S A C H S T A N D : Anregung vom
24.04.2025, OA 546 entstanden aus Vorlage:
OF 858/3 vom
06.04.2025 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen zu prüfen und darüber zu berichten.
Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und
Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die
darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen
ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen
sowie ggf. Ausnahmen sollen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben
werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber
auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten
Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022
eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für
Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 50 Cent für
Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 20 Cent für
Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder
Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die
Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber
im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig
erklärt
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b
vg25-006.html).
Zwischenzeitlich laufen aufgrund
der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung
einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle:
Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in
Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene
Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine
Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an
die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur
Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit
Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden.
Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die
aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative
angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu
mehr Sauberkeit geführt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Klima- und Umweltschutz
Ausschuss für
Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP
14 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU,
Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 36. Sitzung des
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 22
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD
(= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung)
39. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD
(= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung)
37. Sitzung des
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 24
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG,
AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung)
37. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und
FRAKTION 40. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG,
AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung)
38. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP
24 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 546 wird
abgelehnt. Abstimmung:
CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke
und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ausschuss für
Klima- und Umweltschutz) 38. Sitzung des
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 39
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 41. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 28
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 32
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 546 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (=
Ablehnung) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)
Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Vorlagentyp: OA
ID: OA_546_2025
Erstellt: 24.04.2025
Aktualisiert: 27.10.2025
Parser Lab: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen
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Originaltext (PARLIS)
Quelle ✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ✅ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
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- Betreff Passt zum Original
- Vorgang Fehlt
- Beschlussvorschlag Fehlt
- Begründung Passt zum Original
- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Fehlt
Betreff
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen
Begründung
Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben
werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber
auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten
Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022
eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für
Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 50 Cent für
Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 20 Cent für
Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder
Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die
Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber
im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig
erklärt
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b
vg25-006.html).
Zwischenzeitlich laufen aufgrund
der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung
einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle:
Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in
Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene
Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine
Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an
die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur
Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit
Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden.
Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die
aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative
angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu
mehr Sauberkeit geführt.
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"betreff": "Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen",
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"begruendung": "Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben\n werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber\n auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten\n Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022\n eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für\n Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 50 Cent für\n Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 20 Cent für\n Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder\n Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die\n Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber\n im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig\n erklärt\n (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b\n vg25-006.html). \nZwischenzeitlich laufen aufgrund\n der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung\n einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle:\n Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in\n Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene\n Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine\n Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an\n die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur\n Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit\n Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden.\n Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die\n aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative\n angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu\n mehr Sauberkeit geführt.",
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In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022\n eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für\n Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 50 Cent für\n Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 20 Cent für\n Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder\n Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die\n Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber\n im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig\n erklärt\n (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b\n vg25-006.html). \nZwischenzeitlich laufen aufgrund\n der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung\n einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle:\n Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in\n Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene\n Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine\n Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an\n die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur\n Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit\n Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden.\n Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die\n aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative\n angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu\n mehr Sauberkeit geführt. Antragstellender Ortsbeirat:\n Ortsbeirat 3\n Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: \n Ausschuss für\n Klima- und Umweltschutz \n Ausschuss für\n Wirtschaft, Recht und Frauen \n Haupt- und\n Finanzausschuss Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des\n Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP\n 14 Beschluss: nicht auf TO \n Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur\n nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: \n GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU,\n Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 36. Sitzung des\n Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 22\n\n Beschluss: nicht auf TO \n Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur\n nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: \n GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD\n (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) \n 39. Sitzung des\n Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 19 \n\n Beschluss: nicht auf TO \n Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur\n nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: \n GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD\n (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) \n 37. Sitzung des\n Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 24\n\n Beschluss: nicht auf TO \n Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur\n nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: \n GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG,\n AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) \n 37. Sitzung des\n Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP\n 17 Beschluss: nicht auf TO \n Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur\n nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: \n GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und\n FRAKTION 40. Sitzung des\n Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 17 \n\n Beschluss: nicht auf TO \n Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur\n nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: \n GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG,\n AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) \n 38. Sitzung des\n Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP\n 24 Bericht: TO II \n Die Stadtverordnetenversammlung wolle\n beschließen: Die Vorlage OA 546 wird\n abgelehnt. Abstimmung: \n CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke\n und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ausschuss für\n Klima- und Umweltschutz) 38. Sitzung des\n Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 39\n\n Beschluss: nicht auf TO \n Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur\n nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: \n GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt,\n ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 41. Sitzung des\n Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 28 \n\n Beschluss: nicht auf TO \n Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur\n nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: \n GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt,\n ÖkoLinX-ELF und FRAKTION",
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