S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.01.2025,
OF 522/8 Betreff: Das Nordwestzentrum ist mehr als ein
Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der
Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren
Der
Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle prüfen und berichten:
Wir fordern den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, in
wichtigen Passagen des Nordwestzentrums (NWZ) Messungen zur Luftqualität
vorzunehmen oder den Betreiber zu solchen aufzufordern. Darüber hinaus fordern
wir die Stadt Frankfurt auf, sollten die gewonnenen Ergebnisse gesundheitliche
(Feinstaub-)Grenzwerte überschreiten, auf das Center-Management zuzugehen, um
sämtliche, von Bürger*innen notwendigerweise zu passierenden Abschnitte ins
Zentrum, im Zentrum zu Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen (Bücherei,
Schwimmbad, Volkshochschule, u. w.) sowie an der Bushaltestelle gänzlich
rauchfrei zu halten. Begründung: 1. Passivrauchen ist überall gesundheitsschädlich.
Auch im Freien und halb-offenen Räumen, wie sie im NWZ vorzufinden sind. Ein
aktueller Appell aus der Wissenschaft unterstreicht das
(https://pneumologie.de/aktuelles-service/presse/pressemitteilungen/pneumologen-
verbaende-fordern-nichtraucher-und-kinder-oeffentlichen-plaetzen-besser-vor-niko
tin-und-feinstaubbelastungen-schuetzen). 2. Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert allen
Bürger*innen des Landes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das
Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen betont, dass dieses
Recht auch den Schutz vor Umweltbelastungen, einschließlich Luftverschmutzung,
umfasst. 3. In seinen
Funktionen erfüllt das NWZ gemäß Gründungsidee einen städtischen Auftrag, der
gleichzusetzen ist mit der des öffentlichen Raumes ("Ein Geschäfts- und
Kulturzentrum soll die Funktion einer City übernehmen, sozusagen als
Zweigstelle der Frankfurter Innenstadt", bewirbt sich das Center-Management
selbst: https://www.nwz-frankfurt.de/das-center/geschichte/. ) Folglich obliegt dem
Center-Management somit eine besondere Funktion im Stadtteil, die weit über den
reinen Konsum als Besuchsgrund hinausgeht. Damit ist das NWZ nicht allein ein
"Einkaufszentrum", für welche das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG)
nämlich keine grundsätzliche Regelung bereithält und weswegen nach wie vor im
NWZ geraucht werden darf ("Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG)
enthält grundsätzlich keine Regelung für Einkaufszentren" (FR 2019) "Für die in den überdachten
Freiflächen und Fußgängerbereichen des Zentrums betriebenen Gastronomiegärten
gilt nach Entscheidungen des Amtsgerichtes Frankfurt am Main kein Rauchverbot,
da das Zentrum keinen umschlossenen Raum im Sinne des HNRSG
darstellt."Abrufbar:
https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1120 (15.1.2024). Frankfurter Rundschau (2019):
"Shoppen unter Rauchschwaden" Abrufbar:
https://www.fr.de/frankfurt/heddernheim-ort904323/frankfurt-heddernheim-nordwest
zentrum-shoppen-unter-rauchschwaden-11843204.html (15.1.2024)). 4. In Hessen gilt folgerichtig ein
Rauchverbot in allen solchen ". . Einrichtungen, in denen sich die Bürgerinnen
und Bürger entweder aufhalten müssen, sich weiterbilden oder ihre Freizeit
verbringen." Dies trifft auch auf das Nordwestzentrum zu, denn öffentliche
Daseins- und Gesundheitsvorsorge, Bildung und Mobilität gehören zur notwendigen
Alltagsgestaltung.
5. Dass vor allem vor Gaststätten
geraucht wird (Stichwort Modeboulevard) bleibt verwunderlich, denn
"Gaststätten" dürfen in Ausnahmefällen Raucherbereiche zulassen, müssen diese
allerdings räumlich von den Nichtraucherbereichen trennen: Nebenräume /
vollständig geschlossene Raucherkabinen. Die offenen Sitzbereiche vor den
Innenräumen der Gastronomie sind mitnichten räumlich abgetrennt
(https://soziales.hessen.de/Gesundheit/Sucht-und-Suchthilfe/FAQ-Nichtraucherschu
tz#:~:text=Bundesgesetzlich%20ist%20seit%201.,in%20Bahnhöfen%20das%20Rauchen%20v
erboten). Foto 1: Gern benutzter Aschenbecher neben dem
Kinderkarussell (Quelle: VR, 11/2023) Antragsteller:
Linke
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8
am 23.01.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6458 2025
Die Vorlage OF 522/8 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen fraktionslos (=
Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_522-8_2025
Erstellt: 07.01.2025
Aktualisiert: 12.02.2025
Parser Lab: Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren
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Originaltext (PARLIS)
Quelle ✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ℹ️ Beratungsergebnisse
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- Betreff Passt zum Original
- Vorgang Fehlt
- Beschlussvorschlag Fehlt
- Begründung Nicht im Original gefunden
- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Vorhanden (Strukturiert)
Betreff
Das Nordwestzentrum ist mehr als ein
Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der
Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren
Der
Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle prüfen und berichten:
Wir fordern den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, in
wichtigen Passagen des Nordwestzentrums (NWZ) Messungen zur Luftqualität
vorzunehmen oder den Betreiber zu solchen aufzufordern. Darüber hinaus fordern
wir die Stadt Frankfurt auf, sollten die gewonnenen Ergebnisse gesundheitliche
(Feinstaub-)Grenzwerte überschreiten, auf das Center-Management zuzugehen, um
sämtliche, von Bürger*innen notwendigerweise zu passierenden Abschnitte ins
Zentrum, im Zentrum zu Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen (Bücherei,
Schwimmbad, Volkshochschule, u. w.) sowie an der Bushaltestelle gänzlich
rauchfrei zu halten.
Begründung
<ol>
<li>Passivrauchen ist überall gesundheitsschädlich.</li>
</ol>
<p>Auch im Freien und halb-offenen Räumen, wie sie im NWZ vorzufinden sind. Ein aktueller Appell aus der Wissenschaft unterstreicht das (https://pneumologie.de/aktuelles-service/presse/pressemitteilungen/pneumologen- verbaende-fordern-nichtraucher-und-kinder-oeffentlichen-plaetzen-besser-vor-niko tin-und-feinstaubbelastungen-schuetzen). 2. Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert allen Bürger*innen des Landes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen betont, dass dieses Recht auch den Schutz vor Umweltbelastungen, einschließlich Luftverschmutzung, umfasst. 3. In seinen Funktionen erfüllt das NWZ gemäß Gründungsidee einen städtischen Auftrag, der gleichzusetzen ist mit der des öffentlichen Raumes ("Ein Geschäfts- und Kulturzentrum soll die Funktion einer City übernehmen, sozusagen als Zweigstelle der Frankfurter Innenstadt", bewirbt sich das Center-Management selbst: https://www.nwz-frankfurt.de/das-center/geschichte/. ) Folglich obliegt dem Center-Management somit eine besondere Funktion im Stadtteil, die weit über den reinen Konsum als Besuchsgrund hinausgeht. Damit ist das NWZ nicht allein ein "Einkaufszentrum", für welche das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) nämlich keine grundsätzliche Regelung bereithält und weswegen nach wie vor im NWZ geraucht werden darf ("Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) enthält grundsätzlich keine Regelung für Einkaufszentren" (FR 2019) "Für die in den überdachten Freiflächen und Fußgängerbereichen des Zentrums betriebenen Gastronomiegärten gilt nach Entscheidungen des Amtsgerichtes Frankfurt am Main kein Rauchverbot, da das Zentrum keinen umschlossenen Raum im Sinne des HNRSG darstellt."Abrufbar: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1120 (15.1.2024). Frankfurter Rundschau (2019): "Shoppen unter Rauchschwaden" Abrufbar: https://www.fr.de/frankfurt/heddernheim-ort904323/frankfurt-heddernheim-nordwest zentrum-shoppen-unter-rauchschwaden-11843204.html (15.1.2024)). 4. In Hessen gilt folgerichtig ein Rauchverbot in allen solchen ". . Einrichtungen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger entweder aufhalten müssen, sich weiterbilden oder ihre Freizeit verbringen." Dies trifft auch auf das Nordwestzentrum zu, denn öffentliche Daseins- und Gesundheitsvorsorge, Bildung und Mobilität gehören zur notwendigen Alltagsgestaltung.</p>
<ol>
<li>Dass vor allem vor Gaststätten</li>
</ol>
<p>geraucht wird (Stichwort Modeboulevard) bleibt verwunderlich, denn "Gaststätten" dürfen in Ausnahmefällen Raucherbereiche zulassen, müssen diese allerdings räumlich von den Nichtraucherbereichen trennen: Nebenräume / vollständig geschlossene Raucherkabinen. Die offenen Sitzbereiche vor den Innenräumen der Gastronomie sind mitnichten räumlich abgetrennt (https://soziales.hessen.de/Gesundheit/Sucht-und-Suchthilfe/FAQ-Nichtraucherschu tz#:~:text=Bundesgesetzlich%20ist%20seit%201.,in%20Bahnhöfen%20das%20Rauchen%20v erboten). Foto 1: Gern benutzter Aschenbecher neben dem Kinderkarussell (Quelle: VR, 11/2023)</p>
Beratungsergebnisse
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Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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