S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM
6152 entstanden aus Vorlage:
OF 671/11 vom
07.11.2024 Betreff: Fahrradstraße-Raiffeisenstraße
Der Magistrat wird
gebeten, die Raiffeisenstraße vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Harkortstraße als
Fahrradstraße einzurichten. Die entsprechende Kennzeichnung ist an und auf der
Straße anzubringen. Vor der Umsetzung soll die Planung zur Fahrradstraße dem
Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Die Notwendigkeit ergibt sich aus zwei Tatsachen.
Erstens ist die Fahrradverbindung auf der Straße Am Erlenbruch oft
zugeparkt oder aus anderweitigen Gründen fast unbenutzbar. Die Etablierung
einer Alternativstrecke ist unbedingt sinnvoll. Zweitens wird die
Raiffeisenstraße zwar bereits durch viele Radfahrer genutzt, steht aber unter
ständigem Druck durch rücksichtslose Autofahrer. Eine Verkehrsberuhigung der
Raiffeisenstraße ist dringend notwendig, zumal nicht abzusehen ist, wann die
mehrfach beschlossene Unterbrechung der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr endlich
umgesetzt wird.
Zusätzliche Info: Die
Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen
eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkws und/oder Motorräder
zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden.
Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren -
was hier ausdrücklich erlaubt ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.06.2025, ST 970
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR
11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_6152_2024
Erstellt: 25.11.2024
Aktualisiert: 16.06.2025
Parser Lab: Fahrradstraße-Raiffeisenstraße
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