Zugeparkte Querungshiilfe an der Ecke Kreuzstraße/Homburger Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Kreuzstraße wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten von der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Die Unterbindung von Parkverstößen ist mit Mitteln der Verkehrsüberwachung jedoch leider nicht möglich. Daher wird der Anregung dahingehend entsprochen, eine Markierung aufzubringen, die den abgesenkten Bürgersteig und somit das Parkverbot verdeutlichen soll.