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Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24 Betreff: Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, § 6932 - NR 1564 CDU und GRÜNE - Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.09.2010 Zu a: Erhaltungssatzungen gem. § 172 BauGB und Bebauungspläne gem. § 10 BauGB sind Satzungen nach dem Baugesetzbuch, welche sich gleichwertig gegenüberstehen. Dies hat zur Folge, dass Bauvorhaben anhand aller geltenden Satzungen zu bewerten sind. Insofern werden alle Bauvorhaben, die im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen Westend I und II und in die Zuständigkeit des Magistrats fallen, auch auf die Einhaltung der Erhaltungssatzung geprüft. Seit Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II war dies in etwa 230 Verfahren der Fall. Zu b: Aufgrund des zeitlichen und personellen Aufwandes sieht sich der Magistrat außerstande, die gewünschte Auflistung im Detail vorzulegen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass für den Bereich der Erhaltungssatzung Westend I seit 2007 etwa 175 Baugenehmigungen erteilt wurden, die Versagungen belaufen sich auf unter 10 %. Dabei ist zu beachten, dass dies alle Versagungen erfasst, also auch aus anderen Gründen. Der Anteil an Versagungen wegen Nichtvereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung ist dabei sehr gering. Im Bereich der Satzung Westend II liegt die Zahl der erteilten Genehmigungen bei etwa 60, wobei bislang keine Versagung erteilt wurde. Die geringen Versagungen sind dabei insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Magistrat bereits im Beratungsstadium Einfluss auf Bauvorhaben und ihre Vereinbarkeit mit Erhaltungssatzungen nimmt. Zu c: Seit 2007 kam es zu keinen Versagungen aus Gründen des Milieuschutzes, was maßgelblich auf dem Umstand beruht, dass diese Thematik bereits in der Bauberatung eine wesentliche Rolle spielt. Der Magistrat möchte ergänzend darauf hinweisen, dass es zu Anhörungen kam, weil Baugenehmigungen wegen Verstößen gegen den Milieuschutz versagt werden sollten. Im Rahmen dieser Anhörung konnten dann die erforderlichen Änderungen durchgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 08.03.2010, OA 1072 Antrag vom 08.02.2010, OF 449/2 Antrag vom 06.03.2010, OF 459/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.09.2009, NR 1564 Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 637 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 13.01.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 08.02.2010, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 449/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.03.2010, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 1072 2010 1. a) Die Vorlage B 24 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 1072 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 449/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 459/2 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 459/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) b) Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FDP (= Enthaltung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 59 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 24 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1072 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (B 24 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1072 = Annahme) Stv. Holtz (B 24 = Kenntnis, OA 1072 = Annahme) Stv. Schenk (B 24 = Kenntnis, OA 1072 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 24 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1072 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER, Stv. Holtz und Stv. Schenk (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8399, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 0
Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte
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Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.03.2010, OA 1072 entstanden aus Vorlage: OF 459/2 vom 06.03.2010 Betreff: Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistratsbericht B 24 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, zu erläutern, a) welche Bauvorhaben in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II nicht in die Zuständigkeit des Magistrats fallen; b) warum im Magistratsbericht B 24 von 230 Verfahren der Prüfung der Einhaltung der Erhaltungssatzungen Westend I und II die Rede ist, jedoch von insgesamt 235 Baugenehmigungen; c) welchen Bestimmungen innerhalb von Prüfverfahren der Vorzug gegeben wird, wenn sich die jeweilige Erhaltungssatzung und der gültige Bebauungsplan widersprechen; d) ob die Zahl der versagten Genehmigungen so gering ist, weil die Stadt Frankfurt in streitigen Verfahren unterlegen ist, oder worauf es sonst zurückzuführen ist, dass in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II zahlreiche Bauvorhaben genehmigt wurden, die nicht im Einklang mit den Erhaltungssatzungen zu stehen scheinen (zum Beispiel Aufstockungen und Dachgeschossausbauten oder Abriss und Neubau ohne Bezugnahme auf das städtebaulich Prägende des Satzungsgebietes); e) wie viele der genannten Versagungen von Baugenehmigungen auf die Nichtvereinbarkeit der beantragten Bauprojekte mit den Bestimmungen der Erhaltungssatzung zurückzuführen sind; f) wie er zu der Aussage kommt, es wären im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Westend I keine Baugenehmigungen aus Milieuschutzgründen versagt worden, da im Rahmen von Anhörungen die notwendigen Änderungen durchgesetzt werden konnten, während gleichzeitig zahlreiche Bauprojekte mit hochpreisigen Wohnungen (z.B. im Kettenhofweg, in der Schumannstraße oder in der Wilhelm-Epstein-Straße/Freiherr-vom-Stein-Straße) realisiert wurden; g) wieso dem Milieuschutz geschuldete Änderungen von Bauvorhaben durchgesetzt werden konnten, während im Magistratsbericht B 73/10 die Position vertreten wird, Milieuschutzsatzungen seien rechtlich bedenklich und würden nur wenig Schutzwirkung entfalten. Begründung: Der Magistratsbericht B 24/10 geht auf einen Antrag zurück, der darauf zielte, die Erhaltungssatzungen Westend I und II hinsichtlich der Schutzwirkung, die diese unterschiedlich beschaffenen Satzungen entfalten, zu vergleichen. Die Antworten des Magistrats lassen darauf leider keine Rückschlüsse zu, da sie unvollständig und widersprüchlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 637 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 10.03.2010 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 59 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 24 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1072 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (B 24 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1072 = Annahme) Stv. Holtz (B 24 = Kenntnis, OA 1072 = Annahme) Stv. Schenk (B 24 = Kenntnis, OA 1072 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 24 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1072 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER, Stv. Holtz und Stv. Schenk (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8399, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 0
Die Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 637 Betreff: Die Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8399 - NR 1564 CDU und GRÜNE, OA 1072 OBR 2, l. B 24/10 - Ziffer 2a) Der Magistrat ist in nahezu allen Bauvorhaben im Bereich der Satzungen zuständig. In übergeordneten Bauvorhaben von Bundes- oder Landesstellen ist er am Verfahren beteiligt. Ziffer 2b) Der Magistrat bedauert das redaktionelle Versehen; die Zahl der Prüfungen beträgt 235. Ziffer 2c) Erhaltungssatzungen und Bebauungspläne sind unterschiedliche und eigenständige Instrumente des Bauplanungsrechts. Rechtlich wird keiner der beiden Satzungen eine Priorität eingeräumt. Erhaltungssatzungen und Bebauungspläne sind also gleichrangig nebeneinander anzuwenden. Ziffer 2d+f) Der Magistrat wiederholt seine Ausführungen, dass alle Bauanträge auf ihre Vereinbarkeit mit der jeweiligen Erhaltungssatzung geprüft werden. Der Magistrat bedauert, wenn der Ortsbeirat den Eindruck hat, dass dies bei einzelnen Bauvorhaben nicht der Fall ist; dennoch halten auch diese die Vorgaben ein und haben in der Folge einen Anspruch auf eine Baugenehmigung. Ziffer 2e) Der Magistrat verweist auf seine Ausführungen unter Ziffer b) des Berichtes B 24 vom 11.01.2010. Ziffer 2g) Der Magistrat hält bei städtebaulich schützenswerten Bevölkerungsstrukturen Milieuschutzsatzungen rechtlich nicht für bedenklich. Er hat ausgeführt, dass der Erlass von Erhaltungssatzungen für das im Bericht genannte Gebiet zum jetzigen Zeitpunkt nicht als geeignetes Mittel erscheint. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.09.2009, NR 1564 Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24 Anregung vom 08.03.2010, OA 1072 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 06.10.2010 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2 am 25.10.2010, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 637 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 637 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 9080, 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.12.2010 Aktenzeichen: 61 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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