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Vorlagentyp: OF ID: OF_783-11_2025 Erstellt: 24.09.2025 Aktualisiert: 31.10.2025

Parser Lab: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 24.09.2025,
 OF 783/11     Betreff:  Schutz des Stadtteils Riederwald
 bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang  Vorgang: 
OM 1984/17 OBR 11; ST 2298/17; OM
 3818/23 OBR 11; ST 2218/23; ST 1269/23; V 997/24 OBR 11      Der Ortsbeirat möge beschließen:   Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, endlich
 eine konkrete Ansprechperson zu benennen, die an einem Runden Tisch mit dem
 Stadionbetreiber teilnimmt. Ziel ist es, den weiterhin erheblichen
 Handlungsbedarf im Hinblick auf die massiven Belastungen des Stadtteils
 Riederwald bei Großveranstaltungen verbindlich zu klären. Der Magistrat hat in
 ST 1269 (Juni 2024) eine solche Beteiligung ausdrücklich zugesagt, Anfragen des
 Ortsbeirats hierzu aber bislang unbeantwortet gelassen.   Der Ortsbeirat bittet erneut um Antwort auf die Frage
 der V 997 vom 02.09.2024: Existiert die vom Magistrat im Jahr 2017 genannte
 "städtische Verfügung" zum Schutz des Stadtteils Riederwald oder nicht? Falls
 nein, erwartet der Ortsbeirat eine klare Aussage, ob der Magistrat eine solche
 Verfügung erlassen wird. In ST 2298 (2017) hatte der Magistrat mitgeteilt, dass
 aufgrund städtischer Verfügung ein Stadionmieter verpflichtet sei, auf eigene
 Kosten Ordnungskräfte für den Riederwald einzusetzen.       Begründung: Der FSV gewinnt erfreulicherweise zunehmend
 Großveranstaltungen für sein Stadion. Gleichzeitig bleibt die Situation für den
 Stadtteil Riederwald untragbar: Bei jeder Großveranstaltung wird insbesondere
 der westliche Teil der Siedlung von illegal parkenden Fahrzeugen
 überflutet.   Trotz wiederholter Initiativen des
 Ortsbeirats ist es bisher nicht gelungen, hier zu verbindlichen Lösungen mit
 dem Magistrat zu kommen. Gespräche wurden verweigert oder blieben
 folgenlos.   Hinzu kommt: Der Verweis des
 Magistrats in ST 1269 auf die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie greift
 ins Leere. Die Richtlinie verpflichtet den Betreiber lediglich zur Sicherung
 der Versammlungsstätte selbst - nicht aber zum Schutz des umliegenden
 Stadtteils. Genau hier besteht jedoch seit Jahren dringender Handlungsbedarf,
 den der Magistrat nicht länger unbeantwortet lassen darf.     Antragsteller: 
            SPD  
 Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 
            Anregung an den
 Magistrat vom 24.04.2023, OM 3818 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 05.06.2023, ST 1269 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 30.10.2023, ST 2218 
            Auskunftsersuchen
 vom 02.09.2024, V 997
  Beratung im Ortsbeirat: 11     Beratungsergebnisse:  42. Sitzung des OBR
 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 21                           Beschluss:    Anregung   an den Magistrat OM   7495 2025 
     Die Vorlage OF 783/11 wird in   der vorgelegten
 Fassung beschlossen.     
   Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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Parser-Diagnostik

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Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen