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Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Für die rechtliche Beurteilung der Luftqualität sind die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe maßgeblich. Die Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2008/50/EG der Europäischen Union. Die deutsche Verordnung zu Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) setzt die EU-Richtlinie um und legt die Grenzwerte für Luftschadstoffe in Deutschland gesetzlich fest. Die WHO-Richtwerte sind rechtlich unverbindlich und können durch die Verwaltung nicht durchgesetzt werden. Derzeit wird eine Aktualisierung der EU-Richtlinie aufgrund der neuen WHO-Leitlinien von 2021 diskutiert. Eine Absenkung der Grenzwerte wird erwartet. Sofern die EU-Richtlinie geändert wird, können die abgesenkten Grenzwerte frühestens ab 2030 gelten. In Hessen ist das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) für die Messung der Luftqualität zuständig. Das HLNUG betreibt in Frankfurt vier repräsentative Messstationen, an denen dauerhaft die Konzentrationen der Schadstoffe in der Umgebungsluft gemessen wird. Zusätzlich werden an neun weiteren Orten im Stadtgebiet Messungen mit Passivsammlern durchgeführt, welche monatliche Durchschnittswerte über die Belastung durch Stickstoffdioxid liefern. Bis Ende 2022 wurden in Frankfurt an 14 Stellen Messungen durchgeführt, die Anzahl wurde mangels lufthygienischer Notwendigkeit reduziert. Stickstoffdioxid unterliegt sehr hohen, lokalen Konzentrationsschwankungen. Die Belastung durch Feinstaub ist dagegen wegen der höheren Grundbelastung und geringerer lokaler Quellenanteile wesentlich homogener. Die Belastungsunterschiede zwischen Hotspot und Hintergrundmessung sind bei Feinstaub im Vergleich zu Stickstoffdioxid niedriger. Die Beurteilung der Feinstaubbelastung erfordert daher keine große Messnetzdichte. Die Grenzwerte der Feinstaubfraktion PM10 werden im Stadtgebiet seit 2012 sicher eingehalten und auch an Hotspots deutlich unterschritten, dort werden weniger als 50 % des Grenzwerts erreicht. Bisher wurde der Grenzwert für Feinstaub der Fraktion PM2,5 in Frankfurt noch nie überschritten. Bis zum Jahr 2019 war die Stickstoffdioxidbelastung von zum Teil deutlichen Überschreitungen der Grenzwerte geprägt. Seit 2020 werden die Grenzwerte, unter anderem aufgrund der pandemiebedingten Verkehrsreduzierung, eingehalten. Die kontinuierliche Erneuerung der Kraftfahrzeuge nach der jetzt geltenden Abgasnorm Euro 6d hat die Stickstoffdioxidbelastung auch 2021 und 2022 weiter absinken lassen. In Zukunft sind Grenzwertüberschreitungen nicht mehr zu erwarten. Um die Luftqualität weiter zu verbessern, legt die Stadt Frankfurt den Fokus auf eine Verkehrswende, mit in Zukunft umweltfreundlichen Verkehrsmitteln. Projekte sind hier zum Beispiel die Fahrradstadt Frankfurt, die Einführung der monetären Parkraumbewirtschaftung, die Bevorrechtigung des ÖPNV und die Lastenradförderung. Im Rahmen der Umgestaltung des Oeder Wegs hin zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße sowie zu den Digitalisierungsmaßnahmen in der Eckenheimer Landstraße hat der Magistrat wissenschaftliche Begleituntersuchungen in Auftrag gegeben, welche auch Umweltaspekte beleuchten werden. Das Ergebnis dieser Untersuchungen bleibt abzuwarten. Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für die vom Ortsbeirat geforderten zusätzlichen Messungen von Feinstaub, da hierdurch hohe Kosten verursacht würden ohne daraus Maßnahmen ableiten zu können.

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