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A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7
Betreff: Schnellen Wohnungsbau
ermöglichen Vorgang:
OA 492/14 OBR 7; NR 463/17
CDU/SPD/GRÜNE; ST 1515/18; ST 1585/18; ST 1698/18; M 176/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, auf
schnellstem Wege mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, damit Frankfurt am Main
und speziell der Nordwesten für die Mittelschicht attraktiv bleibt. Das Vorhaben, mit dem Instrument einer
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme langfristig einen neuen Stadtteil für bis
zu 30.000 Menschen beidseits der A5 zu schaffen, wird in Planung und Umsetzung
zu lange dauern, um den derzeit angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt
wirkungsvoll zu entlasten. Zudem zeigen sich bereits heute planerische
Schwierigkeiten, die eine Realisierung des von der Koalition im Römer
"politisch gewollten" Stadtteils erheblich erschweren. So ist nach dem 3. Änderungsverfahren zum
Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) mit Beschluss des Landtages vom 23.08.2018
bei der Festsetzung von neuen Baugebieten, die dem Wohnen dienen, ein Abstand
von mindestens 400 m zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer
Höchstspannungsleitung einzuhalten. Durch das Voruntersuchungsgebiet verläuft
eine solche Höchstspannungsfreileitung östlich der A5, dazu kommen zwei
Hochspannungsleitungen, die westlich und östlich der Autobahn oberirdisch
verlaufen. 135 Hektar Fläche, auf denen fast 7.000 Wohnungen entstehen könnten,
das sind nahezu 2/3 des angeblich bestehenden Wohnraumpotentials an der A5,
dürften nicht bebaut werden, wenn der LEP in Kraft tritt, rechnete Stadtrat
Mike Josef (SPD) noch im Juni des Jahres selbst vor (FR v. 15.06.2018). Der jetzt beschlossene LEP bestimmt weiterhin das
Gebiet rund um die A5 zum "Agrarischen Vorzugsraum". Für die Landwirtschaft
einschließlich Obst- und Gartenbau "besonders geeignete Flächen" sind demnach
"in ausreichendem Umfang" zu erhalten. Die Böden an der A5 weisen eine neun
Meter tiefe Lössschicht auf. Das bedeutet, dass man erst in dieser Tiefe Steine
findet. Die Ackerflächen im Voruntersuchungsgebiet sind von höchster Qualität
mit 90 von 100 Punkten. Der diesjährige Hitzesommer hat hier kaum zu
Ernteausfällen geführt. Hinzukommen ertragreiche Anlagen wie die
Apfelplantage westlich der A5. Solche Flächen wären nach LEP künftig als
"Vorhaltsgebiete für die Landwirtschaft" durch Festlegungen in den
Regionalplänen nicht nur zu sichern, sondern sogar zu konkretisieren. Nach dem neuen LEP sind zur langfristigen Sicherung
der Wasserversorgung in den Regionalplänen bestehende bedeutsame
Trinkwassergewinnungsanlagen mit einer Fördermenge von mindestens 1 Mio. m3 pro
Jahr festzulegen. Das im Untersuchungsgebiet befindliche Wasserwerk Praunheim
II ist nach Auskunft des Magistrats für die Sicherstellung der
Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main "maßgeblich", denn es stellt (2017)
bis zu 5% der in Frankfurt benötigten Trinkwassermengen bereit, derzeit
zwischen 1,1 und 4,4 Mio. m3 im Jahr. Außerdem stellt das Wasserwerk als
"Hochpunkt" den erforderlichen Netzdruck sicher, der für die Versorgung der
Stadtteile Heddernheim, Nordweststadt und Niederursel erforderlich ist. Derzeit
soll zum Schutz der Praunheimer Trinkwasserbrunnen durch die Landesregierung
ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz festgesetzt werden. In
der sogenannten "Engeren Schutzzone II" gilt nach Mitteilung des Magistrats "in
der Regel ein Bauverbot" (ST 1698 v. 03.09.2018 und ST 1515 v. 06.08.2018).
In verkehrlicher Hinsicht
erschwert der seit Jahrzehnten verschleppte Bau der vollständigen Ortsumfahrung
Praunheim, zu dem sich der Frankfurter Planungsdezernent auch im Zusammenhang
mit dem Bauvorhaben an der A5 nicht bekennen will, die Überlastung der
Stadtbahn-A-Strecke und die erst kürzlich vom Magistrat konzedierte "hohe
Auslastung der S5" (ST 1585 v. 10.08.2018). Schon ein knappes Dreivierteljahr nach dem Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung, eine Voruntersuchung durchzuführen, stehen
gravierende Hindernisse fest, die eine Siedlungspolitik entlang der A5
erschweren. Diese aus dem Weg zu räumen, durch komplizierte Umplanungen und
Verlegungen von Trassen - sogar eine Verschwenkung der Autobahn zieht das
Stadtplanungsamt in Erwägung - wird nur mit erheblichen Steuermitteln möglich
sein, die in diese Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme fließen werden. Schon
über die Kosten der Voruntersuchung schweigt der Magistrat bislang, obwohl zum
30.09.2018 der Stadtverordnetenversammlung dazu ein Bericht hätte vorgelegt
werden müssen (§ 2080 v. 14.12.2017 - NR 463). Hinzu kommen die nicht nachlassenden Proteste in den
Umlandgemeinden, die von Anfang nicht "mitgenommen", sondern als Nachbarn vor
vollendete Tatsachen gestellt wurden. Sogar der Hessische Ministerpräsident
Volker Bouffier (CDU) hat sich eingeschaltet und sieht eine Bebauung westlich
der A5 und die regionalpolitisch wenig sensible Kommunikationsstrategie des
Frankfurter Magistrats äußerst kritisch. Planungsdezernent Mike Josef verfährt gleichwohl
nach dem Motto: Augen zu und durch. Nach öffentlich geäußerter Darstellung der
SPD-Landtagskandidatin Dr. Arijana Neumann v. 10.09.2018 soll die städtische
Wohnungsbaugesellschaft ABG auf Wunsch ihres Aufsichtsratsvorsitzenden
Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) schon vor Abschluss der
"ergebnisoffenen" Voruntersuchung Grundstücke ankaufen. Bauliche und
ökologische Hindernisse werden im Zweifel "umplant" und östlich der Autobahn
wird eben "dichter" gebaut, zu Lasten der Nordweststadt und Praunheims, um die
politisch verlangte Größenordnung des Projekts zu realisieren. Der Referent des
Planungsdezernenten hat bei einer Bürgerversammlung in der Nordweststadt
kürzlich nur noch von "Frischluftrinnen", nicht einmal mehr von
"Frischluftschneisen", die freigehalten werden sollen, gesprochen. Stattdessen werden bestehende Potentiale, schnell zu
einem attraktiven und zur Nordweststadt passenden Wohnraum zu kommen, nicht
genutzt. Der B-Plan 906 wartet seit vier Jahren auf seine Aufstellung und ist
vom Magistrat zugunsten der Voruntersuchung einstweilen zurückgestellt. Dabei
ist die Fläche sofort bebaubar, weil sie bereits im Flächennutzungsplan
festgesetzt und damit auch regionalpolitisch einvernehmlich gesichert ist. Die
vor Jahren mit Bürgern erarbeiteten konstruktiven Ideen zur städtebaulichen
Weiterentwicklung der Nordweststadt sind mit einer Ausnahme bislang nicht
weiterverfolgt worden. Zusätzlich könnten zwischen der Nordweststadt und
Praunheim attraktive Sportflächen mit Naherholungsmöglichkeiten kombiniert
werden, die unmittelbar den benachbarten Stadtteilen zu Gute kämen. So fehlt
z.B. seit dem Bau der Europäischen Schule eine Laufanlage für Leichtathleten,
die auch von den Schulen und den Vereinen genutzt werden kann. Dies vorausgeschickt wolle die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, mit Hochdruck den
2014 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 906 Westlich Nordweststadt
vorzulegen, und zwar unter Hinweis auf OA 492 v. 27.03.2014. 2. Auf der Basis eines
konventionellen Bebauungsplanverfahrens plant der Magistrat zügig eine maßvolle
Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei
am Steinbach (Steinbacher Hohl 150). Zugleich sind in der Innenentwicklung
Praunheims weitere Optionen für zusätzlichen Wohnungsbau zu prüfen und ggf.
umzusetzen. 3. Der
Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Grundlage des
Bebauungsplans Nr. 199 die zwischen Praunheim und Niederursel bestehenden
Sportflächen im Bereich "Goethegewann" erweitert, in die Landschaft attraktiv
eingebettet und über die Steinbacher Hohl verkehrlich erschlossen werden
können. 4. Die
Voruntersuchung gemäß Beschluss zur M 176 wird eingestellt. 5. Der Magistrat berichtet gemäß
Beschluss § 2080 / 17 umgehend über die bisherigen Kosten der Voruntersuchung
einschließlich der beauftragten externen Gutachten.
Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
27.03.2014, OA 492
Antrag vom
04.12.2017, NR 463
Stellungnahme
des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1515
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.08.2018, ST 1585
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698
Vortrag des
Magistrats vom 08.10.2018, M 176 Beratung
im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7
am 23.10.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF
308/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7
am 27.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF
308/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 7
am 22.01.2019, TO I, TOP 4 Es besteht
Einvernehmen, über Ziffer 5 der Vorlage OF 308/7 getrennt vom Rest der
Vorlage abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 348 2019
a)
Ziffern 1 bis 4 der Vorlage OF 308/7 werden abgelehnt. b) Ziffer 5 der
Vorlage OF 308/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
a) SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU, BFF und
fraktionslos (= Annahme) b) SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, BFF und
fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_308-7_2018
Erstellt: 09.10.2018
Aktualisiert: 30.01.2019
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