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Vorlagentyp: OF ID: OF_308-7_2018 Erstellt: 09.10.2018 Aktualisiert: 30.01.2019

Parser Lab: Schnellen Wohnungsbau ermöglichen

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S
 A C H S T A N D :    Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7  
  Betreff:  Schnellen Wohnungsbau
 ermöglichen Vorgang: 
OA 492/14 OBR 7; NR 463/17
 CDU/SPD/GRÜNE; ST 1515/18; ST 1585/18; ST 1698/18; M 176/18      Der Ortsbeirat wolle beschließen:   Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, auf
 schnellstem Wege mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, damit Frankfurt am Main
 und speziell der Nordwesten für die Mittelschicht attraktiv bleibt.    Das Vorhaben, mit dem Instrument einer
 städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme langfristig einen neuen Stadtteil für bis
 zu 30.000 Menschen beidseits der A5 zu schaffen, wird in Planung und Umsetzung
 zu lange dauern, um den derzeit angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt
 wirkungsvoll zu entlasten. Zudem zeigen sich bereits heute planerische
 Schwierigkeiten, die eine Realisierung des von der Koalition im Römer
 "politisch gewollten" Stadtteils erheblich erschweren.    So ist nach dem 3. Änderungsverfahren zum
 Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) mit Beschluss des Landtages vom 23.08.2018
 bei der Festsetzung von neuen Baugebieten, die dem Wohnen dienen, ein Abstand
 von mindestens 400 m zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer
 Höchstspannungsleitung einzuhalten. Durch das Voruntersuchungsgebiet verläuft
 eine solche Höchstspannungsfreileitung östlich der A5, dazu kommen zwei
 Hochspannungsleitungen, die westlich und östlich der Autobahn oberirdisch
 verlaufen. 135 Hektar Fläche, auf denen fast 7.000 Wohnungen entstehen könnten,
 das sind nahezu 2/3 des angeblich bestehenden Wohnraumpotentials an der A5,
 dürften nicht bebaut werden, wenn der LEP in Kraft tritt, rechnete Stadtrat
 Mike Josef (SPD) noch im Juni des Jahres selbst vor (FR v. 15.06.2018).   Der jetzt beschlossene LEP bestimmt weiterhin das
 Gebiet rund um die A5 zum "Agrarischen Vorzugsraum". Für die Landwirtschaft
 einschließlich Obst- und Gartenbau "besonders geeignete Flächen" sind demnach
 "in ausreichendem Umfang" zu erhalten. Die Böden an der A5 weisen eine neun
 Meter tiefe Lössschicht auf. Das bedeutet, dass man erst in dieser Tiefe Steine
 findet. Die Ackerflächen im Voruntersuchungsgebiet sind von höchster Qualität
 mit 90 von 100 Punkten. Der diesjährige Hitzesommer hat hier kaum zu
 Ernteausfällen geführt.  Hinzukommen ertragreiche Anlagen wie die
 Apfelplantage westlich der A5. Solche Flächen wären nach LEP künftig als
 "Vorhaltsgebiete für die Landwirtschaft" durch Festlegungen in den
 Regionalplänen nicht nur zu sichern, sondern sogar zu konkretisieren.    Nach dem neuen LEP sind zur langfristigen Sicherung
 der Wasserversorgung in den Regionalplänen bestehende bedeutsame
 Trinkwassergewinnungsanlagen mit einer Fördermenge von mindestens 1 Mio. m3 pro
 Jahr festzulegen. Das im Untersuchungsgebiet befindliche Wasserwerk Praunheim
 II ist nach Auskunft des Magistrats für die Sicherstellung der
 Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main "maßgeblich", denn es stellt (2017)
 bis zu 5% der in Frankfurt benötigten Trinkwassermengen bereit, derzeit
 zwischen 1,1 und 4,4 Mio. m3 im Jahr. Außerdem stellt das Wasserwerk als
 "Hochpunkt" den erforderlichen Netzdruck sicher, der für die Versorgung der
 Stadtteile Heddernheim, Nordweststadt und Niederursel erforderlich ist. Derzeit
 soll zum Schutz der Praunheimer Trinkwasserbrunnen durch die Landesregierung
 ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz festgesetzt werden. In
 der sogenannten "Engeren Schutzzone II" gilt nach Mitteilung des Magistrats "in
 der Regel ein Bauverbot" (ST 1698 v. 03.09.2018 und ST 1515 v. 06.08.2018).
In verkehrlicher Hinsicht
 erschwert der seit Jahrzehnten verschleppte Bau der vollständigen Ortsumfahrung
 Praunheim, zu dem sich der Frankfurter Planungsdezernent auch im Zusammenhang
 mit dem Bauvorhaben an der A5 nicht bekennen will, die Überlastung der
 Stadtbahn-A-Strecke und die erst kürzlich vom Magistrat konzedierte "hohe
 Auslastung der S5" (ST 1585 v. 10.08.2018).   Schon ein knappes Dreivierteljahr nach dem Beschluss
 der Stadtverordnetenversammlung, eine Voruntersuchung durchzuführen, stehen
 gravierende Hindernisse fest, die eine Siedlungspolitik entlang der A5
 erschweren. Diese aus dem Weg zu räumen, durch komplizierte Umplanungen und
 Verlegungen von Trassen - sogar eine Verschwenkung der Autobahn zieht das
 Stadtplanungsamt in Erwägung - wird nur mit erheblichen Steuermitteln möglich
 sein, die in diese Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme fließen werden. Schon
 über die Kosten der Voruntersuchung schweigt der Magistrat bislang, obwohl zum
 30.09.2018 der Stadtverordnetenversammlung dazu ein Bericht hätte vorgelegt
 werden müssen (§ 2080 v. 14.12.2017 - NR 463).    Hinzu kommen die nicht nachlassenden Proteste in den
 Umlandgemeinden, die von Anfang nicht "mitgenommen", sondern als Nachbarn vor
 vollendete Tatsachen gestellt wurden. Sogar der Hessische Ministerpräsident
 Volker Bouffier (CDU) hat sich eingeschaltet und sieht eine Bebauung westlich
 der A5 und die regionalpolitisch wenig sensible Kommunikationsstrategie des
 Frankfurter Magistrats äußerst kritisch.    Planungsdezernent Mike Josef verfährt gleichwohl
 nach dem Motto: Augen zu und durch. Nach öffentlich geäußerter Darstellung der
 SPD-Landtagskandidatin Dr. Arijana Neumann v. 10.09.2018 soll die städtische
 Wohnungsbaugesellschaft ABG auf Wunsch ihres Aufsichtsratsvorsitzenden
 Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) schon vor Abschluss der
 "ergebnisoffenen" Voruntersuchung Grundstücke ankaufen. Bauliche und
 ökologische Hindernisse werden im Zweifel "umplant" und östlich der Autobahn
 wird eben "dichter" gebaut, zu Lasten der Nordweststadt und Praunheims, um die
 politisch verlangte Größenordnung des Projekts zu realisieren. Der Referent des
 Planungsdezernenten hat bei einer Bürgerversammlung in der Nordweststadt
 kürzlich nur noch von "Frischluftrinnen", nicht einmal mehr von
 "Frischluftschneisen", die freigehalten werden sollen, gesprochen.    Stattdessen werden bestehende Potentiale, schnell zu
 einem attraktiven und zur Nordweststadt passenden Wohnraum zu kommen, nicht
 genutzt. Der B-Plan 906 wartet seit vier Jahren auf seine Aufstellung und ist
 vom Magistrat zugunsten der Voruntersuchung einstweilen zurückgestellt. Dabei
 ist die Fläche sofort bebaubar, weil sie bereits im Flächennutzungsplan
 festgesetzt und damit auch regionalpolitisch einvernehmlich gesichert ist. Die
 vor Jahren mit Bürgern erarbeiteten konstruktiven Ideen zur städtebaulichen
 Weiterentwicklung der Nordweststadt sind mit einer Ausnahme bislang nicht
 weiterverfolgt worden. Zusätzlich könnten zwischen der Nordweststadt und
 Praunheim attraktive Sportflächen mit Naherholungsmöglichkeiten kombiniert
 werden, die unmittelbar den benachbarten Stadtteilen zu Gute kämen. So fehlt
 z.B. seit dem Bau der Europäischen Schule eine Laufanlage für Leichtathleten,
 die auch von den Schulen und den Vereinen genutzt werden kann.    Dies vorausgeschickt wolle die
 Stadtverordnetenversammlung beschließen:    1. Der Magistrat wird gebeten, mit Hochdruck den
 2014 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 906 Westlich Nordweststadt
 vorzulegen, und zwar unter Hinweis auf OA 492 v. 27.03.2014. 2. Auf der Basis eines
 konventionellen Bebauungsplanverfahrens plant der Magistrat zügig eine maßvolle
 Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei
 am Steinbach (Steinbacher Hohl 150). Zugleich sind in der Innenentwicklung
 Praunheims weitere Optionen für zusätzlichen Wohnungsbau zu prüfen und ggf.
 umzusetzen.  3. Der
 Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Grundlage des
 Bebauungsplans Nr. 199 die zwischen Praunheim und Niederursel bestehenden
 Sportflächen im Bereich "Goethegewann" erweitert, in die Landschaft attraktiv
 eingebettet und über die Steinbacher Hohl verkehrlich erschlossen werden
 können. 4. Die
 Voruntersuchung gemäß Beschluss zur M 176 wird eingestellt. 5. Der Magistrat berichtet gemäß
 Beschluss § 2080 / 17 umgehend über die bisherigen Kosten der Voruntersuchung
 einschließlich der beauftragten externen Gutachten. 
    Antragsteller: 
            CDU  
 Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung vom
 27.03.2014, OA 492
            Antrag vom
 04.12.2017, NR 463
            Stellungnahme
 des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1515 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 10.08.2018, ST 1585 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698 
            Vortrag des
 Magistrats vom 08.10.2018, M 176   Beratung
 im Ortsbeirat: 7     Beratungsergebnisse:  26. Sitzung des OBR 7
 am 23.10.2018, TO I, TOP 14                           Beschluss:        Die Vorlage OF
 308/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen   Sitzung zurückgestellt. 
    
   Abstimmung:      
Einstimmige Annahme      27. Sitzung des OBR 7
 am 27.11.2018, TO I, TOP 6                           Beschluss:        Die Vorlage OF
 308/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen   Sitzung zurückgestellt. 
    
   Abstimmung:      
Einstimmige Annahme      28. Sitzung des OBR 7
 am 22.01.2019, TO I, TOP 4                           Es besteht
 Einvernehmen, über   Ziffer 5 der Vorlage OF 308/7 getrennt vom Rest der
 Vorlage abzustimmen.      Beschluss:    Anregung OA 348 2019 
     a)
 Ziffern 1 bis 4 der Vorlage OF 308/7 werden abgelehnt.   b) Ziffer 5 der
 Vorlage OF 308/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 
    
 Abstimmung:      
a) SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU, BFF und
 fraktionslos (= Annahme)   b) SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, BFF und
 fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
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