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Radverkehr im Ortsbezirk 1: Bauliche Trennung Radweg Hafentunnel und Umweltspur

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Beobachtung, dass es nach Einrichtung der Baustelle (Oktober 2022) zu deutlichen Rückstaus auf der Hafenstraße kam, ist korrekt. Ende November wurden jedoch neue Signalsteuerungsprogramme an der Anlage der Kreuzung Mainzer Landstraße / Hafenstraße (Güterplatz) aufgespielt, die bei Bedarf durch die Verkehrsleitzentrale aktiviert werden und dem ausfahrenden Verkehrsstrom aus der Hafenstraße Richtung Norden eine höhere Freigabezeit (Grünzeit) geben, sodass sich der Rückstau auflöst beziehungsweise gar nicht erst entsteht. Der positive Effekt lässt sich auch sehr gut anhand der vorliegenden Navigationssystemdaten ablesen. Ab circa Ende November ist die Reisezeit des motorisierten Individualverkehrs auf dem Gesamtabschnitt Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Mainzer Landstraße Richtung Norden wieder nahezu auf dem Niveau, welches vor der Baustelle herrschte. Es sind nur noch leichte Ausreißer zu erkennen. Auch die traffiQ bestätigt, dass sich die Reisezeiten der Linie M46 zwischen den Haltestellen Hauptbahnhof/Fernbusterminal und Güterplatz dementsprechend entwickelt haben und nahezu wieder auf dem Niveau vor der Sperrung der Camberger Brücke liegen. Da die Probleme durch den auftretenden Mehrverkehr also durch die Anpassung der Signalsteuerung bereits behoben wurden, wird auf die Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens verzichtet. Ohnehin stellt sich die Frage, ob ein Bussonderfahrstreifen, der für den Radverkehr freigegeben wird, Reisezeitvorteile mit sich bringt. Im Falle vor dem Bus fahrender Radfahrer:innen könnte der Bus unter Umständen sogar langsamer sein als auf dem Fahrstreifen (es sei denn es käme zu besonders langen Rückstaus, die, wie oben beschrieben allerdings nicht mehr auftreten). Zu erwähnen ist auch, dass im Bereich südlich der Niddastraße für die Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens der Querschnitt angepasst werden müsste. Dabei ist zu beachten, dass in Kürze Baumaßnahmen in Höhe der Hausnummer 51 beginnen, die weit in die Fahrbahn hineinreichen und die Querschnittsaufteilung deutlich einschränkt. Die Anregung hält der Magistrat deshalb für nicht realisierbar.

Verknüpfte Vorlagen