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Vorlagentyp: OF ID: OF_825-3_2025 Erstellt: 23.01.2025 Aktualisiert: 04.02.2025

Parser Lab: Café im Holzhausenpark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ℹ️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 23.01.2025,
 OF 825/3     Betreff:  Café im Holzhausenpark: Keine Versetzung
 des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet      Der Ortsbeirat möge
 beschließen:  
Der Magistrat möge Abstand nehmen
 von einer angedachten Versetzung des Café-Pavillons im Holzhausenpark und die
 Wiedereröffnung des Cafés in diesem Frühjahr ermöglichen.     Begründung: Das Café im Holzhausenpark ist seit über einem Jahr
 geschlossen. Bei einer Ortsbegehung am 16.1.25 wurde Folgendes festgestellt:
 Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der an das Dach
 des Cafés bis auf 30 cm heranreicht.    Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen
 Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. EUR 20.000,00. Nach Rücksprache mit
 dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf 10 Stehlen
 (drei Stehlen an jeder Seite, 1 Stehle in der Mitte der Betonplatte) fest im
 Boden verankert.  Für eine Versetzung müssten an zwei Seiten der
 Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der Stahlträger unter
 der Betonplatte könnte die Betonplatte reißen, da sie auch in der Mitte mit
 einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen. Bei Anhebung der
 Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger beschädigt werden.
 Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu vermeiden.   Zur weiteren Erhaltung des Baums ist aus Sicht des
 Architekten eine Versetzung des Café-Gebäudes nicht notwendig. Die dem Baum
 zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und weder Seitenwand
 noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der Baum auch zu keinem
 Zeitpunkt durch das Gebäude berührt.    Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des
 Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll.
 Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der
 Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt.    Der Café-Betreiber würde die Patenschaft für den Baum
 übernehmen.     Antragsteller: 
            GRÜNE 
            CDU  
 Vertraulichkeit: Nein   Beratung im Ortsbeirat: 3     Beratungsergebnisse:  35. Sitzung des OBR 3
 am 23.01.2025, TO I, TOP 54                           Beschluss:    Anregung   an den Magistrat OM   6391 2025 
     Die Vorlage OF 825/3 wird in der   vorgelegten
 Fassung beschlossen.     
   Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme

Regex Feld-Check

  • Betreff Passt zum Original
  • Vorgang Fehlt
  • Beschlussvorschlag Fehlt
  • Begründung Nicht im Original gefunden
  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Vorhanden (Strukturiert)

Betreff

Café im Holzhausenpark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet

Begründung

<p>Das Café im Holzhausenpark ist seit über einem Jahr geschlossen. Bei einer Ortsbegehung am 16.1.25 wurde Folgendes festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der an das Dach des Cafés bis auf 30 cm heranreicht. Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. EUR 20.000,00. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf 10 Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, 1 Stehle in der Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert. Für eine Versetzung müssten an zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der Stahlträger unter der Betonplatte könnte die Betonplatte reißen, da sie auch in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen. Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu vermeiden. Zur weiteren Erhaltung des Baums ist aus Sicht des Architekten eine Versetzung des Café-Gebäudes nicht notwendig. Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt. Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll. Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt. Der Café-Betreiber würde die Patenschaft für den Baum übernehmen.</p>

Beratungsergebnisse

[ { "date": "2025-01-23", "committee": "OBR 3", "agenda_item": "54", "agenda_part": "I", "parties_for": null, "decision_text": "Die Vorlage OF 825/3 wird in der vorgelegten\n Fassung beschlossen.", "decision_type": null, "voting_result": "Einstimmige Annahme", "session_number": "35", "parties_abstain": null, "parties_against": null } ]
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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  "betreff": "Café im Holzhausenpark: Keine Versetzung\ndes Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet",
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    "decision_text": "Anregung   an den Magistrat OM   6391 2025 \n     Die Vorlage OF 825/3 wird in der   vorgelegten\n Fassung beschlossen.",
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  "antrag_text": "<p>Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Abstand nehmen von einer angedachten Versetzung des Café-Pavillons im Holzhausenpark und die Wiedereröffnung des Cafés in diesem Frühjahr ermöglichen.     Begründung: Das Café im Holzhausenpark ist seit über einem Jahr geschlossen. Bei einer Ortsbegehung am 16.1.25 wurde Folgendes festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der an das Dach des Cafés bis auf 30 cm heranreicht.    Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. EUR 20.000,00. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf 10 Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, 1 Stehle in der Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert.  Für eine Versetzung müssten an zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der Stahlträger unter der Betonplatte könnte die Betonplatte reißen, da sie auch in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen. Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu vermeiden.   Zur weiteren Erhaltung des Baums ist aus Sicht des Architekten eine Versetzung des Café-Gebäudes nicht notwendig. Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt.    Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll. Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt.    Der Café-Betreiber würde die Patenschaft für den Baum übernehmen.</p>",
  "begruendung": "<p>Das Café im Holzhausenpark ist seit über einem Jahr geschlossen. Bei einer Ortsbegehung am 16.1.25 wurde Folgendes festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der an das Dach des Cafés bis auf 30 cm heranreicht. Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. EUR 20.000,00. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf 10 Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, 1 Stehle in der Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert. Für eine Versetzung müssten an zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der Stahlträger unter der Betonplatte könnte die Betonplatte reißen, da sie auch in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen. Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu vermeiden. Zur weiteren Erhaltung des Baums ist aus Sicht des Architekten eine Versetzung des Café-Gebäudes nicht notwendig. Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt. Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll. Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt. Der Café-Betreiber würde die Patenschaft für den Baum übernehmen.</p>",
  "vorlagen_id": "OF_825-3_2025",
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Ja
Regex Felder
11
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
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