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Vorlagentyp: OF ID: OF_124-1_2021 Erstellt: 22.08.2021 Aktualisiert: 22.09.2021

Parser Lab: Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 22.08.2021,
 OF 124/1     Betreff:  Besondere Belange alkoholkranker
 wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen   
 Der Magistrat wird gebeten,
 zu prüfen und zu berichten:   1. Wie wurden die publikumsträchtigen Gebiete, für
 die das Alkoholverbot nach CoKoBeV erlassen wurde, ermittelt? 2. Aus welchen Gründen wurde die
 Niddastraße in den Geltungsbereich einbezogen? 3. Hat es Absprachen und Austausch zwischen dem
 Ordnungsamt als Erlassbehörde und a) dem Gesundheitsamt als Spezialist für Covid-19
 gegeben? b) dem
 Drogendezernat bezüglich der besonderen Belange und der Betroffenheit
 suchtkranker (unter anderem alkoholkranker) Menschen gegeben? c) der Polizei (v.a. OSSIP) bezüglich
 der Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots (zum Beispiel in der Niddastraße)
 gegeben? 4. Bestand
 rückblickend nach heutiger Einschätzung der thematisch befassten Behörden der
 Stadt Frankfurt (insbesondere Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Drogendezernat) eine
 unbillige Härte, soweit das nach CoKoBeV erlassene örtlich beschränkte
 Alkoholverbot alkoholkranke wohnungslose Menschen betraf, die sich regelmäßig
 auf den vom Alkoholverbot nach CoKoBeV betroffenen Straßen und Plätzen,
 insbesondere der Niddastraße, aufhalten, und die aufgrund ihrer
 Wohnungslosigkeit beim Konsum von Alkohol keine Rückzugsmöglichkeiten
 haben? 5. Wurde derzeit bei
 Erlass des Alkoholverbots nach CoKoBeV geprüft, ob solche unbilligen Härten
 bestehen und damit das Alkoholverbot gegenüber den so Betroffenen
 unverhältnismäßig sein könnte? a) Falls (5) ja: Wurde erwogen, eine Ausnahmeregelung
 für die so Betroffenen in die Allgemeinverfügung aufzunehmen? b) Falls (5) ja: Wurde erwogen, die
 Mitarbeiter des Ordnungsamtes, insbesondere der Stadtpolizei, anzuweisen, das
 Alkoholverbot gegenüber alkoholkranken wohnungslosen Menschen nicht oder nur
 eingeschränkt umzusetzen? 6.
 Wurden die Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem
 Ergebnis? 7. Wurde die
 Wirksamkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
8.   Würde
 die Wirksamkeit des Alkoholverbots auf publikumsträchtigen Plätzen durch eine
 Ausnahmeregelung für alkoholkranke wohnungslose Menschen nach Einschätzung des
 Ordnungsamtes und des Gesundheitsamtes verringert?     Begründung: Das zur Eindämmung der Coronapandemie angeordnete
 örtlich beschränkte Alkoholverbot auf diversen Frankfurter Straßen und Plätzen
 galt insbesondere in verschiedenen Gebieten des OBR 1. Dabei leben im Gebiet
 des OBR 1 insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen
 auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn
 alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer
 Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben
 sie quasi nicht.  Durch das
 Alkoholverbot sollte eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in
 Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln
 nicht einhalten. Auf der Niddastraße zum Beispiel halten sich jedoch
 überwiegend (alkohol)süchtige Menschen auf. "Publikum" im Sinne der CoKoBeV und
 Passanten meiden hingegen diese Straße tendenziell.  Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße
 leben, stellt das Alkoholverbot eine unbillige Härte dar und ist daher
 unverhältnismäßig. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von
 Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika
 übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o.ä. verstecken lassen.
 Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im OBR 1 wird daher die
 Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der
 Regelung sein kann.        Antragsteller: 
            SPD  
 Vertraulichkeit: Nein   Beratung im Ortsbeirat: 1     Beratungsergebnisse:  4. Sitzung des OBR 1
 am 07.09.2021, TO I, TOP 24                           Beschluss:    Auskunftsersuchen   V 141 2021  
    Die Vorlage OF 124/1 wird in der   vorgelegten
 Fassung beschlossen.     
   Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen