S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.09.2025,
OF 783/11 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald
bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Vorgang:
OM 1984/17 OBR 11; ST 2298/17; OM
3818/23 OBR 11; ST 2218/23; ST 1269/23; V 997/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, endlich
eine konkrete Ansprechperson zu benennen, die an einem Runden Tisch mit dem
Stadionbetreiber teilnimmt. Ziel ist es, den weiterhin erheblichen
Handlungsbedarf im Hinblick auf die massiven Belastungen des Stadtteils
Riederwald bei Großveranstaltungen verbindlich zu klären. Der Magistrat hat in
ST 1269 (Juni 2024) eine solche Beteiligung ausdrücklich zugesagt, Anfragen des
Ortsbeirats hierzu aber bislang unbeantwortet gelassen. Der Ortsbeirat bittet erneut um Antwort auf die Frage
der V 997 vom 02.09.2024: Existiert die vom Magistrat im Jahr 2017 genannte
"städtische Verfügung" zum Schutz des Stadtteils Riederwald oder nicht? Falls
nein, erwartet der Ortsbeirat eine klare Aussage, ob der Magistrat eine solche
Verfügung erlassen wird. In ST 2298 (2017) hatte der Magistrat mitgeteilt, dass
aufgrund städtischer Verfügung ein Stadionmieter verpflichtet sei, auf eigene
Kosten Ordnungskräfte für den Riederwald einzusetzen. Begründung: Der FSV gewinnt erfreulicherweise zunehmend
Großveranstaltungen für sein Stadion. Gleichzeitig bleibt die Situation für den
Stadtteil Riederwald untragbar: Bei jeder Großveranstaltung wird insbesondere
der westliche Teil der Siedlung von illegal parkenden Fahrzeugen
überflutet. Trotz wiederholter Initiativen des
Ortsbeirats ist es bisher nicht gelungen, hier zu verbindlichen Lösungen mit
dem Magistrat zu kommen. Gespräche wurden verweigert oder blieben
folgenlos. Hinzu kommt: Der Verweis des
Magistrats in ST 1269 auf die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie greift
ins Leere. Die Richtlinie verpflichtet den Betreiber lediglich zur Sicherung
der Versammlungsstätte selbst - nicht aber zum Schutz des umliegenden
Stadtteils. Genau hier besteht jedoch seit Jahren dringender Handlungsbedarf,
den der Magistrat nicht länger unbeantwortet lassen darf. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298
Anregung an den
Magistrat vom 24.04.2023, OM 3818
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.06.2023, ST 1269
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.10.2023, ST 2218
Auskunftsersuchen
vom 02.09.2024, V 997
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR
11 am 20.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7495 2025
Die Vorlage OF 783/11 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_783-11_2025
Erstellt: 24.09.2025
Aktualisiert: 31.10.2025
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