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Vorlagentyp: OM ID: OM_6152_2024 Erstellt: 25.11.2024 Aktualisiert: 16.06.2025

Parser Lab: Fahrradstraße-Raiffeisenstraße

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM
 6152 entstanden aus Vorlage: 
            OF 671/11 vom
 07.11.2024   Betreff:  Fahrradstraße-Raiffeisenstraße  
  Der Magistrat wird
 gebeten, die Raiffeisenstraße vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Harkortstraße als
 Fahrradstraße einzurichten. Die entsprechende Kennzeichnung ist an und auf der
 Straße anzubringen. Vor der Umsetzung soll die Planung zur Fahrradstraße dem
 Ortsbeirat vorgestellt werden.      Begründung: Die Notwendigkeit ergibt sich aus zwei Tatsachen.
 Erstens ist die Fahrradverbindung auf der Straße Am Erlenbruch oft
 zugeparkt oder aus anderweitigen Gründen fast unbenutzbar. Die Etablierung
 einer Alternativstrecke ist unbedingt sinnvoll. Zweitens wird die
 Raiffeisenstraße zwar bereits durch viele Radfahrer genutzt, steht aber unter
 ständigem Druck durch rücksichtslose Autofahrer. Eine Verkehrsberuhigung der
 Raiffeisenstraße ist dringend notwendig, zumal nicht abzusehen ist, wann die
 mehrfach beschlossene Unterbrechung der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr endlich
 umgesetzt wird.   
Zusätzliche Info: Die
 Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen
 eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkws und/oder Motorräder
 zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden.
 Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren -
 was hier ausdrücklich erlaubt ist.        Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 11
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 13.06.2025, ST 970  
 Beratung im Ortsbeirat: 11     Beratungsergebnisse:  38. Sitzung des OBR
 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      39. Sitzung des OBR
 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
Keine Regex-Ausgabe gefunden. Prüfe, ob die Vorverarbeitung in Xata für diesen Datensatz gelaufen ist.
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
Kein OpenAI-Markdown gespeichert. Falls der Hybrid-Parser genutzt wird, stelle sicher, dass die Markdown-Ausgabe in Xata persistiert wird.

Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen