S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM
5962 entstanden aus Vorlage:
OF 662/11 vom
27.09.2024 Betreff: Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am
Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in
Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montieren Der Magistrat wird gebeten, die
Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von
Regenwasser zu nutzen bzw. die ABG dazu aufzufordern. Die Standorte der Regenwasserspeicher sollten mit dem
Ortsbeirat abgesprochen und montiert werden. Mit dem Wasser sollen die
Pflanzbeete und Vorgärten sowie nach der Neugestaltung des Atzelberplatzes die
zusätzlichen Grünflächen, Beete und Bäume bewässert werden. Begründung: Die auf dem Atzelbergplatz befindlichen Pflanzbeete und Vorgärten werden derzeit mit
Stadtwasser bewässert. Aus ökologischen Gründen sollten sie nicht mit
Trinkwasser, sondern mit Regenwasser gewässert werden. Das trägt auch zur
Entlastung der Kanalisation und Einsparung von Trinkwasser bei. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5962_2024
Erstellt: 28.10.2024
Aktualisiert: 10.09.2025
Parser Lab: Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montieren
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- Fehlt
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