Skip to main content Skip to navigation Skip to footer
Vorlagentyp: OA ID: OA_559_2025 Erstellt: 20.05.2025 Aktualisiert: 01.10.2025

Parser Lab: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim

Vergleich der Originalquelle mit den verfügbaren Parser-Ausgaben (Regex, docETL und optional OpenAI-Markdown). Nutze diese Ansicht als schnellen Feedback-Loop für Qualitätskontrollen aller Dokumenttypen.

Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :   Anregung vom
 20.05.2025, OA 559 entstanden aus Vorlage: 
            OF 1216/6 vom
 03.05.2025   Betreff:  Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in
 Schwanheim  Vorgang:  OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM
 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23
     Die Anzahl der Anregungen, die der Ortsbeirat 6 zu
 dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Wahlperiode gestellt hat, ist
 groß.   Der Magistrat war bisher untätig.
 Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt
 werden. Die Vielzahl der vom Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde
 überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft
 insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung
 der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu
 ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der
 Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung"
 will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges
 Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu
 einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall
 eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten
 Bevölkerungsschichten zugutekommt.   Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung
 des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer
 Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft
 würden.   Der Ortsbeirat ist der Auffassung,
 dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der
 Stadt Frankfurt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort,
 ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden
 Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße,
 die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses
 und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so
 verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden reinen
 Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat
 der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die
 Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende
 Lautsprecherdurchsagen vorgingen.   Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung
 der Nutzung in Betracht gezogen werden.   Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet
 Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend
 einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines
 geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs.   Dies vorausgeschickt, möge die
 Stadtverordnetenversammlung beschließen:   Der Magistrat wird aufgefordert,   1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des
 Grillplatzes gewährleisten und sicherstellen, dass es nicht weiterhin zu so
 umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die
 Grünanlagensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz
 im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm-
 und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die vom Grillplatz,
 der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen;   2. dabei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt
 hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den
 Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen;   3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu
 treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit
 einzubeziehen;   4. die Angelegenheit mit höchster
 Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen
 - immer weiter verschärft;   5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere
 Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes
 am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt,
 regelmäßig zu überwachen;   6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür
 vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser
 Bereiche unterbunden wird;   7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu
 kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten
 ausreichen oder ergänzt werden müssen;   8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung
 des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur
 Müllentsorgung anzubringen;   9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen
 (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste)
 insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind;   10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden
 Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung
 und Trittschäden zu schützen;   11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des
 erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur
 Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet, und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der
 Schwanheimer Bahnstraße.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 6
 - Frankfurter Westen   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende
 Vorlage:            
 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 
            Anregung vom
 11.01.2022, OA 123
            Anregung an
 den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 
            Anregung an den
 Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 
            Bericht des
 Magistrats vom 26.09.2025, B 362  
 Zuständige Ausschüsse: 
            Ausschuss für
 Klima- und Umweltschutz   Versandpaket: 28.05.2025     Beratungsergebnisse:  37. Sitzung des
 Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 26
     
 
                  Beschluss:    nicht   auf TO   
   Die Vorlage OA 559 wird dem   Magistrat zur Prüfung
 und Berichterstattung überwiesen.   (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
        Abstimmung:    
  GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und   ÖkoLinX-ELF gegen
 CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1271) sowie BFF-BIG   und FRAKTION (=
 Annahme)        Sonstige
 Voten/Protokollerklärung:   AfD und Gartenpartei (= Annahme)
   
 Beschlussausfertigung(en):  §
 6309, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom
 16.06.2025

Regex Feld-Check

  • Betreff Passt zum Original
  • Vorgang Fehlt
  • Beschlussvorschlag Fehlt
  • Begründung Fehlt
  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Fehlt

Betreff

Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
                      {
  "betreff": "Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in\n Schwanheim",
  "oa_number": "OA 559",
  "begruendung": null,
  "vorlagen_id": "OA_559_2025",
  "content_text": "Anregung vom\n 20.05.2025, OA 559 entstanden aus Vorlage: \n OF 1216/6 vom\n 03.05.2025 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in\n Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM\n 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23\n Die Anzahl der Anregungen, die der Ortsbeirat 6 zu\n dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Wahlperiode gestellt hat, ist\n groß. Der Magistrat war bisher untätig.\n Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt\n werden. Die Vielzahl der vom Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde\n überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft\n insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung\n der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu\n ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der\n Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser \"Anregung\"\n will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges\n Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu\n einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall\n eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten\n Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung\n des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer\n Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft\n würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung,\n dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der\n Stadt Frankfurt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort,\n ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden\n Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße,\n die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses\n und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so\n verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden reinen\n Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat\n der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die\n Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende\n Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung\n der Nutzung in Betracht gezogen werden. Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet\n Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend\n einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines\n geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs. Dies vorausgeschickt, möge die\n Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des\n Grillplatzes gewährleisten und sicherstellen, dass es nicht weiterhin zu so\n umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die\n Grünanlagensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz\n im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm-\n und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die vom Grillplatz,\n der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. dabei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt\n hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den\n Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu\n treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit\n einzubeziehen; 4. die Angelegenheit mit höchster\n Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen\n - immer weiter verschärft; 5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere\n Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes\n am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt,\n regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür\n vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser\n Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu\n kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten\n ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung\n des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur\n Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen\n (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste)\n insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden\n Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung\n und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des\n erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur\n Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet, und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der\n Schwanheimer Bahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat:\n Ortsbeirat 6\n - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende\n Vorlage: \n Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 \n Stellungnahme des\n Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 \n Anregung vom\n 11.01.2022, OA 123\n Anregung an\n den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 \n Stellungnahme des\n Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 \n Anregung an den\n Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 \n Stellungnahme des\n Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 \n Bericht des\n Magistrats vom 26.09.2025, B 362 \n Zuständige Ausschüsse: \n Ausschuss für\n Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des\n Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 26\n\n Beschluss: nicht auf TO \n Die Vorlage OA 559 wird dem Magistrat zur Prüfung\n und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)\n Abstimmung: \n GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen\n CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1271) sowie BFF-BIG und FRAKTION (=\n Annahme) Sonstige\n Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme)\n\n Beschlussausfertigung(en): §\n 6309, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom\n 16.06.2025",
  "request_text": null,
  "anregung_date": "2025-05-20",
  "entstanden_aus": "OF 1216/6 vom\n 03.05.2025",
  "dazugehoerige_vorlage": "Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 \n Stellungnahme des\n Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 \n Anregung vom\n 11.01.2022, OA 123\n Anregung an\n den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 \n Stellungnahme des\n Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 \n Anregung an den\n Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 \n Stellungnahme des\n Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 \n Bericht des\n Magistrats vom 26.09.2025, B 362",
  "zustaendige_ausschuesse": "Ausschuss für\n Klima- und Umweltschutz",
  "antragstellender_ortsbeirat": "Ortsbeirat 6\n - Frankfurter Westen"
}
                    
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
Kein OpenAI-Markdown gespeichert. Falls der Hybrid-Parser genutzt wird, stelle sicher, dass die Markdown-Ausgabe in Xata persistiert wird.

Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Ja
Regex Felder
11
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
2 Feld(er) fehlen