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Vorlagentyp: OM ID: OM_6469_2025 Erstellt: 10.02.2025 Aktualisiert: 31.10.2025

Parser Lab: Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :   Anregung an den
 Magistrat vom 10.02.2025, OM 6469 entstanden aus Vorlage: 
            OF 693/11 vom
 17.12.2024   Betreff:  Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen
 Gebäuden anbringen     Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
 berichten, ob und wo im Ortsbezirk 11 neue wissenschaftlich empfohlene  Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden wie
 Schulen, Verwaltungsgebäuden usw., aber auch an Haltestellen mit großen
 Glasflächen angebracht werden können.     Begründung: Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland
 Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster
 Stelle, noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr
 und Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen
 freien Durchflug. Sie werden auch durch das Licht angelockt. An den Fenstern
 angebrachte Silhouetten von Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos.    Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der
 sogenannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche,
 halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von
 90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte einen
 Durchmesser von bis zu drei Millimetern haben. Dieses Raster
 beeinträchtigt die Durchsicht für Menschen kaum, ist aber hochwirksam gegen
 Vogelunfälle, wie Forschungen im Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien
 sind im Handel erhältlich, zum Beispiel
 https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der
 Planung hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen
 Kriterienkatalog erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu
 ermitteln.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 11
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 16.05.2025, ST 817  
 Aktenzeichen: 79-1

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  • Betreff Passt zum Original
  • Vorgang Fehlt
  • Beschlussvorschlag Fehlt
  • Begründung Nicht im Original gefunden
  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Fehlt

Betreff

Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen

Begründung

<p>Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster Stelle, noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr und Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen freien Durchflug. Sie werden auch durch das Licht angelockt. An den Fenstern angebrachte Silhouetten von Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der sogenannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche, halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von 90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte einen Durchmesser von bis zu drei Millimetern haben. Dieses Raster beeinträchtigt die Durchsicht für Menschen kaum, ist aber hochwirksam gegen Vogelunfälle, wie Forschungen im Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien sind im Handel erhältlich, zum Beispiel https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der Planung hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen Kriterienkatalog erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu ermitteln.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
                      {
  "betreff": "Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen\nGebäuden anbringen",
  "om_number": "OM 6469",
  "antrag_text": "<p>Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo im Ortsbezirk 11 neue wissenschaftlich empfohlene  Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungsgebäuden usw., aber auch an Haltestellen mit großen Glasflächen angebracht werden können.</p>",
  "begruendung": "<p>Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster Stelle, noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr und Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen freien Durchflug. Sie werden auch durch das Licht angelockt. An den Fenstern angebrachte Silhouetten von Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der sogenannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche, halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von 90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte einen Durchmesser von bis zu drei Millimetern haben. Dieses Raster beeinträchtigt die Durchsicht für Menschen kaum, ist aber hochwirksam gegen Vogelunfälle, wie Forschungen im Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien sind im Handel erhältlich, zum Beispiel https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der Planung hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen Kriterienkatalog erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu ermitteln.</p>",
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}
                    
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Ja
Regex Felder
11
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
1 Feld(er) fehlen