Zugeparkte Querungshiilfe an der Ecke Kreuzstraße/Homburger Landstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Markierung eines abgesenkten Bürgersteigs an der Kreuzstraße/Homburger Landstraße. Es wird vorgeschlagen, eine Markierung anzubringen, um das Parkverbot zu verdeutlichen und somit die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Kreuzstraße wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten von der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Die Unterbindung von Parkverstößen ist mit Mitteln der Verkehrsüberwachung jedoch leider nicht möglich. Daher wird der Anregung dahingehend entsprochen, eine Markierung aufzubringen, die den abgesenkten Bürgersteig und somit das Parkverbot verdeutlichen soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2019OFOF 812/10Zugeparkte Querungshilfe an der Ecke Kreuzstraße/Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2019OMOM 5089Zugeparkte Querungshilfe an der Ecke Kreuzstraße/Homburger LandstraßeDirektanregung
- 24. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 91Zugeparkte Querungshiilfe an der Ecke Kreuzstraße/Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab