S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM
5250 entstanden aus Vorlage:
OF 172/14 vom
26.02.2024 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der
15-Minuten-Stadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten,
ob und wie in Harheim als Blaupause für weitere Randstadtteile das
stadtplanerische Konzept der 15-Minuten-Stadt umgesetzt werden kann. Dabei ist
insbesondere zu prüfen, wie ein solches Konzept im Bestand umgesetzt werden
kann. In diesem Zusammenhang ist dem Ortsbeirat Folgendes besonders wichtig,
allerdings ist die Prüfung des Konzepts nicht ausschließlich auf diese Punkte
zu beschränken:
1. Erreichbarkeit der S 6,
der U 2, U 9 und der U 5 mit dem Bus im 15-Minuten-Takt zwischen
05:00 Uhr und 00:00 Uhr - Gleiches ist für den Rückweg von U-
oder-S-Bahn anzuwenden. Dies bringt vor allem für Teilzeitbeschäftigte bzw.
Sch ülerinnen und Schüler auf den weiterführenden Schulen
eine enorme Zeitersparnis. 2.
Der Rufbus Knut ist in das Konzept sinnvoll einzubinden. 3. Beschleunigung des Baus des
Gymnasiums Nord, um ausreichend Schulplätze innerhalb der
15-Minuten-Erreichbarkeit zu gewährleisten. 4. Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach
Bonames. Begründung: Das Konzept der 15-Minuten-Stadt kommt aus dem
stadtplanerischen Kontext und beschreibt eine Stadt, in der alle Wege des
Alltags in weniger als 15 Minuten bestritten werden können. Dabei sollen
nachhaltige Verkehrsmittel genutzt werden: Die Strecken werden zu Fuß, mit dem
Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt. Hierfür braucht es eine gleichmäßige
Verteilung der Stationen des Alltags über die gesamte Stadt. Das Konzept geht
auf den französischen Stadtforscher und Experten für komplexe Systeme,
Carlos Moreno, zurück, der dafür bereits mehrfach ausgezeichnet wurde.
Bereits 16 Städte sollen weltweit an der Umsetzung des Konzepts arbeiten.
Während in vielen innenstadtnahen Stadtteilen eine Realisierung des Konzepts
sehr realistisch erscheint, muss der Fokus auch auf Randstadtteile ausgeweitet
werden. Das Konzept ist nicht nur auf Neubaugebiete anzuwenden, sondern auch
für Stadtteile, die in den letzten Jahren stark gewachsen sind, ohne dass die
Infrastruktur entsprechend angepasst wurde. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.05.2025, ST 838
Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
14 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR
14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5250_2024
Erstellt: 11.03.2024
Aktualisiert: 13.08.2025
Parser Lab: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt
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