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A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2017, OF 208/7
Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19
Vorgang: V 1085/14 OBR 7; V 118/16 OBR 7 Eine Bautätigkeit auf dem
Grundstück Assenheimer Str, 19 ist seit über vier Jahren nicht zu erkennen. Der
Bürgersteig war drei Jahre überhaupt nicht vorhanden und ist seit einem Jahr
durch eine Verlegung auf die Straße wieder eingeschränkt nutzba. Die vier
Parkplätze vor der Baugrube fallen jedoch weiterhin weg. Für Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl-
und Rollatorfahrer , Schüler der Michael-Ende-Schule und auch Autofaher ist die
Baugrube eine Behinderung. Der Zustand ist für den gesamten Stadtteil ein
Schandfleck. Der Ortsbeirat weist darauf hin,
dass die schon gestellten Anträge zur Assenheimer Str 19 (OF423/7 und OF46/7)
immer noch nicht beantwortet sind! Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat
den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle. Wann und was unternimmt der Magistrat damit dieses
Grundstück wieder bebaut wird? Wann wird der Bürgersteig wieder geschlossen und
begehbar gemacht und wann werden die vier Parkplätze wieder benutzbar? Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für
den Gehweg? Werden Benutzungsgebühren seitens
des Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherren bezahlt? Diese Frage bezieht sich
auch auf die seit einem Jahr installierte Verlegung des Gehwegs. Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann
diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich
begrenzt und ggfs. entzogen werden? Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 15.07.2014, V
1085
Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 118 Beratung
im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7
am 24.10.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 611 2017
Die Vorlage OF
208/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_208-7_2017
Erstellt: 10.10.2017
Aktualisiert: 02.11.2017
Parser Lab: Baustelle Assenheimer Straße 19
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