Überprüfung von Belangen der Unteren Naturschutzbehörde in Berkersheim
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1. - 3.: Die vom Ortsbeirat gemeldeten Vorgänge, wie das wilde Parken und die widerrechtliche Nutzung von Gärten und Rodungen stellen Verstöße gegen die Landschaftsschutzverordnung "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" sowie auch widerrechtlich vorgenommene Eingriffe in Natur und Landschaft gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar. Wie der Magistrat in seinen Stellungnahmen ST 1186 vom 28.05.2021, ST 1785 vom 27.09.2021 und zuletzt ST 1484 vom 24.06.2022 bereits mehrfach berichtet und erläutert hat, kann die Untere Naturschutzbehörde aufgrund der Vielzahl der gemeldeten Fälle im Stadtgebiet und des hohen Aufwands für die flächendeckend einzuleitenden Verfahren nur im Rahmen einer Priorisierung gegen widerrechtliche Nutzungen vorgehen. Aufgrund dessen kann weiter nicht abgesehen werden, wann entsprechende Verfahren in den genannten Bereichen in Berkersheim durchgeführt werden können. Zu 4.: Bei der angesprochenen Schottertrasse handelt es sich um eine befristet genehmigte Baustraße. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die dafür in Anspruch genommene Fläche wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Zu 5.: Aufgrund von Rohrleitungsbrüchen an mehreren Stellen der Wasserleitung, die die Straße "Am Dachsberg" von Ost nach West quert, waren Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten durch die Hessenwasser GmbH & Co. KG erforderlich geworden. Derzeit wird an der Wiederherstellung des früheren Zustandes gearbeitet. Aus Sicherheitsgründen sind Trassen solcher Wasserleitungen grundsätzlich von Bewuchs mit tiefergehenden Wurzeln wie z. B. Bäumen freizuhalten.