S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.07.2024,
OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des
Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer
Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der
städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am
Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz
nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 -
Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70
vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von
Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena
vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und
Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns
als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der
Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns
insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare
Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes
(Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist.
Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil:
Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen
den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe
sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind.
Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher
religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das
Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an,
darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der
Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die
entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das
Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen
Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen
an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als
Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das
Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für
ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein
Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der
Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist
heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der
Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert
werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks
wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu
rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der
Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen
Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im
Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen.
Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend
zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der
Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen
Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden
sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die
Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die
Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern
ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von
Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts
bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die
Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt
400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein,
zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73
(Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten),
die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel
weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der
Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26
Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof
Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für
Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in
Frage. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
SPD
Linke
FDP
FREIE WÄHLER
fraktionslos
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung
im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8
am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3
Absatz 3 GOOBR)
2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei"
durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung"
ersetzt werden.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§
4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024
Vorlagentyp: OF
ID: OF_456-8_2024
Erstellt: 04.07.2024
Aktualisiert: 15.07.2024
Parser Lab: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70
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