S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM
6891 entstanden aus Vorlage:
OF 712/11 vom
01.04.2025 Betreff: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke
Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern
Der Magistrat wird
gebeten, den Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße
in einen kombinierten Fuß- und Radweg zu ändern. Der Bürgersteig in der
Arolser Straße ist in Höhe des Fuß- und Radwegs abzusenken. Dabei sollen
sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zuparken dieser Stelle zu
verhindern. Weiterhin sollte ein Drängelgitter in Höhe der Garagen der
Eschweger Straße 20 und 33 montiert werden. Der Abstand des
Drängelgitters sollte so bemessen sein, dass die Durchfahrt mit einem Lastenrad
möglich ist. Begründung: Die Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der
Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und
Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im
Tenor erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei
bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als
kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die
kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Tenor genannten
Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.09.2025, ST 1550
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR
11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_6891_2025
Erstellt: 28.04.2025
Aktualisiert: 16.09.2025
Parser Lab: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern
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Quelle ✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
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- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Fehlt
Betreff
Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke
Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern
Begründung
<p>Die Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im Tenor erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Tenor genannten Maßnahmen umzusetzen.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"betreff": "Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke\nArolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern",
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"antrag_text": "<p>Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg zu ändern. Der Bürgersteig in der Arolser Straße ist in Höhe des Fuß- und Radwegs abzusenken. Dabei sollen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zuparken dieser Stelle zu verhindern. Weiterhin sollte ein Drängelgitter in Höhe der Garagen der Eschweger Straße 20 und 33 montiert werden. Der Abstand des Drängelgitters sollte so bemessen sein, dass die Durchfahrt mit einem Lastenrad möglich ist.</p>",
"begruendung": "<p>Die Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im Tenor erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Tenor genannten Maßnahmen umzusetzen.</p>",
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"entstanden_aus": "OF 712/11 vom\n01.04.2025",
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