S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 24.04.2025, OM 6820 entstanden aus Vorlage:
OF 839/3 vom
03.03.2025 Betreff: Reduzierung der Leuchtwerte im
Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches
Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
Der Magistrat wird
gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beleuchtung im
Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark auf ein erforderliches Maß
gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Gesetz zum
Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft reduziert werden kann. Zu prüfen
ist außerdem, ab wie viel Uhr die künstliche Beleuchtung stellenweise ganz
abgeschaltet werden kann. Von diesen Maßnahmen sollen
Insekten und andere nachtaktive Tiere profitieren und weniger in ihrem
natürlichen Rhythmus gestört werden. Begründung: Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am
20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des
Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen
Auswirkungen von Lichtemissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Bei einer
Messung im Adolph-von-Holzhausen-Park wurde eine massive Überschreitung der
erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber
demnach fünf bis zehn Lux - tatsächlich wurden im
Adolph-von-Holzhausen-Park zwischen 80 und 104 Lux gemessen. Im
Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße
verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke
Blendwirkung. Zudem wird der Weg die ganze Nacht beleuchtet. Quelle: Präsentation Klimawerkstatt, J. J.
Hofmann Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.10.2025, ST 1717
Beratung im Ortsbeirat: 3
Vorlagentyp: OM
ID: OM_6820_2025
Erstellt: 24.04.2025
Aktualisiert: 07.10.2025
Parser Lab: Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
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- Beschlussvorschlag Fehlt
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Betreff
Reduzierung der Leuchtwerte im
Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches
Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
Begründung
<p>Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am 20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Bei einer Messung im Adolph-von-Holzhausen-Park wurde eine massive Überschreitung der erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber demnach fünf bis zehn Lux - tatsächlich wurden im Adolph-von-Holzhausen-Park zwischen 80 und 104 Lux gemessen. Im Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke Blendwirkung. Zudem wird der Weg die ganze Nacht beleuchtet. Quelle: Präsentation Klimawerkstatt, J. J. Hofmann</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"begruendung": "<p>Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am 20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Bei einer Messung im Adolph-von-Holzhausen-Park wurde eine massive Überschreitung der erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber demnach fünf bis zehn Lux - tatsächlich wurden im Adolph-von-Holzhausen-Park zwischen 80 und 104 Lux gemessen. Im Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke Blendwirkung. Zudem wird der Weg die ganze Nacht beleuchtet. Quelle: Präsentation Klimawerkstatt, J. J. Hofmann</p>",
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"entstanden_aus": "OF 839/3 vom\n03.03.2025",
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