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Elektromobilität vorantreiben - Ladekapazitäten im Ortsbezirk 7 erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main investiert nicht selbst in Ladeinfrastruktur, dies schließt Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge aller Art ein, da Kraftstofftankstellen grundsätzlich nicht gefördert werden. Die Genehmigung, Aufstellung und Erhaltung von öffentlichen E-Ladesäulen hängt grundsätzlich davon ab, ob die straßenrechtlichen sowie technischen Anforderungen auf den begrenzten Flächen im öffentlichen Raum erfüllt werden und im Einklang mit stadtgestalterischen Maßnahmen bzw. Änderungen stehen. Der Aufbau von Ladeinfrastruktur wird daher durch kommerzielle Anbieter/Betreiber gestaltet. Um die zügige Umsetzung im Stadtgebiet zu ermöglichen, wurde bereits im Oktober 2017 in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe ein Leitfaden für Investoren erstellt. Dieser beschlossene Leitfaden ist die Grundlage für das in der Stadt integrierte Open-Market-Modell. Dieses Modell ist anbieterneutral und ermöglicht einen freien sowie fairen Wettbewerb für alle Interessenten. Vergaberechtlich ist es seitens der Stadt daher auch nicht möglich, bestimmte Betreiber zu favorisieren oder Standorte auszuschreiben. Gerade durch das offene Marktmodell kann sich die Stadt an einer Vielzahl von Interessenten erfreuen, die bereits in engem Austausch mit der Stadt stehen und investieren wollen. Seit Anfang 2020 wurde auch das neue Elektromobilitätskonzept der Stadt durch die Stadtverordneten beschlossen sowie veröffentlicht. Dort ist u.a. eine Bedarfsanalyse von Ladeinfrastruktur für verschiedene Bedarfsszenarien für jeden einzelnen Frankfurter Stadtteil vorhanden. Diese Bedarfsanalyse kann als Orientierung für die Betreiber fungieren. Gestattungsanfragen seitens der Betreiber für mehrere Stadtteile dazu liegen vor und werden aktuell geprüft. Potenzielle Standorte dürfen dabei nicht vor Veröffentlichung und der offiziellen Genehmigung kommuniziert werden.

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