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A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2014, OF 410/8
Betreff: Bürger nicht zum Regelbrechen
erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, dem Einfahrtsverbotsschild
(StVO-Zeichen 250) in die Straße Kreuzerhohl vom Krautgartenweg kommend unter
dem Zusatzzeichen 1020-30 ("Anlieger frei") das Zeichen 1022-10 "Fahrrad frei"
hinzuzufügen. Begründung: Durch die Straße Kreuzerhol führt der (im weiteren
Verlauf auch ausgeschilderte) Fahrradweg "Goethe-Route". Als Zubringer zur
Universität wird Kreuzerhohl von vielen Radfahrerinnen genutzt; vom Riedberg
kommend ist diese Nutzung auch durch Zusatzzeichen gestattet. Die momentane Beschilderung an der
Talseite führt dazu, dass technisch gesehen jede Fahrradfahrerin, der das
Kreuzerhohl nach oben fährt, eine Verkehrsregel missachtet, und das, obwohl
diese Straße sehr wohl für Fahrradfahrer vorgesehen ist. Fahrradfahrerinnen
werden somit desensibilisiert und zur Missachtung von Verkehrszeichen erzogen
("Die Verkehrszeichen sind doch sowieso nur für Autofahrerinnen er- und
gedacht"). Wenn beim Aufstellen von Verkehrszeichen an alle Verkehrsteilnehmer
gedacht würde, kann ein solcher Effekt vermieden werden. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8
am 20.02.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und
b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im
Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu
berichten. Abstimmung: Einstimmige
Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_410-8_2014
Erstellt: 06.02.2014
Aktualisiert: 28.02.2014
Parser Lab: Bürger nicht zum Regelbrechen erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben
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