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Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben

Vorlagentyp: STMagistrat
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass das Leerstehenlassen von Wohnraum in Hessen nicht mehr behördlich kontrolliert wird, da das entsprechende Gesetz aufgehoben wurde. Es gibt keine rechtliche Grundlage für Maßnahmen gegen Leerstände, und der Magistrat hat keine Kenntnisse über die Absichten der Eigentümer in den angefragten Gebieten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziffern 1. und 4.:

Das Hessische Gesetz über das Verbot der Wohnraumzweckentfremdung wurde zum 27.05.2004 aufgehoben. Das Leerstehenlassen von Wohnraum ist infolgedessen in Hessen nicht mehr Gegenstand behördlicher Kontrolle. Daher ist der Magistrat seither auch nicht mehr mit der Prüfung und Verfolgung von Leerständen befasst und hat - von Einzelfällen abgesehen (siehe Ziffer 5.) - keine Erkenntnisse im Zusammenhang mit etwaigen Leerständen im angefragten Gebiet. Für Maßnahmen gegen das Leerstehenlassen von Wohn- und/oder Büroraum fehlt eine rechtliche Grundlage. Daher finden auch keine entsprechenden Beratungen der Eigentümer und Eigentümerinnen statt.

Zu Ziffern 2. und 3.:

Der Magistrat hat - von Einzelfällen abgesehen (siehe Ziffer 5.) - keine Kenntnis über die Absichten der Eigentümer und Eigentümerinnen.

Zu Ziffer 5.:

Zu den vom Ortsbeirat genannten Liegenschaften kann der Magistrat Nachfolgendes mitteilen.

Guiollettstraße 18 bis 22:

Genehmigt sind hier Kinderbetreuungseinrichtungen (Kita und Hort) über alle Geschosse. Ob die Nutzung derzeit ausgeübt wird, ist dem Magistrat nicht bekannt. Es werden derzeit keine Bauberatungsgespräche geführt oder Bauanträge bearbeitet.

Guiollettstraße 24:

Der Magistrat führt derzeit mit der neuen Eigentümerin Gespräche über einen Abbruch und Neubau als Bürogebäude.

Kettenhofweg 3 bis 7:

In 2021 wurde zuletzt eine Beratung zu einer Konversion in Wohnraum geführt, nachdem zuvor eine Erweiterung der Büronutzung diskutiert worden war. Seither ruhen die Gespräche. Die weiteren Absichten der Bauherrschaft sind dem Magistrat nicht bekannt.

Kettenhofweg 1:

Ende 2022 wurden Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten genehmigt.

Taunusanlage 21:

Bezüglich der Liegenschaft ist derzeit ein Bauantrag zu brandschutztechnisch relevanten Maßnahmen und einer Neuaufteilung der Büroflächen und Fassadensanierung anhängig.

Taunusanlage 20:

Im Oktober 2022 wurden Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten genehmigt.

Kettenhofweg 23:

Seit einiger Zeit werden auf dem Grundstück verschiedene Zwischennutzungen durchgeführt. Derzeit beabsichtigt die Allianz das Grundstück als temporäre Stellplatzfläche für bauliche Maßnahmen in der Umgebung zu nutzen. Konkrete Absichten für eine Bebauung und dauerhafte Nutzung sind dem Magistrat nicht bekannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Oktober 2022OFOF 515/2Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und behebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Dezember 2022VV 571Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und behebenAnfrage
  3. 28. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 Wochen
    STST 992Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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