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Vorlagentyp: OF ID: OF_858-3_2025 Erstellt: 06.04.2025 Aktualisiert: 05.05.2025

Parser Lab: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ℹ️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 06.04.2025,
 OF 858/3     Betreff:  Verpackungssteuer auf
 Einwegverpackungen      Der Ortsbeirat möge
 beschließen:  
Die Stadtverordnetenversammlung
 möge beschließen:  Der
 Magistrat wird aufgefordert,  die Einführung einer Verpackungssteuer auf
 Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von
 Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in
 der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den
 sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben.  Ein Beschlussvorschlag über juristische und
 finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der
 Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.      Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben
 werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber auch in
 der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen,
 zu reduzieren.  In der Stadt
 Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag
 beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro
 für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für
 Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder
 Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die
 Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber
 im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt.
 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b
 vg25-006.html)   Zwischenzeitlich laufen aufgrund der
 nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung
 einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe).
 Frankfurt sollte unbeding dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende
 Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel
 kritisieren Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten
 der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet
 werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen
 geschaffen.   Aus Tübingen wird berichtet, dass
 Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger
 benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine
 Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine
 Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat
 bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt.     Antragsteller: 
            GRÜNE  
 Vertraulichkeit: Nein   Beratung im Ortsbeirat: 3     Beratungsergebnisse:  38. Sitzung des OBR 3
 am 24.04.2025, TO I, TOP 9                           Beschluss:    Anregung   OA 546 2025 
     Die Vorlage OF 858/3 wird mit   der Maßgabe
 beschlossen, dass der Antrag geprüft und darüber berichtet werden   soll.
        Abstimmung:    
  GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen   Linke, FDP und
 ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Regex Feld-Check

  • Betreff Passt zum Original
  • Vorgang Fehlt
  • Beschlussvorschlag Fehlt
  • Begründung Nicht im Original gefunden
  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Vorhanden (Strukturiert)

Betreff

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen

Begründung

<p>Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b vg25-006.html) Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbeding dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt.</p>

Beratungsergebnisse

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Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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  "begruendung": "<p>Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b vg25-006.html) Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbeding dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt.</p>",
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  "antragsteller": "GRÜNE",
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}
                    
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Ja
Regex Felder
11
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
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