig Gebäudetypen mit einer geringeren konstruktiven Tragfähigkeit. Die Satzung schreibt deshalb eine extensive Begrünung mit einer Vegetationstragschicht von mindestens 8 cm vor, die leicht und darüber hinaus wenig pflegeintensiv ist. Sie muss nicht dauerhaft betreten und bewässert werden und genügt auch extremen Standortanforderungen. Auch die extensive Begrünung ist klimatisch wirksam. Sie mindert den Aufheizeffekt von Dachflächen, vermindert die Rückstrahlungsintensität auf benachbarte Bereiche und verbessert die Staubbindung. Sie verzögert den Abfluss anfallender Niederschläge von Dächern und erhöht das Wiedereinbringen der Niederschläge in den natürlichen Kreislauf. Gleichzeitig werden auch bei dieser Form der Begrünung ökologisch wirksame Ersatzlebensräume für Tier- und Pflanzenarten auf den bebauten Grundstücken geschaffen. Eine Kombination mit Solaranlagen, insbesondere Photovoltaik ist zulässig, wenn die Funktion der Dachbegrünung nicht beeinträchtigt wird. Photovoltaikanlagen bieten sich besonders im Zusammenhang mit Carports oder Garagen zur Förderung der E-Mobilität an. Begrünte Dachflächen und Anlagen zur solaren Nutzung können sich dabei gegenseitig positiv beeinflussen: Durch die vergleichsweise niedrigere Oberflächentemperatur der Begrünung heizen sich beispielsweise Photovoltaikanalagen weniger stark auf und die solare Energieausbeute erhöht sich. Unterschiedliche Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Vegetationsschicht aufgrund der Solaranlagen sorgen umgekehrt wiederum für unterschiedliche Standortbedingungen und erhöhen die Artenvielfalt. Konstruktiv kann eine Dachbegrünung zudem als Auflast eine Montage von Solaranlagen erleichtern. Nicht überbaute Tiefgaragen und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche sind mit mindestens 0,8 m hoher Vegetationstragschicht zuzüglich Filter- und Drainageschicht zu überdecken und intensiv zu begrünen. Im Radius von mindestens 2,5 m um jede Baumpflanzung ist die Vegetationstragschicht zuzüglich Filter- und Drainageschicht auf mindestens 1,2 m zu erhöhen. Die Forderung nach einer intensiven Dachbegrünung ist für diese Anwendungsfälle gerechtfertigt, weil es sich bei diesen Freiräumen um einen ebenerdig zugänglichen und nutzbaren Lebensraum für EigentümerInnen, MieterInnen und Mitarbeitende handelt. Nicht nur in den dicht bebauten Innenstadtgebieten lassen sich damit private Freiräume für Erholung, Gesundheit und Freizeit gewinnen, die die öffentlichen Freiräume in einem Quartier ergänzen. Die Decken nicht überbauter Tiefgaragen oder sonstiger Grundstücksunterbauungen sind regelmäßig nur gering geneigt und lassen sich auch statisch konstruktiv meist hoch belasten. Die geforderte Mindesthöhe der Vegetationstragschicht soll eine Bepflanzung sicherstellen, die der Bepflanzung der nicht unterbauten Grundstücksfreiflächen entspricht: neben Gräsern und Stauden sollen auch Sträucher und Bäume gepflanzt werden können. Ein mittelkroniger Baum soll nach Empfehlung der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL-Richtlinie) ein Boden- bzw. Substratvolumen von rund 24 m3 haben. Durch die Mindeststärke der Vegetationstragschicht von 1,2 m im Radius von 2,5 m um die Baumpflanzung wird dieses Volumen sichergestellt. Die intensive Begrünung erfordert in den meisten Fällen eine zusätzliche Bewässerung, wobei durch die Höhe der Vegetationstragschicht und die entsprechende Speicherkapazität dieser Aufwand reduziert werden kann. Insgesamt verstärkt das höhere Grünvolumen die bereits beschriebenen ökologischen, wasserwirtschaftlichen und klimatischen Effekte einer Dachbegrünung. Die Oberkanten der Vegetationstragschicht auf den Tiefgaragen müssen niveaugleich mit den Geländeoberkanten der daran angrenzenden Flächen abschließen, damit ein im Zusammenhang nutzbarer Freiraum entsteht. Auch gestalterisch sind Höhenversprünge zwischen Tiefgaragendecken und anschließenden Freiflächen oft unbefriedigend. In die Freiraumsatzung werden damit Regelungen aus neueren Bebauungsplanverfahren aufgenommen und bestehenden Regelungen aus der Stellplatzsatzung und den Förderrichtlinien zum Wohnungsbau bezüglich der Sicherung von Baumstandorten unter den sich verändernden klimatischen Verhältnissen geschärft. § 6 Gestaltung von Dächern und Wänden Dächer mit einem Neigungswinkel von bis zu 20° sind mit mindestens 12 cm Vegetationstragschicht zuzüglich Filter- und Drainageschicht zu begrünen. Allgemein spielt die Gestaltung der Dachfläche als "fünfte Fassade" eine zentrale Rolle, weil sie häufig aus dem eigenen oder den umliegenden Grundstücken einsehbar sind. Die Begrünung ist auch hier ein geeignetes Gestaltungsmittel, um das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität gerade bei einer Wohnbebauung positiv zu beeinflussen. Die Satzung schreibt für Dachflächen eine extensive Begrünung mit einer Vegetationstragschicht von mindestens 12 cm vor, die relativ leicht und darüber hinaus wenig pflegeintensiv ist. Sie muss nicht dauerhaft betreten und bewässert werden und genügt auch extremen Standortanforderungen. Die Begrenzung auf Dächer mit einem Neigungswinkel von bis zu 20° ist dabei auch wirtschaftlich verhältnismäßig, weil der Aufwand gegen das Abrutschen der Begrünung bei noch steileren Dächern stark ansteigt. Gleichzeitig ist die Tragfähigkeit der Dachkonstruktionen bei der gewählten Höhe der Vegetationstragschicht mit vertretbarem Aufwand sicher zu stellen. Auch die extensive Begrünung ist klimatisch wirksam. Sie mindert den Aufheizeffekt von Dachflächen, vermindert die Rückstrahlungsintensität auf benachbarte Bereiche und verbessert die Staubbindung. Sie verzögert den Abfluss anfallender Niederschläge von Dächern und erhöht das Wiedereinbringen der Niederschläge in den natürlichen Kreislauf. Gleichzeitig werden auch bei dieser Form der Begrünung ökologisch wirksame Ersatzlebensräume für Tier- und Pflanzenarten auf den bebauten Grundstücken geschaffen. Synergieeffekte können sich auch durch die Dämmwirkung der Dachbegrünung ergeben, die Heizbedarfe im Winter und Kühllasten im Sommer reduziert. Ausgenommen von der Begrünungspflicht sind notwendige technische Anlagen wie etwa Oberlichter oder Entrauchungsöffnungen. Gleiches gilt für nutzbare Freibereiche auf den Dächern, denn gerade die Nutzbarkeit der gestalterisch aufgewerteten Dachflächen als Lebensraum ist gewollt. Eine Kombination mit Solaranlagen, insbesondere Photovoltaik ist zulässig, wenn die Funktion der Dachbegrünung nicht beeinträchtigt wird. Begrünte Dachflächen und Anlagen zur solaren Nutzung können sich dabei gegenseitig positiv beeinflussen: Durch die vergleichsweise niedrigere Oberflächentemperatur der Begrünung heizen sich beispielsweise Photovoltaikanalagen weniger stark auf und die solare Energieausbeute erhöht sich. Unterschiedliche Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Vegetationsschicht aufgrund der Solaranlagen sorgen umgekehrt wiederum für unterschiedliche Standortbedingungen und erhöhen die Artenvielfalt. Konstruktiv kann eine Dachbegrünung zudem als Auflast eine Montage von Solaranlagen erleichtern. Fassadenflächen sind nach der Satzung bis zu einer Höhe von 6 m zu mindestens 25 % mit Rank- oder Kletterpflanzen flächig zu begrünen. Begrünte Fassaden sind besonders geeignet, die Aufenthaltsqualität und damit die Lebensqualität im Freiraum deutlich zu steigern. Ihre vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten können identitätsfördernd wirken. Das je nach Jahreszeit unterschiedliche Aussehen der Pflanzen bereichert das Stadtbild. Hinzu kommen erhebliche ökologische und wirtschaftliche Vorteile. Begrünte Fassaden beeinflussen das Mikroklima positiv durch Befeuchtung, Kühlung und Reinigung bzw. Feinstaubbindung der Luft. Darüber hinaus wirken sie schalldämmend bzw. reduzierend. Sie fördern die Artenvielfalt, in dem sie zusätzlichen Lebensraum in der Stadt bieten. Grünfassaden reduzieren die Kühllast im Sommer und verbessern die Dämmung des Gebäudes im Winter und senken somit die Betriebskosten. Im Sinne der Verhältnismäßigkeit und architektonischen Gestaltungsfreiheit sind die Fassaden nur bis zu einer Höhe von 6 m und dort auf mindestens 25 % der Flächen zu begrünen. Gerade bodennah, im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss sind die klimatischen Vorteile der Begrünung für den Menschen besonders wirksam und günstig. Der Mindestanteil der Begrünung kann auf alle Fassaden verteilt oder auch nur auf eine Fassade konzentriert werden. Empfehlenswert ist besonders die Begrünung sonnenexponierter Fassadenteile. Durch die Höhenbegrenzung sind die Begrünungen für Pflegearbeiten verhältnismäßig gut erreichbar. Begrünungen über einer Höhe von 6 m und auf mehr als ein Viertel dieser Fläche sind dennoch möglich und sinnvoll. Gerade in den innerstädtischen Gebieten bieten die Fassadenflächen ein großes Potenzial gegenüber den nicht überbauten Grundstückflächen. Es kann viel Fassadengrün auf wenig Grundfläche entstehen. Um ein nachhaltiges Wachstum der Rank- und Kletterpflanzen sicher zu stellen, ist bei bodengebundenen Begrünungen ein mindestens 50 cm breiter Pflanzstreifen wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen. Dadurch sind Wandbegrünungen ohne Bodenanschluss z.B. durch Trogpflanzungen nicht ausgeschlossen. Größtenteils nach Osten, Süden und Westen orientierte Fassadenbereiche sind überwiegend in heller Farbe auszuführen. Hinter dieser Forderung steht zum einen die überwiegende gestalterische Tradition heller Putzfassaden in Frankfurt, sie sind in den meisten Stadtteilen und Quartieren mehrheitlich zu finden. Die Beschränkung auf nach Osten, Süden und Westen orientierte Fassadenbereiche zielt auf die klimatischen Effekte ab, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Die Umgebungstemperatur wird bei vorrangig hellen Oberflächenmaterialien gesenkt, weil diese sich bei Sonneneinstrahlung weniger aufheizen. Helle Materialien zeichnen sich durch einen möglichst hohen Reflektionsgrad aus. Sie sind vorrangig, also mindestens auf mehr als der Hälfte der Fläche einzusetzen. Damit bleibt ein ausreichender gestalterischer Spielraum gewahrt. Blendwirkungen, z.B. durch spiegelnde Oberflächenmaterialien sind dabei auszuschließen, texturierte Oberflächen bieten sich dafür an. § 7 Abweichungen Für die Zulassung von Abweichungen von den Vorschriften dieser Satzung gilt § 73 der Hessischen Bauordnung (HBO) in der jeweils gültigen Fassung. Damit ist sichergestellt, dass im begründeten Einzelfall von den Vorschriften dieser Satzung abgewichen werden kann, sofern dabei die Ziele der Satzung berücksichtigt werden. Denkbare Fälle sind beispielhaft: - Die erforderliche Begrünung bestehender Dächer aufgrund § 6 der Satzung, wenn die Tragfähigkeit der Dachflächen nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand hergestellt werden kann oder nicht möglich ist. - Die Höhe der Vegetationstragschicht bei Dachbegrünungen nach § 6, wenn aufgrund der Substrathöhe höher aufwachsende Pflanzen die Solaranlagen verschatten und deren Wirksamkeit stark einschränken. - Im historischen oder denkmalgeschütztem Zusammenhang können beispielsweise Einfriedungen mit einer durchgängigen Mauer sinnvoll sein bzw. gefordert werden, was § 4 dieser Satzung widerspricht. Abweichende Lösungen sind mit entsprechenden Kompensationen zu den gestalterischen, klimatischen und ökologischen Zielen der Satzung denkbar. § 8 Ordnungswidrigkeiten Die Regelung stellt die notwendige Verknüpfung zur HBO her, um Verstöße gegen die Satzung ahnden zu können. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gilt in seiner jeweils gültigen Fassung. Sinn und Zweck dieser Regelung ist, die Beteiligten dazu anzuhalten, die Bestimmungen dieser Satzung in den §§ 3 (2) bis (3), 4, 5 und 6 zu beachten und einzuhalten. Der angedrohte Höchstbetrag des Bußgelds von 15.000,- € erscheint dazu geeignet, schöpft die Begrenzung im § 86 Absatz 3 HBO aus und berücksichtigt die Bedeutung der Freiraumgestaltung bei einem Bauvorhaben. § 9 Verhältnis zu Bebauungsplänen Die Regelung stellt klar, dass Festsetzungen in Bebauungsplänen zu einzelnen Tatbeständen, die in der Freiraumsatzung benannt sind, unberührt bleiben. Solche Festsetzungen sind Bestandteil der planerischen Konzeption und damit der Abwägungsentscheidung zu den betroffenen Bebauungsplänen. Mit der Regelung ist sichergestellt, dass diese Festsetzungen weiterhin Gültigkeit besitzen. Eine derartige Festsetzung in einem Bebauungsplan kann beispielsweise die Pflicht zur Anpflanzung von Bäumen auf dem Grundstück sein. Die Forderung nach § 4 Absatz 2 der Freiraumsatzung findet dann keine Anwendung. Denkbar ist auch eine Festsetzung zur Begrünung von Dächern im Bebauungsplan. Die Regelungen der Freiraumsatzung in § 6 Absatz 1 gelten dann nicht. Die übrigen Regelungen der Freiraumsatzung sind jedoch weiterhin zu beachten. Sonstige kommunale Satzungen gelten weiterhin und neben der Freiraumsatzung. Widersprüchliche Regelungen der Satzungen entstehen dadurch nicht. Sollten ähnliche oder gleiche Regelungstatbestände zu den nicht bebauten Flächen der bebauten Grundstücke einschließlich der unterbauten Freiflächen (Grundstücksfreiflächen) und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen betroffen sein, ist die jeweils weitergehende Vorschrift anzuwenden. Die Vorgartensatzung schreibt beispielsweise in ihrem § 1 vor, dass Vorgärten mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind. Die Freiraumsatzung gilt über den Vorgärten hinaus für den gesamten Freiraum und konkretisiert lediglich die vorgeschriebene, gärtnerische Gestaltung nach der Vorgartensatzung. Die Baumschutzsatzung regelt keine Tatbestände, die in der Freiraumsatzung benannt sind. Sie zielt auf den Schutz des Grünbestands ab und gilt neben und unabhängig von der Freiraumsatzung. Nach der Baumschutzsatzung notwendige Ersatzpflanzungen werden nicht auf die Pflanzungen nach § 4 Absatz 2 und 3 der Freiraumsatzung angerechnet. Die Stellplatzsatzung macht in ihrem § 5 Absatz 4 gestalterische Vorgaben u.a. zur Baumpflanzungen und zur Begrünung von Tiefgaragen. Hier gelten die weitergehenden Vorschriften der Freiraumsatzung im § 5. 3. Alternativen Alternative Lösungsvorschläge unter Berücksichtigung der formulierten Ziele bieten sich nicht an. Die örtliche Bauvorschrift als selbständige Satzung ist das geeignete Instrument, um die Ziele möglichst umfassend und zeitnah zu erreichen. Die vorhandene Regelungslage wird den gestiegenen Anforderungen an Begrünung bei der Nachverdichtung und zur Sicherung klimatischer Anforderungen im Zeichen des Klimawandels wie beschrieben nicht gerecht. Auch vorhandene Ermessensspielräume im Handeln der Verwaltung und Förderanreize für die EigentümerInnen reichen dazu nicht aus. Grundsätzlich ist es weiterhin zulässig und denkbar, gestalterische Regelungen nach der HBO in Bebauungspläne zu integrieren. Es ist jedoch flächenhaft städtebaulich nicht erforderlich, für alle bebauten Grundstücke Bebauungspläne aufzustellen. Die notwendigen Verfahren wären zeit- und personalaufwendig und würden der Dringlichkeit nicht entsprechen und vorhandene Kapazitäten übersteigen. Die Rechtsvorschriften zum Erlass örtlicher Bauvorschriften als selbständige Satzung nach der Bauordnung sehen keine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die qualitätsvolle Umsetzung der konkreten Vorgaben der Freiraumsatzung auf den privaten Flächen wird durch eine entsprechende Information der Bürgerinnen und Bürger (z. B. in Form einer Broschüre) nach Satzungsbeschluss unterstützt. 4. Kosten Unmittelbare Kosten entstehen der Stadt Frankfurt am Main aufgrund der Vorlage nicht. Eine Kontrolle der Umsetzung von Anforderungen der Freiraumsatzung wird im Rahmen der bauaufsichtlichen Verfahren (z. B. Baugenehmigungsverfahren, Freistellungsverfahren) bei der Prüfung der Bauvorlagen und im Rahmen der Bauüberwachung durch die AußendienstmitarbeiterInnen der Bauaufsicht erfolgen. Bei Verstößen kann mit den üblichen Mitteln der Bauaufsicht eingeschritten werden. Der zukünftige Personalaufwand lässt sich zurzeit nicht belastbar vorhersagen. Es ist aber anzunehmen, dass für den Vollzug der Satzung zusätzliches Personal mit den entsprechenden Folgekosten erforderlich wird. Die Anmeldungen erfolgen über die betroffenen Dezernate. Durch die Regelungen der Satzung entstehen ggf. Mehrkosten für EigentümerInnen bzw. Bauwillige. Bezogen auf die Vorschriften zur Freiflächengestaltung im § 4 handelt es sich allerdings zunächst um "sowieso"-Kosten, denn bereits der Landesgesetzgeber fordert in § 8 der HBO, die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke zu begrünen oder zu bepflanzen. Damit ist neben der Herstellung auch die dauerhafte Pflege beabsichtigt. Die Freiraumsatzung konkretisiert diese Vorgaben lediglich. Zusätzliche Investitions- und Unterhaltungskosten können durch die Regelungen der §§ 5 und 6 zur Gestaltung von Stellplätzen und Garagen sowie von Dächern und Wänden entstehen. Sie lassen sich nur im Einzelfall konkret beziffern. Die Mehrkosten stehen aber in jedem Fall im Verhältnis zur wirtschaftlichen und vor allem nachhaltigen Nutzung der Baugrundstücke. Sie sind insbesondere notwendig, um die Erholungsfunktion des Außenraums und dessen Anpassung an den Klimawandel zu sichern. Unter bestimmten Aspekten sind die vorgeschriebenen Maßnahmen auch geeignet, Kosten zu reduzieren. Das gilt beispielsweise für die Gebühren der Regenwasserbeseitigung, die sich durch Versickerung auf dem Grundstück und Rückhaltung bei begrünten Dächern reduzieren lassen. Denkbar sind darüber hinaus reduzierte Dämmstoffdicken, der Entfall technischer Systeme zur Klimatisierung der Innenräume und ersparte Energiekosten bei begrünten Fassaden. Über einen längeren Zeitraum betrachtet ergeben sich zumindest annähernd gleiche Aufwände. Die Herstellungskosten sind beispielsweise bei einem begrünten Dach gegenüber einem konventionellen Kiesdach bzw. "Schwarzdach" zunächst erhöht. Das gleiche gilt für die Pflegekosten. Das wird jedoch durch die deutlich längere Lebensdauer und geringere Sanierungskosten beim Gründach kompensiert. So steht erfahrungsgemäß bei konventionellen Flachdachkonstruktionen nach 20 Jahren eine umfassende Erneuerung an, Gründächer erreichen eine doppelte Lebensdauer. In eine Kostenbilanz müssen auch die langfristige Wertsteigerung der Immobilien und der gesellschaftliche Beitrag zur Gestaltung der Umwelt, zur Gesundheitsförderung und zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen eingestellt werden. Insgesamt betrachtet sind negative Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit aufgrund der Regelungen der Satzung, insbesondere im Wohnungsbau nicht zu befürchten. Anlage _Gestaltungsraumsatzung (ca. 21 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.11.2021, NR 175 Antrag vom 17.11.2021, NR 176 Antrag vom 09.02.2023, NR 589 Anregung vom 25.10.2021, OA 80 Anregung vom 30.11.2021, OA 109 Anregung vom 15.02.2022, OA 144 Anregung vom 15.02.2022, OA 145 Antrag vom 15.11.2021, OF 74/7 Antrag vom 17.11.2021, OF 81/8 Antrag vom 24.10.2021, OF 133/11 Antrag vom 18.11.2021, OF 139/3 Antrag vom 17.11.2021, OF 143/9 Antrag vom 30.11.2021, OF 182/10 Antrag vom 21.11.2021, OF 220/2 Antrag vom 30.01.2022, OF 216/10 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.03.2022, OA 162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 22.09.2021 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 80 2021 1. Der Vorlage M 147 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 80 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 133/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und FDP bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 4 am 26.10.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung) 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.10.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung) 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 63 Beschluss: a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 38 Beschluss: a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 5. Sitzung des OBR 13 am 02.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 3. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 25.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 182/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über den dritten Spiegelstrich getrennt von den ersten beiden Spiegelstrichen des Tenors der Vorlage OF 74/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 109 2021 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. a) Die ersten beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 74/7 werden abgelehnt. b) Der dritte Spiegelstrich der Vorlage OF 74/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE und farbechte/LINKE gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und BFF gegen FDP (= Ablehnung) 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 220/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 21 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 143/9 dahin gehend ab, dass sie als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll. Beschluss: 1. Die Vorlage M 147 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 143/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung) 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 139/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 81/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. GRÜNE, LINKE. und 1 SPD gegen CDU, FREIE WÄHLER, FDP und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 220/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung) 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 182/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 20 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage M 147 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 139/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Zurückstellung) zu b) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme); CDU (= Enthaltung) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 8. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 144 2022 Anregung OA 145 2022 1. Der Vorlage M 147 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 144 und OA 145 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 182/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 216/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage OA 145) zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage M 147 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Zustimmung) 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 17.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 22.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 147 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 9. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.06.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 147 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 176 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 80 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 144 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 589 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 6. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 7. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 8. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 589 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 589 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 6. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 7. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 8. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.03.2023, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 175 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im letzten Absatz des Satzungstextes die Überschrift "Anlage" durch das Wort "Hinweis" ersetzt wird, unter §§ 6 und 7 jeweils die Formulierung "(1 und 2)" durch "(2 und 3)" ersetzt wird und der § 9 Abs. 1 des Satzungstextes durch folgenden Satz ersetzt wird: "Ordnungswidrig gemäß § 86 (1) Nr. 23 HBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der in den §§ 3 (2) bis (3), 4, 5, 6 und 7 genannten Verpflichtungen verstößt." 5. Die Vorlage OA 80 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 109 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 144 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 145 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 147, NR 589, OA 80, OA 109, OA 144 und OA 145 = Annahme, NR 175 und NR 176 = Ablehnung) Gartenpartei (M 147 und NR 589 = Ablehnung, NR 175 = Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 175 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im letzten Absatz des Satzungstextes die Überschrift "Anlage" durch das Wort "Hinweis" ersetzt wird, unter §§ 6 und 7 jeweils die Formulierung "(1 und 2)" durch "(2 und 3)" ersetzt wird und der § 9 Abs. 1 des Satzungstextes durch folgenden Satz ersetzt wird: "Ordnungswidrig gemäß § 86 (1) Nr. 23 HBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der in den §§ 3 (2) bis (3), 4, 5, 6 und 7 genannten Verpflichtungen verstößt." 5. Die Vorlage OA 80 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 109 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 144 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 145 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. Satz 1: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Satz 2: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 147, NR 175, NR 176, NR 589, OA 80, OA 109, OA 144 und OA 145 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 147 = Ablehnung, NR 175 = Annahme) 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.03.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 175 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im letzten Absatz des Satzungstextes die Überschrift "Anlage" durch das Wort "Hinweis" ersetzt wird, unter §§ 6 und 7 jeweils die Formulierung "(1 und 2)" durch "(2 und 3)" ersetzt wird und der § 9 Abs. 1 des Satzungstextes durch folgenden Satz ersetzt wird: "Ordnungswidrig gemäß § 86 (1) Nr. 23 HBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der in den §§ 3 (2) bis (3), 4, 5, 6 und 7 genannten Verpflichtungen verstößt." 5. Die Vorlage OA 80 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 109 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 144 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 145 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. Satz 1: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG = Ablehnung) Satz 2: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 147 und NR 589 = Ablehnung, NR 175 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 147 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 175 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im letzten Absatz des Satzungstextes die Überschrift "Anlage" durch das Wort "Hinweis" ersetzt wird, unter §§ 6 und 7 jeweils die Formulierung "(1 und 2)" durch "(2 und 3)" ersetzt wird und der § 9 Abs. 1 des Satzungstextes durch folgenden Satz ersetzt wird: "Ordnungswidrig gemäß § 86 (1) Nr. 23 HBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der in den §§ 3 (2) bis (3), 4, 5, 6 und 7 genannten Verpflichtungen verstößt." 5. Die Vorlage OA 80 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 109 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 144 wird abgelehnt. 8. a) Die Vorlage OA 145 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Witsch, Grote, Schwander, Pfeiffer, Papke, Schwichtenberg, Nguyen und Hahn sowie von Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Hahn (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Hahn gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und Stadtv. Hahn (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. Satz 1: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., FRAKTION und Stadtv. Hahn (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) Satz 2: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Hahn (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Hahn gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und Stadtv. Hahn (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Hahn gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Hahn (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3093, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023 Aktenzeichen: 79 0

Gestaltungssatzung Freiraum und Klima

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 74/7 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die M 147 wird mit den folgenden Maßgaben beschlossen: - Der § 5 (Gestaltung von Stellplätzen und Garagen) findet nur beim Neubau von Stellplätzen, Garagen oder Carports Anwendung. - Der § 6 (Gestaltung von Wänden und Dächern) findet nur beim Neubau eines Gebäudes Anwendung. - Zudem ist in der Satzung zu verankern, dass weder eine Dach- noch eine Fassadenbegrünung über eine Bewässerungsvorrichtung verfügen darf, die durch das Trinkwassersystem gespeist wird. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima als wichtigen Baustein zur Verbesserung des Stadtklimas. In der vorgelegten Form stellt die Satzung aber eine extrem hohe Herausforderung für private Hauseigentümer*innen dar, da sie auch bei allen Maßnahmen greifen soll, die gemäß der Hessischen Bauordnung genehmigungsfrei sind. Faktisch würde die Satzung mithin bei fast allen baulichen Veränderungen greifen, die nicht lediglich als Reparaturarbeiten zu werten sind. Dies kann bei Anwendung der Satzungsparagrafen 5 und 6 zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und z.B. eine eigentlich notwendige und gewünschte energetische Sanierungsmaßnahme verhindern. Viele Fassaden- und Dachbegrünungen verfügen über eine eingebaute Bewässerungsmöglichkeit. Ist diese vorgesehen und wird über die Trinkwasserleitung gespeist, würde dies zu einem erheblichen Anstieg des Wasserverbrauchs führen, der aus ökologischen Grünen nicht akzeptabel ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über den dritten Spiegelstrich getrennt von den ersten beiden Spiegelstrichen des Tenors der Vorlage OF 74/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 109 2021 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. a) Die ersten beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 74/7 werden abgelehnt. b) Der dritte Spiegelstrich der Vorlage OF 74/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE und farbechte/LINKE gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2021, OA 109 entstanden aus Vorlage: OF 74/7 vom 15.11.2021 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag M 147 wird mit der folgenden Maßgabe zugestimmt: In der Satzung ist zu verankern, dass weder eine Dach- noch eine Fassadenbegrünung über eine Bewässerungsvorrichtung verfügen darf, die durch das Trinkwassersystem gespeist wird. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima als wichtigen Baustein zur Verbesserung des Stadtklimas. Viele Fassaden- und Dachbegrünungen verfügen über eine eingebaute Bewässerungsmöglichkeit. Ist diese vorgesehen und wird sie über die Trinkwasserleitung gespeist, würde dies zu einem erheblichen Anstieg des Wasserverbrauchs führen, der aus ökologischen Gründen nicht akzeptabel ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1432 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 08.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 17.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 22.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 147 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 9. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.06.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 147 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 176 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 80 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 144 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 589 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 6. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 7. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 8. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 589 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 589 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 6. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 7. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) zu 8. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.03.2023, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 175 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im letzten Absatz des Satzungstextes die Überschrift "Anlage" durch das Wort "Hinweis" ersetzt wird, unter §§ 6 und 7 jeweils die Formulierung "(1 und 2)" durch "(2 und 3)" ersetzt wird und der § 9 Abs. 1 des Satzungstextes durch folgenden Satz ersetzt wird: "Ordnungswidrig gemäß § 86 (1) Nr. 23 HBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der in den §§ 3 (2) bis (3), 4, 5, 6 und 7 genannten Verpflichtungen verstößt." 5. Die Vorlage OA 80 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 109 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 144 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 145 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 147, NR 589, OA 80, OA 109, OA 144 und OA 145 = Annahme, NR 175 und NR 176 = Ablehnung) Gartenpartei (M 147 und NR 589 = Ablehnung, NR 175 = Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 175 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im letzten Absatz des Satzungstextes die Überschrift "Anlage" durch das Wort "Hinweis" ersetzt wird, unter §§ 6 und 7 jeweils die Formulierung "(1 und 2)" durch "(2 und 3)" ersetzt wird und der § 9 Abs. 1 des Satzungstextes durch folgenden Satz ersetzt wird: "Ordnungswidrig gemäß § 86 (1) Nr. 23 HBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der in den §§ 3 (2) bis (3), 4, 5, 6 und 7 genannten Verpflichtungen verstößt." 5. Die Vorlage OA 80 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 109 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 144 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 145 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. Satz 1: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Satz 2: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 147, NR 175, NR 176, NR 589, OA 80, OA 109, OA 144 und OA 145 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 147 = Ablehnung, NR 175 = Annahme) 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.03.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 175 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im letzten Absatz des Satzungstextes die Überschrift "Anlage" durch das Wort "Hinweis" ersetzt wird, unter §§ 6 und 7 jeweils die Formulierung "(1 und 2)" durch "(2 und 3)" ersetzt wird und der § 9 Abs. 1 des Satzungstextes durch folgenden Satz ersetzt wird: "Ordnungswidrig gemäß § 86 (1) Nr. 23 HBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der in den §§ 3 (2) bis (3), 4, 5, 6 und 7 genannten Verpflichtungen verstößt." 5. Die Vorlage OA 80 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 109 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 144 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 145 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. Satz 1: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG = Ablehnung) Satz 2: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 147 und NR 589 = Ablehnung, NR 175 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 147 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 175 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im letzten Absatz des Satzungstextes die Überschrift "Anlage" durch das Wort "Hinweis" ersetzt wird, unter §§ 6 und 7 jeweils die Formulierung "(1 und 2)" durch "(2 und 3)" ersetzt wird und der § 9 Abs. 1 des Satzungstextes durch folgenden Satz ersetzt wird: "Ordnungswidrig gemäß § 86 (1) Nr. 23 HBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der in den §§ 3 (2) bis (3), 4, 5, 6 und 7 genannten Verpflichtungen verstößt." 5. Die Vorlage OA 80 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 109 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 144 wird abgelehnt. 8. a) Die Vorlage OA 145 wird im Rahmen der Vorlage NR 589 im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Witsch, Grote, Schwander, Pfeiffer, Papke, Schwichtenberg, Nguyen und Hahn sowie von Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Hahn (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Hahn gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und Stadtv. Hahn (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. Satz 1: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., FRAKTION und Stadtv. Hahn (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) Satz 2: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 176), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Hahn (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Hahn gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und Stadtv. Hahn (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Hahn gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Hahn (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3093, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023 Aktenzeichen: 63-0

Beratung im Ortsbeirat: 4