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Parken auf der Hohen Straße verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Weg ist bereits mit dem Verkehrszeichen (VZ) 250 ("Durchfahrt verboten") und dem Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" sowie "Radfahrende frei" beschildert. Unabhängig vom ordnungswidrigen Abstellen der Fahrzeuge ist das Einfahren bereits aktuell nicht erlaubt. Nun auf der Fahrbahn zusätzlich eine Markierung anzubringen, würde zu einer Überbeschilderung führen. Auch unabhängig davon hält der Magistrat eine Markierung nicht für zweckmäßig, da es sich um ein Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender handelt. Um die vom Ortbeirat geschilderte Situation zu verbessern, wird der Magistrat daher das VZ 250 an den Beginn der Einfahrt versetzen. Außerdem wird ein weiteres VZ 250 mit Zusatzbeschilderung linksseitig aufgestellt, um die Verkehrsregelung eindeutig hervorzuheben. Zu rechnen ist damit im zweiten Quartal 2023.

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