S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.04.2025,
OF 858/3 Betreff: Verpackungssteuer auf
Einwegverpackungen Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: Der
Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf
Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von
Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in
der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den
sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und
finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der
Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben
werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber auch in
der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen,
zu reduzieren. In der Stadt
Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag
beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro
für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für
Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder
Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die
Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber
im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt.
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b
vg25-006.html) Zwischenzeitlich laufen aufgrund der
nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung
einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe).
Frankfurt sollte unbeding dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende
Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel
kritisieren Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten
der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet
werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen
geschaffen. Aus Tübingen wird berichtet, dass
Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger
benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine
Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine
Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat
bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3
am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 546 2025
Die Vorlage OF 858/3 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass der Antrag geprüft und darüber berichtet werden soll.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_858-3_2025
Erstellt: 06.04.2025
Aktualisiert: 05.05.2025
Parser Lab: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen
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Originaltext (PARLIS)
Quelle ✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ℹ️ Beratungsergebnisse
Regex Feld-Check
- Betreff Passt zum Original
- Vorgang Fehlt
- Beschlussvorschlag Fehlt
- Begründung Nicht im Original gefunden
- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Vorhanden (Strukturiert)
Betreff
Verpackungssteuer auf
Einwegverpackungen
Begründung
<p>Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b vg25-006.html) Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbeding dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt.</p>
Beratungsergebnisse
[
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"GRÜNE",
"CDU",
"SPD",
"Volt"
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"decision_text": "Die Vorlage OF 858/3 wird mit der Maßgabe\n beschlossen, dass der Antrag geprüft und darüber berichtet werden soll.",
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"ÖkoLinX-ARL"
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Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"begruendung": "<p>Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b vg25-006.html) Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbeding dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt.</p>",
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