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Umgestaltung der Platzanlage Hauptwache
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.10.2021, M 157 Betreff: Umgestaltung der Platzanlage Hauptwache Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8963 (M 112) 1) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 8963 von 2010 die Möglichkeiten eines grundlegenden Umbaus der unterirdischen Station Hauptwache durch den Bau eines Deckels über der Zwischenebene in Bezug auf die Statik und die baulichen Risiken geprüft hat. Die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass dieses Vorhaben mit deutlich höheren Aufwendungen, als in der Vergangenheit angenommen, verbunden wäre und erhebliche Kostenrisiken bestehen. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass eine konzeptionelle Studie des Stadtplanungsamtes ergeben hat, dass auch eine bestandsnahe Umgestaltung - ohne den Bau eines Deckels - eine qualitätsvolle, gestalterisch hochwertige Platzanlage mit differenzierten Nutzungsangeboten und ansprechender Aufenthaltsqualität in diesem zentralen Bereich der Innenstadt entstehen lassen kann (siehe Anlage). Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass eine Sanierung der technischen Infrastruktur der B-Ebene erforderlich ist und in diesem Zusammenhang auch Potentiale für gestalterische und funktionale Verbesserungen einschließlich einer teilweisen Neuordnung von Nutzungen geprüft werden sollen. 2) Dies vorangestellt wird einer Aufhebung des Grundsatzbeschlusses § 8963 von 2010 zugestimmt. Der Bau eines Deckels über der tieferliegenden Ebene wird nicht weiterverfolgt. 3) Den Ausführungen in der nachfolgenden Begründung zu den Rahmenbedingungen für eine bestandsnahe Umgestaltung wird zugestimmt. Es wird ferner zugestimmt, dass die daraus folgenden Ziele und Maßgaben bei der Planung und Ausführung der Maßnahmen der anstehenden Sanierung des unterirdischen Gebäudes geprüft und soweit möglich umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um folgende Ziele: a) Die große Öffnung bzw. Zwischenebene wird beibehalten und zu einem attraktiven, zentralen Bereich als attraktives Kernstück der Platzumgestaltung konzipiert. Das Bauwerk am nordöstlichen Rand der Öffnung (der sog. Apothekenhügel) wird zurückgebaut. Die dort derzeit vorhandenen Nutzungen werden in die B-Ebene verlagert. b) Der Aufzug zwischen C- und B-Ebene wird bis zur A-Ebene verlängert. Die Treppe zwischen A- und Zwischenebene wird neugestaltet. c) Die Treppenanlage zwischen Katharinenkirche und Zeil 123 wird verkleinert. Dies erfordert die Anpassung des Bereiches der Toilettenanlage in der B-Ebene. d) Der traffiQ-Pavillon wird zurückgebaut. In der B-Ebene werden Ersatzräume vorgesehen. e) In der B-Ebene werden die Voraussetzungen für den Bau eines Brunnens auf der Platzfläche geschaffen. f) Ebenso werden Bereiche für große Pflanztröge und besondere Verschattungs-elemente vorgesehen und das unterirdische Gebäude insofern ertüchtigt. g) Für die Räume angrenzend an die Zwischenebene wird eine öffentliche Nutzung vorgesehen. h) Der Standort der Stadtpolizei wird aufgewertet und für die Bürger sichtbarer gemacht Die VGF wird beauftragt, bei ihren Planungen zur Sanierung und Ertüchtigung des unterirdischen Gebäudes frühzeitig die Schnittstellen, die sich aus den Zielen und Maßgaben der Punkte a) bis g) ergeben, mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen und diese Maßgaben zu beachten. 4) Es dient zur Kenntnis, dass die Konzeptstudie nur soweit Eckpunkte zur zukünftigen Umgestaltung der Platzanlage festlegt, damit die Abstimmung der Schnittstellen zur Sanierung der technischen Infrastruktur durch die VGF im Vorfeld der Planung möglich ist. Diese Eckpunkte ermöglichen verschiedenste entwurfliche Gestaltungsansätze, die im Anschluss über ein konkurrierendes Entwurfsverfahren und auch mit einer Bürgerbeteiligung zu ermitteln sind. 5) Es dient zur Kenntnis, dass vor und während der Sanierung des unterirdischen Gebäudes nur temporäre Maßnahmen zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität möglich sind. Der Magistrat hält es für geboten, solche Maßnahmen zu planen und umzusetzen. 6) Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für temporäre Maßnahmen zu erstellen und zu den Kosten für Herstellung und Unterhalt zu berichten. Die dafür notwendigen Planungsmittel sind aus dem unter 7) genannten Budget zu bestreiten. 7) Die zur Durchführung der Konzepterstellung erforderlichen Mittel in Höhe von 180 T € werden bewilligt und freigegeben und stehen in der PG 13.01, Projektdefinition 5.03007 "Platzanlage Hauptwache (Planungsmittel)" zur Verfügung. Begründung: A. - Zielsetzung "Die Hauptwache" ist einer der wichtigsten zentralen Orte in der Frankfurter Innenstadt, das gilt sowohl für die unterirdische Verkehrsstation von S- und U-Bahn wie für den oberirdischen Platz. Beide Bereiche müssen dringend saniert und an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Zwischen dem unterirdischen Gebäude und der Platzanlage darüber gibt es zahlreiche Verbindungen und Durchdringungen, sodass bei Veränderungen immer beide Bereiche betrachtet werden müssen. Aus heutiger Sicht erscheint die vor rund 10 Jahren angestrebte sehr umfassende Veränderung durch den Bau eines "Deckels" über der tieferliegenden Zwischenebene nicht mit vertretbarem Aufwand realisierbar. Der Magistrat schlägt daher eine bestandsnahe Lösung vor. Ziel ist es dabei, die vorhandenen Qualitäten der Platzanlage wieder besser nutzbar zu machen und die Platzanlage zu einem attraktiven Aufenthaltsbereich umzugestalten. B - Alternativen Eine Alternative zu einer bestandsnahen Umgestaltung liegt in einem grundlegenden Umbau mit Schließung des "Loches" und dem Bau neuer Treppenanlagen. Die weiter unten erläuterte Machbarkeitsuntersuchung hat ergeben, dass diese Schließung erhebliche Auswirkungen auf das gesamte unterirdische Gebäude haben würde und die Kosten dafür sehr hoch sein würden. Der Magistrat schlägt daher vor, diese große Lösung nicht weiter zu verfolgen. C - Lösung Einleitung - Vorgeschichte Für die Platzanlage Hauptwache - gemeint ist hier der etwa dreieckige Platz zwischen der Katharinenkirche, dem Roßmarkt und der Biebergasse - hatte die Änderung der Verkehrsführung in der Innenstadt 2008 erhebliche Auswirkungen. Die bisherige Fahrbahn wurde an die Höhe der Fußgängerbereiche angeglichen, ansonsten wurde die Platzanlage nicht umgestaltet. So entstand eine relativ große freie Fläche um die tiefer liegende Zugangsebene zu der unterirdischen Verkehrsstation. 2010 fasste die Stadtverordnetenversammlung einen Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung der Platzanlage Hauptwache (§ 8963) Wesentliche Inhalte des Beschlusses waren die Ausbildung eines großen Platzes durch Überdeckelung der raumgreifenden Treppenanlage nördlich des Cafés Hauptwache, Einebnung von Anhebungen und Schließung von Treppen zur B-Ebene sowie die Neugestaltung der B-Ebene der U-/S-Bahnstation Hauptwache, Erschließung neuer Raumpotenziale und Konzentration der Treppenzugänge. Die Büros Chestnutt Niess, Berlin, und Karl Bauer (heute Bauer Landschaftsarchitekten), Karlsruhe sollten als zweiter Preisträger des Zeil-Wettbewerbes aus dem Jahr 2000 mit der Umgestaltung des Platzes an der Hauptwache beauftragt werden. Für die Finanzierung waren 17 Mio. € ggf. ergänzt durch Fördermittel vorgesehen. Mit dem Beschluss zum Haushalt 2012 wurden die bis dahin vorgesehenen Mittel gestrichen und das Projekt auf den Zeitraum nach 2015 verschoben. Mit dem Ziel, die statische Machbarkeit einer Deckelung und deren Kosten zu klären, urde 2018 in enger Zusammenarbeit mit der VGF eine Studie beauftragt. Untersuchung zur Statik und Kostenmatrix Zur Klärung der Machbarkeit eines "Deckels" wurden durch das Büro KHP die vorhandenen Unterlagen zur Statik aus den 60er Jahren ausgewertet. Darauf aufbauend wurde der Bau eines Deckels und eines neuen Ausgangsbauwerks (in zwei Varianten) untersucht. Im Ergebnis erscheint die Deckelung statisch prinzipiell umsetzbar. Zur Abschätzung der Rohbaukosten wurde eine Variantenuntersuchung erstellt. Die Untersuchung beruht nur auf grob ermittelten Bauvolumina für den Rohbau sowie daraus abgeleiteten Kosten für Innenausbau, Technik etc. Insofern können Kosten und Risiken nur als grobe Schätzung betrachtet werden. Aus der Untersuchung wurde deutlich, dass die Kosten für einen grundlegenden Umbau mit Schließung der großen Treppenanlage deutlich über den 2010 getroffenen Annahmen liegen würden und dass darüber hinaus erhebliche Kostenrisiken bestehen. Ein erhebliches Risiko besteht darin, dass Setzungen und anderen Veränderungen des Gebäudes, aus denen sich Probleme mit Fugen und Abdichtungen ergeben können, ohne sehr aufwendige Untersuchungen nicht abgeschätzt werden können. Veränderungen in den verschiedenen Bauteilen der A- oder B-Ebene können auch Auswirkungen auf die angrenzenden Bauteile und die darunterliegenden Ebenen haben. Auch in der Bausubstanz des unterirdischen Gebäudes sind Risiken zu vermuten. Wassereinbrüche und Abplatzungen sind bereits festzustellen. Eine genaue Untersuchung möglicher Schäden erfordert die Öffnung von Decken, Wänden etc. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass es bei einem grundlegenden Umbau des unterirdischen Gebäudes Hauptwache zum Verlust des baulichen Bestandsschutzes kommen kann. Seit dem Bau des unterirdischen Gebäudes haben sich die Anforderungen an derartige Gebäude bezüglich des Brandschutzes erheblich verändert bzw. verschärft. Dies könnte zur Folge haben, dass große Teile des Bauwerkes erneuert werden müssten. Ausgehend von den geschätzten Rohbaukosten wurde eine Kostenmatrix erstellt, um die Gesamtkosten der Maßnahme einschätzen zu können. Als Gesamtmaßnahme wurden hier die Schließung des Deckels mit den derzeit erkennbaren Folgekosten und die Neugestaltung der Platzanlage (mit einer Gesamtfläche von ca. 18.200 m2) verstanden. In der Matrix wurden auch Kosten für Betriebsunterbrechungen, Schienenersatzverkehr und ähnliches sowie die wahrscheinliche Kostensteigerung bis zum Baubeginn berücksichtigt. Hieraus ergaben sich geschätzte Kosten zwischen ca. 77 und 234 Millionen € netto. (Eine Zusammenfassung der Kostenschätzung ist als Anlage beigefügt.) Die Kosten für die erforderliche Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung des unterirdischen Bauwerks (Schätzung 2018 ca. 70 Millionen € netto) sind darin nicht berücksichtigt. Bestandsnahe Umgestaltung Im Hinblick auf die hohen prognostizierten Kosten verbunden mit erheblichen Kostenrisiken schlägt der Magistrat vor, auf grundlegende Eingriffe in die Struktur des Stationsgebäudes zu verzichten und stattdessen die vorhandene Platzanlage durch eine bestandsnahe, aber besondere Entwurfsidee zu einer attraktiven, unverwechselbaren Platzfläche umzugestalten (siehe Studie in der Anlage). Im Wesentlichen wird vorgeschlagen, die vorhandene Öffnung beizubehalten und zu einer "städtischen Bühne" mit Aufenthaltsqualität und besonderem Charakter umzugestalten. Um diese tieferliegende Ebene herum ist eine Platzgestaltung möglich, die die verschiedenen Anforderungen an den Platz aufgreift. Mit Bäumen, Pflanzflächen, Sitzgelegenheiten und Beschattungselementen kann der Platz erheblich aufgewertet werden. Bei der weiteren Ausarbeitung dieser Ideen müssen die zurzeit noch nicht bekannten Veränderungen durch die Sanierung der B-Ebene berücksichtigt werden. Insbesondere die Neudefinition und Umgestaltung des sog. "Trichters" zu einer attraktiven "städtischen Bühne" ist das Hervorgehobene in dieser Entwurfsidee. Der inzwischen von Vielen als "Unort" wahrgenommene Erschließungstrichter aus den 70ern wird nicht negiert und verschwindet, sondern wird zeitgemäß neu definiert und zu einer attraktiven Aufenthaltsfläche mit unterschiedlich bespielbaren Ebenen umgestaltet. So kann er zu einem einmaligen, unverwechselbaren Ort in der Frankfurter Innenstadt werden. Eine vertiefte Planung für die Gestaltung der Oberfläche ist erst dann sinnvoll, wenn wichtige Rahmenbedingungen der Sanierung der B-Ebene feststehen, etwa die notwendigen Flächen für Aufzüge, Treppen und andere Durchdringungen und die Schnittstellen gemeinsam mit der VGF festgelegt sind. Umbau /Sanierung der B-Ebene Die VGF bereitet die Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) in dem gesamten unterirdischen Gebäude Hauptwache vor. Nach vorläufiger Terminplanung der VGF wird diese Baumaßnahme bis mindestens 2030 dauern. Aufgrund des Umfanges der Maßnahme werden große Flächen auf der Oberfläche für die Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik benötigt. Da die Decke über der B-Ebene Undichtigkeiten aufweist, ist anzunehmen, dass auch Abdichtungsarbeiten von oben vorgenommen werden müssen. Eckpunkte einer Umgestaltung ohne Deckel Die tatsächliche entwurfliche Ausgestaltung der zukünftigen Platzgestaltung kann parallel zur Sanierung der B-Ebene entwickelt und entschieden werden. Dazu könnte z. B. auf Grundlage der Eckpunkte der vorliegenden Konzeptstudie ein konkurrierendes Planungsverfahren, auch mit der Möglichkeit einer begleitenden Bürgerbeteiligung, erfolgen. Die Schnittstellen zwischen der Platzfläche und der B-Ebene müssen jedoch jetzt schon im Zuge der Planung der Sanierung betrachtet werden, damit wichtige Eckpunkte berücksichtigt werden können und nicht für die spätere Platzgestaltung "verbaut" werden. Die wesentlichen Eckpunkte sind in der Konzeptstudie identifiziert worden, sodass eine Abstimmung der Schnittstellen in Bezug auf die Sanierung der B-Ebene durch die VGF im Vorfeld möglich ist. Schnittstellen sind vor allem die verschiedenen Treppen, Rolltreppen und Aufzüge, die die Ebenen miteinander verbinden. Die hier vorgestellten Eckpunkte wurden aus einer Studie des Stadtplanungsamtes (Auszug in der Anlage) entwickelt, in der Möglichkeiten zu einer bestandsnahen Umgestaltung der Platzanlage untersucht wurden. Zwischenebene als "städtische Bühne" Die vorhandene große Öffnung bzw. Zwischenebene war ursprünglich als großzügiger Zugang zu der unterirdischen Verkehrsstation und als Alternative zur Querung der Straße gedacht. In Richtung Steinweg ist eine großzügige Treppenanlage vorhanden, in Richtung Zeil nur eine relativ schmale Treppe. Trotz der vorhandenen transparenten Brüstungen gibt es zu wenige Sichtbeziehungen zur Oberfläche - es gibt keine optische Verbindung zwischen "unten" und "oben". Auf der Zwischenebene stehen heute die Wegebeziehungen nicht mehr im Vordergrund, es gibt nur wenige Angebote für einen Aufenthalt und keine einladende Gestaltung. Die vorhandenen Imbissbuden tragen nur wenig zur Belebung bei. Der lange Leerstand seit dem Auszug des Kindermuseums wirkt sich ebenfalls negativ aus. Ziel einer Umgestaltung sollte hier sein, diese Ebene zu einem angenehmen Aufenthaltsort und zu einem Ort für Begegnungen und Veranstaltungen zu entwickeln. Dazu erscheint es notwendig, Sichtbeziehungen zwischen der Ebenen herzustellen und Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten anzubieten, die Aufenthaltsqualität durch entsprechende Umgestaltungsmaßnahmen zu verbessern (Begrünung, Schatten, Beleuchtung) und der großen Öffnung insgesamt einen neuen Charakter zu verleihen. Dazu könnte die annähernd ovale Form der vorhandenen Öffnung aufgegriffen und betont werden. Die Treppenanlage könnte erweitert und um Sitzstufen und Pflanzelemente ergänzt werden. Durch die Stufen ergeben sich Aufenthaltsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen. Der Bereich könnte auch für kleinere Veranstaltungen mit Musik, Kleinkunst und Theater genutzt werden. Die Umsetzung dieses Gestaltungsansatzes erfordert in der Folge den Rückbau des sogenannten Apothekenhügels. Dieses Bauteil verstellt nicht nur wichtige Sichtbeziehungen auf der Platzfläche (A-Ebene), sondern würde die offene einladende Geste der "städtischen Bühne" zur Zwischenebene, wie sie in der Ideenskizze aufgezeigt ist, als störender Einbau nicht ermöglichen. Rückbau des "Apothekenhügels" In diesem gegenüber der Straßenebene erhöhten Bauteil befinden sich einige Räume der Apotheke und derzeit nicht genutzte Räume. Auf dem Dach und damit höher als die umgebenden Straßenoberflächen liegen Sommergärten. Durch dieses Bauteil entsteht eine Blickbarriere zwischen dem Bereich Biebergasse und der Zwischenebene. Außerdem wird durch dieses Bauteil der Bewegungsraum für Fußgänger am nördlichen Platzrand eingeschränkt. Für die zukünftige Platzgestaltung sollte dieser Bauteil im Rahmen der TGA-Sanierung zurückgebaut werden. Bei einem Umbau der B-Ebene könnten für die derzeitigen Nutzungen neue Räume gefunden werden. Nutzung der an die Zwischenebene angrenzenden Räume Die an die Zwischenebene angrenzenden Räume (ehemals Kindermuseum, demnächst MOMEM, Museum of Modern Electronic Music) sollten dafür genutzt werden, die Zwischenebene zu "bespielen" und damit aufzuwerten. Sie sollten daher am besten als Ausgangspunkt für eine Außengastronomie oder auch für kulturelle Nutzungen vorgesehen werden. Bislang ist die Nutzung durch das MOMEM zeitlich befristet (laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2018 für 5 Jahre). Eine Evaluation dieser Nutzung erscheint erforderlich. Verlängerung des Aufzugs zur U-Bahn/Bau eines zentralen Aufzugs zur B-Ebene Die unterirdischen Ebenen werden überwiegend durch Treppen und Rolltreppen erschlossen. Es gibt Aufzüge zu allen Ebenen, diese sind aber dezentral angeordnet und z. T. schwer aufzufinden (z. B. ist der Aufzug zwischen A- und B-Ebene an der Biebergasse in ein Gebäude integriert, auf ihn muss mit einem sehr großen Schild hingewiesen werden). Im Zusammenhang mit dem Umbau sollte die Chance genutzt werden, die Zugänglichkeit auch für Mobilitätseingeschränkte zu verbessern. Es sollte daher geprüft werden, ob eine Verlängerung des Aufzuges zwischen der B- und der C-Ebene bis zur A-Ebene möglich ist. Dieser Aufzug hätte eine zentrale Lage am Rand der Zwischenebene und könnte, eventuell ergänzt um eine feste Treppe, als deutlich sichtbarer Zugang gestaltet werden. Rückbau traffiQ-Pavillon Der runde Pavillon steht derzeit gut sichtbar, aber ohne Zusammenhang zu den anderen Nutzungen auf der Fläche. Die hier angebotenen Informationen und Dienstleistungen könnten auch an anderer Stelle verortet werden, z. B. im Zusammenhang mit dem Ticketcenter der VGF. Dafür müssten im Rahmen des Umbaus der B-Ebene Räume vorgesehen werden. Eine Verlagerung des Pavillons bzw. der dortigen Angebote würden die Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Platz verbessern. Umbau und Verkleinerung der Treppe an der Katharinenkirche Die große, fächerförmige Treppe in Richtung des Hauses Zeil 123 rührt von der früheren Funktion als Unterführung her. Die Treppen sind für den "Normalbetrieb" überdimensioniert, da die Rolltreppen Richtung Zeil den größten Teil des Fußgängerverkehrs in dieser Richtung aufnehmen. Die großen Zwischenpodeste dienen daher auch als "Lagerflächen". Unter Berücksichtigung der Funktion als Fluchtweg könnte die Treppe schmaler und kürzer und damit übersichtlicher gestaltet werden. Damit könnten an der Oberfläche und in der B-Ebene Flächen gewonnen werden. In der B-Ebene wäre dazu vermutlich eine Umorganisation im Bereich der Toilettenanlagen und Schließfächer erforderlich. Hier könnten zusätzliche Verkaufsflächen in der B-Ebene erschlossen werden. Vorkehrungen für den Bau eines Brunnens Zur Belebung und Gestaltung der Oberfläche und im Sinne einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei heißem Wetter sollte die Möglichkeit geschaffen werden, das Element "Wasser" erlebbar zu machen. Ein Wettbewerb könnte aufzeigen, ob hier ein Brunnen, ein Wassertisch oder eine Installation, die Wasser versprüht, am besten geeignet wäre. Voraussetzung dafür ist aber ein Raum für die notwendige Technik (Brunnenkammer) unter der Oberfläche. Dieser Raum könnte im Rahmen eines Umbaus der B-Ebene geschaffen und die notwendigen Wasseranschlüsse etc. vorgesehen werden. Vorkehrungen für die Pflanzung von Bäumen Da die Überdeckung über der B-Ebene unterschiedlich hoch und unterschiedlich tragfähig ist, sind Untersuchungen der statischen Voraussetzungen und des Aufbaus über der Decke erforderlich, um mögliche Standorte für große Bäume mit ausreichend großen und tiefen Pflanztrögen zu identifizieren bzw. zu schaffen. Die Decke über der B-Ebene ist zudem an verschiedenen Stellen undicht. Im Rahmen der Sanierung oder im Zusammenhang mit einer neuen Platzgestaltung sind daher Abdichtungsmaßnahmen erforderlich. Dabei könnten an geeigneter Stelle Pflanztröge geschaffen werden. Nächste Schritte zur Weiterführung der Planung Die folgenden Maßgaben sollen als Planungsziele bei der Ausschreibung der Planung für die Sanierung der Technischen Gebäudeausrüstung und bei der Umgestaltung der B-Ebene berücksichtigt werden: 1. Die große Öffnung/Zwischenebene wird beibehalten und entsprechend dem Vorschlag in der Konzeptstudie weiterverfolgt. Das Bauwerk am nordöstlichen Rand der Öffnung (der sog. Apothekenhügel) werden zurückgebaut. Die dort derzeit vorhandenen Nutzungen werden in die B-Ebene verlagert. 2. Der Aufzug zwischen C- und B-Ebene wird bis zur A-Ebene verlängert. Die Treppe zwischen A- und Zwischenebene wird neugestaltet. 3. Die Treppenanlage zwischen Katharinenkirche und Zeil 123 wird verkleinert. Dies erfordert die Umgestaltung des Bereiches der Toilettenanlage in der B-Ebene. 4. Der traffiQ-Pavillon wird zurückgebaut. In der B-Ebene werden Ersatzräume vorgesehen. 5. In der B-Ebene werden die Voraussetzungen für den Bau eines Brunnens auf der Platzfläche geschaffen. 6. Ebenso werden Bereiche für große Pflanztröge und besondere Verschattungselemente vorgesehen und dafür das unterirdische Gebäude ertüchtigt. 7. Für die Räume angrenzend an die Zwischenebene wird eine öffentlich zugängliche Nutzung vorgesehen. Die VGF wird beauftragt, bei ihren Planungen zur Sanierung und Ertüchtigung des unterirdischen Gebäudes frühzeitig die Schnittstellen, die sich aus den Zielen und Maßgaben der Punkte 1 bis 7 ergeben, mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen und diese Maßgaben zu beachten. Die VGF plant die unter Punkt 1. bis 7. genannten Maßgaben frühzeitig, d. h. bereits bei der Ausschreibung der Planung zur Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung und der Umgestaltung der B-Ebene ein und stimmt diese mit dem Stadtplanungsamt ab. Temporäre Maßnahmen Ausgehend von der Überlegung, dass bis zu einer umfassenden Umgestaltung der Platzanlage wegen der vorlaufenden Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung des unterirdischen Gebäudes sowie ggf. einer (teilweisen) Neuordnung und Umgestaltung von einem Zeitraum von 10-12 Jahren auszugehen ist, sollen Möglichkeiten einer temporären Aufwertung der Platzfläche zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität geprüft werden. Bei der Planung temporärer Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass der Platzbereich, insbesondere der Bereich der ehemaligen Fahrbahn, häufig für Veranstaltungen genutzt wird. Veranstaltungen unterschiedlichster Art und Größe fanden in den Vorjahren an 120 bis 170 Tagen im Jahr statt. Weihnachtsmarkt und andere Märkte benötigen viel Platz, häufig werden auch Bühnen aufgestellt. Als zentral gelegener Treffpunkt ist der Platz auch häufig Ort für politische Veranstaltungen und Demonstrationen. In dem Konzept sollen daher verschiedene Bereiche für die unterschiedlichen Nutzungsansprüche definiert werden. Dies können z. B. Bereiche für ruhigen Aufenthalt, Spiel-möglichkeiten für Kinder und offene Bereiche für Veranstaltungen sein. Je nach Nutzung können dort Gestaltungselemente verwendet werden, die für mehrere Jahre an einem Standort verbleiben können oder andere, die ggf. auch für Veranstaltungen leicht entfernt werden können. Das Konzept soll auch Möglichkeiten für eine regelmäßige "Bespielung" des Platzbereiches z. B. mit kulturellen Veranstaltungen aufzeigen. Das Konzept soll dabei berücksichtigen, dass die Zonierung und Gestaltung mit dem Baubeginn der Sanierung angepasst werden muss, um Platz für die Baustelleneinrichtung zu schaffen. Wie oben beschrieben finden an der Hauptwache viele Veranstaltungen statt, die aber wenig Zusammenhang mit dem Ort an sich haben. So wie die Konstablerwache auch für den dort stattfindenden Markt steht, könnte auch die Hauptwache mit bestimmten spezifischen Veranstaltungen, die möglichst regelmäßig wiederholt werden, zu einer Marke werden. Der Bereich hat zudem den Vorteil, dass es in der Umgebung wenige lärmempfindliche Nutzungen wie Wohnungen gibt. Es ist vorstellbar, die vorhandene Außengastronomie durch ein mobiles Café oder einen "Foodtruck" und Mobiliar, das abends oder für Veranstaltungen weggeräumt werden kann, zu ergänzen. Eine solche lebendige Nutzung könnte erheblich zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität und damit der Attraktivität beitragen. Zu einer positiven Identifizierung könnte auch die Gestaltung durch Verwendung einheitlicher Materialien und/oder Farben beitragen. Wichtig ist dabei, das ein gesamträumliches Konzept entwickelt wird, das für den gesamten Bereich der Hauptwache einen gestalterischen Zusammenhang herstellt. Um bei der gewünschten intensiven Nutzung die Aufenthaltsqualität dauerhaft zu erhalten, ist eine häufige Müllbeseitigung und Reinigung erforderlich. Die Kosten für den Unterhalt sollen daher in dem Konzept ermittelt werden. Die Erarbeitung des Konzeptes kann aus den bislang für die Planung der Umgestaltung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestritten werden. Derzeit stehen unter der Produktgruppe 13.01 Projektdefinition 5.003007 180.000 € Planungsmittel für 2020 und 2021 zur Verfügung. D - Kosten Die voraussichtlichen Kosten für eine bestandsnahe Umgestaltung der Platzfläche einschließlich der damit verbundenen Anpassungen am Stationsbauwerk können derzeit noch nicht benannt werden. Für eine belastbare Abschätzung der Kosten müssen zunächst weitere planerische Schritte erfolgen. Der Magistrat wird die hierfür benötigten Mittel zu gegebener Zeit im Haushalt anmelden. 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Planung 180.000,00 € Die Mittel in Höhe von 180.000 € stehen zur Verfügung in: Projektgruppe 13.1 Projektdefinition 5.003007 Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt (Stand: 31.12.2020) 0 € 2021: 90.000 € 2022: 90.000 € Anlage _1_Auszug_Konzeptstudie (ca. 2 MB) Anlage _2_Zusammenfassung_Matrix (ca. 73 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2021, NR 153 Antrag vom 20.10.2021, OF 203/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.06.2010, M 112 Anregung vom 23.11.2021, OA 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.10.2021 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage M 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 203/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) 2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 153 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 153) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 157 = Ablehnung) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung die Beratung der Vorlage NR 153 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Baier, Dr. Kochsiek, Yilmaz, Papke, Zieran, Fuchs, Nagel, Schwichtenberg und Akmadza sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 153) sowie AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 106 2021 1. Der Vorlage M 157 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 203/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 815, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 66 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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