S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.01.2024,
OF 843/2 Betreff: Schwangere vor Belästigung schützen -
Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich,
dass die Bundesregierung mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
einen besseren Schutz schwangerer Frauen gegen Belästigung von
Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen auf den Weg gebracht hat. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten
1. zu prüfen und berichten,
welche konkreten Möglichkeiten die Stadt mit dieser Reform hätte, sogenannte
"Mahnwachen" von Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle von Pro
Familia zu verbieten. Hierbei soll insbesondere beim Land Hessen erfragt
werden, wie dieses die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht, einen
"ungehinderten Zugang" zu Beratungsstellen sicherzustellen, interpretiert und
wie diese Pflicht aus seiner Sicht erfüllt werden kann, 2. zu prüfen und berichten, ob insbesondere das
zeitweilig angeordnete, jedoch durch das Verwaltungsgericht Frankfurt gekippte,
Demonstrationsverbot vor der Beratungsstelle mit der Reform des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes wieder möglich wäre, 3. sofern dies durch die Reform ermöglicht wird, nach
Inkrafttreten des Gesetzes wieder ein entsprechendes Demonstrationsverbot zu
erlassen, 4. die im
Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionen gegen Belästigungen von Schwangeren im
Schutzradius, sofern diese im endgültigen Gesetz enthalten bleiben, nach
Inkrafttreten wirksam durchzusetzen, 5. zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten der
Magistrat sieht, den im derzeitigen Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzradius um
Beratungsstellen und Arztpraxen gegen Belästigung von Schwangeren von 100 m im
parlamentarischen Verfahren (z.B. im Rahmen von Anhörungen in den
Ausschusssitzungen) auf 150 m zu erhöhen, und 6. diese Möglichkeiten
vollumfänglich zu nutzen. Begründung: Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch
in Erwägung ziehen und damit von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen,
sind verpflichtet eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen.
Seit Jahren werden diese
Frauen von Abtreibungsgegner*innen auf dem Weg zur Beratungsstelle belästigt.
Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Schutzzone um die Beratungsstelle
Pro Familia gekippt hatte, dürfen diese Proteste gegen die körperliche
Selbstbestimmung der Schwangeren wieder direkt vor der Beratungsstelle
stattfinden. Nun hat die
Bundesregierung eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in den
Gesetzgebungsgang gebracht, die Schwangere besser vor Belästigung schützen
soll. Die beiden Kernelemente dabei sind: a) die Pflicht für die Bundesländer sicherzustellen,
dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch
genommen werden kann, und b)
ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gegen Personen, die im Umkreis von 100 Metern
um die Beratungsstellen Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen
belästigen, oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen,
bei ihrer Arbeit behindern. Aus dem ersten Punkt ergibt sich die Frage, ob das
Land Hessen Möglichkeiten schaffen müsste, die es Kommunen erlaubt, Proteste
von Abtreibungsgegner*innen in einem bestimmten Umkreis um Beratungsstellen zu
unterbinden. Hier sollte Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende
Regelungen auf Landesebene zügig nach in Krafttreten des Bundesgesetzes
getroffen werden und von den Kommunen ebenso zügig umgesetzt werden. Insbesondere wäre zu prüfen, ob die
Stadt Frankfurt ihre Regelung, solche Proteste nicht vor der Beratungsstelle
stattfinden zu lassen, wieder einführen könnte. Gleichzeitig soll das Gesetz das Aufsuchen der
Beratungsstellen ohne Belästigung gewährleisten. Hierfür sollte mindestens auch
der ungehinderte Zugang von Haltestellen des ÖPNV eingeschlossen sein. Die
nächstgelegene Haltestelle wäre die Bushaltestelle Palmengartenstraße. Die
derzeitige Regelung eine Schutzradius von 100 m - siehe b) - würde diese aber
nicht einschließen. Daher sollte der Magistrat in Anbetracht der örtlichen
Gegebenheiten den Versuch unternehmen, dass der Schutzradius auf 150 m (so wie
etwa in Österreich und Frankreich) erhöht wird. Damit Frauen die Beratung auch
mit dem ÖPNV unbelästigt aufsuchen können. Antragsteller:
GRÜNE
Linke
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
04.09.2023, OF
723/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2
am 19.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage
OF 723/2 wird durch die Vorlage OF 843/2 für erledigt erklärt.
2. Die Vorlage
OF 843/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2
am 11.03.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 843/2 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2
am 22.04.2024, TO I, TOP 9 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die
Vorlage OF 843/2 eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5429 2024
1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt.
2. Die Vorlage OF 843/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, 3 CDU, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL
gegen 1 CDU, SPD und FDP (= Zurückstellung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, FDP,
Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_843-2_2024
Erstellt: 24.01.2024
Aktualisiert: 13.05.2024
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