S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.10.2022,
OF 304/12 Betreff: Schraffuren Am Hasensprung, An der
Bergstraße und Bachstraße Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden Stellen
Grenzmarkierungen für Halteverbote (Zeichen 299 StVO) anzubringen: 1. In der Kurve der Straße "Am Hasensprung" auf Höhe
der Hausnummer 93, siehe Skizze 1, 2. gegenüber der Einmündung der Straße "Am
Höllenberg" in die Straße "An der Bergstraße" in einer Breite von mindestens 10
m vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten "An der Bergstraße" / "Habichtsweg",
siehe Skizze 2 und 3. in der
Bachstraße an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße, siehe Skizze 3. Skizze 1. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c)
Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für
Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Skizze 2. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c)
Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für
Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Zur
besseren Sichtbarkeit wurde ein parkendes Auto unter der Schraffur
wegretuschiert.
Skizze 3. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c)
Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für
Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen.
Begründung: Im ersten genannten Bereich wird immer wieder
verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen
in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen
Engstellen. Im zweiten genannten Bereich ist es
größeren Fahrzeugen (z. B. von Lieferdiensten) nicht möglich, vom Höllenberg
aus nach links abzubiegen, wenn gegenüber geparkt wird. Im dritten genannten Bereich parken regelmäßig PKWs
an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße. Da die Kalbacher Hauptstraße hier
in einer Kurve in die Straße Am Weißkirchener Berg übergeht, muss die Sicht auf
die Kalbacher Hauptstraße für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Dies
ist nicht der Fall, wenn parkende Autos die Sicht behindern. Markierte
Sperrflächen können hier hilfreich sein. Vergleichbare Markierungen werden schon an
zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in der nördlichen Hälfte der
Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
30.09.2022, OF
285/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR
12 am 14.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2925 2022
1. Die Vorlage
OF 268/12 wird durch die Vorlage OF 285/12 für erledigt erklärt.
2. Die Vorlage
OF 285/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 304/12 für erledigt erklärt.
3. Die Vorlage
OF 304/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_304-12_2022
Erstellt: 14.10.2022
Aktualisiert: 20.10.2022
Parser Lab: Schraffuren Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße
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- Fehlt
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