S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.05.2023,
OF 470/11 Betreff: Die Kleingartenanlage Kleeacker
wird weiter erhalten Vorgang: OA 101/16 OBR 11; B 161/17; B 26/20; OA 585/20 OBR
11; B 631/20 Der Ortsbeirat möge
beschließen: Der
Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob andere Pläne, als der momentane Erhalt
des Kleingartengeländes Kleeacker vorliegen? Ist der Kleeacker durch den Bau der Nordmainischen
S-Bahn akut von einer Räumung bedroht? Wird der Kleeacker als Reservefläche für eine
mögliche Straßenbahnlinie vorgehalten? Begründung: Im Bericht B631/20 wird der Erhalt des Kleeackers
explizit begründet und dazu ausgeführt: Der Magistrat teilt mit, dass die Festlegungen im
Bericht B 161/2017 weiter gültig sind. und 3. Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte
Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße
anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen. Eine
Fuß- und Radwegverbindung zur S-Bahnstation ist derzeit nicht geplant. Der
anforderungsgerechte Ausbau (Nettobreite von mindestens 4,5 Meter) eines
gemeinsamen Fuß- und Radwegs würde einen Eingriff in die Kleingartenanlage
Kleeacker darstellen. Die Anlage ist jedoch besonders erhal-tenswert, da sie in
einem mit Kleingärten unterversorgten Stadtteil liegt. Im Rahmen der zurzeit laufenden Fortschreibung des
"Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene"
(GVP) werden Maßnahmen zur Optimierung des ÖPNV in Frankfurt am Main erarbeitet
und geprüft. Derzeit befindet sich keine Stadtbahn- oder Straßenbahn-Maßnahme
in der Prüfung, die den Bereich der Kleingartenanlage Kleeacker betrifft. Der
Magistrat erachtet es als sinnvoll, die Trassenoption zur Hanauer Landstraße zu
erhalten, sodass im Rahmen der GVP-Fortschreibung eine entsprechende Maßnahme
entwickelt werden kann. Im
Bericht B159/23 wird der Kleeacker unter Punkt 2c und 2d als ein bedrohter
Kleingarten aufgeführt. Ferner sei dies ein Teil der Planfeststellung der
Nordmainischen S-Bahn. Im Bericht 159/23 wird darauf hingewiesen, dass dieser
Bereich in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt läge und eben nicht im Bereich
des PFB der Bahn. Daher sei die Stadt Frankfurt dafür alleine
verantwortlich.
Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 17.04.2023, B 159
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
05.12.2016, OA 101
Bericht des
Magistrats vom 19.05.2017, B 161
Bericht des
Magistrats vom 03.02.2020, B 26
Anregung vom
22.06.2020, OA 585
Bericht des
Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Beratung
im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR
11 am 05.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 358 2023
Auskunftsersuchen V 677 2023
1. Die Vorlage
B 159 dient unter Hinweis auf OA 358 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 469/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
3. Die Vorlage
OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE.
zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_470-11_2023
Erstellt: 30.05.2023
Aktualisiert: 14.06.2023
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