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Vorlagentyp: OF ID: OF_349-8_2018 Erstellt: 04.10.2018 Aktualisiert: 12.12.2018

Parser Lab: Bestehende Wohnbaupotentiale schnell nutzen und die Nordweststadt als „Raumstadt" im Grünen erhalten!

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S
 A C H S T A N D :    Antrag vom 04.10.2018, OF 349/8  
  Betreff:  Bestehende Wohnbaupotentiale schnell
 nutzen und die Nordweststadt als "Raumstadt" im Grünen erhalten!
   Der Ortsbeirat möge beschließen:   Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, auf
 schnellstem Wege mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, damit Frankfurt am Main
 und speziell der Nordwesten für die Mittelschicht attraktiv bleibt.   Das Vorhaben, mit dem Instrument einer
 städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme langfristig einen neuen Stadtteil für bis
 zu 30.000 Menschen beidseits der A5 zu schaffen, wird in Planung und Umsetzung
 zu lange dauern, um den derzeit angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt
 wirkungsvoll zu entlasten. Zudem zeigen sich bereits heute planerische
 Schwierigkeiten, die eine Realisierung des von der Koalition im Römer
 "politisch gewollten" Stadtteils erheblich erschweren.   So ist nach dem 3. Änderungsverfahren zum
 Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) mit Beschluss des Landtages vom 23.08.2018
 bei der Festsetzung von neuen Baugebieten, die dem Wohnen dienen, ein Abstand
 von mindestens 400 m zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer
 Höchstspannungsleitung einzuhalten. Durch das Voruntersuchungsgebiet verläuft
 eine solche Höchstspannungsfreileitung östlich der A5, dazu kommen zwei
 Hochspannungsleitungen, die westlich und östlich der Autobahn oberirdisch
 verlaufen. 135 Hektar Fläche, auf denen fast 7.000 Wohnungen entstehen könnten,
 das sind nahezu 2/3 des angeblich bestehenden Wohnraumpotentials an der A5,
 dürften nicht bebaut werden, wenn der LEP in Kraft tritt, rechnete Stadtrat
 Mike Josef (SPD) noch im Juni des Jahres selbst vor (FR v. 15.06.2018).   Der jetzt beschlossene LEP bestimmt weiterhin das
 Gebiet rund um die A5 zum "Agrarischen Vorzugsraum". Für die
 Landwirtschaft einschließlich Obst- und Gartenbau "besonders geeignete
 Flächen" sind demnach "in ausreichendem Umfang" zu erhalten. Die
 Böden an der A5 weisen eine neun Meter tiefe Lössschicht auf. Das bedeutet,
 dass man erst in dieser Tiefe Steine findet. Die Ackerflächen im
 Voruntersuchungsgebiet sind von höchster Qualität mit 90 von 100 Punkten. Der
 diesjährige Hitzesommer hat hier kaum zu Ernteausfällen geführt. Hinzukommen
 ertragreiche Anlagen wie die Apfelplantage westlich der A5. Solche Flächen
 wären nach LEP künftig als "Vorhaltsgebiete für die Landwirtschaft" durch
 Festlegungen in den Regionalplänen nicht nur zu sichern, sondern sogar zu
 konkretisieren.  
Nach dem neuen LEP sind zur
 langfristigen Sicherung der Wasserversorgung in den Regionalplänen bestehende
 bedeutsame Trinkwassergewinnungsanlagen mit einer Fördermenge von mindestens 1
 Mio. m3 pro Jahr festzulegen. Das im Untersuchungsgebiet befindliche Wasserwerk
 Praunheim II ist nach Auskunft des Magistrats für die Sicherstellung der
 Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main "maßgeblich", denn es stellt
 (2017) bis zu 5% der in Frankfurt benötigten Trinkwassermengen bereit, derzeit
 zwischen 1,1 und 4,4 Mio. rr|3 im Jahr. Außerdem stellt das Wasserwerk als
 "Hochpunkt" den erforderlichen Netzdruck sicher, der für die Versorgung
 der Stadtteile Heddernheim, Nordweststadt und Niederursel erforderlich ist.
 Derzeit soll zum Schutz der Praunheimer Trinkwasserbrunnen durch die
 Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz
 festgesetzt werden. In der sogenannten "Engeren Schutzzone II" gilt nach
 Mitteilung des Magistrats "in der Regel ein Bauverbot" (ST 1698 v.
 03.09.2018 und ST 1515 v. 06.08.2018).   In verkehrlicher Hinsicht erschwert der seit
 Jahrzehnten verschleppte Bau der vollständigen Ortsumfahrung Praunheim, zu dem
 sich der Frankfurter Planungsdezernent auch im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben
 an der A5 nicht bekennen will, die Überlastung der Stadtbahn-A-Strecke und die
 erst kürzlich vom Magistrat konzedierte "hohe Auslastung der S5" (ST 1585
 v. 10.08.2018).  
Schon ein knappes Dreivierteljahr
 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, eine Voruntersuchung
 durchzuführen, stehen gravierende Hindernisse fest, die eine Siedlungspolitik
 entlang der A5 erschweren. Diese aus dem Weg zu räumen, durch komplizierte
 Umplanungen und Verlegungen von Trassen - sogar eine Verschwenkung der Autobahn
 zieht das Stadtplanungsamt in Erwägung - wird nur mit erheblichen Steuermitteln
 möglich sein, die in diese Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme fließen werden.
 Schon über die Kosten der Voruntersuchung schweigt der Magistrat bislang,
 obwohl zum 30.09.2018 der Stadtverordnetenversammlung dazu ein Bericht hätte
 vorgelegt werden müssen (§ 2080 - NR 463).   Hinzu kommen die nicht nachlassenden Proteste in den
 Umlandgemeinden, die von Anfang nicht "mitgenommen", sondern als Nachbarn
 vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Sogar der Hessische Ministerpräsident
 Volker Bouffier (CDU) hat sich eingeschaltet und sieht eine Bebauung westlich
 der A5 und die regionalpolitisch wenig sensible Kommunikationsstrategie des
 Frankfurter Magistrats äußerst kritisch.   Planungsdezernent Mike Josef verfährt gleichwohl
 nach dem Motto: Augen zu und durch. Nach öffentlich geäußerter Darstellung der
 SPD-Landtagskandidatin Dr. Arijana Neumann soll die städtische
 Wohnungsbaugesellschaft ABG auf Wunsch ihres Aufsichtsratsvorsitzenden
 Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) schon vor Abschluss der
 "ergebnisoffenen" Voruntersuchung Grundstücke ankaufen. Bauliche und
 ökologische Hindernisse werden im Zweifel "umplant" und östlich der
 Autobahn wird eben "dichter" gebaut, zu Lasten der Nordweststadt und
 Praunheims, um die politisch verlangte Größenordnung des Projekts zu
 realisieren. Der Referent des Planungsdezernenten hat bei einer
 Bürgerversammlung in der Nordweststadt kürzlich nur noch von
 "Frischluftrinnen", nicht einmal mehr von "Frischluftschneisen", die
 freigehalten werden sollen, gesprochen.   Stattdessen werden bestehende Potentiale, schnell zu
 einem attraktiven und zur Nordweststadt passenden Wohnraum zu kommen, nicht
 genutzt. Der B-Plan 906 wartet seit vier Jahren auf seine Aufstellung und ist
 vom Magistrat zugunsten der Voruntersuchung einstweilen zurückgestellt. Dabei
 ist die Fläche sofort bebaubar, weil sie bereits im Flächennutzungsplan
 festgesetzt und damit auch regionalpolitisch einvernehmlich gesichert ist. Die
 vor Jahren mit Bürgern erarbeiteten konstruktiven Ideen zur städtebaulichen
 Weiterentwicklung der Nordweststadt sind mit einer Ausnahme bislang nicht
 weiterverfolgt worden. Zusätzlich könnten zwischen der Nordweststadt und
 Praunheim attraktive Sportflächen mit Naherholungsmöglichkeiten kombiniert
 werden, die unmittelbar den benachbarten Stadtteilen zu Gute kämen. So fehlt
 z.B. seit dem Bau der Europäischen Schule eine Laufanlage für Leichtathleten,
 die auch von den Schulen und den Vereinen genutzt werden kann.   Eine Großsiedlung im Dreieck Steinbach, Praunheim,
 Niederursel wäre gegen das überzeugende Konzept der "Grünen Nordweststadt"
 gerichtet, das Paula Henrich in ihrem Buch über die damals gerade fertig
 gebaute Nordweststadt (Frankfurt am Main 1971, S. 16f) wie folgt
 beschreibt:   "Im Westen der Nordweststadt in
 Richtung Autobahn entstand die versprochene Kleingartenanlage. Durch die hier
 vorgesehene Errichtung von zusätzlichen Sportplätzen und die beabsichtigte
 Erweiterung des Niederurseler Friedhofs breitet sich das Grünflächensystem der
 Nordweststadt aus. Der nächste Schritt wäre dann, den alten, zum Teil
 vorhandenen Pfad längs des Steinbachs bis ins Niddatal wieder herzurichten und
 für Spaziergänger auszubauen. Damit wäre dann der grüne Raum der Nordweststadt
 angeschlossen an die Naturlandschaft des Steinbachtälchens, wo hier und da am
 Uferrand des Baches noch schöne Gruppen alter Erlen und Weiden anzutreffen
 sind. Die Forderung der Planer wäre damit erfüllt: Außerhalb der Stadt sollte
 unmittelbar die Natur beginnen . . keine Häuser mit abscheulichen Brandgiebeln,
 nur Bauernhäuser, Bäume, Bächlein. . '."   Eine "Betonburg", eine zweite Großsiedlung an
 der A5 würde der Nordweststadt ihre Eigenart nehmen und dem planerischen
 Grundgedanken, diese Neubausiedlung in Stadtrandlage mit Zugang zur Natur des
 Vordertaunusgebietes zu errichten, widersprechen.     Dies vorausgeschickt wolle die
 Stadtverordnetenversammlung beschließen:   1. Der Magistrat wird gebeten, mit Hochdruck den
 2014 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 906 Westlich Nordweststadt
 vorzulegen, und zwar unter Hinweis auf OA 492 v. 27.03.2014.   2. Der Magistrat wird gebeten, in der Nordweststadt
 unter Wahrung der städtebaulichen Eigenart der "Raumstadt" und der
 charakteristischen Stadtrandlage des Stadtteils sowie unter Einbeziehung der
 Ergebnisse des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs "Neue Ideen für die
 Nordweststadt" alle Potentiale der Innenentwicklung auszuschöpfen.   3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
 berichten, ob auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 199 die zwischen
 Praunheim und Niederursel bestehenden Sportflächen im Bereich
 "Goethegewann" erweitert, in die Landschaft attraktiv eingebettet und über
 die Steinbacher Hohl verkehrlich erschlossen werden können.   4. Die Voruntersuchung gemäß Beschluss zur M 176
 wird eingestellt.  
  Der Magistrat berichtet gemäß Beschluss § 2080/17
 umgehend über die bisherigen Kosten der Voruntersuchung einschließlich der
 beauftragten externen Gutachten.       Antragsteller: 
            CDU  
 Vertraulichkeit: Nein   Nebenvorlage: 
            Antrag vom
 06.11.2018, OF
 359/8   Beratung im Ortsbeirat: 8     Beratungsergebnisse:  26. Sitzung des OBR 8
 am 25.10.2018, TO I, TOP 17                           Beschluss:        Die Vorlage OF
 349/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen   Sitzung zurückgestellt. 
    
   Abstimmung:      
Einstimmige Annahme      27. Sitzung des OBR 8
 am 29.11.2018, TO I, TOP 11                           Beschluss:    Anregung OA 340 2018 
     1.
    Die Vorlage OF 349/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF
 359/8 für erledigt erklärt.       2.  
 Die
 Vorlage OF 359/8 wird in der vorgelegten Fassung   beschlossen.  
    
Abstimmung:     
zu 1.    Einstimmige
 Annahme       zu 2.    CDU, GRÜNE, FDP
 und FREIE WÄHLER gegen SPD und 1 LINKE. (=   Ablehnung)    bei Enthaltung 1
 LINKE. und BFF
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