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Vorlagentyp: OF ID: OF_231-16_2024 Erstellt: 02.01.2024 Aktualisiert: 06.02.2024

Parser Lab: Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main

Vergleich der Originalquelle mit den verfügbaren Parser-Ausgaben (Regex, docETL und optional OpenAI-Markdown). Nutze diese Ansicht als schnellen Feedback-Loop für Qualitätskontrollen aller Dokumenttypen.

Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 02.01.2024,
 OF 231/16     Betreff:  Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der
 Stadt Frankfurt am Main     Der Ortsbeirat möge beschließen:   Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
  Der Magistrat wird aufgefordert,  1. im Stadtgebiet Frankfurt am Main
 für eine noch zu benennende Zeit keine privaten Feuerwerke zum Jahreswechsel
 zuzulassen und 2. stattdessen
 ein Feuerwerk der Stadt zu organisieren, das Frankfurt am Main angemessen
 repräsentiert; 3. mittels Kontrollen dafür Sorge zu tragen, dass
 Feuerwerkskörper gemäß dem Sprengstoffgesetz tatsächlich erst ab dem 29.
 Dezember verkauft werden.     Begründung: Es gibt viele gute Gründe für ein Böllerverbot.
 Angefangen bei der Feinstaubbelastung, über die zahlreichen Unfälle und/oder
 Brände, das Verletzungsrisiko, den Müll bis zur Panik bei Mensch und Tier (ob
 Haus- oder Wildtiere). Hinzu kommt die weiter um sich greifende Unsitte,
 Eisatzkräfte anzugreifen und die möglichen Retraumatisierungen von
 Kriegsflüchtlingen. Wie zwei Umfragen im Jahr 2023 ergaben, befürworten
 inzwischen sogar 60% der Befragten (70% der befragten Frauen, Männer jedoch
 unter 50%) ein Verbot von privatem Feuerwerk.   Ärgerlich ist zudem, dass man auch weit vor dem
 erlaubten Datum (29. Dezember) Silvesterfeuerwerk erwerben kann und dieses
 weit vor dem 31. Dezember abgefeuert wird, was vor allem ängstliche
 Mitmenschen und Tiere stark und unnötig stresst.   Den Umgang mit Feuerwerk regelt das sogenannte
 Sprengstoffgesetz, das Feuerwerkskörper in vier Kategorien (F1 bis F4)
 aufteilt. Das Silvesterfeuerwerk gehört hier zur Kategorie F2 und wird als
 Kleinfeuerwerk bezeichnet, für deren Verwendung man 18 Jahre alt sein muss.
 Gezündet werden darf das Feuerwerk nur in der Zeit vom 31. Dezember 18 Uhr
 bis zum 1. Januar 7 Uhr. Der Verkauf von F2-Feuerwerk ist gemäß dem
 Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und startet
 in der Regel am 29. Dezember. Da Silvester im Jahr 2023 auf einen Sonntag fiel,
 durfte zwar diesmal der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember starten,
 tatsächlich konnte man aber leider viel früher Böller im Handel erwerben.
 Weiterhin wird zunehmend festgestellt, dass Besitzer von SRS Waffen (mit und
 ohne kleinen Waffenschein) die Silvesternacht nutzen um wild zu "Ballern".
 Selbst wenn der kleine Waffenschein vorliegt. Berechtigt dieser nicht dazu,
 Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie z. B. Jahrmärkte, Messen,
 Sportveranstaltungen, sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Diskotheken besuche)
 mit sich zu führen oder die Waffe gar in der Öffentlichkeit abzufeuern. 
 Das sollte besser kontrolliert werden, um damit auch das verbotene Böllern
 bereits Tage vor Sylvester besser zu unterbinden. Das Sprengstoffgesetz regelt
 auch, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf und dass Gemeinden Verbotszonen
 benennen können. So ist in Frankfurt am Main bereits das böllern z.B. auf den
 Eisernen Steg sowie im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser,
 Altenheime, den Zoo und von Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese
 Bestimmungen können sogar mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro (bei
 selbsthergestellten oder nicht zertifizierten Sprengkörpern sogar bis 50.000
 Euro) geahndet werden. Werden Sachen oder gar Menschen wissentlich gefährdet,
 sind sogar Freiheitsstrafen möglich.   Dem Umweltbundesamt zufolge werden jährlich etwa
 2.050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt,
 was in etwa ein Prozent des gesamten jährlich freigesetzten Feinstaubs
 entspricht. Teilweise werden am Neujahrstag an einzelnen Messstationen sogar
 Tagesgrenzwerte überschritten. Das Einatmen des Feinstaubs gefährdet die
 Gesundheit und kann zu Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen
 führen und konterkariert damit die aufwendigen Bemühungen zur
 Feinstaubreduktion in anderen Bereichen.     Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung
 für traumatisierte Menschen und für die vielen Haustiere dar und die
 hinterlassenen Verpackungen und herabfallenden Raketen stellen eine enorme
 Menge Sondermüll dar. Medizinische wie auch der Sicherheit dienende
 Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit
 Feuerwerkskörpern unnötig gebunden und die zunehmende "Sitte" Rettungs- und
 Ordnungskräfte in der Silvesternacht mit Feuerwerkskörper zu beschießen muss
 verhindert werden. Deshalb fordern bereits Umweltorganisationen, die
 Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärzt*innen aufgrund der genannten
 Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel.     Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt
 prinzipiell ein potentielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und
 beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte exorbitant. Um den Wunsch Vieler, mit
 einem Silvesterfeuerwerk das neue Jahr zu begrüßen, Genüge zu tun, könnte von
 der Stadt möglichst zentrale professionelle Feuerwerke organisiert werden,
 welche die Stadt angemessen repräsentieren. Die Kosten hierfür sind sicher
 dadurch einzusparen, dass weniger Einsatzkräfte Dienst tun müssen, die
 Straßenreinigung keinen Sondereinsatz fahren muss oder beispielsweise durch die
 nicht stattfindenden Unfälle, Brände usw.   Die genannten Argumente, vor allem der rasante
 Klimawandel gebietet es, alle Faktoren, die die Feinstaubbelastung erhöhen, zu
 vermeiden. Ein Böllerverbot in Frankfurt könnte den Klimawandel ein wenig
 einbremsen und als Vorbild für andere Städte, ja ganz Deutschland dienen.
  Die Klimakrise schlägt den Menschen aufs Gemüt - viel
 stärker und viel direkter als bislang angenommen. In einem Gastbeitrag im
 Feuilleton der SZ beschreibt es Eckart von Hirschhausen so:   "Kein Mensch kann sich seine eigene Außentemperatur
 kaufen - auch kein Privatversicherter. Seelische Gesundheit findet nicht im
 luftleeren Raum statt. Mindestens neun von zehn Menschen weltweit ziehen mit
 jedem Atemzug eine Menge Gift ein, maßgeblich aus fossiler Verbrennung. Dazu
 referierte Mazda Adli, Stressforscher und Professor für Psychiatrie an der
 Charité. Die Belastung mit Feinstaub verändere unsere Fähigkeit, mit Stress
 umzugehen, massiv. Der Mechanismus, wie sich buchstäblich Staub auf die Seele
 legt, wird auch immer klarer: Gerade die allerkleinsten Teilchen von Ruß,
 Reifenabrieb und dem anderen unsichtbaren Müll sind so winzig, dass die
 Partikel aus der Lunge direkt über die Zellwände ins Blut gelangen. Von dort
 sind diese Fremdkörper nur einen Herzschlag weg von allen anderen Organen und
 belagern so auch das Hirn. Dort lösen sie eine chronische Entzündung aus, die
 bei entsprechender Veranlagung psychische Erkrankungen und langfristig die
 Selbstzerstörung unserer Persönlichkeit beschleunigt, sprich die Demenz".
    Antragsteller: 
            WBE  
 Vertraulichkeit: Nein   Beratung im Ortsbeirat: 16     Beratungsergebnisse:  26. Sitzung des OBR
 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 14                           Beschluss:    Anregung   OA 434 2024 
     Die Vorlage OF 231/16 wird mit   der Maßgabe
 beschlossen, dass der dritte Punkt im Tenor gestrichen wird.  
      Abstimmung:    
  WBE, 2 GRÜNE und SPD gegen CDU   und BFF (=
 Ablehnung)    bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP
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Parser-Diagnostik

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Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
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