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A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2018, OF 885/5
Betreff: Anwohner- und bürgerverträglicher
Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 Der Magistrat wird aufgefordert,
zusammen mit den zuständigen Behörden - Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt und
Bauaufsicht - eine Lösung für die übermäßige Lärm- und extreme Rauch- bzw.
Geruchsbelästigung der Nachbarschaft durch die obige Shisha Bar zu
finden. Begründung: Zum Jahreswechsel 2018 hat im Ziegelhüttenweg 35 in
bisher als Büroräume genutzten Ladenflächen eine neue Shisha-Bar eröffnet.
Diese befindet sich inmitten eines stark familiär
geprägten Wohngebiets. Im gleichen Gebäude der Bar sowie in den angrenzenden
Häusern wohnen zum großen Teil junge Familien und ältere Menschen und befinden
sich Einrichtungen zur Kinderbetreuung (KITA, Krabbelstube, Tagesmutter).
Seit der Eröffnung der Bar haben sämtliche Anwohner
im größeren Umkreis nun mit erheblichen Einschränkungen zu kämpfen, die nun im
Laufe des Frühjahrs und der beginnenden Freiluftsaison deutlich zugenommen
haben. Regelmäßig, und insbesondere an den
Wochenenden, wird durch die Lüftungsanlage der Bar, 2 Ventilatoren, ab 16:00
Uhr nachmittags bis 4:00 Uhr nachts äußerst durchdringender Shisha-Rauch
ungefiltert auf die Straße geblasen. Ebenso wird im Wirtschaftsgarten der Bar
im Freien Shisha geraucht. Die entsprechende Geruchsbelästigung ist derart
intensiv, dass nicht nur ein Aufenthalt im Freien/auf den Balkonen und
Terrassen kaum denkbar, sondern auch ein Lüften der Wohnung am Abend und
während der Schlafenszeit nicht mehr möglich ist und dies bei dem einen oder
anderen Anwohner auch zur Übelkeit führt. Auch mit Hinblick auf mögliche
gesundheitliche Risiken, insbesondere für kleine Kinder und Personen mit
gesundheitlichen Einschränkungen, sind deshalb viele besorgt. Des Weiteren ergeben sich Einschränkungen in Bezug
auf Lärm, da die Lokalität zu Veranstaltungen inkl. DJ ab 22:00 Uhr einlädt -
mit entsprechender Musik-Beschallung bis 04.00 Uhr morgens - teilweise wird
sogar erst ab 02:00 Uhr nachts eingeladen. Die Gesamtsituation ist für die Anwohner belastend
und inakzeptabel.
Insgesamt stellt die neue
Lokalität eine erhebliche Belastung für das nachbarschaftliche Miteinander in
unserem Wohnviertel auf Basis gegenseitiger Rücksichtnahme dar und wir bitten
um Ihre Unterstützung. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5
am 08.06.2018, TO I, TOP 26 Die Vorlage OF 885/5
wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und LINKE. erklärt.
Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3307 2018
Die
Vorlage OF 885/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_885-5_2018
Erstellt: 19.05.2018
Aktualisiert: 19.06.2018
Parser Lab: Anwohner- und bürgerverträglicher Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35
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