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Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziffern 1. und 4.: Das Hessische Gesetz über das Verbot der Wohnraumzweckentfremdung wurde zum 27.05.2004 aufgehoben. Das Leerstehenlassen von Wohnraum ist infolgedessen in Hessen nicht mehr Gegenstand behördlicher Kontrolle. Daher ist der Magistrat seither auch nicht mehr mit der Prüfung und Verfolgung von Leerständen befasst und hat - von Einzelfällen abgesehen (siehe Ziffer 5.) - keine Erkenntnisse im Zusammenhang mit etwaigen Leerständen im angefragten Gebiet. Für Maßnahmen gegen das Leerstehenlassen von Wohn- und/oder Büroraum fehlt eine rechtliche Grundlage. Daher finden auch keine entsprechenden Beratungen der Eigentümer und Eigentümerinnen statt. Zu Ziffern 2. und 3.: Der Magistrat hat - von Einzelfällen abgesehen (siehe Ziffer 5.) - keine Kenntnis über die Absichten der Eigentümer und Eigentümerinnen. Zu Ziffer 5.: Zu den vom Ortsbeirat genannten Liegenschaften kann der Magistrat Nachfolgendes mitteilen. Guiollettstraße 18 bis 22: Genehmigt sind hier Kinderbetreuungseinrichtungen (Kita und Hort) über alle Geschosse. Ob die Nutzung derzeit ausgeübt wird, ist dem Magistrat nicht bekannt. Es werden derzeit keine Bauberatungsgespräche geführt oder Bauanträge bearbeitet. Guiollettstraße 24: Der Magistrat führt derzeit mit der neuen Eigentümerin Gespräche über einen Abbruch und Neubau als Bürogebäude. Kettenhofweg 3 bis 7: In 2021 wurde zuletzt eine Beratung zu einer Konversion in Wohnraum geführt, nachdem zuvor eine Erweiterung der Büronutzung diskutiert worden war. Seither ruhen die Gespräche. Die weiteren Absichten der Bauherrschaft sind dem Magistrat nicht bekannt. Kettenhofweg 1: Ende 2022 wurden Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten genehmigt. Taunusanlage 21: Bezüglich der Liegenschaft ist derzeit ein Bauantrag zu brandschutztechnisch relevanten Maßnahmen und einer Neuaufteilung der Büroflächen und Fassadensanierung anhängig. Taunusanlage 20: Im Oktober 2022 wurden Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten genehmigt. Kettenhofweg 23: Seit einiger Zeit werden auf dem Grundstück verschiedene Zwischennutzungen durchgeführt. Derzeit beabsichtigt die Allianz das Grundstück als temporäre Stellplatzfläche für bauliche Maßnahmen in der Umgebung zu nutzen. Konkrete Absichten für eine Bebauung und dauerhafte Nutzung sind dem Magistrat nicht bekannt.

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