Verlängerung des Halteverbots in der Niederbornstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Es besteht bereits ein Haltverbot für die scharfe Kurve gemäß dem § 12 Absatz 1 Nr.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), sowie für den Bereich 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen nach § 12 Absatz 3 Nr.1 StVO. Das Haltverbotsschild steht bereits an der richtigen Stelle und wird nicht verschoben. Vielmehr schlägt der Magistrat vor, den Bereich des Haltverbots nach §12 Absatz 1 Nr.1 StVO und §12 Absatz 3 Nr.1 StVO mit einer Markierung zu verdeutlichen. Sollte dies erwünscht sein, wird der Ortsbeirat um schriftliche Rückmeldung gebeten.