Messung der Lärmbelastung durch Lokal "Omonia"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Bezüglich der Beschwerdesituation um die Gaststätte "Omonia" wurden durch die Stadtpolizei und die Landespolizei mehrere Kontrollen durchgeführt, alle Kontrollen verliefen ausnahmslos ohne Beanstandung. Um dennoch möglichen Beeinträchtigungen entgegenzuwirken, hat der Betreiber der Gaststätte "Omonia" freiwillig und auf eigene Kosten eine Einpegelung der Musikanlage veranlasst. Diese Maßnahme wurde am 13.03.2025 unter Aufsicht des TÜV SÜD und des Ordnungsamtes durchgeführt. Die hierzu erforderlichen Messungen erfolgten im Schlafzimmer der Wohnbebauung im
- Obergeschoss in der Eckenheimer Landstraße
- Im Rahmen der Einpegelung wurde ein sogenannter "Limiter" installiert, der die Lautstärke technisch so begrenzt, dass der zulässige Dauerschallpegel von 24,4 dB(A) in den betroffenen Wohnräumen nicht überschritten wird. Zudem wurde die Musikanlage durch das Ordnungsamt verplombt, sodass eine Erhöhung der Lautstärke ausgeschlossen ist. Trotz dieser technischen Anpassung gingen wenige Tage später erneut Beschwerden ein, woraufhin am 18.03.2025, 21.03.2025 und 22.03.2025 weitere Kontrollen durchgeführt wurden. Auch hierbei konnten keine Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte festgestellt werden. Eine Langzeitmessung wäre durch einen Sachverständigen für Schallschutz durchaus möglich, die nicht unerheblichen Kosten hierfür müssten durch den Auftraggeber getragen werden. Die Stadtpolizei sieht aufgrund der Feststellungen keine Notwendigkeit, eine solche Messung in den Wohnräumen der Beschwerdeführer zu veranlassen bzw. selber durchzuführen.