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Vorlagentyp: OM ID: OM_5250_2024 Erstellt: 11.03.2024 Aktualisiert: 13.08.2025

Parser Lab: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM
 5250 entstanden aus Vorlage: 
            OF 172/14 vom
 26.02.2024   Betreff:  Harheim - Anwendung des Konzeptes der
 15-Minuten-Stadt     Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten,
 ob und wie in Harheim als Blaupause für weitere Randstadtteile das
 stadtplanerische Konzept der 15-Minuten-Stadt umgesetzt werden kann. Dabei ist
 insbesondere zu prüfen, wie ein solches Konzept im Bestand umgesetzt werden
 kann. In diesem Zusammenhang ist dem Ortsbeirat Folgendes besonders wichtig,
 allerdings ist die Prüfung des Konzepts nicht ausschließlich auf diese Punkte
 zu beschränken:  
1. Erreichbarkeit der S 6,
 der U 2, U 9 und der U 5 mit dem Bus im 15-Minuten-Takt zwischen
 05:00 Uhr und 00:00 Uhr - Gleiches ist für den Rückweg von U-
 oder-S-Bahn anzuwenden. Dies bringt vor allem für Teilzeitbeschäftigte bzw.
 Sch ülerinnen und Schüler auf den weiterführenden Schulen
 eine enorme Zeitersparnis. 2.
 Der Rufbus Knut ist in das Konzept sinnvoll einzubinden. 3. Beschleunigung des Baus des
 Gymnasiums Nord, um ausreichend Schulplätze innerhalb der
 15-Minuten-Erreichbarkeit zu gewährleisten. 4. Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach
 Bonames.       Begründung: Das Konzept der 15-Minuten-Stadt kommt aus dem
 stadtplanerischen Kontext und beschreibt eine Stadt, in der alle Wege des
 Alltags in weniger als 15 Minuten bestritten werden können. Dabei sollen
 nachhaltige Verkehrsmittel genutzt werden: Die Strecken werden zu Fuß, mit dem
 Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt. Hierfür braucht es eine gleichmäßige
 Verteilung der Stationen des Alltags über die gesamte Stadt. Das Konzept geht
 auf den französischen Stadtforscher und Experten für komplexe Systeme,
 Carlos Moreno, zurück, der dafür bereits mehrfach ausgezeichnet wurde.
 Bereits 16 Städte sollen weltweit an der Umsetzung des Konzepts arbeiten.
 Während in vielen innenstadtnahen Stadtteilen eine Realisierung des Konzepts
 sehr realistisch erscheint, muss der Fokus auch auf Randstadtteile ausgeweitet
 werden. Das Konzept ist nicht nur auf Neubaugebiete anzuwenden, sondern auch
 für Stadtteile, die in den letzten Jahren stark gewachsen sind, ohne dass die
 Infrastruktur entsprechend angepasst wurde.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 14
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 26.05.2025, ST 838  
 Beratung im Ortsbeirat: 14     Beratungsergebnisse:  32. Sitzung des OBR
 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      33. Sitzung des OBR
 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      34. Sitzung des OBR
 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      35. Sitzung des OBR
 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      36. Sitzung des OBR
 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      37. Sitzung des OBR
 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      38. Sitzung des OBR
 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      39. Sitzung des OBR
 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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