S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.04.2025,
OF 1133/2 Betreff: Taubenhaus auf dem Alten Friedhof
Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt? Der Ortsbeirat möge
beschließen: Der
Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der als Taubenhaus
bezeichnete Container nach dem Scheitern des Projektes im Gallus nun auf dem
Alten Friedhof Bockenheim aufgestellt wurde. Der Ortsbeirat bittet weiterhin zu klären, ob das
großflächige Ausstreuen von Futter auf der Wiese und damit außerhalb des
Containers Teil der stätischen Strategie ist oder es sich hierbei wie am
vorherigen Standort erneut um illegale Wildtierfütterungen durch Privatpersonen
handelt. Begründung: Auszug aus der städtischen Pressemitteilung zum Umzug
des Tauben-Containers nach Bockenheim, 13.03.2025: "Nach einem einjährigen Pilotprojekt zieht die Stadt
Frankfurt Bilanz: Das zur Steuerung der Stadttaubenpopulation errichtete
Taubenhaus hat an seinem aktuellen Standort in der Nähe der S-Bahnstation
Galluswarte nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Hauptursachen dafür sind
illegale Fütterungen in der Umgebung sowie die fehlende Vergrämung der Tiere am
Brückenbauwerk in der Nähe. Dadurch halten sich die Tauben am Brückenbauwerk
selbst auf. Auch durch das dort illegal angebotene Taubenfutter haben die Tiere
wenig Anreiz, das Taubenhaus aufzusuchen." Dem Ortsbeirat erschließt sich vor diesem Hintergrund
nicht, warum das Projekt im Ortsbezirk 2 von Erfolg gekrönt sein soll, da die
grundsätzlichen beschriebenen Hindernisse auch hier vorliegen und der Magistrat
trotz ausführlicher Bußgeldkataloge keinerlei Mittel darauf verwendet,
entsprechende illegale Fütterung, die im gesamten Stadtgebiet vorkommen,
ordnungsrechtlich zu unterbinden. (Siehe auch Fotos in Anlage) (Fotos des Antragstellers) Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2
am 28.04.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6918 2025
Die Vorlage OF 1133/2 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_1133-2_2025
Erstellt: 10.04.2025
Aktualisiert: 12.05.2025
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Betreff
Taubenhaus auf dem Alten Friedhof
Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt?
Begründung
<p>Auszug aus der städtischen Pressemitteilung zum Umzug des Tauben-Containers nach Bockenheim, 13.03.2025: "Nach einem einjährigen Pilotprojekt zieht die Stadt Frankfurt Bilanz: Das zur Steuerung der Stadttaubenpopulation errichtete Taubenhaus hat an seinem aktuellen Standort in der Nähe der S-Bahnstation Galluswarte nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Hauptursachen dafür sind illegale Fütterungen in der Umgebung sowie die fehlende Vergrämung der Tiere am Brückenbauwerk in der Nähe. Dadurch halten sich die Tauben am Brückenbauwerk selbst auf. Auch durch das dort illegal angebotene Taubenfutter haben die Tiere wenig Anreiz, das Taubenhaus aufzusuchen." Dem Ortsbeirat erschließt sich vor diesem Hintergrund nicht, warum das Projekt im Ortsbezirk 2 von Erfolg gekrönt sein soll, da die grundsätzlichen beschriebenen Hindernisse auch hier vorliegen und der Magistrat trotz ausführlicher Bußgeldkataloge keinerlei Mittel darauf verwendet, entsprechende illegale Fütterung, die im gesamten Stadtgebiet vorkommen, ordnungsrechtlich zu unterbinden. (Siehe auch Fotos in Anlage) (Fotos des Antragstellers)</p>
Beratungsergebnisse
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Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"begruendung": "<p>Auszug aus der städtischen Pressemitteilung zum Umzug des Tauben-Containers nach Bockenheim, 13.03.2025: \"Nach einem einjährigen Pilotprojekt zieht die Stadt Frankfurt Bilanz: Das zur Steuerung der Stadttaubenpopulation errichtete Taubenhaus hat an seinem aktuellen Standort in der Nähe der S-Bahnstation Galluswarte nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Hauptursachen dafür sind illegale Fütterungen in der Umgebung sowie die fehlende Vergrämung der Tiere am Brückenbauwerk in der Nähe. Dadurch halten sich die Tauben am Brückenbauwerk selbst auf. Auch durch das dort illegal angebotene Taubenfutter haben die Tiere wenig Anreiz, das Taubenhaus aufzusuchen.\" Dem Ortsbeirat erschließt sich vor diesem Hintergrund nicht, warum das Projekt im Ortsbezirk 2 von Erfolg gekrönt sein soll, da die grundsätzlichen beschriebenen Hindernisse auch hier vorliegen und der Magistrat trotz ausführlicher Bußgeldkataloge keinerlei Mittel darauf verwendet, entsprechende illegale Fütterung, die im gesamten Stadtgebiet vorkommen, ordnungsrechtlich zu unterbinden. (Siehe auch Fotos in Anlage) (Fotos des Antragstellers)</p>",
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