S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.04.2022,
OF 425/1 Betreff: Stadttaubenschutzkonzept erstellen und
umsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz
10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem
Stadttaubenprojekt ein Konzept für den Umgang mit Stadttauben erstellen und
umsetzen zu lassen. Darin sollen Zuständigkeiten und Vorgehensweisen geregelt
werden, damit ein ganzheitliches Management der Taubenpopulation möglich ist.
Hierbei soll auch geregelt werden, wie und wo Taubenhäuser im Stadtgebiet
aufgestellt werden, damit diese einen sinnvollen Beitrag zur tierwohlgerechten
Reduktion der Population leisten. Aus der Stadttaubenstrategie soll eine
Stadttaubensatzung abgeleitet werden. Begründung: Die Zuständigkeiten für die Stadttauben sind bei der
Stadt Frankfurt über mehrere Dezernate und Ämter verteilt. Dies führt dazu,
dass teilweise gegensätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise werden
häufig Tauben völlig sinnlos von ihren angestammten Plätzen vertrieben,
beispielsweise an der Hauptwache, in Parkhäusern, oder an Tunneln und Brücken.
Dies führt dann dazu, dass diese Tauben dann "obdachlos" auf der Zeil, im
Bahnhofsviertel oder im Gallus "herumlungern". Insofern erzeugen viele
Vertreibungsmaßnahmen genau das Gegenteil, nämlich dass die Tauben noch
präsenter im Stadtbild in Erscheinung treten. So hatten Vergrämungsmaßnahmen
rund um die Galluswarte den Effekt, dass nun verstärkt Nachbarn von
nestsuchenden Tauben heimgesucht werden. Solche unsinnigen Vergrämungsmaßnahmen
müssen untersagt bleiben, zumal es sinnvollere und nachhaltigere Lösungen
gibt. Es besteht schon rein theoretisch die
Möglichkeit, dass ein Amt die Zuständigkeit an ein anderes Amt abschiebt.
Herbei muss es eine klare Strategie geben, wie man die Fürsorgepflicht
gegenüber den Stadttauben dezernatsübergreifend und ämterübergreifend umsetzen
will. Die Stadt Berlin hat sich vorbildlich
der Fürsorgepflicht für die Stadttauben angenommen. Frankfurt soll diesem
Vorbild folgen: https://www.berlin.de/lb/tierschutz/presse/pressemitte
ilungen/2021/pressemitteilung.1155217.php Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1
am 26.04.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2021 2022
Die Vorlage OF 425/1 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors ersatzlos gestrichen
wird. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI
gegen 1 SPD (= Ablehnung); sowie 1 SPD Abwesenheit
Vorlagentyp: OF
ID: OF_425-1_2022
Erstellt: 05.04.2022
Aktualisiert: 30.06.2022
Parser Lab: Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzen
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