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Zebrastreifen Hessestraße sichtbarer machen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In den vergangenen Jahren war der genannte Fußgängerüberweg (FGÜ) mehrfach Gegenstand von Ortsterminen und parlamentarischen Anregungen. So wurde nicht nur die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h als zusätzliches Verkehrszeichen am Fahrbahnrand vor dem FGÜ wiederholt, sondern auch in beiden Fahrtrichtungen ein Fahrbahnpiktogramm aufgetragen. Im genannten Bereich herrscht ansonsten beidseits eine gute Sichtbeziehung. Polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle sind im Zeitraum von 2016-2022 keine bekannt. Die hier vorgeschlagene Montierung von blauweißen Pollern ("Leitzylinder für Fußgängerüberwege") ist nicht (mehr) möglich, da die dem Straßenverkehrsamt als Straßenverkehrsbehörde vorgesetzte Fachaufsicht in Hessen hierzu leider eine andere Auffassung vertritt als dies beispielsweise in Nordrhein-Westfalen der Fall ist. Begründet wird die Ablehnung damit, dass die Leitzylinder nicht in der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) aufgeführt sind. Angesichts dessen sind seitens des Magistrats weitere Maßnahmen weder möglich noch notwendig. Vorsätzliches, rücksichtsloses Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen lässt sich mit weiteren Verekhrszeichen leider nicht abstellen.

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