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Vorlagentyp: OF ID: OF_843-2_2024 Erstellt: 24.01.2024 Aktualisiert: 13.05.2024

Parser Lab: Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 24.01.2024,
 OF 843/2     Betreff:  Schwangere vor Belästigung schützen -
 Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des
 Schwangerschaftskonfliktgesetzes     Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich,
 dass die Bundesregierung mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
 einen besseren Schutz schwangerer Frauen gegen Belästigung von
 Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen auf den Weg gebracht hat.   Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten
1. zu prüfen und berichten,
 welche konkreten Möglichkeiten die Stadt mit dieser Reform hätte, sogenannte
 "Mahnwachen" von Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle von Pro
 Familia zu verbieten. Hierbei soll insbesondere beim Land Hessen erfragt
 werden, wie dieses die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht, einen
 "ungehinderten Zugang" zu Beratungsstellen sicherzustellen, interpretiert und
 wie diese Pflicht aus seiner Sicht erfüllt werden kann, 2. zu prüfen und berichten, ob insbesondere das
 zeitweilig angeordnete, jedoch durch das Verwaltungsgericht Frankfurt gekippte,
 Demonstrationsverbot vor der Beratungsstelle mit der Reform des
 Schwangerschaftskonfliktgesetzes wieder möglich wäre, 3. sofern dies durch die Reform ermöglicht wird, nach
 Inkrafttreten des Gesetzes wieder ein entsprechendes Demonstrationsverbot zu
 erlassen, 4. die im
 Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionen gegen Belästigungen von Schwangeren im
 Schutzradius, sofern diese im endgültigen Gesetz enthalten bleiben, nach
 Inkrafttreten wirksam durchzusetzen, 5. zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten der
 Magistrat sieht, den im derzeitigen Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzradius um
 Beratungsstellen und Arztpraxen gegen Belästigung von Schwangeren von 100 m im
 parlamentarischen Verfahren (z.B. im Rahmen von Anhörungen in den
 Ausschusssitzungen) auf 150 m zu erhöhen, und 6.  diese Möglichkeiten
 vollumfänglich zu nutzen.     Begründung: Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch
 in Erwägung ziehen und damit von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen,
 sind verpflichtet eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen.
  Seit Jahren werden diese
 Frauen von Abtreibungsgegner*innen auf dem Weg zur Beratungsstelle belästigt.
 Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Schutzzone um die Beratungsstelle
 Pro Familia gekippt hatte, dürfen diese Proteste gegen die körperliche
 Selbstbestimmung der Schwangeren wieder direkt vor der Beratungsstelle
 stattfinden. Nun hat die
 Bundesregierung eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in den
 Gesetzgebungsgang gebracht, die Schwangere besser vor Belästigung schützen
 soll. Die beiden Kernelemente dabei sind: a) die Pflicht für die Bundesländer sicherzustellen,
 dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch
 genommen werden kann, und b)
 ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gegen Personen, die im Umkreis von 100 Metern
 um die Beratungsstellen Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen
 belästigen, oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen,
 bei ihrer Arbeit behindern.   Aus dem ersten Punkt ergibt sich die Frage, ob das
 Land Hessen Möglichkeiten schaffen müsste, die es Kommunen erlaubt, Proteste
 von Abtreibungsgegner*innen in einem bestimmten Umkreis um Beratungsstellen zu
 unterbinden. Hier sollte Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende
 Regelungen auf Landesebene zügig nach in Krafttreten des Bundesgesetzes
 getroffen werden und von den Kommunen ebenso zügig umgesetzt werden. Insbesondere wäre zu prüfen, ob die
 Stadt Frankfurt ihre Regelung, solche Proteste nicht vor der Beratungsstelle
 stattfinden zu lassen, wieder einführen könnte. Gleichzeitig soll das Gesetz das Aufsuchen der
 Beratungsstellen ohne Belästigung gewährleisten. Hierfür sollte mindestens auch
 der ungehinderte Zugang von Haltestellen des ÖPNV eingeschlossen sein. Die
 nächstgelegene Haltestelle wäre die Bushaltestelle Palmengartenstraße. Die
 derzeitige Regelung eine Schutzradius von 100 m - siehe b) - würde diese aber
 nicht einschließen. Daher sollte der Magistrat in Anbetracht der örtlichen
 Gegebenheiten den Versuch unternehmen, dass der Schutzradius auf 150 m (so wie
 etwa in Österreich und Frankreich) erhöht wird. Damit Frauen die Beratung auch
 mit dem ÖPNV unbelästigt aufsuchen können.     Antragsteller: 
            GRÜNE 
            Linke  
 Vertraulichkeit: Nein   Hauptvorlage: 
            Antrag vom
 04.09.2023, OF
 723/2   Beratung im Ortsbeirat: 2     Beratungsergebnisse:  28. Sitzung des OBR 2
 am 19.02.2024, TO I, TOP 8                           Beschluss:        1.    Die Vorlage
 OF 723/2 wird durch   die Vorlage OF 843/2 für erledigt erklärt.  
    2.    Die Vorlage
 OF 843/2 wird bis   zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 
      Abstimmung:   
  zu 1.    Einstimmige Annahme       zu 2.    Einstimmige Annahme      29. Sitzung des OBR 2
 am 11.03.2024, TO I, TOP 14                           Beschluss:        Die Vorlage OF 843/2 wird bis   zur nächsten
 turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.         Abstimmung:    
  Einstimmige Annahme      30. Sitzung des OBR 2
 am 22.04.2024, TO I, TOP 9                           Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die
 Vorlage OF 843/2 eine Runde zurückzustellen.      Beschluss:    Anregung   an den Magistrat OM   5429 2024 
     1. Der Geschäftsordnungsantrag   wird abgelehnt.
  2. Die Vorlage OF 843/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
        Abstimmung:    
  zu 1. GRÜNE, 3 CDU, Linke, BFF   und ÖkoLinX-ARL
 gegen 1 CDU, SPD und FDP (= Zurückstellung)   zu 2. GRÜNE, 3 CDU, FDP,
 Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (=   Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
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