Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone wieder zu installieren, sofern die statischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Prüfung der Wandhaken wird derzeit geklärt, und erste Gespräche mit dem lokalen Partner Pro Höchst e.V. zur Umsetzung und Finanzierung wurden bereits aufgenommen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich sollte - vorbehaltlich der Prüfung - eine Befestigung von Weihnachtsbeleuchtung an den Wandhaken möglich sein, sofern die Belastung nicht höher ausfällt, als bei den bisher in anderen Straßen verwendeten "Organic Starlets". Bis zu sieben Überspannungen wären so theoretisch möglich.
Für eine notwendige Prüfung der Haken bestehen nach Auskunft der SRM zwei Verfahren, wobei die kostengünstigere Variante im Rahmen einer routinemäßig anstehenden Prüfung der SRM-eigenen Wandhaken erfolgen könnte. Ob, wie und wann die Haken geprüft werden, ist derzeit in Klärung.
Sofern die statischen Voraussetzungen erfüllt sind, würde mit Pro Höchst e.V. als lokalem Partner für die Weihnachtsbeleuchtung die gewünschte Umsetzung und Finanzierung im Detail abgestimmt werden. Erste Gespräche hierzu wurden aufgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Dezember 2024OFOF 1131/6Frankfurt-Höchst: Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster FußgängerzoneOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Januar 2025OMOM 6295Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster FußgängerzoneDirektanregung
- 2. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 873Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster FußgängerzoneStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab