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A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 172/5
Betreff: Halteverbot-Grenzmarkierung im
Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg
verlängern Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat,
zu verfügen, das bereits vorhandene Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich
des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg auf der Seite des
Grundstückes Sachsenhäuser Landwehrweg 95 (östliche Seite des Hasselhorstweges;
siehe auch rote Markierung in der Grafik) um ca. 7 Meter (zwei Autolängen) in
den Hasselhorstweg hinein zu verlängern (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für
Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO).
́ Quelle: Googlemaps Begründung: Das bereits verfügte Halte- und Parkverbot im
Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu
klein, um den aus dem Hasselhorstweg ausfahrenden Fahrzeugen eine ausreichende
Ausweichmöglichkeit für in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge zu
ermöglichen. Besonders problematisch stellt sich die derzeitige Situation für
größere Fahrzeuge wie Rettungswagen oder die Müllabfuhr da. Hinzu kommt, dass seitdem der westliche Teil des
Anton-Burgers-Wegs eine Spielstraße ist, Bewohnerinnen und Bewohner des
Hasselhorstweges, des Scholdererweges und des östlichen Anton-Burger-Weges
vermehrt den Hasselhorstweg nutzen, um von den dortigen Liegenschaften
wegzufahren. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5
am 07.10.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 700 2016
Die
Vorlage OF 172/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und 1 BFF gegen 1 BFF (=
Ablehnung)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_172-5_2016
Erstellt: 20.09.2016
Aktualisiert: 17.01.2017
Parser Lab: Halteverbot-Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern
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