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Messung der Lärmbelastung durch Lokal "Omonia"

Vorlagentyp: STMagistrat
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Beschwerden über die Lärmbelastung durch die Gaststätte "Omonia". Trotz mehrerer Kontrollen und der Installation eines Limiters zur Lautstärkebegrenzung wurden weiterhin Beschwerden geäußert. Der Magistrat sieht jedoch keine Notwendigkeit für weitere Messungen.

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Thema Sicherheit verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Bezüglich der Beschwerdesituation um die Gaststätte "Omonia" wurden durch die Stadtpolizei und die Landespolizei mehrere Kontrollen durchgeführt, alle Kontrollen verliefen ausnahmslos ohne Beanstandung.

Um dennoch möglichen Beeinträchtigungen entgegenzuwirken, hat der Betreiber der Gaststätte "Omonia" freiwillig und auf eigene Kosten eine Einpegelung der Musikanlage veranlasst. Diese Maßnahme wurde am 13.03.2025 unter Aufsicht des TÜV SÜD und des Ordnungsamtes durchgeführt. Die hierzu erforderlichen Messungen erfolgten im Schlafzimmer der Wohnbebauung im

  1. Obergeschoss in der Eckenheimer Landstraße
  2. Im Rahmen der Einpegelung wurde ein sogenannter "Limiter" installiert, der die Lautstärke technisch so begrenzt, dass der zulässige Dauerschallpegel von 24,4 dB(A) in den betroffenen Wohnräumen nicht überschritten wird. Zudem wurde die Musikanlage durch das Ordnungsamt verplombt, sodass eine Erhöhung der Lautstärke ausgeschlossen ist. Trotz dieser technischen Anpassung gingen wenige Tage später erneut Beschwerden ein, woraufhin am 18.03.2025, 21.03.2025 und 22.03.2025 weitere Kontrollen durchgeführt wurden. Auch hierbei konnten keine Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte festgestellt werden. Eine Langzeitmessung wäre durch einen Sachverständigen für Schallschutz durchaus möglich, die nicht unerheblichen Kosten hierfür müssten durch den Auftraggeber getragen werden. Die Stadtpolizei sieht aufgrund der Feststellungen keine Notwendigkeit, eine solche Messung in den Wohnräumen der Beschwerdeführer zu veranlassen bzw. selber durchzuführen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. März 2025OMOM 6770Messung der Lärmbelastung durch Lokal „Omonia“Direktanregung
  2. 2. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    STST 878Messung der Lärmbelastung durch Lokal „Omonia“
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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